Vergewaltigung und Mord: Tatort Asylunterkunft

AfD-Anfrage deckt auf: Allein in Bayern über 14.000 Straftaten in Asylheimen registriert

In bayerischen Asylunterkünften wurden 2025 mehr als 14.000 Straftaten erfasst. Die Zahlen stammen aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD. 

Vergewaltigung und Mord: Tatort Asylunterkunft


Sie zeichnen das Bild von Einrichtungen, in denen "Schutzsuchende" unterkommen und zugleich Schauplatz schwerer Gewalt sind. Angaben zu Haftbefehlen gegen Asylbewerber konnte das Ministerium dagegen nicht vorlegen.

Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 14.333 Delikte mit Tatort Asylbewerberunterkunft. Davon entfielen 3.924 auf Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. 3.166 Körperverletzungen sind dokumentiert, darunter 827 gefährliche oder schwere. 665 Bedrohungen kamen hinzu. 915 Fälle werden der Gewaltkriminalität zugeordnet.

Sexualdelikte und Tötungsversuche stehen in derselben Tabelle

Die Auswertung für 2025 weist neun versuchte oder vollendete Morde sowie 38 Vergewaltigungen aus. Insgesamt 180 Straftaten richteten sich gegen die sogenannte sexuelle Selbstbestimmung. Die Zahlen stehen nicht isoliert da. Sie gehören zum amtlichen Lagebild derselben Orte, an denen Schutz und Unterbringung organisiert werden sollen.

Der Rückgang folgt dem verlangsamten Zuzug, nicht einem Sicherheitsgewinn

2024 lag die Gesamtzahl noch bei 26.467 Straftaten. Damals wurden vier versuchte oder vollendete Morde, 16 Totschläge und 39 Vergewaltigungen bei 203 Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst. Hinzu kamen 4.717 Rohheitsdelikte und 3.831 Körperverletzungen. Der Rückgang erklärt sich vor allem durch geringeren Zuzug und niedrigere Belegung der Unterkünfte.

Wo der Rechtsstaat kapituliert: Keine Transparenz zu strafrechtlicher Verfolgung

Zur Zahl der Polizeieinsätze seit 2024 nannte das Ministerium keine Angabe. Eine automatisierte Auswertung sei nicht möglich und würde eine aufwendige Einzelfallprüfung erfordern. Bei Haftbefehlen wird der Status als Asylbewerber nicht zentral erfasst. Zu ausreisepflichtigen Personen verwies die Behörde auf ältere Angaben. Der anfragende AfD-Abgeordnete wirft dem CSU-geführten Haus vor, sich als Hüter von Recht und Ordnung zu inszenieren, ohne eine belastbare Datenbasis zu liefern.

Sven von Storch

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Kommentare

Ekkehardt Fritz Beyer

30.09.2026 | 11:29

... „Sie zeichnen das Bild von Einrichtungen, in denen "Schutzsuchende" unterkommen und zugleich Schauplatz schwerer Gewalt sind. Angaben zu Haftbefehlen gegen Asylbewerber konnte das Ministerium dagegen nicht vorlegen.“ ...

Frei nach dem Gedicht „Die unmögliche Tatsache“ von Christian Morgenstern, dass mit den Worten endet: 

... „Und er kommt zu dem Ergebnis:

„Nur ein Traum war das Erlebnis.

Weil“, so schließt er messerscharf,

„nicht sein kann, was nicht sein darf“?!

Es wird so häufig über die Intelligenz der angeblichen "Flüchtlinge" diskutiert. Dabei ist es ganz einfach.
Wer ist intelligenter?: die angeblichen "Flüchtlinge" die bis Mittag faul im Bett liegt und üppige Sozialhilfe bekommen oder die die um 6:30 Uhr aufstehen und schuften gehen, damit die angeblichen "Flüchtlinge" faul im Bett liegen können?
Die Antwort darauf ist so einfach und selbstverständlich.

Die Dunkelziffer wird definitiv noch sehr viel höher sein wie bei allen Verbrechen, die durch diese Klientel begangen wurden und werden. Denn schließlich handelt es sich immer nur um die registrierten, also angezeigten und von der Polizei aufgenommenen und an die Justiz weitergeleiteten Verbrechensmeldungen!

Und dann wäre da noch die Frage: Wie viele dieser Straftäter wurden denn ermittelt und gefasst?? Und wie viele von den gefassten wurden verurteilt?? Und wozu verurteilt, zu welchen Strafen?? Wurde ein gerechtes Strafmaß angewandt??

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