»Das neue Gesetz muss zum Jahresanfang umgesetzt werden und es empfiehlt sich, ab sofort die diversen Bezeichnungen zu nutzen«, heißt es bei lexoffice. Schließlich sei es fast unmöglich, eine einmal gestreute Information oder Stellenanzeige im Nachhinein wieder zu entfernen, so dass sie vollständig aus dem Web verschwunden ist. Deshalb solle man jetzt handeln, »um …« – nun kommt der springende Punkt – » … Abmahnungen und Bußgeldern vorzubeugen«.
Drohen etwa Bußgelder? Ab wann? In welcher Höhe? Gegen welche Verstöße? Wie kann man dem vorbeugen? Wie soll überhaupt ein korrekter Anzeigentext aussehen, der vor Abmahnungen schützt? Folgende Vorschläge kann man bei lexoffice lesen:
m/w/d – (männlich/weiblich/divers)
m/w/a – (männlich/weiblich/anders)
m/w/x – (männlich/weiblich/intersexuell)
m/w/i – (männlich/weiblich/intersexuell)
Das ist jedoch nur eine der Baustellen, die ab dem 1.1. entstanden sind, nur eine der Fallgruben, nur eine der neuen Möglichkeiten, Fehler zu machen. Wie sieht es mit der Einrichtung und Beschriftung von Toiletten aus?
Es kommt noch mehr auf uns zu. Auch eine Kleiderordnung im Unternehmen ist im Fall der Fälle geschlechtsneutralen Vorgaben unterworfen. Sollte es Regelungen das allgemeine Erscheinungsbild der Beschäftigten betreffend geben, müssen auch diese nun angepasst werden. »Wobei sicherlich auch grundsätzlich diskutiert werden kann, ob Röcke oder Anzüge unbedingt einem Geschlecht zugeordnet werden müssen«, heißt es bei lexoffice weiter.
Das ist immer noch nicht alles. »Wo es Frauenquoten gibt und berufliche Gleichstellung durchgesetzt wird, zum Beispiel durch den Betriebsrat, gilt es ebenfalls Regelungen für ein drittes Geschlecht zu finden, die allen gerecht werden« – d.h. dass es bis jetzt noch keine festen Regelungen gibt. Sie müssen erst noch gefunden werden. Es gibt bislang nur Angst vor Strafen und vorauseilenden Gehorsam.
»Alle diese …« – nun folgt ein verräterischer Ausdruck – » … notwendigen Anpassungen berücksichtigen nicht, dass die eigentliche Schwierigkeit auch in "alltäglicher" Diskriminierung durch Vorurteile liegen kann, wenn ein Mensch sich bei der Bewerbung oder im Gespräch als divers zu erkennen gibt.«
Damit wird gesagt, dass die Anpassungen »notwendig« sind, dass aber die »eigentliche Schwierigkeit« auch in Zukunft weiterbestehen wird. »Bleibt zu hoffen, dass …« – nun kommt eine offensichtlich korrekte Schreibweise – » … Personalleiter*innen und Arbeitgeber*innen allerlei Geschlechts aufgeschlossen auf divers-geschlechtliche Personen und deren Bewerbungen reagieren«.
Die Hoffnung, dass man richtig und ungestraft reagieren kann, können wir jedenfalls genauso aufgeben, wie die Hoffnung darauf, dass sich mit der Anpassung an das neue Gesetzt das Thema erledigen wird. Es wird noch weiter gehen und weitere Straftatbestände kreieren.
Hadmut Danisch hat eine Vermutung: »Ist das nun ernst gemeint?«, fragt er. »Oder ist das eine Masche, durch Irreführung Leuten eine Rechtspflicht vorzugaukeln, die sie nicht haben?«
Hier und da lässt sich beobachten, wie Leute versuchen, richtig zu reagieren. Doch sie wissen nicht wie. Es geht schließlich nicht nur darum, Strafe zu meiden, sondern auch darum, sich als weltoffen und tolerant zu erkennen zu geben und sich auf die Seite derjenigen zu schlagen, die strafen und nicht auf der Seite derer zu bleiben, die bestraft werden.


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