Die teure Nebenwirkung der Frauenquote

317.368 Euro Entschädigung für diskriminierten männlichen Bewerber

Ein Beamter des österreichischen Verkehrsministeriums bewarb sich vor sieben Jahren um einen Spitzenjob in der Behörde. Ihm wurde eine Frau vorgezogen, obwohl er besser abgeschnitten hatte. Er klagte gegen die unrechtmäßige Benachteiligung. Jetzt hat er den Prozess in letzter Instanz gewonnen.

Es begann im Jahr 2011: Das österreichische Verkehrsministerium, damals unter Führung von Doris Bures (SPÖ), hatte zwei Sektionen seines Infrastruktur-Ressorts zusammengelegt und suchte einen Leiter für die neue Doppelsektion. Drei Personen bewarben sich auf die Ausschreibung – darunter auch Peter Franzmayr. Alle drei wurden von der Kommission als »im höchsten Ausmaß geeignet« beurteilt. Am besten hatte Franzmayr abgeschnitten: Er lag um 0,25 Prozentpunkte vor dem nächstplatzierten Bewerber.

Dieser war allerdings eine Frau. Und da Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt zu behandeln sind, beschloss Doris Bures, den »kleinen Unterschied« von 0,25 Punkten kurzerhand zu ignorieren: Nicht Franzmayr erhielt den Posten, sondern die zweitplatzierte Ursula Zechner. Diese passte der Ministerin auch »parteipolitisch viel besser ins Konzept« als der FPÖ-nahe Franzmayr, so Der Standard.

Franzmayr wollte sich das nicht gefallen lassen. Er klagte gegen die unrechtmäßige Benachteiligung wegen seines Geschlechts. Hätte es die 0,25 Punkte Unterschied nicht gegeben, dann hätte es sich »nur« um die sogenannte »positive Diskriminierung« gehandelt, die Frauen »bei gleicher Eignung« zu bevorzugen befiehlt. So aber lag schlicht ein Gesetzesverstoß vor. Die Mitbewerberin war eben nicht als »gleich« geeignet beurteilt worden – und zwar vom Ministerium selbst.

Vor wenigen Tagen hat Franzmayer den Prozess in letzter Instanz gewonnen. Ihm wird nun die Differenz ausgezahlt zwischen seinem tatsächlichen Gehalt der letzten Jahre und dem, was er als Sektionschef verdient hätte, außerdem eine »Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigung« – macht zusammen 317.368 Euro. Zahler ist »der Staat, also die Steuerzahler«, wie die Kronen Zeitung ergänzt.

Die Entscheidung ist rechtskräftig seit Februar, als »das Ministerium mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgeblitzt ist.« Heißt: Das Ministerium musste höchstinstanzlich dazu gezwungen werden, einen unbezweifelbaren Gesetzesverstoß anzuerkennen. Und die hierzu nötigen sieben Jahre haben die Angelegenheit richtig teuer gemacht.

Was meint Doris Bures dazu? Die damalige Entscheidung sei erfolgt aufgrund der »massiv bestehenden Unterrepräsentation von Frauen« und – Achtung! – »nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren.« Sie glaubt also immer noch, dass sie rechtmäßig gehandelt hat und hofft nun, dass durch das Franzmayr-Urteil »nicht das Prinzip des Frauenförderungsgebotes infrage gestellt wird.«

Sven von Storch

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