In den U-Bahnhöfen in Berlin dürfen Obdachlose nicht mehr übernachten. Das meldet der Spiegel und fügt hinzu: Die gemeinsame Suche von Senat und Berliner Verkehrsbetrieben BVG nach Ersatzräumen für die bisherigen Kältebahnhöfe sei bisher ohne Erfolg geblieben. »Es ist noch keine Lösung gefunden worden«, erklärte die BVG-Pressesprecherin Petra Reetz. Was nun?
Als Gründe für den Verweis der Obdachlosen aus der Schutzzone der U-Bahn werden Sicherheitsbedenken angegeben. In einer Meldung des Tagesspiegels vom September werden diese »Sicherheitsbedenken« näher erläutert. Die BVG fühlt sich der Situation inzwischen nicht mehr gewachsen. Die nämlich hat sich radikal verändert: Statt wie früher vier bis sieben Personen pro Nacht hätten im vergangenen Winter regelmäßig mehrere Dutzend in den U-Bahnhöfen Südstern und Lichtenberg übernachtet. So berichtet es BVG-Sprecher Markus Falkner. Die Zahlen hätten sich zum Teil verzehnfacht.
Es herrschen erbärmliche Zustände. Laut Falkner verrichteten Menschen teilweise ihre Notdurft im Gleisbett; es gibt keine Toiletten in den U-Bahnhöfen und natürlich auch keine Schlafplätze. Die Obdachlose in den U-Bahnhöfen sind einfach viel zu zahlreich geworden, sie sind oft stark alkoholisiert oder stehen unter Drogen und das Sicherheitspersonal kann sich mit vielen gar nicht verständigen, da sie kein Deutsch sprechen.
Die Zahl der Wohnungslosen hat sich in Berlin in den vergangenen Jahren vervielfacht. Die meisten von ihnen sind Ausländer, nur 29 Prozent haben einen deutschen Pass. Da aber auch in der Nacht Bauarbeiten stattfinden und der Starkstrom stets angeschaltet bleibt, sieht BVG-Chefin Sigrid Nikutta die Situation als »buchstäblich lebensgefährlich« an. Das Unternehmen habe auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den BVG-Mitarbeitern, erklärte sie.
Auch in Dortmund sieht sich das Ordnungsamt in erster Linie gegenüber den Anwohnern verpflichtet und hat beschlossen, hart gegen Wohnungslose vorzugehen, wie die Welt meldet. In Dortmund werden neuerdings Bußgelder verhängt. 265 Mal wurde inzwischen schon ein Verwarngeld von 20 Euro erhoben. Wer das nicht zahlen kann, muss mit einer Ersatzhaft rechnen.
Doch was sollen die Obdachlosen tun? Auch in Dortmund sind Plätze in Notunterkünften knapp.


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