Mit den bürokratischen Hindernissen ist die so genannte Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahre 2016 gemeint. Diese Vorrangprüfung war eingeführt worden, um sicherzustellen, dass vorrangig Deutsche, EU-Bürger oder arbeitsrechtlich gleichgestellte Ausländer eingestellt werden. Dafür gibt es gute Gründe. Anspruchsloserer Zuwanderer könnten sonst allzu leicht einheimische Langzeitarbeitslose verdrängen und ein Lohndumping mit sich bringen. Diese Vorrangprüfung sind nun weitgehend ausgesetzt worden.
Auf der Website von Nahles‘ Ministerium heißt es dazu: „Die Neuregelung soll Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Arbeitsaufnahme erleichtern.“ Hier offenbart sich eine Begriffsverwirrung, auf die Ferdinand Knauß in der Wirtschaftswoche hingewiesen hat. Was läuft hier falsch?
Anerkannte Asylbewerber haben ohnehin uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, für die ist diese Neuregelung nichts Neues. Neu ist die Regelung für „Flüchtlinge mit Duldung“. Die aber gibt es nicht. „Flüchtlinge mit Duldung“ sind eben gerade keine Flüchtlinge; denn ihre „Duldung“ besagt ja, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde und sie nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, jedoch bis zur Abschiebung geduldet werden.
Andrea Nahles hat mit ihrer neuen Maßnahme, die sie in Wahlkampfzeiten als Erfolg darstellen will, das Tor zum Lohndumping geöffnet und den Vorrang von deutschen und anderen europäischen Arbeitssuchenden aufgehoben – nach dem Motto: falsche Flüchtlinge first. Deutsche und Europäer second.


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