Renate Künast äußerte sich gegenüber dem Pfalz Express: »Eine Privatisierung des Rechts kann niemand wollen«. Genau das aber bringt das NetzDG mit sich: eine Privatisierung.
Die Entscheidung, ob etwas rechtswidrig ist oder nicht, wird den zuständigen Stellen abgenommen. Ersatzweise treten Denunzianten auf den Plan. Mit dem Gesetz werden Spielräume geschaffen für Leute, die gerne den Zensor spielen wollen. Genau darin liegt der Skandal. Die Entscheidung wird vorsätzlich in private Hände gelegt, es schlägt die Stunde der »blutigen Laien«.
Wenn nun die Grünen meinen, dass niemand so etwas wollen kann, dann sollten sie sich an die eigene Nase fassen. Sie haben das NetzDG schließlich zu verantworten. Sie hätten es leicht verhindern können, wie Hadmut Danisch auf seinem Blog ausführt.
Sie hätten dagegen stimmen können. Das haben sie aber, wie das Protokoll zeigt, nicht getan, sie haben sich vielmehr enthalten – feige enthalten. Nach dem Motto: Wir sind nicht dafür, aber wir wollen es uns auch nicht mit den Machthabern verscherzen und uns den großen Parteien weiterhin als Zuträger andienen.
Das Gesetz ist sowieso in einem ungültigen Verfahren zustande gekommen. Der Bundestag war zu dem Zeitpunkt gar nicht beschlussfähig und hätte das Gesetz überhaupt nicht verabschieden können, weil nicht genug Abgeordnete anwesend waren. Wie konnte das Gesetz dennoch verabschiedet werden?
Als die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde, waren sogar überraschend viele Abgeordnete anwesend, denn zuerst stand das Gesetz über die Homo-Ehe auf der Tagesordnung. Als das Gesetz durch war, sind viele Parlamentarier gegangen, um die Sektkorken knallen zu lassen.
Nun war der Bundestag fast leer gefegt. Die Regel gilt: Ist die Beschlussfähigkeit einmal festgestellt, gilt sie. Es sei denn, jemand stellt einen Antrag zur Überprüfung, ob sie immer noch gilt. Das hatte niemand getan.
Danisch gibt seinem Beitrag daher auch die Überschrift: »Die Grünen und die Folge ihrer Sauferei.« Die Grünen sorgen immer wieder dafür, dass im Bundestag nicht mehr seriös gearbeitet wird. Dann passieren solche vorsätzlichen Betriebsunfälle wie die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
Wenn man nachlesen möchte, wer sich damals für das Gesetz ausgesprochen hat, kann das hier tun.


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