Der Streit wird vermutlich weitergehen

Etappensieg für die Neutralität im Kopftuch-Krieg

Eine Berliner Lehrerin hatte geklagt, um mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten zu dürfen. Vor dem Arbeitsgericht hat sie mit Verweis auf das Neutralitätsgesetz verloren. Eine Berufung ist möglich – und wahrscheinlich.

Die Welt meldet, dass es sich der Vorsitzende Arbeitsrichter Arne Boyer mit dem Urteil nicht leicht gemacht hatte und sich vorher sogar einem Selbstversuch unterzogen hatte. Obwohl er selbst keiner Glaubensgemeinschaft angehört, war er beim Solidaritätstag gegen Antisemitismus einen Tag lang mit Kippa herumgelaufen. Die Reaktionen seiner Umwelt seien erstaunlich gewesen, sagte er – von positiver Bestätigung bis zu deutlicher Irritation.

»Das ist eben die Krux mit religiösen Symbolen: Sie wirken dialektisch, aber immer auch konfliktorisch«, sagte er. Von Konflikten sollte die Schule im Sinne der Neutralitätspflicht freigehalten werden.

Ein Vertreter der Initiative Pro Neutralitätsgesetz, der bei der Urteilsverkündung zugegen war, zeigte sich erfreut und sagte, die Initiative fühle sich bestätigt. Erfreut äußerte sich auch die CDU-Integrationspolitikerin Cornelia Seibeld: »Wir begrüßen die heutige Entscheidung und sehen unsere Position bestätigt. Berlin braucht neutrale Schulen.«

Es war kein leichter Sieg für die Vertreter der Neutralität. Es ist vorauszusehen, dass er nicht lange Bestand haben wird. Die Klägerin selbst war zwar nicht erschienen, hatte aber schon im Vorfeld der Entscheidung zu erkennen gegeben, den Weg durch die Instanzen gehen zu wollen.

Es sind noch drei weitere ähnliche Verfahren anhängig, und es kommen ständig neue hinzu. Das meldet der Tagesspiegel. Am 24. Mai verfolgt dieselbe Klägerin einen weiteren Antrag, nämlich auf Entschädigung wegen der Ungleichbehandlung.

Sie hatte geklagt, weil man sie nicht an der Grundschule, der sie zunächst zugewiesen war, mit Kopftuch unterrichten ließ. Stattdessen wurde sie freigestellt; ihr wurde ein Job an einem Oberstufenzentrum angeboten, an dem das Kopftuch erlaubt gewesen wäre.

Als Grundschullehrerin hätte sie dort allenfalls eine Willkommensklasse unterrichten können, da sie ansonsten nicht für den Posten qualifiziert war; eine solche wurde sogar eigens für sie eingerichtet. Es genügte ihr nicht. Die Klägerin arbeitet derzeit nicht, sondern ist in Elternzeit.

 

Sven von Storch

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