Spahn-Maskenskandal: Woher kommt das Geld?

Gesundheitsministerium macht 790 Millionen von unbekannten Konten frei, um Zwangsvollstreckung abzuwenden

Fast 800 Millionen Euro Steuergeld sind derzeit blockiert, um Lieferanten nach verlorenen Prozessen vom sofortigen Zugriff auf staatliche Mittel abzuhalten. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Summe als Sicherheitsleistung hinterlegt. 

Spahn-Maskenskandal: Woher kommt das Geld für die Maskenhändler?


Das Geld stammt aus einem bislang unbekannten Konto der Bundesfinanzverwaltung, das speziell für Gerichtsverfahren rund um die Maskenbeschaffung während der Pandemie eingerichtet wurde.

Steuergeld aus dem Schatten: Wie der Bund seine Prozessrisiken stillschweigend abfedert
 
Das Ministerium hat in zwölf Verfahren Sicherheitsleistungen von rund 790 Millionen Euro bereitgestellt. Damit verhindert es, dass Maskenhändler bereits rechtskräftig gewordene oder noch nicht endgültig bestätigte Urteile vollstrecken. Bleibt der Bund in den Verfahren erfolgreich, fließt das Geld zurück in die Staatskasse. Unterliegt er endgültig, wird es zur Begleichung der Forderungen verwendet. Auf diese Weise sichert sich der Staat Zeit und Handlungsspielraum – auf Kosten der Steuerzahler, die letztlich für die Risiken der damaligen Beschaffungspolitik einstehen.

Gerichtliche Niederlagen zwingen den Staat zum temporären Zahlungsstopp
 
Mehrere Urteile des Oberlandesgerichts Köln fielen zu Lasten des Bundes aus. In zweiter Instanz wurden Maskenhändlern teilweise zweistellige oder dreistellige Millionenbeträge zugesprochen. Ohne die Hinterlegung der Sicherheitsleistungen hätten die Unternehmen diese Beträge bereits einfordern und vollstrecken können. Der Bund nutzt die hinterlegten Mittel also nicht als Anerkennung der Forderungen, sondern als taktischen Puffer, um weitere Instanzen abzuwarten.

Vom schnellen Open-House-Deal zum teuren juristischen Dauerstreit

Im Frühjahr 2020 startete das Ministerium unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn ein vereinfachtes Vergabeverfahren. Jeder Anbieter, der die formalen Voraussetzungen erfüllte, konnte FFP2-Masken zu einem festen Preis von 4,50 Euro netto pro Stück an den Bund liefern. Viele Verträge wurden abgeschlossen. 

Später verweigerte das Ministerium jedoch in zahlreichen Fällen die Abnahme und Bezahlung der Ware. Mehr als hundert Lieferanten zogen vor Gericht. In den noch laufenden Verfahren geht es insgesamt um Forderungen von rund 2,3 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen. Was als pragmatische Lösung in der Krisensituation gedacht war, entwickelte sich zu einem langwierigen und kostspieligen Rechtskonflikt.

Der Bundesgerichtshof entscheidet im September über Milliardenbeträge an Steuergeld

Am 16. September 2026 verhandelt der Bundesgerichtshof über vier ausgewählte Maskenverfahren. Die Entscheidungen dürften richtungsweisend für zahlreiche weitere Klagen sein. Je nachdem, wie das höchste Zivilgericht die rechtlichen Fragen bewertet, könnten weitere Hunderte Millionen oder sogar Milliarden Euro aus öffentlichen Kassen fließen – oder der Bund kann seine Haftung deutlich begrenzen. 

Die kommenden Urteile werden damit nicht nur über einzelne Forderungen, sondern über die grundsätzliche Frage entscheiden, wer letztlich die finanziellen Folgen der damaligen Maskenbeschaffung trägt.

Sven von Storch

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Kommentare

Aber die höchstwahrscheinlich geschmierten Maskenbesteller laufen frei herum und müssen auch keinen Regress auf ihr Privatvermögen fürchten.

Und das gilt mit Sicherheit auch für die Besteller von vielzuvielen Testgeräten und vor allem Corona-Impfungen.

Und auch unsere(?) politischen Corona-Despoten haben nichts zu befürchten. Schließlich haben sie ja nur im Auftrag der Plandemiker-Mafia gehandelt.

Wenn dann erst die WHO bei der nächsten Plandemie das Sagen hat, sind alle noch feiner heraus ... 

Ekkehardt Fritz Beyer

15.07.2026 | 11:04

... „Die kommenden Urteile werden damit nicht nur über einzelne Forderungen, sondern über die grundsätzliche Frage entscheiden, wer letztlich die finanziellen Folgen der damaligen Maskenbeschaffung trägt.“ ...

Ja mei, da es sich bei diesen sogenannten Maskendeals um Betrugsfälle handelt https://www.google.com/search?q=der+maskendeal+wurde+als+betrug+erkannt&rlz=1C1ONGR_deDE1024DE1024&oq=der+maskendeal+wurde+als+betrug+erkannt&gs_lcrp=EgZjaHJvbWUyBggAEEUYOTIHCAEQABjvBTIHCAIQABjvBTIHC…:

Sollten – bei entsprechendem Urteil – zunächst nicht erst die daran beteiligten Politiker mit ihren so genannten Privat(?)vermögen zur Kasse gebeten werden – anstatt jene, welche ohnehin unter ihnen zu leiden hatten???  

Else Schrammen

15.07.2026 | 15:22

Die CDU erhalte uns den Spahn, ein "Ausnahmepolitiker". Aber warum muss der Steuerzahler wieder bluten, für das, was der angerichtet hat aus Dummheit oder ..... - na, das spreche ich besser nicht aus, darf es aber denken. Aber ganz gleich, woher diese Millionen jetzt kommen, auch schwarze Kassen müssen von irgendwem gefüllt werden. Und ganz bestimmt nicht von "unseren" Politikern!

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