Wie u.a. die Welt und Epoch times berichten, geht aus Zahlen der Bundespolizei, die jetzt veröffentlicht worden, hervor, dass im Jahr 2016 an deutschen Flughäfen insgesamt 903 Asylsuchende festgestellt worden, die nicht über einen sicheren Drittstaat beziehungsweise sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland eingereist sind.
An deutschen Seehäfen seien nur zwei Fälle von Asylsuchenden bekannt geworden. Hinzu kommen noch einige Sonderfälle aus Ländern wie Ghana.
Im Paragrafen 18 des Asylgesetzes heißt es: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“. Daraus, so schreibt die Welt, ergäbe sich nicht nur die Zulässigkeit der Zurückweisung an der Grenze, sondern sogar die Verpflichtung dazu.
280.000 Migranten, die sich zwar auf das Asylrecht berufen hatten, tatsächlich aber über sichere Drittstaaten eingereist waren, hätten demnach zurückgewiesen werden müssen.
Der Öffentlichkeit ist das nicht immer korrekt vermittelt worden, weil in den Medien pauschal von „Flüchtlingen“ und „Geflüchteten“ die Rede war und häufig auch von „Schutzsuchenden“, die aber zum größten Teil keine Asylsuchenden, wie es richtig heißen müsste, waren und daher auch nicht den entsprechenden Regelungen unterlagen.


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