Die Rechtsabteilung von Coca-Cola hat am 28. Januar einen Brief an ihre externen Anwälte in den USA geschrieben, dass Anwaltskanzleien, die mit Coca-Cola zusammenarbeiten wollen, »sich verpflichten müssen, dass mindestens 30 Prozent der in Rechnung gestellten Zeit für Associates und Partner von verschiedenen Anwälten erbracht werden, und dass davon mindestens die Hälfte von schwarzen Anwälten erbracht wird,« wie Breitbart berichtet.
Das Ziel der Initiative sei, dass mindestens 50% der Mitarbeiter aus schwarzen Amerikanern bestehen soll.
Bei neuen Angelegenheiten führt die Nichteinhaltung dieser Diversitätsrichtlinien durch eine Kanzlei nach zwei vierteljährlichen Überprüfungen zu einer nicht rückzahlbaren 30-prozentigen Kürzung der künftig zu zahlenden Gebühren. Die fortgesetzte Nichteinhaltung der Anforderungen kann zur Beendigung der Beziehung zwischen den Kanzleien und der Getränke-Gesellschaft führen.
Wie Breitbart berichtet, machen Schwarze allerdings nur 13,4 Prozent der US-Bevölkerung aus, wie aus Daten der US-Volkszählung hervorgeht. Die Zahl der schwarzen Anwälte in den USA ist unverhältnismäßig niedrig und macht nur 5 Prozent aller US-Anwälte aus, berichtete die American Bar Association im Jahr 2020.
Der ideologische Cola-Brief sagt aus: »Es ist an der Zeit, dass wir aufhören, uns für gute Absichten und Motivationen einzusetzen, und stattdessen Taten und Ergebnisse belohnen. Ganz einfach, dies ist jetzt eine Erwartung«, sagte Coca-Cola Senior Vizepräsident Bradley Gayton in einer dem Brief beigefügten Erklärung.
»Ich hoffe, dass unsere Kanzleipartner dies als Chance sehen, einen echten Systemwandel herbeizuführen, und dass andere, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Anwaltschaft, sich davon inspirieren lassen und sich selbst mit ähnlichen Verpflichtungen anschließen«, heißt es in der Erklärung weiter.
Nicht mehr um Qualität und Fähigkeit geht es, sondern nur noch um Herkunft und Abstammung. Es scheint eine seltsame Wendung in einer Gesellschaft zu sein, die sich damit rühmt, jedem, der sich hocharbeitet gleiche Chancen zu ermöglichen und nicht jemanden (oder gleich eine ganze Kanzlei) mit einem gewissen Prozentsatz an angestellten einer spezifischen Herkunft zu bevorzugen.


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