Karriere und Leben zerstört, trotzdem keine Entschädigung

Vorwurf der Russenspionage: ZDF unterliegt gegen früheren Cyberabwehr-Chef Arne Schönbohm

Das Oberlandesgericht München hat sich der Bewertung des Landgerichts München I angeschlossen und dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, in weiten Teilen recht gegeben. 

Karriere und Leben zerstört, trotzdem keine Entschädigung

Es untersagte die weitere Verbreitung mehrerer beanstandeter Aussagen aus der Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann vom 7. Oktober 2022 sowie aus zugehörigen Beiträgen auf den ZDF-Seiten. Diese Formulierungen hatten den Eindruck erweckt, Schönbohm könnte als Spion für Russland tätig gewesen sein.

Solche Aussagen wertete das Gericht als unwahre Tatsachenbehauptungen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Zwei weitere Äußerungen, die später auf der ZDF-Website standen, wurden ebenfalls untersagt. Die Forderung nach einer Geldentschädigung von 100.000 Euro lehnte das Gericht ab. Schönbohm muss die Kosten des Verfahrens selbst tragen.

Die Sendung, die eine Karriere beendete und internationale Schlagzeilen auslöste

Im Oktober 2022 widmete Jan Böhmermanns Sendung "Magazin Royale" dem damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, ein ganzes Format. Im Mittelpunkt stand seine frühere Tätigkeit im Verein Cyber-Sicherheitsrat Deutschland, dem Verbindungen zu russischen Akteuren nachgesagt wurden. Die Darstellung ließ den Eindruck entstehen, Schönbohm selbst habe Nähe zu russischen Diensten oder stelle ein Sicherheitsrisiko dar. 

Wenige Wochen später versetzte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihn zum 1. Januar 2023 auf den Posten des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Disziplinarrechtliche Vorermittlungen wurden später eingestellt, ein förmliches Disziplinarverfahren kam nicht zustande.

Über 60.000 Euro aus eigener Tasche und die bittere Erfahrung völliger Isolation

Schönbohm hatte nach der Sendung Klage auf Unterlassung und Entschädigung eingereicht. Trotz des Erfolgs in der Sache bleibt er finanziell belastet. Im Interview mit WELT online sagt Schönbohm: „Es ging mir nie darum, mich zu bereichern. Aber die Folgen dieser Berichterstattung haben mich auch ganz konkret Geld gekostet. Allein die Verfahren gegen das Bundesinnenministerium und das ZDF haben bei mir private Kosten von mehr als 60.000 Euro verursacht. Das habe ich aus eigener Tasche bezahlt. Das widerspricht meinem Rechtsverständnis. Wer einen Schaden verursacht, sollte grundsätzlich auch für die Kosten aufkommen, die notwendig sind, um diesen Schaden wieder zu beheben.“

Die Sendung allein hätte diese Wirkung nie entfaltet, wie Schönbohm weiter ausführt: „Für mich war das Teil einer gezielten Kampagne. Sonst hätte jeder darüber gelacht und es wäre erledigt gewesen. Aber plötzlich schrieben internationale Medien unter Berufung auf das ZDF, der Chef der deutschen Cybersicherheitsbehörde sei möglicherweise ein russischer Spion. Das war kein Spaß mehr, sondern bitterer Ernst.“

Kein Kontakt, kein Gespräch mit Innenministerin Nancy Faeser nach Versetzung

Besonders schwer wog für ihn das Fehlen jeder Unterstützung: „Dass ich völlig allein gelassen wurde. Es gab keinerlei Unterstützung aus dem Bundesinnenministerium. Gleichzeitig wurde mir verboten, mich öffentlich zu äußern oder mich selbst zu verteidigen. Ich durfte nicht einmal im Innenausschuss sprechen. Und dann durfte ich plötzlich meine eigene Behörde nicht mehr betreten und mich nicht einmal von meinen Mitarbeitern verabschieden. Das war menschlich bitter.“

Zu Faeser sagte er: „Sie hat nie wirklich das Gespräch mit mir gesucht. Ob sie wusste, was dort tatsächlich passiert, kann ich nicht beurteilen. Aber aus meiner Sicht war das keine gute Führung.“

Vertrauen zerstört: Kritischer Perspektivenwechsel auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der Fall hat Schönbohms Verhältnis zu den Medien grundlegend verändert. „Ja. Ich schaue das ZDF heute deutlich kritischer. Ich informiere mich inzwischen stärker über private Medien und unterschiedliche Quellen.“

Er zieht daraus eine weitergehende Konsequenz: „Weil viele Menschen inzwischen nicht mehr erkennen, wofür der öffentlich-rechtliche Rundfunk eigentlich noch steht. Wenn man sieht, wie mit solchen Fehlern umgegangen wird, dann beschädigt das Vertrauen massiv. Ich bin mir relativ sicher: Würde man etwa in Berlin ein Volksbegehren machen mit der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk abgeschafft werden soll und die Bürger stattdessen die Rundfunkbeiträge direkt ausgezahlt bekommen – also diese fast 60 Euro pro Quartal –, dann gäbe es dafür wahrscheinlich eine Mehrheit. Viele würden sich dann eher ein Netflix-, Amazon- oder Zeitungsabo ihrer Wahl holen.“

Im Nachgang des erstinstanzlichen Urteils hatte ZDF-Intendant Norbert Himmler das Ergebnis in einem Podcast relativiert. Daraufhin gab er eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, bestimmte Darstellungen des Urteils künftig nicht mehr zu verbreiten.

Sven von Storch

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Kommentare

Das die Betroffenen immer erst wach werden welchem System sie gedient haben, wenn sie selber in dessen Mühlen geraten. Dann ist das Gejammer groß. Das viele andere in gleicher Sch....  sitzen hat sie früher auch nicht interessiert. Ist es Ahnungslosigkeit, Charakterlosigkeit und /oder Machtgier, wenn sie solche Posten übernehmen?

 

Ekkehardt Fritz Beyer

17.06.2026 | 11:59

... „Besonders schwer wog für ihn das Fehlen jeder Unterstützung: „Dass ich völlig allein gelassen wurde. Es gab keinerlei Unterstützung aus dem Bundesinnenministerium.“ ...

Ja mei: War das von jener Person, welche den Arne schlich https://www.deutschlandfunkkultur.de/nancy-faeser-antifa-linksextremismus-100.html, etwa anders zu erwarten???

War er - nachdem die AfD eine entsprechende Anfrage stellte https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008767.pdf - nicht sogar doppelt verdächtig(?)??

Hat man deshalb etwa zu verstehen, dass Arne zwar Recht – jedoch keine finanzielle Entschädigung für das an ihm begangene Unrecht bekam??? 

Da bekommt ein Farbiger vom BRD-Staat eine 500-Euro-Entschädigung, nur weil die Polizei, die auf der Suche nach einem farbigen Drogendealer war und seine Daten, also seinen Ausweis kontrollierte, weil dieser Mann zumindest von der Hautfarbe dem Gesuchten ähnelte. Aber ein Deutscher, der völlig zu Unrecht der Spionage beschuldigt wurde, dagegen klagte auch, weil er ohne jegliche Beweise sofort seines Amtes enthoben wurde und damit sein Einkommen verlor. Der außerdem auf einen hohen Betrag für Anwaltskosten sitzen bleibt, der bekommt in dieser BRD nicht einen einzigen Cent an Entschädigung!! 

Ein Land, dass sich mit seiner Justiz derart diskriminierend gegen die einen Bürger verhält und Fremde/Migranten besser stellt, hat absolut KEIN Rechtsverständnis und ist ein UNRECHTSSTAAT!!

Else Schrammen

17.06.2026 | 14:31

Ach ja, da war ja damals dieser "Skandal" um den "russischn Spion", weil das ZDF mal wieder voll daneben lag - wie so oft - und die Faesersche in ihrer stets unglaublich intelligenten Weise umgehend reagierte (obwohl sie wusste, das die Geschichte erstunken und erlogen war). Herr Schönbohm saß zwar am längeren Hebel als ein kleines Bürgerlein, das mit Beschwerden gegen den Lügen-Sender erst gar nicht vordringt, aber wieviel Jahre hat es gedauert, bis er vor Gericht Recht bekam - natürlich ohne Entschädigung. Was aber ist ein Arne Schönbohm gegen einen Elon Musk? Da hat das ZDF umgehend die Segel gestrichen und eine fehlerhafte Berichterstattung eingeräumt. Jetzt sollte Elon Musk alles daransetzen, das ZDF in den USA auf Entschädigung zu verklagen. Und zwar so lange, bis diese Dreckschleuder bankrott ist! 

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