Zentrale Aussagen dürfen nicht mehr verbreitet werden

Correctiv unterliegt vor Gericht mit seinem "Geheimtreffen"-Lügenmärchen

Mehrere Monate hielt das linke Recherche-Netzwerk Correctiv die Republik in Atem mit seiner Andeutung auf eine angeblich zweite Wannsee-Konferenz in Potsdam und löste damit bundesweit Demonstrationen aus. Nun kassierte der Verein vor dem Landgericht Berlin eine herbe Schlappe. 
 

Zentrale Aussagen dürfen nicht mehr verbreitet werden


Von der viel zitierten investigativen Enthüllung über das sogenannte Potsdamer Treffen bleibt kaum noch etwas übrig. Der Rechercheverbund hatte 2024 mit dramatischen Formulierungen und Vergleichen zur Wannseekonferenz eine Welle bundesweiter Proteste gegen die AfD ausgelöst – nun untersagt das Gericht zentrale Passagen als unzulässig.

Schwere Treffer gegen die Masterplan-These

Das Landgericht Berlin hat am Dienstag, den 17. März 2026, einer Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy stattgegeben. Insgesamt drei konkrete Äußerungen wurden Correctiv und weiteren Beteiligten verboten. Besonders schwer wiegt das Verbot der Behauptung, beim Treffen sei ein „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen worden – ein Plan also, der gezielt Grundrechte aus Artikel 3, 16 und 21 des Grundgesetzes umgehen sollte.

Falsche Zuschreibung an Huy

Ebenfalls untersagt ist die Darstellung, Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsangehörigkeit „wieder wegzunehmen“. Das Gericht stuft diese Aussage als unzulässig ein und untersagt ihre weitere Verbreitung.

Ein dritter untersagter Satz betrifft eine Passage zu einem Vortrag: Die Behauptung, jemand könne sich „an die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag aber nicht erinnern“, darf nicht mehr aufgestellt werden. Das Verbot richtet sich neben Correctiv selbst auch gegen einzelne weitere Personen, je nach ihrer konkreten Äußerung.

Hintergrund: Das Treffen vom November 2023

Am 25. November 2023 kam es in Potsdam zu einer Zusammenkunft, bei der unter anderem der Österreicher Martin Sellner einen Vortrag hielt. Darin stellte er seine Vorstellungen zur Rückführung von Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund dar. Das Treffen selbst ist unstreitig, die Interpretation seiner Inhalte liegt seit über zwei Jahren vor Gerichten.

Den Stein ins Rollen brachte ein Correctiv-Artikel vom 10. Januar 2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Er erzeugte enorme mediale und gesellschaftliche Wellen. Ein weiterer Text vom September 2025 griff Aussagen eines Teilnehmers auf. Dieser enthielt ebenfalls eine Formulierung, die das Gericht nun untersagte.

Reaktion von Correctiv: Überraschung und Berufungsankündigung

Der Chefredakteur von Correctiv, Justus von Daniels, zeigte sich „sehr überrascht“ über das Urteil – vor allem im Vergleich zu einem früheren Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, das zugunsten des Portals ausging. Er kündigte sofort Berufung an. Die Berliner Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine schriftliche Begründung der Pressekammer liegt ebenfalls noch nicht vor.

Sven von Storch

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Kommentare

Ekkehardt Fritz Beyer

19.03.2026 | 10:10

... „Mehrere Monate hielt das linke Recherche-Netzwerk Correctiv die Republik in Atem mit seiner Andeutung auf eine angeblich zweite Wannsee-Konferenz in Potsdam und löste damit bundesweit Demonstrationen aus. Nun kassierte der Verein vor dem Landgericht Berlin eine herbe Schlappe.“ ...

Ja Himmel, Sakra und Allahu Akbar mindestens: Dabei ist es auch m. E. höchst eichelartig-merkelwürdig, dass die KI informiert:

„Es gibt keine Belege dafür, dass das Recherche-Netzwerk Correctiv systematisch "Fake News" verbreitet. Vielmehr sieht sich die Organisation als Faktenchecker gegen Falschinformationen“!!! https://www.google.com/search?q=warum+das+Recherche-Netzwerk+Correctiv++Fake-News+verbreitet&sca_esv=a7d38202f4f38a7c&rlz=1C1ONGR_deDE1024DE1024&ei=ebO7afyqOo3m7_UPn-XToA0&biw=1024&bih=441&ved=0ahUKE…

Sollte es nun nicht längs an der Zeit sein, dass auch die dies bzgl. Programmieren dieser KI vor Gericht eine herbe Schlappe erleiden???

Else Schrammen

19.03.2026 | 16:07

An der Stelle des "Chefredakteurs" - einem nur der Wahrheit verpflichteten "Journalisten" - wäre ich ob des groben Fehlurteils auch überrascht, wo doch Correctiv in Hamburg so viele Prozesse gewonnen hat. Für Correctiv waren es doch nur "wahre" Berichte. Junge, was habe ich früher viele "Berichte" gelesen: Grimms Berichte, Berichte aus 1000 und einer Nacht, Andersens Berichte und, und, und!

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