Eine Revolution beginnt mit der Sprache. Durch die Veränderung eines Wortes (»Abtreibung« wird zu »Schwangerschaftsabbruch«, »Konservative« werden zu »Rückwärtsgewandten« etc.) wird auch immer der Sinn neu interpretiert bzw. in ein besseres (oder schlechteres) Licht gesetzt. So soll es jetzt auch bei der Surrogatmutterschaft – die sich schon zur etwas positiveren »Leihmutterschaft« entwickelt hatte, nun die »solidarische Schwangerschaft« werden.
Das italienische Parlament prescht mit dieser Neudefinierung vor, wie iFamNews berichtet. Kurz nach dem neuen Gesetz gegen Homo- und Transphobie, dem sogenannten »Legge Zan«, taucht bereits ein neuer Gesetzentwurf unter dem Titel »Reglementierung der solidarischen und altruistischen Schwangerschaft« auf. Das Dokument, das der Abgeordnetenkammer Italiens in den letzten Tagen vorgelegt wurde, wurde von Mitgliedern verschiedener Parteien eingereicht, so von Guia Termini, Doriana Sarli und Elisa Siragusa der Fünf-Sterne-Bewegung (Movimento Cinque Stelle), von Riccardo Magi der Fraktion Azione/+Europa/Radicali Italiani sowie von Nicola Fratoianni von der Linken Partei Italiens (Sinistra Italiana).
Obwohl im Parlament der Gesetzesvorschlag vorgelegt wurde stecken hinter ihm die beiden Vereine »Luca Coscioni« und »Certi Diritti«.
»Die beiden radikalen Think Tanks antworten damit auf den von Giorgia Meloni vorgeschlagenen Gesetzesentwurf, der die ‚Gebärmutter zur Miete‘ zu einem ‚allgemein anerkannten Verbrechen‘ erklären soll. Den Worten der jeweiligen Vereinssprecher Filomena Gallo und Leonardo Monaco zufolge ziele die Einführung der »solidarischen und altruistischen Schwangerschaft« darauf ab, »den Reproduktionstourismus und die Diskriminierung den werdenden Eltern gegenüber zu überwinden«. Laut Gallo und Monaco würde »eine Abweisung im Jahr 2021 einen unzumutbaren Rückschritt, insbesondere angesichts der jüngsten Mahnungen des Verfassungsgerichts zu den Rechten der Kinder von Regenbogenfamilien, bedeuten,« berichtet Luca Marcolivio.
Das vorgeschlagene Gesetz der radikalen Verbände beruft sich auf jene Frauen, die sich »freiwillig, autonom und bewusst« dafür entscheiden, »einen durch die Techniken der In-vitro-Fertilisation entstandenen Embryo in ihre Gebärmutter aufzunehmen, und deren Entwicklung bis hin zum Ende der Schwangerschaft einschließlich der Geburt zu ermöglichen«. Man verfolge die Absicht, den Wunsch nach Mutter- und Vaterschaft vieler unfruchtbarer Paare zu erfüllen, gerade weil gegenwärtig eine stark sinkende Fruchtbarkeit der italienischen Bevölkerung zu verzeichnen sei. Ziel sei es daher, die Praktiken zu reglementieren, um zu vermeiden, dass sich solche Paare an »nicht autorisierte Vermittler von zweifelhafter Seriosität« wenden. Als Referenzmodell wird das in Großbritannien, Kanada und Griechenland bereits gesetzlich geregelte System angeführt, bei dem Leihmütter lediglich die während der Schwangerschaft entstandenen medizinischen Kosten erstattet bekommen.
Legalen Zugang zur »solidarischen« Leihmutterschaft soll sowohl Singles als auch Paaren gestattet sein, die »zusammenleben oder zivilrechtlich frei von Diskriminierung vereint sind«, d.h. auch gleichgeschlechtlichen Paaren, sofern sie »volljährig, im fortpflanzungsfähigen Alter und am Leben sind« (Art. 3). Die Leihmutter (Art. 4) muss zwischen 21 und 45 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz in Italien haben, unabhängig davon, ob sie die italienische Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht, und bereits ein eigenes lebendes Kind haben. Eine weitere verbindliche Bedingung: Keine Frau darf im Laufe ihres Lebens mehr als »zwei komplette solidarisch-altruistische Schwangerschaften« austragen. Ausnahmsweise kann die Anzahl der »solidarischen Schwangerschaften« auf drei erhöht werden, und zwar wenn der Elternteil bzw. das Elternpaar, die den Service in Anspruch nehmen, bereits ein Kind mit der gleichen Technik und von der gleichen Leihmutter bekommen haben.
»Die ersten Reaktionen gegen das vorgeschlagene Gesetz kommen erwartungsgemäß von Mitte-Rechts und ganz besonders von der Lega Nord. In einer Notiz äußert sich die Europaabgeordnete Alessandra Basso ironisch zum ‚liebevollen Namen‘, mit dem ‚diese abartige Praxis‘ bezeichnet wird. Abgesehen von der beschönigenden Darstellung, die der Ausdruck ‚solidarische Schwangerschaft‘ impliziert, handelt es sich um einen ‚polarisierenden und ideologischen Gesetzesentwurf, der auf die Legalisierung von Menschenhandel, als seien wir Menschen Produkte, und auf die Objektivierung der Frau abzielt‘.
Wehre den Anfängen, besagt ein altes Sprichwort. Nach der Legalisierung des Anti-Homophobiegesetzes folgte dieser abartige Vorschlag. Jetzt wird es solche Gesetzesentwürfe en masse geben, die Italien – und Europa – überfluten.


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