Aktivistische Justiz behindert Migrationswende

Berliner Verwaltungsgericht stuft Zurückweisung eines Asylbewerbers als rechtswidrig ein

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines Asylbewerbers an der deutsch-polnischen Grenze als rechtswidrig eingestuft und die Behörden zur Einreise verpflichtet. Das ist das zweite Urteil, das deutschen Behörden untersagt, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen.

Aktivistische Justiz torpediert Migrationswende

Laut einem Apollo-News Bericht gelangte der Eritreer im Jahr 2025 mithilfe eines Schleusers über Belarus nach Polen. Von dort aus unternahm er den Versuch, illegal die deutsche Grenze zu überqueren. Die Bundespolizei griff ihn auf und schob ihn ab. 

Darüber hinaus verhängte sie gegen ihn ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. In der Folgezeit verbrachte er mehrere Monate in einem bewachten Ausländerzentrum in Polen, bis er im März 2026 einen erneuten illegalen Einreiseversuch wagte und dabei erneut aufgegriffen wurde. Eine Kammer des Berliner Gerichts entschied nun in einem Eilbeschluss vom 22. Mai, dass diese Zurückweisung unzulässig war. Die Behörden sind verpflichtet, ihn einreisen zu lassen, damit ein Verfahren zur Feststellung des zuständigen Staates für sein Asylgesuch eingeleitet werden kann.

Anspruch auf Verfahrensrechte durchgesetzt

Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch des Mannes auf ein ordnungsgemäßes Dublin-Verfahren verletzt wurde. Es befasste sich nicht mit dem Argument eines Notstands, den die zuständige Behörde unter Innenminister Dobrindt vorgebracht hatte. Die Richter hielten die Nachweise dafür offenbar für nicht ausreichend.

Bereits die zweite Entscheidung dieser Art

Dies ist nicht der erste Fall dieser Art. Bereits im Jahr 2025 hatte eine andere Kammer desselben Gerichts in einem vergleichbaren Verfahren mit drei Somaliern Zurückweisungen an der Grenze für unzulässig erklärt. Damals sorgte die Entscheidung für bundesweite Aufmerksamkeit und die Kläger wurden von der Organisation Pro Asyl unterstützt.

Sven von Storch

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Kommentare

Da fragt man sich immer wieder, wer und mit welcher Absicht, solche "Verfahrensrechte" durchgesetzt hat.

Da sollten mal diverse Migrationspakte - vor allem der von unserer(?) Frau Merkel durchgeboxte UN-Migrationspakt - aufgekündigt oder zumindest entschärft werden.

Überhaupt ist es unfaßbar, daß ein Land nicht das Recht haben soll, Asylbewerber schon an der Außengrenze zurückzuweisen. Wie tief sind wir schon gesunken! 

Warum schreitet Dobrindt gegen diese linksextremen Banden, die ständig gegen das deutsche Gesetz handeln nicht ein. Die Politik hat die Pflicht gegen diese Verbrecher vorzugehen.

Ekkehardt Fritz Beyer

19.06.2026 | 10:35

... „Anspruch auf Verfahrensrechte durchgesetzt

Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch des Mannes auf ein ordnungsgemäßes Dublin-Verfahren verletzt wurde. Es befasste sich nicht mit dem Argument eines Notstands, den die zuständige Behörde unter Innenminister Dobrindt vorgebracht hatte. Die Richter hielten die Nachweise dafür offenbar für nicht ausreichend.“ ...

Womit Deutschlands Grenzen der Flut göttlicher(?) Plagen - trotz klarer Regelung  https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/asylrecht/irregulaere-einreisen-rechtliche-einordnung/ ab sofort wieder offenzustehen haben???????

Damit diese Leute https://www.stern.de/politik/friedrich-merz-spricht-von--taeglichen-gruppenvergewaltigung----stimmt-das--35430088.html auch weiterhin etwas Spaß haben???

 

Endlich konsequent abschieben. Will keinen einzigen von diesen kriminellen Asylbetrügern auch nur eine Sekunde in der Nähe von meiner Familie sehen und lebenslang mit Sozialhilfe finanzieren müssen.

Wolfgang Lammert

19.06.2026 | 11:55

Die Staatsanwälte und Richter sind besonders in Berlin so gut wie alle rot-grün ideologisiert. Ausländische Verbrecher werden mit Samthandschuhen angefasst, Asylanten sind "heilige" und kritische Deutsche müssen bekämpft werden.

Nicht ohne Zufall hieß das Buch des Vorsitzenden des Richterbundes, der nun im Ruhestand ist,  "das Ende der Gerechtigkeit". Die Justiz in Deutschland ist mittlerweile, wie damals in der DDR, gleichgeschaltet.

Sehr gute Fragen! Ob wohl eine Antwort darin liegt, daß bei uns wenigstens die Abschiebeverhinderungsindustrie florieren soll?

Und - falls das nicht sowieso zulasten der Steuerzahler geht - gibt es bestimmt Gutmenschen im Ausland, die gerne aushelfen, wenn sie Deutschland schaden können ...

Else Schrammen

19.06.2026 | 14:01

Das, meine Herrschaften, ist Berlin, wie es leibt und lebt: Versif*t, angefangen in Vierteln wie Kreuzberg über das Rote Rathaus bis in die Justizpaläste. Was hilft? Die vernünftigen Menschen umsiedeln und dann eine riesige Brandmauer drumherum!

"Berliner Verwaltungsgericht stuft Zurückweisung eines Asylbewerbers als rechtswidrig ein"

Klar, damit das Morden, Abschlachten, Überfahren, Vergewaltigen etc. von uns Deutschen "lustig" weiterbetrieben werden kann. Ist ja GEWOLLT, denn sonst würde diese Justiz, die zu 99% UNRECHTSurteile fällt, GERECHTE und DRINGEND NOTWENIGE Urteile gegen dieses Mörderpack fällen, das von den Regierungen seit Merkel hier hereingeholt wurde, was unbegrenzt weiterhin geschieht!

Wenn eine Behörde rechtswidrig handelt, wird, wie üblich, niemand bestraft. Hier wäre der Ansatzpunkt für neue Gesetze, die es ermöglichen rechtwidrig handelnde Behörden zu schließen und aufzulösen, und rechtswidrig entscheidende Beamte auf den Mond zu schießen.

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