Keine Wohnungsdurchsuchungen bei Migranten

Neues Verfassungsgerichtsurteil macht Abschiebungen faktisch unmöglich

Das Verfassungsgericht setzt die Ergreifung von Migranten in ihrer Wohnung mit illegaler Hausdurchsuchung gleich - ein Schlag ins Gesicht für die Sicherheitsbehörden. Abschiebungen werden dadurch zu einem Ding der Unmöglichkeit. 
 

Keine Wohnungsdurchsuchungen bei Migranten

Das Bundesverfassungsgericht setzt damit das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung absolut und verhindert damit faktisch den Auftrag der Sicherheitsbehörden, illegale Migranten zur Abschiebung festzusetzen.

In einem kürzlichen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht damit der Beschwerde eines Mannes gegen die Vorgehensweise der Behörden bei seiner geplanten Abschiebung stattgegeben. Die Festnahme des Betroffenen in seinem Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft wurde als Durchsuchung eingestuft, die zwingend eine richterliche Anordnung erfordert. Da ein solcher Beschluss fehlte, sah das Gericht eine Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Eine fatale Entscheidung, die Abschiebungseinsätze der Polizei faktisch verunmöglicht.

Gerichte bauen undurchdringliche juristische Schutzwälle für illegale Migranten

Der Vorfall ereignete sich 2019 in einem Berliner Übergangswohnheim: Polizisten drangen morgens mit einem Rammbock in das Zimmer des Klägers ein, um ihn abzuschieben. Dabei gingen sie ohne einen Durchsuchungsbeschluss vor, was das Gericht als klare Rechtsverletzung einstuft. Hinter der Verfassungsbeschwerde des Migranten stecken - wen wundert es? - linke NGO´s wie Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Mann bei seinem Rechtsweg unterstützten. Grund zum Jubel haben sie: Ein solches Urteil ist geeignet, potenziell Tausende Abschiebungen zu blockieren, indem es Sicherheitsbehörden eine Fessel nach der anderen anlegt.

Verfassungsgericht verdreht rechtliche Ausnahmeregelungen des Asylrechts

Nach dem Aufenthaltsgesetz dürfen Polizisten ein Zimmer ohne richterlichen Beschluss betreten, wenn konkrete Hinweise darauf hindeuten, dass die gesuchte Person dort ist – speziell zum Zweck einer Abschiebung. Im Streitfall urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zunächst, dass keine Durchsuchung vorlag, da keine aktive Suchhandlung stattfand. Das Bundesverfassungsgericht hingegen wertete den Eingriff anders: Solange vor dem Zugriff nicht absolut sicher ist, wo sich der Betroffene genau aufhält, handelt es sich um eine Durchsuchung. Diese Neudefinition unterläuft den klaren Wortlaut des Gesetzes und schafft eine Hürde, die in der Praxis kaum zu überwinden ist – ein Schlag ins Gesicht für die Sicherheitskräfte, deren Ermittlungstätigkeit damit ad absurdum geführt wird.

Ein Urteil, das die Sicherheit der deutschen Bevölkerung für die Asyl-Ideologie opfert

Die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwies den Fall zurück (Az. 2 BvR 460/25). Damit wird nicht nur der konkrete Abschiebungsversuch torpediert, sondern ein Präzedenzfall geschaffen, der die Prioritäten verrückt: Statt das kollektive Interesse der deutschen Bevölkerung an Ordnung, Schutz und Sicherheit zu wahren, werden Rechte von Illegalen, die sich der Rechtsordnung entziehen, absolut gesetzt. In Zeiten steigender Migrationszahlen und Sicherheitsrisiken wirkt diese Entscheidung wie eine nachträgliche Verhöhnung der tausenden unschuldigen Bürger, die seit 2015 der Migrantenkriminalität zum Opfer gefallen sind. 

Sven von Storch

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Kommentare

Wie wir erleben war die Essenseinladung der "sozialistischen Rotrobenbrigade" im Kanzelamt erfolgreich....

Sie kanzeln die Normalität und den Restverstand in Germanistan.

Die deutschen Gesetze, die nach dem Krieg von den Alliierten, der Union und von den Sozis geschrieben wurden, stehen ihnen heute im Weg. Sie sind dadurch nicht handlungsfähig. Die Polizei muss viel mehr Befugnisse in den Bereichen Migration und mehreren anderen Bereichen.

Die Gesetze, das Grundgesetz müssen neu geschrieben werden. Diesmal auf Deutsch.

Wie wär's denn, wenn man illegalen Immigranten ganz einfach kein Geld mehr gibt? Oder sie vor die Wahl stellt, bezahlte Heimreise oder Knast?

Aber - da haben unsere(?) politischen Verräter im Land und in der EU bestimmt schon Gesetze abgenickt, die soetwas verhindern. Und um solche Gesetze zu zementieren, hat "man" für eine entsprechende Besetzung des BVG gesorgt. 

Trotzdem würden diese politischen Verräter immer noch mehrheitlich gewählt ...

 

Glass Steagall Act

21.11.2025 | 11:52

Aber wer auf sozialen Netzwerken etwas angeblich falsches postet, bei dem ist also eine Hausdurchsuchung nicht illegal?

Interessant ist, als Illegaler wird man in Deutschland besser geschützt als wenn man Staatsbürger ist! Vor allem bekommt man Gratis-Anwälte, die bis zum Bundesverfassungsgericht klagen können, was alles vom Bürger bezahlt werden muss!

Ich habe mir mal angesehen, was solche Migrations-Anwälte für einen Stundensatz haben. In der positiven Bewertungsliste dieser Anwälte findet man dann zig Namen wie Ali oder Mohammed. Etwa 300 Euro pro Stunde kostet ein solcher Anwalt! Um sich bis zum Bundesverfassungsgericht hochzuklagen, werden dann wohl hohe fünfstellige Summen zusammenkommen! Alles bezahlt vom deutschen Steuerzahler.

Ekkehardt Fritz Beyer

21.11.2025 | 13:40

Wir haben praktische eine SOZIALISTISCHE JUSTIZ. Diese Justiz regiert mit doppelten Standards. Es schützt ausländische Verbrecher und Linksextremisten. Die Mehrheit in Deutschland hat kein Vertrauen mehr in ihre Justiz !

"Asylideologie"???

Für mich ist das keine "Ideologie" sondern pure fremdverordnete Schikane gegen Deutschland.

Dazu gehört auch das Un-Recht, daß abgelehnte Asylbewerber über  kostenlos gestellte Anwälte deutsche Gerichte mit Revisionsanträgen schikanieren dürfen. Ein Urteil kann dann Jahre dauern, in denen diese "Schutzbedürftigen" weiter bei uns schmarotzen können.

Wem haben wir solche antideutsche Gesetze zu verdanken? Ich habe da so einen Verdacht ... 

 

Else Schrammen

21.11.2025 | 14:54

Das kommt davon, wenn man zwei "Juristinnen" an das Bundesverfassungsgericht entsendet, die sich "MEHR MIFRATION" auf ihre Fahnen geschrieben haben. Dass Rot-Grün-Dunkelrot begeistert sind, geschenkt. Aber die CDU/CSU unter Merz haben die mit gewählt. Das sollte jeder Wähler, der noch die Unionisten favorisiert, gut im Gedächtnis behalten, wenn er eine Änderung der jetzigen Zustände erhofft!

Wenn diese Neudefinition durch das Bundesverfassungsgericht tatsächlich den klaren Wortlaut des Gesetzes unterläuft, dann ist dieses Urteil des BVerf-Gerichts von vornhinein
           unwirksam und damit null und nichtig. 

Diese künstliche Unterscheidung zwischen Durchsuchung und aktiver Suchhandlung ist nichts anderes als ein juristischer Winkelzug ohne jede Bedeutung. 

Die Behörden sollten dieses Katastrophenurteil einfach ignorieren. Das Gesetz steht dabei auf ihrer Seite.

Besser hätte es doch garnicht laufen können.

Man zeigt den Menschen hier im Land wer Rechte hat und wer nicht. Der Eine kommt in´s Gefängnis wenn er einen Strafzettel wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht bezahlt oder wird mittels Kontenpfändung Geschäftsunfähig gemacht wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren -wobei er in beiden Fällen noch nichteinmal etwas strafbares getan haben oder schuldig sein muß!- und der andere darf illegal einwandern, zehntausende Euros kassieren und sich den Rechtsbehörden widersetzen und als einzige Konsequenz droht ihm weitere kostenlose Unterkunft, Verpflegung, bezahlter Heimaturlaub und Taschengeld.

Ich finde solche Urteile gut! Und es muß noch schärfere Urteile in diese Richtung geben. Auf der einen Seite politische Gefangene und auf der anderen hofierte Kriminelle.

Das muß noch VIEL deutlicher werden, denn die Mehrheit findet das BRiD-System immernoch eine rundum gelungene Sache!

Die Menschen sind langsam im Umdenken, deshalb braucht es solche Sachen noch viel mehr und viel extremer!

Ich bedanke mich vielmals beim Bundesgrundgesetzgericht!

MEHR, MEHR, MEHR BITTE!

Wer solche Verfassungsgerichte hat ,braucht keine Spione und keinen Krieg mehr im Land ,um dieses zu beerdigen .Völlig Fassungslos und abgehoben !,Während Kritiker sich mit Bademantel bereithalten müssen !

Leider wird immer noch nicht verstanden, was wirklich passiert und was die Absicht ist ! 

Jeder kann es selber sehen, aber die meisten mästen sich in der Selbstgerechtigkeit. 

"Neues Verfassungsgerichtsurteil macht Abschiebungen faktisch unmöglich" (Zitatende)

Unsinn! Dann holt man sich eben für die Durchsetzung der Abschiebungsanordnung regelmäßig einen richterlichen Durchsuchungsbefehl (z. B. auch für die gesamte Unterkunft). Und wenn man den nicht bekommt, unternimmt man eben nichts. Allerdings sollte dann der Richter Probleme bekommen, der die Durchsetzung einer rechtsgemäßen Anordnung (Abschiebung) unterbindet, der also die Durchsetzung von Recht verhindert.

Der "Bevölkerungsaustausch" in Deutschland ist bei der sozialistischen Regierungsgemeinschaft doch beschlossene Sache. Dazu wurden alle wichtigen Schaltstellen in der BRD sozialistisch unterwandert. 

Da werden auch kriminelle Angriffe gegen Deutsche juristisch geduldet, indem man wegguckt. u.s.w. 

Vielleicht darf man nun Knastzellen auch nichz mehr durchsuchen, weil das ist die Wohnung des Inhaftierten.

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