Die diesjährige Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht anlässlich des Marsches für das Leben leistete erneut einen bedeutsamen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den assistierten Suizid und den Status des Menschen vor der Geburt, wie BvL berichtet.
Prof. Dr. Armin Schmidtke, Psychologe und Suizidforscher, der für den erkrankten Prof. Dr. Stephan Sahm einsprang, präsentierte eindrucksvoll, wie die Einführung des assistierten Suizids nicht nur die Suizidraten nicht senkt, sondern auch dazu führen kann, dass Menschen vermehrt auf assistierten Suizid zurückgreifen. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die steigenden Zahlen assistierter Suizide alleinstehender Seniorinnen in der Schweiz, eine Entwicklung, die er auch für Deutschland bei einer entsprechenden Gesetzgebung voraussieht.
Die Gynäkologin und Chefärztin eines Krankenhauses in Regensburg, Frau Prof. Dr. Angela Köninger, gewährte einen wissenschaftlichen Einblick in das faszinierende Wechselspiel auf vielen Ebenen zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Diese Phase beinhaltet weit mehr als nur hormonelle Veränderungen, denn auf molekularer Ebene und vielen anderen Ebenen finden komplexe Prozesse statt, darunter auch solche, die die Immuntoleranz und Immunabwehr betreffen.
Alex Schadenberg, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition, reiste aus Kanada an und erläuterte anhand vieler Beispiele die Folgen des seit 2016 bestehenden Gesetzes zur "medizinischen Beihilfe beim Sterben" (Medical Assistance in Dying). Dieses Gesetz hat dazu geführt, dass Euthanasie als normale Option in verschiedenen Lebenssituationen angeboten wird. Die Zahlen sind ebenfalls besorgniserregend: Im Bundesstaat Québec wurde beispielsweise im Jahr 2021 in 6,1% aller Todesfälle Euthanasie durchgeführt.
Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, zog nach der Veranstaltung, die von Mechthild Löhr und Cornelia Kaminski moderiert wurde, das Fazit, dass die Annahme, der Mensch sei in jeder Lebenslage vollkommen autonom und selbstbestimmt, durch die vorgestellten Beispiele erneut widerlegt wurde. Jedes Gesetzesvorhaben in diesen sensiblen Bereichen müsse unter diesem Aspekt noch sorgfältiger überdacht und berücksichtigt werden als bisher.
Der Marsch für das Leben beginnt morgen um 13 Uhr gleichzeitig in Köln am Heumarkt und in Berlin am Platz des 18. März (vor dem Brandenburger Tor).
Weitere Informationen zur BVL-Fachtagung finden Sie unter: www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung


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