Millionenschaden für Airlines und Flughafen verursacht

Krimineller Klima-Kleber bekommt statt Strafe nur eine Verwarnung

Kriminelle Klima-Aktivisten dürfen in Deutschland häufig mit besonderem Verständnis der Richter rechnen – und dieser Fall aus Hamburg unterstreicht das in eindrucksvoller Weise.
 

Millionenschaden für Airlines und Flughafen verursacht


Das Amtsgericht Hamburg hat einen 21-jährigen Studenten wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verurteilt. Der junge Mann hatte sich im Juli 2023 gemeinsam mit neun weiteren Aktivisten der „Letzten Generation“ an einer mehrstündigen Blockade des Hamburger Flughafens beteiligt. Die Aktion führte zu 68 gestrichenen und 14 umgeleiteten Flügen, einem Schaden in Millionenhöhe für die Airlines und den Flughafen sowie zusätzlichen Kosten von 131.000 Euro für die Betreibergesellschaft. Hinzu kamen 13.000 Euro für Reparaturen am Zaun und die Befreiung der Blockierer vom Asphalt.

Statt einer spürbaren Strafe erhielt der Angeklagte lediglich eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht. Selbst die von der Staatsanwaltschaft geforderten 120 Arbeitsstunden erschienen dem Richter als zu hart. Stattdessen lobte er die vermeintlich edlen und selbstlosen Motive des jungen Mannes ausführlich. Zwar betonte der Richter, dass weder ein angeblicher Klimanotstand noch der Gedanke des zivilen Ungehorsams die Blockade rechtfertigen könnten. 

Dennoch brachte er keine Strafe zustande, die diesen Namen wirklich verdient hätte. Eine frühere Verurteilung wegen einer Autobahnblockade in Berlin wertete er nicht als erschwerend – sie liege schließlich schon drei Jahre zurück. Inzwischen habe sich der Angeklagte von der Gruppe distanziert und halte solche Aktionen für nicht mehr sinnvoll.

Mit Einserabitur in die halluzinierte Klimakatastrophe: Das Selbstbild des Angeklagten

Zu Beginn des Verfahrens schilderte der aus Berlin stammende Student seinen Werdegang. Nach dem Abitur mit der Traumnote 1,2 habe er sein Mathematikstudium, das er bereits in der Oberstufe begonnen hatte, unterbrochen, um sich ganz dem Klimaaktivismus zu widmen. Nun versuche er, das Studium fortzusetzen, was ihm jedoch schwerfalle, weil der „Kampf gegen den Klimawandel“ seiner Ansicht nach bereits verloren sei. „Die ersten Kipppunkte sind überschritten, die Gesellschaft hat versagt“, erklärte er. In seinem Schlusswort fasste er zusammen: „Ich habe alles versucht, ich muss mir nichts vorwerfen.“ Dabei brach er in Tränen aus.

Wenn Kultursymbole zum Ziel von Attacken werden: Andere Beispiele milder Urteile

Dieses Muster milder Reaktionen auf disruptive Aktionen von Klimaaktivisten ist in Deutschland kein Einzelfall. Immer wieder zeigen Gerichte auffallendes Verständnis, selbst wenn nationale Symbole oder der öffentliche Betrieb erheblich beeinträchtigt werden.

Bei der Farbattacke auf das Brandenburger Tor im September 2023 besprühten Aktivisten das Wahrzeichen mit oranger Farbe und verursachten Reinigungskosten von rund 110.000 Euro. Mehrere Beteiligte wurden später zu Geldstrafen zwischen 1.200 und 3.300 Euro verurteilt; in einem früheren Verfahren erhielten drei Aktivisten Freiheitsstrafen von je acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Manche Verfahren endeten sogar mit Freisprüchen, weil das Gericht keine dauerhafte Beschädigung des Denkmals erkennen wollte.

Ähnlich zurückhaltend fiel das Urteil nach der Aktion am Weihnachtsbaum vor dem Brandenburger Tor aus. Eine Aktivistin hatte im Dezember 2022 die Spitze des Baumes abgesägt, um ein symbolisches Zeichen zu setzen. Das Gericht verhängte lediglich eine Geldstrafe von 400 Euro.

Eine verständnisvolle Justiz auf Augenhöhe mit den Motiven?

Solche Urteile werfen die Frage auf, ob die deutsche Justiz bei Klimaprotesten zunehmend die ideellen Beweggründe der Täter höher gewichtet als die konkreten Folgen für die Allgemeinheit. Ob Flughafenblockaden mit Millionenschäden, Farbanschläge auf nationale Denkmäler oder symbolische Zerstörungen – die Konsequenzen bleiben oft überschaubar. 

Während die betroffenen Unternehmen, Steuerzahler und Reisenden die realen Kosten tragen, erhalten die Aktivisten häufig Verständnis, Lob für ihre Ziele und Strafen, die kaum abschreckend wirken. Ob dieses Maß an Milde langfristig dem Rechtsstaat oder dem Klimaschutz dient, bleibt eine offene Debatte.

Sven von Storch

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Comments

Ekkehardt Fritz Beyer

10.04.2026 | 09:54

... „Kriminelle Klima-Aktivisten dürfen in Deutschland häufig mit besonderem Verständnis der Richter rechnen – und dieser Fall aus Hamburg unterstreicht das in eindrucksvoller Weise.“ ...

Was etwa schon deshalb völlig nachvollziehbar(?) zu sein hat, weil Die Grünen in Hamburg Teil der Regierung sind und das Parlament die Forderung nach härteren Strafen für Klimaaktivisten im Namen des Volkes(?) zurückwies???

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw17-de-strassenblockierer-943942

 

Da kann ich mich nicht des Verdachts erwehren, daß "dieses Maß an Milde" weder dem Rechtsstaat noch dem Klima dient, wohl aber dem Schutz der Richter vor der Rache der Klimamafia ...

Apropos "Rechtsstaat" - haben wir einen solchen überhaupt noch?

Wenn man weiß, dass die Justiz in Deutschland politisch motiviert ist, braucht einen nichts mehr wundern. Es wird auf Wunsch Recht gesprochen, nicht nach Gesetz.

Grüne Terroristen, die dem Klima-Wahn huldigen, sind nun mal vom Staat gewollt, da ja der Staat diese Grünen Terror-Organisationen selbst finanziell massiv fördert. Daher tun Gerichte bzw. Richter auch nur so, als würden sie deren Terroranschläge "verurteilen" - egal, welche Schäden in welcher Art und Weise und finanzieller Höhe die angerichtet haben!

Else Schrammen

10.04.2026 | 15:02

Kopfschütteln und Schulterzucken. Was soll's, deutsche Kuscheljustiz halt! Allerdings nur anwendbar auf linke Gelichter und Ankömmlinge aus anderen Kulturen. Nicht für den autochthonen Normalo!

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