Der Täter wurde unmittelbar nach der Tat aus dem Fahrzeug gezogen und festgenommen. Nun ist das Urteil gegen den Attentäter.
Ein tödlicher Angriff aus persönlichen Motiven
Die Tat war nach den Feststellungen des Gerichts lange im Voraus geplant worden. Sie diente keinem ideologischen oder politischen Zweck. Stattdessen standen persönliche Beweggründe im Mittelpunkt. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit. Die Anklagevertretung fasste es so zusammen: Es ging dem Täter allein um sich selbst.
Lebenslange Haft und Feststellung der besondere Schwere der Schuld
Nach vierzig Verhandlungstagen sprach das Landgericht Magdeburg das höchste Strafmaß aus. Taleb al-Abdulmohsen wurde unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Sicherungsverwahrung bleibt zunächst vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Nebenkläger hatten genau dieses Strafmaß gefordert.
Technische Panne bei der Urteilsverkündung
Die Bekanntgabe des Urteils wurde durch eine technische Störung unterbrochen. Der Angeklagte saß in einem Glaskasten und konnte die Worte des Vorsitzenden Richters zunächst nicht verstehen. Das Gericht unterbrach die Begründung, bis die Audioverbindung wiederhergestellt war.
Hunderte Betroffene als Nebenkläger im Prozess
Mehr als zweihundert Menschen, die durch die Tat Verletzungen oder den Verlust von Angehörigen erlitten hatten, traten als Nebenkläger auf. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung erschienen. Der Zuschauerraum war vollständig besetzt. Wegen des außergewöhnlichen Umfangs des Verfahrens hatte das Land Sachsen-Anhalt eigens ein provisorisches Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.
Der berufliche Werdegang des Täters
Taleb al-Abdulmohsen hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten und die Anerkennung als Facharzt für Psychiatrie erworben. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er im Maßregelvollzug in Bernburg. Dort betreute Abdulmohsen ausgerechnet psychisch kranke Straftäter.
Eiskalt und berechnend: Fehlende Reue und Konflikte in der Vergangenheit
Während des gesamten Prozesses zeigte der Angeklagte keine Reue. Er stellt sich selbst als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen dar. Über Jahre hinweg kam es zu wiederholten Auseinandersetzungen mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation und zu Konflikten mit Behörden. Die Verteidigung hatte lediglich eingewandt, dass die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht erfüllt seien.


Kommentare
Lebenslange Freiheitsstrafe
WAS BEDEUTET : LEBENSLÄNGLICH ?
In Deutschland bedeutet lebenslänglich eben NICHT lebenslänglich!!!!
Auch schon wieder eine (Verar. . . ung) ) irreführende Bezeichnung. - Bei uns stimmt doch nichts mehr, da wird die Lüge zur Wahrheit und umgekehrt.
Es sind 15 Jahre (wenn überhaupt) dann geht der verurteilte Mörder wieder raus!
Und außerdem wird"s sehr bequem mit Kost und Logis im deutschen Wohlfühlknast zu Lasten der schuftenden Steuerzahler.
Lebenslänglich heißt in…
Lebenslänglich heißt in Germoney lange 15 Jahre. Ich denke mal, wenn er sich gut führt, ist er nach der Hälfte oder 2/3 wieder draußen und kann Gas geben. Wenn der Islam hier eher übernimmt, ist er noch eher draußen.
Die Schuld trägt er zwar…
Die Schuld trägt er zwar doch das Blut klebt an den Händen der Verantwortlichen, Befürworter und Verfechter für die unkontrollierte massenhafte Einwanderung.
Und da an allererster Stelle die Angela!
Ich glaube das selten Verwaltungen so viele Leben, Vergewaltigungen und Verbrechen auf dem Gewissen haben wie die letzten drei. Erst das Einwanderungschaos und dann die Genspritze. Von der vorsätzlichen Pflichtvernachlässigung, den Gesetzesbrüchen und den daraus resultierenden Folgen spreche ich erst garnicht.
Das müssen zehntausende, wenn nicht sogar mehr sein.
Merkel, Scholz und Merz, das muß dringend enden!
Das Gericht hat sich ....
Das Gericht hat sich offenbar diesmal bei diesem massenmörderischen Migranten nicht gewagt, wieder ein skandalöses, für die Hinterbliebenen und das Volk hochgradig empörendes Urteil zu fällen! Allerdings ist diese lebenslange Freiheitsstrafe, deren Bezeichnung völlig daneben ist, da es sich dabei um maximal 15 Jahre handelt, sowieso lächerlich.
Außerdem, dass für so einen offenbar hochgradig narzisstischen, völlig skruellosen Schwerverbrecher nicht einmal die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, zeugt davon, dass der Richter entweder dessen Gefährlichkeit nicht erkannt hat oder mit großer Warscheinlichkeit nicht erkennen wollte bzw. - "von oben her" - nicht durfte. Wäre der ein echter Deutscher gewesen, hätte dieser Richter die Sicherungsverwahrung definitiv anschließend an die 15 Jahre angeordnet!
Somit bleibt sogar offen, ob dieser Massenmörder überhaupt die 15 Jahre voll absitzen muss und wird. Bei guter Führung kann es also durchaus sein, dass der nach der reichlichen Hälfte der Zeit wieder auf die Gesellschaft losgelassen wird.
Trittbrettfahrerin
Das nenne ich
Gedanken- und Wortklau resp. Plagiat:
"Allerdings ist diese *lebenslange Freiheitsstrafe, deren Bezeichnung* völlig daneben ist,* da es sich dabei um maximal 15 Jahre handelt . . .
Somit bleibt sogar offen, ob dieser Massenmörder überhaupt* die 15 Jahre voll absitzen muss und wird. . . . wieder auf die Gesellschaft losgelassen* wird.
Ist es nicht peinlich, Gedanken und Worte von anderen Kommentatoren derart deutlich erkennbar abzukupfern?
Was soll das, ......??
Was soll das, dieser dumme Vorwurf und diese Beleidigung?? Es sind meine eigenen Gedanken, meine eigenen Worte und Überlegungen, das ist meine persönliche Beurteilung dieser sogenannten lebenslänglichen Haftstrafe!! Wenn Sie sich "abgekupfert" fühlen oder andere, tut es mir leid. Halte diese "Beschwerde" allerdings für ebenso "daneben"! Denn sehr oft schreibe ich "mein Eigenes" zu den Themen und Berichten zuerst, bevor ich erst später das, was andere geschrieben haben, lese!
Ich habe es nicht nötig abzukupfern, denn ich habe schon immer einen eigenen Kopf zum SELBSTDENKEN, MEINEN, SCHREIBEN und FORMULIEREN!!
Abkupfern gilt nicht
Wenn Wahrnehmung funktioniert - KEIN X FÜR EIN U !
Es mag schon sein, dass sie manchmal auch eigene Gedanken aufschreiben, dies stelle ich auch nicht in Abrede. In diesem Fall jedoch glaube ich das nicht!
Meinen Comment haben Sie mit 100% Sicherheit zuvor gelesen, denn es war der erste an diesem Tag. Dann kam Ihr Post kurz nach meinem. - Kurzum, die Redensart "Abkupfern" bez. meiner - Gedanken + Worte - hat schon seine Richtigkeit, davon bin ich überzeugt.
Überdies ist mir ihr Verhalten mehrmals in Verbindung mit den Beiträgen anderer Kommentatoren aufgefallen.
Ihre Einbildung ....
Ihre Einbildung sowie Ihre freche und unverschämte Anmaßung halte ich langsam für sehr bedenklich und grenzwertig!! Aber DAS ist Ihr Problem. Und nun ist es genug! Sie können sich eine weitere Antwort sparen, denn ich werde keine mehr lesen. Für so nen Quatsch ist mir meine Zeit zu schade! Außerdem muss ich mich für das, was ich kommentiere und was erscheint vor Ihnen absolut nicht rechtfertigen, Herr Oberlehrer!!
In den USA wäre Giftspritze gerecht!
"...Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig..." Immer diese Hintertür für die "Rote Hilfe" und ihre Anwälte. Da wird jetzt akribisch nach Gründen für eine Revision gesucht.
40 Verhandlungstage? Das muss man erst mal verdauen. Überhaupt ein Wunder, dass man zu so einem Urteil kommt, wo in vielen Fällen die Täter doch Gemeinnützige Arbeit bekommen oder in die Wellness-Psychiatrie mit Anfassen einsitzen.
Ursache und Wirkung und 70% mögen es.
Zitat "Volksstimme MD":
Magdeburg. - Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris hat mit einem Statement auf das Urteil gegen den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt reagiert.
"Für viele Betroffene ist dieser Tag von großer Bedeutung" teilte sie über verschiedene soziale Plattformen mit. "Gleichzeitig wissen wir, dass kein Urteil das Geschehene ungeschehen machen kann. Die Angehörigen der Getöteten, die Verletzten und viele weitere Betroffene werden die Folgen dieser Tat weiterhin tragen. Es ist Aufgabe unseres Rechtsstaates, diese Tat zu beurteilen und ein angemessenes Urteil zu sprechen. In die Entscheidung des Gerichts haben wir Vertrauen. Eine Genugtuung oder gar Wiedergutmachung kann es nicht geben."
[/]
Hauptaufgabe des Staates sollte sein, primär dafür zu sorgen, dass solche Bestien nicht erst ins Land kommen! Aber die Linken und Grünen haben erst kürzlich im BT wieder geschrien: "Wir brauchen Zuwanderung". Weil die AfD dagegen die Risiken gegen unsere Bürger aufrechnete, wurden sie von eben den gleichen Linken und Grünen Pack als "Rassisten" beschimpft.
Gericht verurteilt…
Gericht verurteilt Attentäter Taleb al-Abdulmohsen zu lebenslanger Freiheitsstrafe...
...und im DEUTSCHEN Knast liegt der dreckige saudische Attentäter/Kindermörder dem deutschen Steuerzahler nun lebenslang auf der Tasche !!!
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Ich denke, wer sich als saudischer Moslem auf den Islam beruft - sollte in seinem Herkunftsland - Saudi-Arabien - auch nach Scharia abgeurteilt & öffentlich mit dem Schwert - traditionell & "stilecht" - geköpft werden, weil >NUR DAS< dem heiligen Glauben & Willen des dreckigen Attentäters & Kindermörders exakt entspräche & besonders gerecht würde - wie folgt :
Welche Strafe würde dem saudischen Amokfahrer Taleb al-Abdulmohsen in Saudi-Arabien konret drohen, wenn er an sein Herkunftsland ausgeliefert würde? (Google KI)
Im Falle einer fiktiven Auslieferung an sein Herkunftsland Saudi-Arabien würde dem verurteilten Amokfahrer Taleb al-Abdulmohsen nach dem dort geltenden islamischen Recht (Scharia) konkret die Todesstrafe drohen.
Da Saudi-Arabien die Auslieferung von Staatsbürgern zur Verfolgung eigener Straftaten oder aus politischen/staatsschutzrelevanten Gründen verlangt und das dortige Rechtssystem bei mehrfachem vorsätzlichem Mord keine Freiheitsstrafen vorsieht, greifen im saudischen Strafrecht in diesem Szenario primär zwei rechtliche Kategorien: [1, 2]
1. Qisas (Vergeltung nach dem Prinzip „Auge um Auge“)
Rechtliche Einordnung: Bei vorsätzlicher Tötung (Mord) steht den Angehörigen der Opfer nach der Scharia das Recht auf Qisas (Gleichwertige Vergeltung) zu.
Konkrete Folge: Die standardmäßige Strafe hierfür ist die Hinrichtung, meist durch das Schwert (Enthauptung).
Ausnahme: Die Todesstrafe könnte in diesem Bereich nur abgewendet werden, wenn alle Opferfamilien offiziell Vergebung gewähren und stattdessen ein sogenanntes Blutgeld (Diyya) akzeptieren. Angesichts von sechs Todesopfern und Hunderten Verletzten gilt dies als praktisch ausgeschlossen. [1]
2. Ta'zir oder Hirabah (Strafen im Ermessen des Staates / Terrorismus)
Rechtliche Einordnung: Da al-Abdulmohsen eine schwere Gewalttat im öffentlichen Raum verübt hat, um maximalen Schaden und Schrecken zu verbreiten, kann die Tat von saudischen Gerichten als Hirabah (Vandalismus, Terror, schwerer Landfriedensbruch) oder unter das saudische Anti-Terror-Gesetz gefasst werden. [1]
Konkrete Folge: Bei Verbrechen, die die öffentliche Sicherheit radikal gefährden, verhängen saudische Richter im Rahmen des staatlichen Strafmaßes (Ta'zir) regelmäßig die Todesstrafe als Höchstmaß, ohne dass Opferfamilien darauf Einfluss nehmen können.
Hintergrund zur Auslieferung
Saudi-Arabien hatte bereits vor der Tat (unter anderem Ende 2023) die Auslieferung des Mannes beantragt, worauf deutsche Behörden jedoch nicht eingingen. [1, 2, 3]
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Eine Auslieferung aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist aus völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen absolut unzulässig, da Deutschland gemäß dem Grundgesetz (Art. 102 GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) niemanden in ein Land ausliefern darf, in dem ihm die Todesstrafe oder Folter drohen. Taleb al-Abdulmohsen verbüßt seine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld daher in Deutschland. [1, 2]
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MERKE :
Saudi-Arabien hatte bereits vor der Tat (unter anderem Ende 2023) die Auslieferung des Mannes beantragt, worauf deutsche Behörden jedoch nicht eingingen. [1, 2, 3]
>>> Eine Auslieferung aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist aus völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen absolut unzulässig, da Deutschland gemäß dem Grundgesetz (Art. 102 GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) niemanden in ein Land ausliefern darf, in dem ihm die Todesstrafe oder Folter drohen.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2014-10/saudi-arabien-islamischer-staat-enthauptungen
Exekutionen:
Die scharfen Klingen der Saudis
"Öffentliche Enthauptungen in Riad: Saudi-Arabien ist das einzige Land, das wie der "Islamische Staat" Menschen köpft. Das sei humaner als der Tod durch die Giftspritze."
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Ich denke, Herr Taleb al-Abdulmohsen hätte nun wirklich einen besonders "humanen Tod" - in mitten seiner redlichen islamischen Glaubensbrüder & auf dem herrlichen Marktplatz von Riad - verdient... (...schickt den Mann nach Hause - zu seinen humanen islamischen Scharia-Glaubensbrüdern in Riad...) !
MP
Ach Gottchen ...
Wieso ist der denn nicht auch schuldunfähig? Das versteht hier draußen keiner mehr. Ein Schutzsuchender kann doch hier morden und vergewaltigen ... u. i.d.R. passiert ihm nichts. Die Justiz und Politik schützt solche Täter vor Strafen und verhöhnt die deutschen Opfer. Übrigens keine rein deutsche Verfahrensweise, auch in anderen EU-Ländern ist das so üblich.
Muslime die nicht auf die…
Muslime die nicht auf die Straße gehen und gegen diese Morde durch einen Muselmanen demonstrieren, befürworten diese Tat.
GMX
Ist der nicht Psychisch gestört?????Nanu wie kommt das denn?Meine Meinung:Der ist in der Birne gestört aber so was von sonst hätte er das ja nicht getan oder?Schickt die Rechnung an die Bundesregierung denn da gehört die hin.Ach ja vergesst IM Erika nicht die sitzt nebenan und klatscht Beifall.
Lebenslang bedeutet in…
Lebenslang bedeutet in Deutschland ca. 5 bis 10 Jahre Haft, In den USA 80 Jahre.
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