Das Schreiben von Schäuble bezieht sich auf Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Januar 2017, indem das Verfahren der »Anpassung« der »Abgeordnetenentschädigung« geregelt wird. Danach hat der Präsident des Statistischen Bundesamtes dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Entwicklung des »Nominallohnindexes« mitzuteilen. Danach werden die Beträge für Entschädigungen entsprechend angepasst.
Der Zuwachs für einen Bundestagsabgeordneten beträgt laut der Mitteilung satte 238,54 Euro pro Monat, so dass er nunmehr 9.780,28 Euro im Monat als »Aufwandsentschädigung« erhält.
Sciencefiles hat ausgerechnet, was es dem Steuerzahler kostet: »Damit erhöhen sich die Kosten, die den Steuerzahlern dafür entstehen, dass sie einen Bundestagsabgeordneten ein Jahr lang aushalten von bisher 732.251 Euro auf nunmehr 744.853,36 Euro.«
Der Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: Zu den nun erhöhten Diäten in Höhe von 117.363,36 Euro kommen noch diverse Posten hinzu: Kostenpauschale: 50.476 Euro/ Mitarbeiter von MdBs 321.151 Euro/ Geschäftsbedarf, Büromaterial 12.048 Euro/ Zuschuss zu Krankheitskosten 12.373 Euro/ Übergangsgeld 818 Euro/ Beitrag zur Rentenversicherung 72.183 Euro/ Kostenerstattung f. Nutzung ÖPNV 3.487 Euro/ Reisekostenerstattung 21.111 Euro/ Zuschuss an die Fraktionen 133.843 Euro
Es gibt aber nicht nur einen Bundestagsabgeordneten. Es gibt insgesamt 709. Alle 709 Abgeordneten des deutschen Bundestages zusammen kosten in einem Jahr 528.101.032,20 Euro und in einer Legislaturperiode 2.112.404.129 Euro.
Ein Bundestagsabgeordneter verdient bereits gut vier Mal soviel, wie 50% der Bevölkerung.


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