Das Beispiel Akif Pirinçci

Was ist Volksverhetzung_

Es ist mehr als zwei Jahre her, dass der als Krawall-Autor bezeichnete Erfolgsschriftsteller Akif Pirinçci bei einer Kundgebung eine Rede gehalten hatte, die ihm eine Klage wegen Volksverhetzung einbrachte. Was ist eigentlich daraus geworden? Eine Frage, die sich aktuell stellt.

Freie Welt

An den Fall mögen sich viele erinnern. Wahrscheinlich haben nur wenige mitgekriegt, wie es ausgegangen ist.

Was hatte er eigentlich gesagt? Pirinçci hatte bei einer Pegida-Kundgebung von einer »Moslem-Müllhalde« gesprochen, er hatte vor einer »Umvolkung« gewarnt, hatte Flüchtlinge als »Invasoren« sowie als »künftige Schlachter« Deutschlands bezeichnet und Politiker »Gauleiter gegen das eigene Volk« genannt. Schlimm genug.

Doch es kam noch schlimmer. Die Welt hatte berichtet, Pirinçci hätte einen »angeblichen Vorfall in Hessen geschildert, wo ein CDU-Politiker einem Kritiker einer Flüchtlingseinrichtung gesagt haben soll, er könne Deutschland jederzeit verlassen.«

Eine Zwischenfrage drängt sich auf: Warum schrieb die Welt hier von einem »angeblichen« Vorfall, wo ein CDU-Politiker etwas gesagt »haben soll«. Das ist dokumentiert. Den Vorfall hat es gegeben.

Pirinçci hatte den Fall so interpretiert, dass die Politik den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt hätte, so dass ihm schulterzuckend die Ausreise empfohlen werden könne.

In der Welt hieß es weiter: »Sein Auftritt gipfelte in dem Satz: ‚Es gäbe natürlich andere Alternativen, aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.’ Die Äußerungen sorgten bundesweit für Entsetzen.«

Das war nicht ganz richtig so. Sein Auftritt war eine Pleite, es hatte »Aufhören«-Rufe gegeben, die Rede war kläglich abgebrochen worden. Sein Auftritt hatte so gesehen keinen Gipfel, sondern nur vereinzelte Tiefpunkte. Doch die Empörung erklomm einen Gipfel bei dem Stichwort »KZs«.

Der Satz sorgte jedoch nur deshalb »bundesweit für Entsetzen«, weil er falsch wiedergegeben wurde, nämlich so, als würde Pirinçci KZs für Migranten fordern, genau gesagt für »Flüchtilanten«, wie er sie nannte. Mit dieser Wortschöpfung wollte er die Begriffe »Flüchtlinge« und »Asylanten« und »Migranten« in einem Wort zusammenfassen.

Es war eine absichtsvolle und böswillige Verdrehung von Seiten der Presse, denn es war deutlich ersichtlich, wie es gemeint war. Es folgte die Höchststrafe für einen Schriftsteller: alle seine Bücher wurden aus dem Sortiment genommen. Eine Buchhandlung plante sogar eine Bücherverbrennung.

Und es kam zur Anzeige. Wegen Hassrede und Volksverhetzung. Die Kläger fanden, dass er mit seinen Äußerungen gegen die in Deutschland lebende Muslime in einer Weise »zum Hass aufgestachelt« habe, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem habe er mit seinen Äußerungen »Muslimen das Recht abgesprochen, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben«.

Auch hier drängt sich eine Zwischenbemerkung auf: Ein Schriftsteller ist kein Richter. Ein Schriftsteller macht, wie es Brecht einst gesagt hat, lediglich Vorschläge. Er verkündet keine Urteile. Wenn er dennoch so tut, als würde er irgendwelche Urteile verkünden, dann haben die keine Gültigkeit. Die sind nur Literatur. Keine Gesetzgebung. Kurz: Er kann anderen gar nicht irgendein »Recht absprechen«.

Wie auch immer: Er sollte mehr als 11.000 Euro zahlten, das wollte er nicht, also kam es zur Verhandlung, die Ende letzten Jahres stattgefunden hatte. Und? Wie ist es ausgegangen?

Die meisten Passagen seiner Rede seien »von der Meinungsfreiheit gedeckt«, lautet das Ergebnis. Allerdings würden »zwei Passagen« zu »stark pauschalisieren« und über das Ziel hinausschießen. Es gab eine Entschuldigung seinerseits, eine geringe Geldstrafe und damit war es erledigt. Es war die bestmögliche Art von Freispruch, die unter den Umständen möglich war. Dagegen geht man nicht in Revision.

Eine der volksverhetzenden und hasserfüllten Formulierungen ist übrigens die erwähnte »Muslim-Müllhalde«. Immerhin das können wir aus dem Verfahren lernen: »Muslim-Müllhalde« dürfen wir nicht sagen. Das ist Hass-Rede. Das ist Volksverhetzung.

Das eigentliche Ergebnis ist jedoch, dass die ganze Aufregung um die KZs unter den Tisch gefallen ist. So als wäre da nichts gewesen. Juristisch ist das ohne Belang.

Sven von Storch

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