Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen war in Deutschland am 12. November 1918 vom Rat der Volksbeauftragten, der eine Übergangsregierung darstellte, in einem Aufruf mit Gesetzescharakter verkündet worden. Tatsächlich wählen konnten die Frauen erst bei der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung im Januar 1919, sofern sie 30 Jahre alt waren und Grundbesitz hatten.
Diese Einschränkung zeigt bereits, dass es sich dabei nicht um das große einschneidende Ereignis handelte, als das es uns verkauft werden soll. »Vor 100 Jahren erhielten Frauen in Deutschland erstmals das Wahlrecht. Das war mehr als eine Revolution«, schreibt die Zeit (hinter einer Bezahlschranke) – doch wie sah es wirklich aus?
Bis 1918 galt in großen Teilen Deutschlands das preußische Wahlrecht, das nicht vom Geschlecht abhängig war, sondern an Kriterien wie Standeszugehörigkeit, Besitz und Steuerleistung ausgerichtet war. Es konnten auch nur wenige Männer wählen. Für Bayern gilt, dass noch im 19. Jahrhundert nur 1,2 % der Bevölkerung das aktive Wahlrecht hatten.
»Nicht zu vergessen ist übrigens: Das gleiche und freie Wahlrecht wurde damals auch für alle Männer durchgesetzt. Bis dahin galt eine Art Dreiklassenwahlrecht, demnach kein Mann wählen durfte, der Armen-Unterstützung erhielt oder aktiv im Heer oder Marine diente. Bei der Wahlrechtsausübung wurde also nicht allein nach Geschlecht differenziert, sondern unter anderem auch nach Einkommen und Vermögen.« Das schrieb Angela Merkel in dem Buch ‚Damenwahl‘, das 2008 erschienen ist.
Solche Töne, die eine differenzierte Sichtweise zeigen, sind heute in den Hintergrund gerückt. Heute wird uns der Feiertag einseitig als Tag des Triumphes der Frauen über die Männer dargestellt. Der grundsätzliche Fehler, der dabei gemacht wird, ist folgender: Aus feministischer Sicht wird die Entwicklung so gesehen, als hätten Frauen ihren Anspruch zu wählen, gegen die Männer durchgesetzt. Tatsächlich haben aber Männer und Frauen gemeinsam dafür gestritten, dass der Kreis derjenigen, die an der Gestaltung der Demokratie mitwirken, vergrößert wird.
Man kann nicht Rechte fordern, ohne gleichzeitig die entsprechenden Pflichten zu bedenken. Die damalige Parole lautete »Gleiche Pflichten, gleiche Rechte«. Unter diesem Banner versammelten sich seinerzeit Frauen und Männer gemeinsam. Das Wahlrecht wurde Frauen zugesprochen, nachdem man sie von den Pflichten entbunden hatte.
Das zeigt sich besonders deutlich am Beispiel der Schweiz, das in Sachen Wahlrecht als besonders rückständig verrufen ist. In der Schweiz ist jedoch das Recht zu wählen ausdrücklich an die Pflicht zur Landesverteidigung gekoppelt. Frauenverbände in der Schweiz waren deshalb seinerzeit gegen ein Wahlrecht für Frauen. Es dauerte bis in die siebziger Jahre, bis Rechte und Pflichten für Frauen in der Schweiz entkoppelt werden konnten.
Nach feministischer Sichtweise halten die Benachteiligungen der Frauen immer noch an. Ihrer Meinung nach hätte das Wahlrecht dazu führen müssen, dass im Bundestag Frauen und Männer zu je fünfzig Prozent vertreten sind. Dass sie »immer noch« in der »Unterzahl« sind, nach wie vor »unterrepräsentiert« sind, wird allgemein beklagt – etwa in der Süddeutschen (Barley mache sich »echte Sorgen« wegen der »Rückschritte« bei der »Gleichberechtigung«) und bei der Deutschen Welle (»Das Ziel ist noch nicht erreicht«) und beim Stern (»Bundestag besteht zu zwei Dritteln aus Männern«).


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