Wie Vatican News berichtet, erhalten Vatikangestellte künftig fünf Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt eines Kindes. Diese Tage müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt genommen werden und werden vollständig vergütet. Für Eltern von Kindern in einer »nachgewiesenen schweren Situation« stehen ab sofort drei bezahlte Urlaubstage pro Monat zur Verfügung, um sich intensiver um das behinderte Kind kümmern zu können.
Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern
Die Regelung sieht vor, dass Eltern diese zusätzlichen Urlaubstage zusammenhängend nehmen können, sofern das Kind nicht ganztägig in einer Spezialklinik untergebracht ist. Um Missbrauch zu verhindern, ist es während dieser Zeit nicht erlaubt, einer anderen Arbeit nachzugehen. Die Feststellung der Behinderung und ihres Schweregrades erfolgt durch ein Ärztekollegium des Vatikans, dessen Urteil unanfechtbar ist.
Familien, deren Mitglieder als schwerbehindert oder arbeitsunfähig eingestuft werden, haben Anspruch auf zusätzliche Familienbeihilfen. Dies gilt auch für Rentenbezieher des Vatikanstaats.
Ausweitung der Familienbeihilfen
Auch die Altersgrenzen für Familienbeihilfen wurden neu geregelt: Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bleiben anspruchsberechtigt, wenn sie sich in der Sekundarschule (bis 20 Jahre) oder im Hochschulstudium (bis 26 Jahre) befinden. Voraussetzung ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung einer anerkannten Universität.
Mit dieser Reform setzt Papst Leo XIV. ein deutliches Zeichen für die Familienfreundlichkeit innerhalb der Mauern des Vatikanstaats – und stärkt gleichzeitig den sozialen Schutz der Angestellten in sensiblen Lebenssituationen.


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