In dem Kommentar, von dem freewestmedia berichtet, heißt es, dass die beteiligten Länder keine neuen Hindernisse, die einer Abtreibung entgegenstehen, aufstellen dürfen und alte Hindernisse beseitigen sollen. (countries should »not introduce new barriers and should remove existing barriers to abortion«).
Ein solches Hindernis darf auch nicht darin bestehen, dass etwa ein Arzt aus Gewissensgründen so einen Eingriff nicht vornehmen will (»including barriers caused as a result of the exercise of conscientious objection by individual medical providers«).
Das heißt in anderen Worten: Ärzte können fortan gezwungen werden, eine Abtreibung vorzunehmen und dürfen sich nicht länger auf eine Gewissensentscheidung berufen.
Weiter heißt es, dass junge Leute (»young people«) einen garantierten und vertrauensvollen Zugang zu Verhütungsmitteln haben sollen.
Mary Ann Glendon, Professorin in Harvard und Spezialistin für Menschenrechte, hat bereits grundsätzliche Kritik geltend gemacht: Das UN Komitee für Menschenrechte habe gar nicht die Befugnis, neue Menschenrechte zu definieren, erklärte sie.
Auch wenn der neue Kommentar als nicht verbindlich gelte, so stünde doch zu befürchten, dass einzelne Länder die neue Regelung umsetzen, als wäre sie obligatorisch. Glendon sieht in dem Vorstoß ein weiteres Zeichen dafür, dass die Gremien der UN viel zu anfällig sind für die Lobby-Arbeit von Interessengruppen, die unbedingt ihre Vorstellung von Menschenrechten durchsetzen wollen und damit der Menschenrechtsidee, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist, insgesamt schaden.


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