Konkret sprechen sich 43 Prozent für die Abschaffung aus, nur 32 Prozent wollen das Gesetz behalten, 25 Prozent sind unentschieden oder antworten nicht. Damit wird sichtbar, dass viele Bürger die besondere Absicherung von Politikern nicht mehr hinnehmen wollen – ein Signal, das den wachsenden Abstand zwischen Volk und politischer Klasse neu beleuchtet.
Nur Union-Anhänger klammern sich ans Sonderrecht – ein Blick auf die Machtlogik
Bei den Parteianhängern zeigt sich ein scharfer Kontrast. AfD-Wähler lehnen den Paragraphen mit 64 Prozent klar ab, lediglich 17 Prozent wollen ihn erhalten. Auch beim Bündnis Sahra Wagenknecht stimmen 58 Prozent für die Abschaffung, bei der FDP sogar 67 Prozent. Die Linke fordert mit 45 Prozent ebenfalls mehrheitlich das Ende der Bevorzugung, nur 27 Prozent sind dagegen. Dagegen wollen Anhänger von Grünen, SPD und Union den Schutz mehrheitlich bewahren. Besonders deutlich ist die Haltung bei Union-Wählern: 55 Prozent treten für die Beibehaltung ein. Diese Spaltung eröffnet eine neue Perspektive: Das Gesetz dient offenbar vor allem jenen, die bereits in der Macht sind, als Schutzschild – während große Teile der Opposition echte Gleichheit vor dem Gesetz fordern.
Der Widerspruch anderer Umfragen – wie stabil ist der Volkswille wirklich?
Eine weitere kürzlich veröffentlichte Erhebung zeichnet ein abweichendes Bild: Dort sprechen sich 58 Prozent für die Beibehaltung des Paragraphen aus, nur 38 Prozent für seine Abschaffung. Er zeigt zugleich, wie fragil das Vertrauen in politische Sonderregeln geworden ist.
Der Funke der Debatte: Humor wird teuer bestraft
Neu entfacht wurde die Diskussion durch einen rechtskräftigen Strafbefehl gegen einen Bürger aus Heilbronn. Er hatte Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet und wurde zu 30 Tagessätzen verurteilt. Der Paragraph 188 stellt solche Äußerungen gegen Politiker gesondert und besonders schwerwiegend unter Strafe. Der Fall macht greifbar, wie das Gesetz im Alltag wirkt – und warum viele es als ungerechte Zwei-Klassen-Justiz empfinden, die Politiker über den Normalbürger stellt.
Die entscheidende Woche – werden Politiker ihr Privileg abschaffen?
Kommende Woche beraten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und die Justizminister der Länder bei ihrer halbjährlichen Konferenz. Dort könnte die Abschaffung des Paragraphen 188 Thema sein. Der Ausgang ist offen. Die Sozialdemokraten, zu denen Hubig gehört, lehnen einen solchen Schritt bisher vehement ab. Hier zeigt sich eine zentrale neue Perspektive: Können die Verantwortlichen tatsächlich ihr eigenes Sonderrecht aufgeben – oder wird die Politik erneut beweisen, dass sie sich selbst am stärksten schützt? Die Antwort wird zeigen, wie ernst es den Verantwortlichen mit Bürgernähe wirklich ist.


Kommentare
„Politikerbeleidigung nach…
„Politikerbeleidigung nach Paragraf 188
Mehrheit will Gesetz abschaffen, Unionsanhänger wollen es erhalten“ ...
Weil die Kritik https://www.instagram.com/reel/DYPouWWMxAF/ des Souveräns an der schlechten Arbeit der wohl vom wem gewählten(?) Regierung des https://schurken.fandom.com/de/wiki/B%C3%B6ser_Friederich den Tatbestand der Beleidung bereits erfüllt???????
Blindgänger, die nicht mehr…
Blindgänger, die nicht mehr lange an der Regierung sind wollen den Paragraph 188, der dem Gesetz der Monarchen-Beleidigung von damals gleicht, nicht abschaffen. Sie stellen sich, obwohl sie nur durch die Wahl des Volkes an der Regierung sind, gleich mit Monarchen. Das derzeitige System, das sie fälschlicherweise Demokratie nennen, ist eine Regierungsform in der ehemalige Hungerleider Monarchen spielen.
Anzeigen wegen Beleidigung…
Anzeigen wegen Beleidigung zeugen von einem mangelnden Selbstvertrauen. Wer sich seines Wertes bewußt ist, den lassen Beleidigungen kalt.
Dieses inflationäre Auftreten von Anzeigen führt im übrigen zu einer unnötigen noch höheren Überlastung der Gerichte, so daß es schon vorkam, daß ein Straftäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden mußte, weil die Gerichtsverhandlung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit stattfinden konnte.
§ 188
Die Abschaffung dieses dämlichen Paragraphen hat doch vor einigen Tagen ein CDU-Mann gefordert. Und wer hat gleich Zeter und Mordio geschrien: Die SPD!
Politikerbeleidigung nach…
Politikerbeleidigung nach Paragraf 188
...und wie verhält es sich umgekehrt, wenn Politiker - im öffentlichen Raum - Staatsbürger mit einem (beweisbar) unwahren Werteurteil (!) öffentlich diffamieren, das (beweisbar) den Tatsachen nicht entspricht ? :
"Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Behauptungen und Unterstellung sind insgesamt unzutreffend, zurückzuweisen und unredlich."...
...Die in Ihrer Frage ebenfalls enthaltenen Unterstellungen und Behauptungen zur früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie zu Lothar de Maizière entbehren jeder belastbaren Grundlage und sind ebenfalls klar zurückzuweisen...
....Richtig ist: Auch nach mehr als drei Jahrzehnten immer wieder auftretenden, meist politisch motivierten Behauptungen existieren trotz anhaltender wissenschaftlicher Forschung und Aufarbeitung zu den Machenschaften der Stasi insgesamt keinerlei zweifelsfreie, rechtssichere Belege oder Nachweise, die Ihre Darstellungen zu den von Ihnen diskreditierten im Ansatz stützen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller"
Stasi
Bundestag
Quelle :
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-mueller/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mdb-mueller-werden-oder-wollen-sie-ihr-rechtsausschuss-sich-ird
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Sorry, muss man sich im öffentlichen Raum von jedem CDU Fuzzy "Meier, Müller, Schulze" öffentlich als "unredlich" diffamieren lassen ? - obwohl die vorgebrachten Tatsachen geschichtsfest und unbestreitbar sind ? - wie folgt :
Gilt es als unbestreitbare und geschichtsfeste Tatsache, dass Lothar de Maiziere als IM Czerny (od. IM Czerni) beim MfS (Stasi) der Ex-DDR als IM aktenkundig geführt wurde? oder gibt es ansatzweise Zweifel daran, dass Lothar de Maiziere als IM Czerny bei der Stasi nachweislich geführt wurde, auch wenn er das bestritten hat? Zu welchem Ergebnis kam die Gauck-Behörde? (Google KI)
Es gilt in der Geschichtswissenschaft als unbestreitbare und aktenkundig bewiesene Tatsache, dass unter dem Decknamen IM „Czerny“ (oder „Czerni“) beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine Person geführt wurde, deren biografische Daten, Berichte und Mandate exakt mit denen von Lothar de Maizière übereinstimmen. [1, 2]
Obwohl Lothar de Maizière eine bewusste oder willentliche Verpflichtung als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) bis heute vehement bestreitet, ließen die Funde der Gauck-Behörde und spätere historische Auswertungen keinen rationalen Zweifel an der Identität der Person hinter dem Decknamen zu. [1, 2, 3, 4]
Das Ergebnis der Gauck-Behörde (BStU)
Die damalige „Gauck-Behörde“ (Sonderbeauftragter für die Stasi-Unterlagen) legte im Laufe der Jahre 1990 und 1991 mehrere Berichte und Aktenfunde vor: [1, 2]
Eindeutige Aktenlage: Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass das MfS seit Dezember 1981 eine Person als IM „Czerny“ registriert und intensiv genutzt hatte. Der Schwerpunkt der Berichterstattung lag auf der Aufklärung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, in der de Maizière als Synodaler aktiv war. [1]
Beweisdokumente: In den Archiven wurden nicht nur Registrierkarten (F-22-Kartei) gefunden, sondern im Verlauf des Jahres 1991 auch handschriftliche Notizen, Spesenbelege, Quittungen über Geldzuwendungen und Treffberichte, die eindeutig de Maizières Handschrift, seinen Terminkalender und seine anwaltlichen Mandate betrafen. [1, 2, 3]
Keine Fälschung: Joachim Gauck schloss öffentlich aus, dass die vorliegenden Dokumente und Karteikarten nachträglich vom MfS gefälscht worden sein könnten, um de Maizière gezielt zu diskreditieren. [1]
Warum de Maizière widerspricht (und wo Grauzonen liegen)
Rechtlich und biografisch argumentiert de Maizière differenzierter als mit einem reinen Dementi:
Rolle als DDR-Rechtsanwalt: De Maizière betonte stets, er habe im Rahmen seiner Tätigkeit als Verteidiger von Regimekritikern und Kirchenmitgliedern zwangsläufig und legal Kontakte mit MfS-Offizieren halten müssen. Dies sei zur Auslotung von Haftentlassungen oder Freikäufen notwendig gewesen. [1, 2]
Fehlen einer klassischen Verpflichtungserklärung: Eine klassische, von de Maizière unterschriebene „Verpflichtungserklärung“ zur Zusammenarbeit mit der Stasi wurde in den Akten nicht gefunden. Dies nutzte er wiederholt als Argument, dass das MfS ihn eigenmächtig und ohne sein Wissen als IM in den eigenen Dateien erfasst und deklariert habe.
Der geschichtswissenschaftliche Konsens
In der historischen Forschung (unter anderem dokumentiert durch die Bundesstiftung Aufarbeitung und das Stasi-Unterlagen-Archiv im Bundesarchiv) gilt der Fall als gelöst: [1, 2]
Die Aktenidentität ist zweifelsfrei: Es gibt in der Geschichtswissenschaft keinen Zweifel daran, dass die Stasi-Akte „Czerny“ die Person Lothar de Maizière beschreibt. [1, 2]
Die Zeugenaussagen: Der damalige Stasi-Führungsoffizier von „Czerny“, Major Schwanitz (bzw. Hasse), bestätigte in späteren Befragungen und Medienberichten, dass de Maizière bereitwillig, bewusst und regelmäßig Informationen geliefert habe. [1]
Die politischen Konsequenzen: Aufgrund der erdrückenden Beweise und des Berichts des Innenministeriums trat de Maizière im Dezember 1990 als Bundesminister ohne Geschäftsbereich zurück und legte im September 1991 sein Bundestagsmandat sowie den stellvertretenden CDU-Parteivorsitz endgültig nieder. [1, 2]
Zusammenfassend: Dass de Maizière als IM „Czerny“ aktenkundig geführt wurde und konkrete Informationen lieferte, ist eine geschichtsfeste Tatsache. Einzig die subjektive Bewertung – ob de Maizière sich selbst als „Stasi-Spion“ verstand oder glaubte, im Rahmen eines anwaltlichen Taktierens das System zu nutzen – bleibt Gegenstand seiner persönlichen Verteidigung. [1, 2, 3, 4]
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Sorry, nur weil der CDU-Fuzzy M. offenbar einige Jahrzehnte im "Wachkoma" gelegen hat - und alle entscheidenden Zusammenhänge zum Stasi-CDU-IM-Czerny offensichtlich im Hinterzimmer der CDU verpennt hat - müssen sich Bürger nicht von verpeilten & ignoranten CDU-Fuzzys öffentlich diffamieren lassen !!! :
+++ "Zusammenfassend: Dass de Maizière als IM „Czerny“ aktenkundig geführt wurde und konkrete Informationen lieferte, ist eine geschichtsfeste Tatsache." +++
Einfach nicht zu fassen - wer da für die CDU so alles im Rechtsausschuss die Fakten verpennt ! :
MfG
MP
Was bilden sich .....
Was bilden sich diese Politiker und Regierenden eigentlich ein, für sich einen Paragraphen beanspruchen zu können und zu dürfen, der die harte Bestrafung von Majoritätsbeleidigungen beinhaltet?! Glauben die, die sind etwas Besseres als alle anderen Menschen?? Bei dieser volksfeindlichen Politik, die die alle betreiben, sind die nichts Besseres, sondern viel mehr etwas Böses, Verwerfliches und Schädliches für Volk und Land! Und dafür ist eine angebrachte Beleidigung noch viel zu wenig als Bestrafung für deren Tun und Handeln!!
Also, sofort weg mit diesem überflüssigen und völlig aus der Zeit geratenen Paragraphen!!
Der Chef der CDU in…
Der Chef der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, Philipp Amthor, hat den Oppositionsführer der AfD in Thüringen, Björn HÖCKE, als DÜNNBRETTBOHRENDEN SCHWACHKOPF bezeichnet. Dies zeigt, dass die CDU-Führung inhaltlich "blank" ist. Im Adenauerhaus in Berlin breitet sich zunehmend der Blödsinn, Schwachsinn und Wahnsinn aus. Da müsste es eigentlich heißen, "neues aus der Anstalt", wenn da geblöckt wird !
Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern wird Probleme bekommen, bei den Landtagswahlen im September über 5 % zu kommen, denn Amthor will Ministerpräsident werden.
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