EU setzt weiter auf Überwachung privater Nachrichten

Verpflichtende Lösung gescheitert, EU setzt auf freiwillige Denunziation

Das verfassungswidrige Vorhaben zur Kontrolle privater Chats durch die EU ist vorerst gescheitert. Nun soll es die freiwillige Kontrolle von sozialen Diensten richten.
 

EU setzt weiter auf Überwachung privater Nachrichten
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Ein Gesetzesvorschlag, der eine verpflichtende Überwachung von privaten Nachrichten in sozialen Medien vorgesehen hatte, wurde Mitte Oktober durch das Veto Deutschlands im Europäischen Rat abgelehnt. Freie Welt berichtete hier. Diese Regelung wäre einer flächendeckenden Massenüberwachung gleichgekommen und die Sicherheit und Vertraulichkeit verschlüsselter Kommunikation außer Kraft gesetzt - ein beispielloser Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte und das verfassungsgemäß verbriefte Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat. Trotz dieses Rückschlags drängt die EU weiterhin auf Formen der Überwachung und Kontrolle in diesem Bereich, um angeblich den Kinderschutz zu gewährleisten.

Am Anfang ist immer alles freiwillig, bis der Zwang kommt

Als Alternative hat Dänemark, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, eine freiwillige Lösung ins Spiel gebracht, die nun von den Mitgliedstaaten unterstützt wird. Dänemark legte dieser Tage einen neuen Entwurf vor, der Internetdiensteanbietern zwar keine Pflicht auferlegt, die Inhalte ihrer Nutzer auf strafbare Handlungen zu prüfen und Verdachtsfälle an die Behörden zu melden, dies jedoch explizit erlaubt.

Trotz Freiwilligkeit stellt dies einen schweren Eingriff in die Grundrechte aller Bürger, einschließlich von Kindern und Jugendlichen dar. Der Nutzen einer solchen Kontrolle ist nicht durch Fakten belegt und leistet stattdessen einer systematische Überwachung der Bevölkerung Vorschub unter Bruch des Briefgeheimnis und der Vertraulichkeit privater Kommunikation. Auch Deutschland, das zuvor die verpflichtende Variante blockiert hatte, spricht sich nun für die freiwillige Chatkontrolle aus. Rechtsexperten bezweifeln jedoch die Stabilität dieser Regelung, da sie auf unsicheren rechtlichen Grundlagen basiere.

Nutzer wissen nicht, welches soziale Medium Nachrichten an die Sicherheitsbehörden weiterleitet

Diese Entwicklung könnte bedeuten, dass Nutzer sozialer Medien künftig nicht mehr vor einer Client-to-Client-Software geschützt sind, die Inhalte automatisiert scannt und bei Verdacht an Behörden weiterleitet – auch ohne gesetzliche Verpflichtung. Statt sich auf solche Scheinlösungen zu konzentrieren, fordern Kritiker echte Fortschritte: Die schnelle Löschung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet, die effektive Entfernung weiterer illegaler Inhalte sowie verstärkte Präventionsmaßnahmen. In diesen Bereichen habe die EU seit Jahren versagt, was die Dringlichkeit unterstreiche.

Dieser Vorgang ist scharf zu verurteilen, da er fundamentale Verfassungsprinzipien verletzt. Die Freiheit der Meinungsäußerung, das Recht auf private Kommunikation und das Briefgeheimnis – Eckpfeiler unserer Verfassung – werden hier unter dem Deckmantel des Kinderschutzes untergraben. Eine freiwillige, aber letztlich ermächtigte Überwachung durch Unternehmen öffnet Tür und Tor für Missbrauch und erodiert das Vertrauen in digitale Räume, ohne nachweisbaren Gewinn für die Gesellschaft. Die Privatsphäre der Bürger ist zum Fremdwort für eine EU geworden, die selbst vor totalitären Eingriffen nicht zurückschreckt.  

Sven von Storch

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