Justiz ist überfordert. Es herrscht Begriffsverwirrung

Zahl der Asylklagen hat sich verdoppelt

Zum Jahresende wurde gemeldet, dass sich die Zahl der Asylverfahren noch einmal verdoppelt hat. Die zuständigen Stellen sind hoffnungslos überfordert. Eine Verbesserung der Lage ist nicht in Sicht. Es herrscht Begriffsverwirrung.

Freie Welt

Die Welt meldet, dass sich Zahl der Asyl-Verfahren gegenüber 2016 auf rund 200.000 »verdoppelt« habe und weist noch einmal eindrücklich auf die katastrophale Situation in den Gerichten hin, die sich schon im November abgezeichnet hatte. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, sieht, wie Welt meldet, die Verwaltungsgerichte vor »großen Problemen«. Die deutsche Justiz »ächzt« unter den vielen Klagen.

Dabei ist das Personal bereits um 400 Stellen auf insgesamt 1700 Stellen aufgestockt worden. Es reicht immer noch nicht. Die Justizverwaltungen der Länder müssten nun, wie Seegmüller sagt, »überlegen, zum Abbau des aufgelaufenen Bergs vorübergehend weiteres Personal zur Verfügung zu stellen«.

Seegmüller beklagte gegenüber t-online »zu viele unklare und unsystematische Vorschriften«. Das Verfahren sei  zu kompliziert. Das würde zu einer »wesentlichen Quelle« für zusätzliche Verfahren. Er fragt sich auch vorsichtig, ob das »Asylrecht an sich« überhaupt noch zeitgemäß sei.

Seit 2015 sind weit mehr als 1,4 Millionen Migranten und Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen bekommen kein Asyl ­– was von Anfang an allen klar gewesen sein sollte. Sie müssen wieder ausreisen. Theoretisch. Das tun sie aber nicht. Sie klagen.

Und so bleiben sie. Solange sich an diesem System nichts ändert, werden immer mehr »neu ankommende Menschen«, wie sie neuerdings in der Presse genannt werden, hier unterkommen, auch wenn sie nach der Gesetzeslage nicht gar nicht hier sein dürften.

Die Justiz kommt nicht hinterher, die Fälle aufzuarbeiten. Die Anwälte haben Hochkonjunktur. Das System läuft heiß. Die Probleme werden nicht gelöst. Es wird nur Geld verbraucht. Es herrscht Begriffsverwirrung.

Mal spricht man von »Flüchtlingen«, mal von »Migranten« oder »Zuwanderern«. Für beide Gruppen gelten jedoch nicht die Regeln der Asylgesetze. Asylanten sind sie nicht. Sie werden dann auch »Flüchtende« oder »Geflüchtete« genannt - nicht etwa »Geflohene«. Man nennt sie auch »Arbeitssuchende« oder »Schutzsuchende« - nicht etwa »Versorgungssuchende«.

Zunächst können unsortiert alle einreisen. Dann sind sie da. Es gibt keinen wirksamen Mechanismus, sie wieder zurückzuschicken. Es gibt auch keine zutreffenden Begriffe, die das Problem beschreiben.

Oder sie werden nicht benutzt.

 

 

Sven von Storch

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