Offenbar erstellen türkische Staatsanwälte gegen Bezahlung offizielle Anklageschriften – mit digitalem Stempel, Aktenzeichen und passendem Vorwurf –, die in Deutschland als Beweis für politische Verfolgung vorgelegt werden.
Die typische Geschichte stößt auf Zweifel
Herausgekommen ist die Masche über einen einzelnen Fall: Ein Mann aus der Türkei stand vor Gericht, weil ihm die Abschiebung drohte. Er schilderte die bekannte Abfolge: kurdische Herkunft, Engagement in einer prokurdischen Partei, nächtliche Polizeiverhöre, körperliche Übergriffe und die Flucht über den Balkan. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge glaubte ihm nicht. Zu viele Ungereimtheiten, zu wenige stichhaltige Nachweise.
Der entscheidende Beleg aus dem Netz
Als letzten Trumpf legte der Kläger Ausdrucke aus dem türkischen Justizportal UYAP vor. Darin wurde ihm Präsidentenbeleidigung und Propaganda für eine terroristische Vereinigung vorgeworfen – angeblich wegen regimekritischer Beiträge auf Facebook. Auffällig: Die Posts waren zeitlich erst nach seiner Ankunft in Deutschland datiert.
Nachfluchtgründe mit politischem Bonus
Solche erst nach der Ausreise entstandenen Gründe können Asyl begründen, wenn bei einer Rückkehr eine deutlich härtere Strafe droht als bei gewöhnlichen Straftätern – ein sogenannter politischer Malus. Genau darauf setzte der Antragsteller.
Erst ein Gutachten bringt Klarheit
Bisher haben solche UYAP-Auszüge wahrscheinlich vielen Antragstellern aus der Türkei zu einem positiven Asylbescheid verholfen. Die Gerichte neigten dazu, offizielle Dokumente als glaubhaft anzuerkennen.
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen holte sich jedoch einen unabhängigen Experten hinzu. Das Ergebnis entlarvte ein gut organisiertes Nebengeschäft.
Über soziale Plattformen wie Telegram oder TikTok bieten Dienstleister gegen Bezahlung individuell angepasste Anklageschriften an. Diese Anbieter arbeiten eng mit Personen im türkischen Justizapparat zusammen.
Wie die Dokumente entstehen
Ein kooperierender Staatsanwalt erstellt eine Anklage, fügt die gewünschten Facebook-Posts des Kunden ein und speist alles regulär in das staatliche UYAP-System ein. Formal wirken die Papiere echt, doch echte Beweise oder Ermittlungen fehlen fast immer. Verhandlungen finden nicht statt – niemand hat ein Interesse daran.
Verfolger und Verfolgte als Partner
So entsteht eine paradoxe Kooperation: Die angeblichen Unterdrücker im Heimatland und die angeblich Verfolgten arbeiten zusammen – gegen Gebühr –, damit Letztere dauerhaft in Deutschland bleiben können. Das Gericht hat diese Konstruktion nun offengelegt und damit möglicherweise eine gängige Praxis erheblich erschwert.


Kommentare
Volkes Mund, tut Wahrheit kund ?
Woher kann es eigentlich kommen, dass der Volksmund
für Betrügereien häufig sagt: Die Dinge seien "getürkt",
während man für Betrug noch nie gehört hat, die Dinge
seien "gedeutscht" ?
Spricht hier wohl eine leidvolle, signifikant gehäufte
Erfahrung mit gewissen Menschen aus Gebieten des
ehemaligen osmanischen Reich, die, bzgl des 'Umgangs'
mit "Ungläubigen", aufgrund eines gewissen Islams,
kaum Schranken zu kennen scheinen?
Ich meine, das könnte schon sein.
Wenn eine Regierung nichts…
Wenn eine Regierung nichts taugt, kommt sowas zustande.
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