Kampf gegen Drogendealer

Berlin muss Entschädigung zahlen nach "rassistischer Polizeikontrolle"

Im Berliner Kampf gegen Drogendealer kam es zu einer Polizeikontrolle, die vor Gericht als diskriminierend bewertet wurde. Das Land Berlin muss 500 Euro Entschädigung an den betroffenen Mann zahlen. 

Kampf gegen Drogendealer

Der Fall verdeutlicht die engen Grenzen, innerhalb derer Ermittler bei der Fahndung nach Dealern agieren dürfen.

Rastafrisur-Beschreibung führt Polizisten zu falschem Mann mit Kurzhaar

Im Januar 2023 beobachteten Beamte auf dem RAW-Gelände in Friedrichshain, einem als kriminalitätsbelastet geltenden Ort, einen mutmaßlichen Drogenverkauf. Sie kontrollierten zwei der drei Beteiligten und fanden am Boden ein Mikroreagenzglas mit einer drogenähnlichen Substanz. Dieses ließ sich keinem der Anwesenden zuordnen, weshalb die Suche nach dem dritten, entkommenen Beteiligten begann. Die Beschreibung lautete auf eine dunkelhäutige männliche Person in dunkler Kapuzenjacke mit Rastafrisur.

Bei der weiteren Fahndung kontrollierten die Polizisten in einem Imbiss einen schwarzen Mann mit dunkler Kapuzenjacke. Dieser trug jedoch eine Kurzhaarfrisur und entsprach damit nicht der vollständigen Beschreibung. Er fragte nach dem Grund der Kontrolle und wies darauf hin, dass die Angaben nicht auf ihn passten. Dennoch übergab er auf Aufforderung seinen Ausweis. Die Beamten führten eine Abfrage in der Polizeidatenbank durch, die ergebnislos blieb.

Identitätsfeststellung ohne Datenabfrage: Das eine diskriminiert, das andere nicht

Der Mann klagte gegen die Maßnahme. Das Amtsgericht Berlin-Mitte sah es als überwiegend wahrscheinlich an, dass die Hautfarbe bei der Abgleichung mit der Täterbeschreibung ein dominierendes Gewicht erhalten hatte. Es bewertete allein die Datenabfrage als unzulässige Diskriminierung nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz von 2020. Die vorgelagerte Identitätsfeststellung hingegen wurde als noch verhältnismäßig eingestuft. Das Land Berlin wurde zur Zahlung von 500 Euro Entschädigung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Entschädigung trotz Drogenermittlung – Signal für sensiblere Fahndungsmethoden

Der Fall zeigt, wie schnell Personenbeschreibungen bei der Dealerfahndung in Konflikt mit ideologisch geprägten Gleichbehandlungsgrundsätzen geraten können. Der Zusammenhang zwischen Hautfarbe und Kriminalitätsneigung wird völlig tabuisiert und erschwert die Arbeit der Polizeibeamten, Praxis- und Erfahrungswissen in einen erzwungenen Gleichklang mit Antirassismus und Gleichheitsgesetzen bringen müssen. 

Sven von Storch

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Kommentare

Andererseits wäre es reichlich bescheuert gewesen, eine Blondine zu kontrollieren.

Berlin ist vollständig in der Hand von Migranten. Justiz, Polizei, die ganze Regierung und das Beamtentum. Aus diesem Grunde resultiert so etwas.

... nicht nur "bei Arbeit, Spass und Spiel" ! ! !

Es wäre schön, wenn 'Palantir', mit all seinen
Ressourcen, regelmäßig konzertiert gegen
das organsierte Verbrechen, gegen 'Clans'
und 'Hells Agents' u.v.a. Kriminelle, eingesetzt
werden könnte ...

... und nicht länger z.B. gegen eine offenbar
vollkommen harmlose 'geriartrische Gang'*,
die sich ihren tristen 'Rollatoren-Alltag' u. U.
ja nur etwas spannender gestalten wollte ...

Eventuell durch ein "Life Action Role Play"
(LARP); unter dem zünftig-nostalgischen
'Arbeitstitel': "Sturm auf den Reichstag" ...

Was aber, durch den übereifrigen Einsatz des
Systems, in eine völlig falsche bzw. absurde
Richtung geraten sein könnte:

*"Seit 3,5 Jahren in U-Haft – ohne EINE Straftat!
(Rechtsstaat am Limit!)"
https://www.youtube.com/watch?v=Kdk-iBVosbg

Else Schrammen

17.06.2026 | 14:04

Demnächst dürfen nur noch alte weiße Männer kontrolliert werden. Und das nicht nur, weil sie ständig dealen, täglich Frauen vergewaltigen und ermorden (das hat wirklich ein irrer Kommentator zu einem Artikel bei 'Welt' geschrieben), sondern einfach nur, weil sie weiße Männer sind!

Diese juristische Entscheidung gegen die ermittelnde Polizei ist nicht nachvollziehbar. 

Wie soll man da der wachsenden Kriminalität in Berlin noch Einhalt gebieten können. Foto - Sonnenallee? Nein, Berlin gehört in die Tonne. Jede Investition in diese Stadt ist verschenktes Geld.

Was ist eigentlich aus der Kokainbelastung der Reichstagstoiletten geworden? Der Dreck in der Hauptstadt kommt von den Menschen die dort leben. Ich hoffe der Russe befreit uns von dem Pack und desinfiziert das gesamte Gelände mit harter Strahlung. 

Darf ein Berliner Polizist denn in Deckung gehen wenn ein Neger mit einer Waffe auf ihn zielt oder muß er warten bis ein Schuß fällt weil es sonst vorgreifender Rassismus wäre?

Gibt es spezielles Training für Polizisten wie sie einer Kugel ausweichen?

Ich frage für einen Freund aber an dem Training wäre ich auch interessiert!

Die deutsche Justiz als Verbrechensförderungsorganisation ist doch nichts neues. Das fing bei Freisler an ging über die Benjamin und ist noch nicht zu Ende.  Als Erstes muß die AfD den Justizsaustall ausmisten. Dann erst den Verwaltungssaustall. Beide treiben das Land immer tiefer in den 3-Welttotalitarismus. 

Klara Beinlein

19.06.2026 | 14:08

"Das Amtsgericht Berlin-Mitte sah es als überwiegend wahrscheinlich an, dass ...."

Ach, würden die Grichte diesen Maßstab doch auch bei den Impfopfern anwenden. Doch davon kann keine Rede sein, da muß alles ohne jeden Zweifel bewiesen werden, was kaum möglich ist.

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