Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages zusammen mit dem sozialen Netzwerk für die Datenverarbeitung verantwortlich sind. So kann man es in verschiedenen Mitteilungen – etwa hier – lesen. Was bedeutet das?
Zunächst einmal bedeutet es Verunsicherung. Es gibt keine Rechtssicherheit, sondern Verunsicherung. Der buchreport fragt: „Das Netz ist verunsichert: Müssen Facebook-Seiten jetzt sogar geschlossen werden?“
Es passiert bereits. Fan-Post-Seiten schließen. Das betrifft zum Beispiel Kinderbuchautoren, die eine Fanpage betreiben, mit denen sie Kontakt zu den jungen Lesern halten können. Für Die Leseförderung ist das von großer Bedeutung: Schüler werden so ans Lesen und an die Welt der Bücher herangeführt und lernen gleichzeitig mit den digitalen Medien umzugehen. Aber der (angebliche) Schutz von Daten hat Vorrang.
Worin liegt die Tücke des Gesetzes? Sie liegt darin, dass die Betreiber von Facebook Fanpages »zusammen« mit dem Netzwerk verantwortlich dafür sind, wie die Daten verarbeitet werden.
Die Süddeutsche versucht, es zu erklären: »Seitenbetreiber erhalten detaillierten Einblick in die Besucherstatistiken und erfahren so unter anderem demografische Merkmale ihrer Nutzer. Die Erfassung dieser Daten lässt sich nicht deaktivieren. Dementsprechend sei nicht nur Facebook, sondern auch der Betreiber dafür verantwortlich.«
Das hat weitreichende Auswirkungen. Seitenbetreiber müssen nun Besucher darüber informieren, welche Daten Facebook erfasst und wie diese verarbeitet werden. Außerdem können Nutzer datenschutzrechtliche Ansprüche auch »direkt gegen die Betreiber geltend machen«.
Das EuGH beschäftigt sich in dem Zusammenhang nun mit der Frage, ob Seitenbetreiber, die Like-Buttons einbetten, ebenfalls für die Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich sind. Schließlich muss genau geklärt werden, was passiert, wenn man dem Teufel den kleinen Finger reicht oder Facebook den Daumen.
Der Artikel im buchreport trägt die Überschrift »Fanpage-Betreiber sind mitverantwortlich für Datenverarbeitung – und jetzt?«
Ja, was jetzt? Zitiert wird Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich bei Meedia so geäußert hat: die Abschaltung der Fanseiten sei derzeit »die einzige rechtskonforme Lösung«.


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