Aber die Gefahr kommt angeblich immer nur von Rechts

Bundesregierung muss auf AfD-Anfrage zugeben: Knapp 94 Prozent der Terror-Ermittlungen entfallen auf Islamismus

Die öffentliche Debatte dreht sich seit Jahren vor allem um die angebliche Bedrohung durch Rechtsextremismus. Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der AfD zeichnet ein deutlich anderes Bild der realen Ermittlungslage. 

Aber die Gefahr kommt angeblich immer nur von Rechts


Die entsprechende Anfrage des Bundestagsabgeordneten Martin Hess an die Bundesregierung lieferte eindeutige Antworten, wie das Magazin Nius berichtet.

Regierungsstatistik stellt die einseitige Bedrohungswahrnehmung infrage

Im ersten Halbjahr 2026 leitete der Generalbundesanwalt insgesamt 174 neue Ermittlungsverfahren wegen terroristischer oder extremistischer Straftaten ein. Von diesen entfielen 129 Verfahren auf islamistischen Terrorismus. Das entspricht einem Anteil von 74,1 Prozent. Weitere 34 Verfahren betrafen auslandsbezogenen Extremismus und machten 19,5 Prozent aus. Zusammen ergeben diese beiden Kategorien knapp 94 Prozent aller neu eingeleiteten Verfahren. Die verbleibenden Fälle verteilten sich auf Linksextremismus mit sechs Verfahren und Rechtsextremismus mit fünf Verfahren.

Islamismus dominiert klar – trotz häufiger Auslandsbezüge

Die mit Abstand größte Gruppe bilden Verfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus. Viele dieser Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit der Terrororganisation Islamischer Staat und haben Bezüge zu Syrien oder dem Irak. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich überwiegend um Auslandstaten handelt. Ein Großteil dieser Verfahren wird später wegen geringerer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben oder eingestellt. Die Zahlen erfassen daher vor allem neu eingeleitete Ermittlungen und nicht vollendete Anschläge oder rechtskräftige Verurteilungen.

Auslandsbezug ändert nichts an der innenpolitischen Relevanz

Die Kategorie des auslandsbezogenen Extremismus umfasst nach Angaben der Bundesregierung den internationalen nicht-islamistischen Terrorismus sowie internationalen Links- und Rechtsextremismus. Sie bezieht sich nicht pauschal auf Extremisten mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Islamistischer Terrorismus wird dagegen gesondert erfasst und fällt nicht in diese Rubrik. Auch wenn viele Verfahren Auslandsbezug aufweisen, geben sie Aufschluss über die aktuelle Ermittlungsrealität des Generalbundesanwalts.

Linke und rechte Extremisten spielen nur eine Nebenrolle

Rechtsextremismus machte lediglich 2,9 Prozent der neuen Verfahren aus. Linksextremismus kam auf 3,4 Prozent. Damit bilden beide Bereiche zusammen weniger als sieben Prozent aller neu eingeleiteten Terror- und Extremismusermittlungen. Diese Relationen widersprechen der häufig vertretenen These, die größte Gefahr gehe von rechts aus.

Islamistische Verfahren steigen massiv im Vergleich zum Vorjahr

Ein direkter Vergleich mit dem ersten Halbjahr 2025 zeigt einen deutlichen Anstieg im islamistischen Bereich: Die Zahl der Verfahren stieg um 53,6 Prozent von 84 auf 129. Im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus ging die Zahl dagegen um 43,3 Prozent zurück. Bei Rechtsextremismus erhöhte sich die Fallzahl von zwei auf fünf Verfahren. Im Linksextremismus gab es im Vorjahreszeitraum keine neuen Verfahren, im ersten Halbjahr 2026 waren es sechs.

Die Statistik zwingt zu einer nüchternen Neubewertung der Gefahrenlage

Die von der Bundesregierung gelieferten Zahlen machen deutlich, wo die Schwerpunkte der aktuellen Ermittlungsarbeit tatsächlich liegen. Sie relativieren die einseitige öffentliche Fokussierung auf eine einzige Extremismusform und zeigen, dass der islamistische Bereich die mit Abstand größte Herausforderung für die Sicherheitsbehörden darstellt.

Sven von Storch

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Kommentare

Muss man die täglichen Messermorde eigentlich noch medial erwähnen? Mittlerweile gehört die ja auf Grund der Politik der Altparteien zu Deutschland wie der ordinäre Wetterbericht. Zählen kann man die ja nur noch mit Hilfe der IT. An Namen und Bilder der Opfer kann man sich wegen der Fülle gar nicht mehr im einzelnen erinnern. Gesichert ist wiederholend die "psychische Erkrankung" und das Heimatland des Irren. Da die Politik und Justiz nichts macht, geht das Morden halt lustig weiter. Um Schulden zu machen, kann das GG über Nacht geändert werden. Aber um deutsches Leben zu retten ... dröhnendes Schweigen der politischen Tatermöglicher.

Ich meine:

Durch das Unterlassen effektiver Gegenmaßnahmen, bringt die
Regierung − und allen voran Kanzler Merz, CDU − konkludent
zum Ausdruck, dass sie diesen Terrorismus, und dazu noch die
vielen Ermordungen u. (Gruppen-) Vergewaltigungen, nicht nur
duldet, sondern indirekt auch noch vorantreibt, und damit will.

Ich finde, das ist tatsächlich kriminell.

Staatsanwälte, die das "öffentliche Interesse" hier nicht tangiert sehen,
und Richter, die mindestens den Duldungs-Willen der Bundesregierung
nicht erkennen wollen, leisten m. E. Beihilfe.

Sie machen sich dann mutmaßlich vollumfänglich mitschuldig:

Insbesondere, an der Ermordung von Mitmenschen, und dem
widerlichen Missbrauch von Mädchen und Frauen.

Viel spricht dafür, daß dieser behutsame Umgang mit islamistischem Terror gar nicht gewollt ist, von der Regierung, von den Richtern und Staatsanwälten oder von den Medienverantwortlichen.

Da muß doch eine Macht dahinterstehen, vor der sie alle kuschen! Und solange die medienverdummte Mehrheit der Wähler mit kuscht, wird der Niedergang unseres Landes beschleunigt weitergehen.                                                                                                                                                                                                                                     Und am Ende sind wir dann die Sklaven religiöser Fanatiker oder der Betreiber des Great Reset ...

(....Kommentar meinerseits : überflüssig...)

 

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/csd-berlin-verletzte-100.html

Eine Tote und Verletzte bei CSD in Berlin

Verdächtiger soll zu islamistischer Szene gehören

Stand: 26.07.2026 • 08:21 Uhr

"Der Berliner Christopher Street Day ist abgebrochen worden, nachdem ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren war. Laut Polizei starb ein Mensch, mehrere weitere wurden verletzt. Der Fahrer gehört laut Polizei der islamistischen Szene an."...

_____________________________
 

Wer kennt diesen Mann ?

https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2026/pressemitteilung.1697457.php

...man könnte natürlich auch fragen : WER hätte diesen Mann kennen MÜSSEN ? !  :

>>> Das gesamte Bundesamt für Verfassungsschutz beziffert das breitere „Islamismuspotenzial“ in Deutschland auf rund 28.645 Personen, wovon etwa 9.110 als gewaltorientiert gelten. [1, 2]

 

Wie viele islamistische Gefährder gibt es nachweislich in der BRD? War unternimmt der Staatsschutz gegen die islamistischen Gefährder konkret? können Gewalttaten seitens der islamistischen Gefährder dadurch aktuell verhindert werden? und warum werden die islamistischen Gefährder vor ihren absehbaren Gewalttaten nich festgesetzt oder abgeschoben? (Google KI)

 

In der Bundesrepublik Deutschland sind laut aktuellen Daten des Bundeskriminalamts (BKA) 420 Personen im Bereich des islamistischen Terrorismus als sogenannte Gefährder eingestuft. Von diesen befinden sich 263 Personen aktuell in Deutschland, wovon wiederum 110 Personen bereits in Haft sitzen. Die restlichen 157 eingestuften Gefährder halten sich im Ausland auf. [1]

Zusätzlich führt das BKA 439 Personen als sogenannte „relevante Personen“ (Unterstützer oder Logistiker im Umfeld). Das gesamte Bundesamt für Verfassungsschutz beziffert das breitere „Islamismuspotenzial“ in Deutschland auf rund 28.645 Personen, wovon etwa 9.110 als gewaltorientiert gelten. [1, 2]

Konkrete Maßnahmen des Staatsschutzes

Der Staatsschutz und die Polizeibehörden der Länder setzen zur Überwachung und Risikominimierung ein abgestuftes System ein:

Risikobewertung mittels RADAR-iTE: Ein standardisiertes IT-System des BKA bewertet das konkrete Risiko, ob von einer Person eine Gewalttat ausgeht, und teilt Gefährder in Risikostufen (hoch, auffällig, moderat) ein.

Gezielte Observierung: Personen mit hoher Risikostufe werden physisch durch mobile Einsatzkommandos (MEK) überwacht.

Telekommunikationsüberwachung (TKÜ): Telefonate, Chats und Internetaktivitäten werden im gesetzlichen Rahmen abgehört und mitgelesen.

Gefährderansprachen: Polizeibeamte suchen die Personen direkt auf, um ihnen zu signalisieren, dass sie unter behördlicher Beobachtung stehen.

Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote: Gefährder können verpflichtet werden, sich täglich bei einer Polizeidienststelle zu melden, oder es werden ihnen Verbote für bestimmte Orte (z. B. Großveranstaltungen) erteilt.

Können Gewalttaten dadurch aktuell verhindert werden?

Ja, das engmaschige Kontrollnetzwerk verhindert nachweislich Anschläge, garantiert jedoch keine absolute Sicherheit. Durch die Überwachung gelingt es den Sicherheitsbehörden regelmäßig, Anschlagspläne frühzeitig aufzudecken und Zugriffe durchzuführen, bevor es zur Tatausführung kommt.

Ein Restrisiko bleibt jedoch bestehen. Insbesondere die zunehmende Radikalisierung von „Cyber-Jihadisten“ und minderjährigen Einzeltätern über soziale Medien (wie TikTok oder Telegram) läuft oft im Verborgenen ab. Wenn Personen ohne vorherige Einbindung in bekannte Netzwerke spontan zu Alltagsgegenständen (wie Messern oder Kraftfahrzeugen) greifen, stößt die klassische polizeiliche Überwachung an ihre Grenzen. [1]

Warum werden Gefährder nicht vorab festgesetzt oder abgeschoben?

Dass Gefährder trotz ihrer Einstufung oft auf freiem Fuß sind oder im Land bleiben, liegt an den hohen Hürden des deutschen Rechtsstaates: [1]

1. Keine präventive Haft allein wegen einer Gesinnung

Der Begriff „Gefährder“ ist ein polizeilicher Prognosebegriff und kein Straftatbestand. In einem Rechtsstaat darf niemand eingesperrt werden, nur weil Behörden ihm eine Tat zutrauen. Für eine Festnahme oder Untersuchungshaft muss ein Richter einen dringenden Tatverdacht für eine bereits begangene oder konkret in Vorbereitung befindliche schwere Straftat (z. B. nach § 89a StGB - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) feststellen. Liegen diese Beweise (noch) nicht vor, ist eine dauerhafte Inhaftierung rechtlich unzulässig. [1]

2. Rechtliche Abschiebungshindernisse

Eine Abschiebung von ausländischen Gefährdern scheitert in der Praxis häufig an völkerrechtlichen und humanitären Barrieren:

Abschiebestopps und Folterverbot: Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Grundgesetz darf Deutschland niemanden in ein Land abschieben, in dem ihm Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung drohen (z. B. Syrien oder Afghanistan).

Fehlende Kooperation der Heimatländer: Viele Herkunftsstaaten weigern sich, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, oder stellen keine notwendigen Passersatzpapiere aus.

Deutsche Staatsbürgerschaft: Ein erheblicher Teil der in Deutschland lebenden Gefährder besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Staatsbürger können grundsätzlich nicht ausgewiesen oder abgeschoben werden.

KI-Antworten können Fehler enthalten. Weitere Informationen

 

MP

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