Nur wenige Tage nach der Rückkehr von ihrem Ad-limina-Besuch in Rom haben die deutschen Bischöfe das kirchliche Arbeitsrecht gelockert, so dass allen Mitarbeitern der katholischen Kirche in Deutschland nicht mehr mit Kündigung gedroht wird, wenn sie geschieden und wiederverheiratet sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, wie Edward Pentin auf National Catholic Register berichtet.
Wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Dienstag mitteilte, wurde das neue Gesetz mit der Bezeichnung Grundordnung des kirchlichen Dienstes bei der Vollversammlung der Bischöfe in dieser Woche mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet.
Das Gesetz gilt für rund 800.000 Laien, die für die Kirche in Deutschland arbeiten - dem größten Arbeitgeber des Landes -, nicht aber für diejenigen, die direkt in der Seelsorge tätig sind, wie zum Beispiel Katecheten.
Die neue Gesetzgebung bedeutet, dass Laienmitarbeiter, die früher einem Moralkodex zustimmen mussten, nun als Privatangelegenheit betrachtet werden und die Kirche als Arbeitgeberin ihnen keine Beachtung schenken wird.
»Der Kernbereich des Privatlebens, insbesondere Beziehungen und Intimität, unterliegt nicht der rechtlichen Bewertung«, heißt es in dem Gesetz.
Er schließt damit, dass »solange sie eine positive Einstellung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen [und] den christlichen Charakter der Institution respektieren.«
Das bischöfliche Nachrichtenportal Katholisch.de bezeichnete die Reform als »Paradigmenwechsel weg von harten Anforderungen an private Lebensstile und Lebensweisen und hin zur Wertschätzung von Vielfalt.«
Das inbrünstig heterodoxe Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Deutschlands größte und einflussreichste und progressistische Laienorganisation, sagte, der Schritt sei »überfällig«.


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