Die Eltern hatten ihren Sohn bewusst zu Hause gelassen. Sie sahen in der Veranstaltung keinen neutralen Unterricht, sondern eine gezielte Beeinflussung.
Wenn Eltern nachfragen und Antworten ausbleiben
Vor dem Termin hatten die Eltern der Schule konkrete Fragen gestellt. Sie wollten wissen, wie das Überwältigungsverbot eingehalten wird, welche Materialien zum Einsatz kommen und warum ausgerechnet der externe Träger ausgewählt wurde. Viele dieser Punkte blieben nach Darstellung der Familie ungeklärt. Deshalb reichten sie noch vor dem Workshop eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Die Schule beharrte jedoch darauf, dass die Veranstaltung auf dem bayerischen Lehrplan beruhe und damit verpflichtend sei.
Staatliche Sanktion trifft den Minderjährigen persönlich
Nach dem Fernbleiben schaltete sich das zuständige Landratsamt ein und leitete ein Bußgeldverfahren ein. Das Schreiben ging direkt an den 14-Jährigen, weil er bereits strafmündig ist. Die Eltern haben angekündigt, einen möglichen Bescheid vor Gericht anzufechten. Die Informationen dieses Beitrags gehen auf das Magazin Apollo News zurück, das den Fall auf Basis eigener Recherchen dargestellt hat.
Ein Verein mit klarer Agenda im Klassenzimmer
Durchgeführt wurde der Workshop vom Verein diversity München, einer queeren Jugendorganisation, die von der Stadt München gefördert wird. Der Verein erklärt, dass dort queere Jugendliche und junge Erwachsene an Schulen über Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung und den Abbau von Vorurteilen sprechen. Auf seiner Internetseite fordert er zugleich eine stärkere Verankerung queerer Themen im Unterricht sowie Änderungen bei Begriffen wie Mutter und Vater in offiziellen Dokumenten.
Was hier sichtbar wird, ist mehr als ein Streit um einen einzelnen Schultag. Es geht um die Frage, wie weit Schulen und Behörden gehen dürfen, wenn Eltern die weltanschauliche Neutralität einer Veranstaltung bezweifeln und ihr Kind deshalb zu Hause behalten. Der Fall zeigt, dass die staatlichen Stellen in solchen Konflikten nicht zurückweichen, sondern mit Bußgeldverfahren gegen den betroffenen Schüler vorgehen.


Comments
klarer Fall von ERPRESSUNG
Nach dem Motto " bist Du nicht Willig, setzen wir Gewalt ein " jeder kennt diesen Spruch und auch in welchem Zusammenhang es meist gebraucht wird.
Im Klartext Jugendliche werden mit Gewalt zu irgendwelchen sexuellen Handlungen gezwungen.
Aber ich bin auch Realist, und befreie Eltern von keiner Schuld - viel zu lange ihre Aufgaben den .......... überlassen zu haben. Die Schule hat NUR eine Bildungsaufgabe, und keine Erziehung. Der Landrat gehört selbst auf die Anklage - wegen versuchter Erpressung m.M.
erschreckend
Das ist Leben im totalitären Staat!
Raus, solange es noch geht.
Wenn diese "staatlichen…
Wenn diese "staatlichen Stellen" in solchen Konflikten nicht nur nicht zurückweichen, sondern sie geradezu provozieren, heißt das m.a.W., daß es da Anweisungen von "weit oben" gibt.
Die queere Propaganda gehört offenbar zu den vielen Bosheiten, mit denen die Reset-Betreiber die Menschheit nicht nur besitzlos sondern auch geschlechtslos machen wollen, um sie umso leichter versklaven zu können.
Lehrer mit Rückgrat machen soetwas nicht mit und Eltern erst recht nicht!
Wehret den Anfängen!
Die ganzen Behörden sind…
Die ganzen Behörden sind schon total verquert und machen ihre eigenen Gesetze. Da kann ich nur sagen wir brauchen eine deutsche Regierung, damit diese elenden Schweinereien aufhören.
... „Im Landkreis Dachau…
... „Im Landkreis Dachau steht ein 14-jähriger Gymnasiast vor einem möglichen Bußgeld. Der Grund: Er hat an einem Workshop zu Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität nicht teilgenommen, den die Schule als verpflichtend einstuft.“ ...
Ja mei: Weiß sogar "Otto"?
"Wenn Du nicht willst, was man Dir willst, das willst auch kein'm, was willst'n Du?"!!!
So einen Blödsinn hat zu…
So einen Blödsinn hat zu unserer Zeit in der Schule nicht gegeben.
Re. : "So einen Blödsinn hat…
Re. : "So einen Blödsinn hat zu unserer Zeit in der Schule nicht gegeben."
Eure gräfliche Durchlaucht meinen vmtl. (nur einmal mehr) : "Stuß" ... resp. "Stuss" (...seit 1996 in der BRD resp. in Westdeutschland).
Inhaltliche und sprachliche Nuancen
Blödsinn: Beschreibt allgemein sinnloses, törichtes Reden oder Handeln. Das Wort ist breiter gefächert und kann auch spielerisch, harmlos oder kindlich sein (wie „Albernheit“ oder der scherzhafte „höhere Blödsinn“ um seiner selbst willen). Man kann „Blödsinn machen“ (einen Streich spielen) oder „Blödsinn reden“. [1, 2]
Stuss: Ist in der Regel etwas ärgerlicher oder konfuser. Es bezeichnet fast ausschließlich verbalen Unsinn (Stuss reden oder Stuss verzapfen) und schwingt oft der Vorwurf mit, dass jemand dummes Zeug daherredet, das Hand und Fuß vermisst oder nervt. [1]
by the way
>>> Wie schrieb man Stuß / Stuss in einer DDR damals korrekt? (Google KI)
In einer DDR wurde das Wort damals korrekt mit ß geschrieben, also Stuß. [1, 2]
In der DDR galt bis zur Wiedervereinigung das Regelwerk des Dudens (nach Konrad Duden), in dem die sogenannte "Adelungsche Regel" den s-Laut bestimmte. Da der Vokal vor dem s-Laut kurz ist, wurde das Wort nach den damaligen Rechtschreibregeln mit einem scharfen s-Laut gesprochen und somit mit ß geschrieben. [1, 2, 3]
Die Schreibweise Stuss ist erst durch die Rechtschreibreform von 1996 offiziell geworden. Bei kurzen Vokalen (wie hier dem "u") schreibt man den s-Laut seitdem immer mit einem Doppel-s. [1, 2, 3]
Kompliment, Herr Graf Joster !
Sie sind ein wahrer Virtuose der "Adelungschen Regel" vom ollen Duden ... und der war bekanntlich Wessi (...wer hätte bis 1990 jemals gedacht, dass talentierte "Ossis" das Sprachgut vom Wessi-Klassenfeind schnöde "klauen" würden ?...)
https://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Duden#
MfG
MP
Die Eltern haben richtig…
Die Eltern haben richtig entschieden und zum Wohle ihres Kindes gehandelt.
Und was zum Wohle des Kindes ist, ist solange sie nicht völlig bedeppert sind -was ihnen hier in unerhörter und ehrverletzender Weise ja direkt indirekt vorgeworfen wird- vollständig Ermessenssache der Eltern und sollte es auch immer bleiben.
Wenn dagegen jemand etwas hat, dann muß er konsequenter Weise allen Eltern alle ihnen von Gott und Natur aus gegebenen und niemals erlöschenden Elternrechte mit Gewalt abzwingen.
Unfassbar, ....
UNFASSBAR, was dieser Staat inklusive der Schulen bzw. Bildungseinrichtungen mit unseren Kindern, Schülern und Jugendlichen macht! Das ist ein VERBRECHEN!!
Die Eltern des 14-Jährigen, der mit dem Fernbleiben von dieser manipulativen und paranoiden Veranstaltung lediglich sein Geschlecht und somit seine Selbstbestimmung verteidigt, sollten umgehend den Schulleiter verklagen! Schon allein eine solche perverse Veranstaltung zur Pflicht zu machen, ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Jugendlichen!! Denn DAS hat nichts mit Bildung zu tun, sondern mit einer abartigen, kriminellen Umerziehung eines Minderjährigen!!
Schulen
Da gibt es nur eine Antwort: PRIVATSCHULE! Und wenn es den letzten Pfennig kostet! Das Wohl meines Kindes steht an erster Stelle!
Schulen
Halt, es gibt noch eine zweite Antwort: Richtig wählen!
DDR 2.0
Richtige Entscheidung der Eltern, es werden Erinnerungen geweckt an DDR-Zeiten wer in der Kirche war und nicht in der FDJ wurde von den Lehren schief angesehen.
Zur Zeit wird in Deutschland bevormundet, auf Linie gebracht wie zu tiefsten DDR Zeiten, dafür sind wir nicht auf die Straße gegangen, um die Wende zu erreichen.
Mann kann nur hoffen das der Wessi auch mal was vom Ossi lernt.
Bin Jahrgang 61
Gegen diesen Busgeldbescheid…
Gegen diesen Busgeldbescheid kann grundsätzlich Einspruch erhoben werden. Das Fernbleiben vom Unterricht muss nur eindringlich begründet werden, sodass kein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitsrecht Art. 119 BayEUG vorliegt.
Ein Rechtsanwalt oder besser die KI hilft!
Jedenfalls nicht nachgeben! Den Kommunisten muss man die Zähne zeigen.
LGTBQ als Lehrplanstoff in Bayern
Nur vergleichsweise ältere Menschen können sich noch erinnern, daß es Zeiten gab, in denen ein Franz Josef Strauß die CSU führte, die noch für bodenhaftende, konservative Politik stand. Heute, wo die CSU in weiten Bereichen Positionen der Grünen und Linken übernommen hat und CSU-Chef Söder, analog zu Frau Merkel, nur noch für konsequente Machtpolitik, aber für keinerlei Werte steht, drangsaliert man selbst Minderjährige mit Bußgeldern zu korrekter ideologischer Ausrichtung.
Der Tag, an dem Linkspartei, Grüne und CSU gemeinsam einen Antrag auf ein AfD-Verbot stellen, ist wieder ein Stück realistischer geworden.
"Sexualkundeunterricht der Vielfalt"
Jeht also wieda los, ja !?!?
Hatten wir ja schon vor rund 12 Jahren - in den Grundschulen ! 😒😒
Voilá: https://www.besorgte-eltern.net/
Schüler droht Bußgeld, weil…
Schüler droht Bußgeld, weil er LGBT-Veranstaltung fernblieb...
...na, dann droht unseren Soldaten (m) und Soldatinnen (w) sicherlich auch alsbald ein Bußgeld, wenn sie - als "Heteros" - dem CSD und anderen LGBTQ-Events (angewidert) fernbleiben (?) :
https://www.queerbw.de/
https://www.queerbw.de/aktuelles?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=291&cHash=f8cca85cc50290f1ac59dd11803d12f6
"Eine Armee, die Demokratie verteidigt, muss diese Werte im Inneren glaubwürdig leben."
https://www.queerbw.de/presse
"Ein privates Dating-Profil ohne Bezug zum Arbeitgeber kann kein Grund für eine dienstliche Maßregelung sein."
by the way
>>> Darf man als "Hetero-Christ" beim schwulen "Daten" auch zuschauen, Herr Bischof ? :
https://www.ekd.de/felmberg-59862.htm
https://www.queerbw.de/fileadmin/_processed_/a/4/csm_Bischoff_978cba4505.jpg
"Sex ist Privatsache - Raus aus unseren Betten, BMVg!"
PS
KLARSTELLUNG :
>>>Mein ("jungfräulicher") Hetero-ARSCH gehört mir - ganz alleine ! <<<
(Um christliches Verständnis wird höflich gebeten, Herr Bischof.)
MP
"Das Schreiben ging direkt…
"Das Schreiben ging direkt an den 14-Jährigen, weil er bereits strafmündig ist."
Der hätte mal besser einen abgemessert, oder vergewaltigt, dann wäre er mit mit einem DUDU davon gekommen. Das kann man bis ins hohe Alter tun und wird maximal nach Jugendrecht bestraft. Diesen Eindruck habe ich zumindest.
Ich würde mein Kind auch krank schreiben bei einem solchen Gehirnwäscheunterricht. So ein Thema hat in der Schule nichts verloren, genau so, wie einseitige politische Bildung.
EIN tapferer und mutiger Schüler !
Wenn ein Staat Bürger gegen seinen religiösen Glauben durch Bußgelder zwinkt ,um sie zu verführen ,sind es Gesetze ,welche auch gegen göttliche Regeln verstoßen .
Selbst Israel wurde von Gott nicht verschont ,als es durch die Wüste ging und sich von Gott abwendete ! Dies lässt sich auch in vielen anderen geschichtl. Wahrheiten des Wortes immer wieder finden !
Dann wurde Israel besetzt oder verlor vor seinen Feinden oder bekam Krankheiten und Hungersnöte . Israel ,als gelobtes Volk Gottes ,ist nur das Vorzeigebeispiel ! Wie sollte es dann erst mit anderen Völkern geschehen ,die Gott verhöhnen ?
Die Dummheit in Deutschland wird erst der Anfang sein .Schon Nimrod ,der der erste Weltherrscher war wurde gedemütigt ,konnte es nicht verstehen und verlor am Ende seinen Kopf (Gleich ob durch Qual einer Fliege (einer Bratwurst-Impfung ) oder Enthauptung durch Schwert !
Wer Kinder verführt ,ihre Identität stiehlt und sie mißbraucht ,tastet das Auge Gottes an ,und alle anders Verquirrlten /LGTbQ XY sollten begreifen ,dass Freiheit nicht unbedingt gleich die Freiheit und Liberalität anderer bedeutet ! https://youtube.com/shorts/xwhpchwlCyI?si=xY3eI-phCUrCp5Fn
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