Um dem Rassismus-Vorwurf zu begegnen

Senat will Kontrolle illegaler Migranten erschweren

Der rot-rot-grüne Senat will einen Passus im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) streichen, der Polizisten die Identitätskontrolle erlaubt, wenn sie annehmen, dass jemand gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstößt.

Freie Welt

Wie das Berliner Journal berichtet, haben mehrere sogenannte antirassistische Organisationen unter dem Titel "Ban Racial Profiling – Gefährliche Orte abschaffen" eine Kampagne gestartet, mit der sie ein Verbot des sogenannten Racial Profiling erreichen wollen. Darunter versteht man Kontrollen aufgrund von Vorannahmen. Solche Kontrollen werden als "rassistisch" angesehen.

Obendrein sollen so genannte kriminalitätsbelasteten Orte – kurz: kbO – abgeschafft werden. Das heißt jedoch nicht, dass die Belastung dieser Orte durch Kriminalität abgeschafft werden soll. Vielmehr soll es der Polizei nicht mehr möglich sein, an solchen Orten Kontrollen bei Personen durchzuführen, die sie vom Augenschein her für illegale Immigranten hält. Die taz nennt so ein Vorgehen "Willkür". Als gefährdet an einem kbO werden die "People of Colour" angesehen, also die Nicht-Weißen, die von der Polizei kontrolliert werden. Dadurch erlebten sie Rassismus.

Hakan Taş von der Linkspartei sieht die Gefahr, dass sich durch das Racial Profiling ein Teil der Bevölkerung nicht von der Polizei beschützt, sondern vielmehr als "Bürger zweiter Klasse" behandelt fühlt. Deshalb soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, das nachweisen soll, dass Racial Profiling verfassungswidrig ist. Die Linkspartei möchte da Druck machen.

Céline Barry vom Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin erklärt es so: Personenkontrollen ohne Anlass und Verdacht würden in der Praxis dazu führen, dass vor allem jene kontrolliert würden, die allein aufgrund ihres Äußeren in das polizeiliche Raster von Täterprofilen passen. Nicht-Weiße würden dadurch viel häufiger kontrolliert als Weiße.

Das genügt heute bereits, um den Vorwurf des Rassismus zu erheben. Den will der Senat nicht auf sich sitzen lassen. Die Polizei erklärte bereits auf Anfrage der taz, dass sie Personenüberprüfungen, die ausschließlich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes erfolgen, "selbstverständlich" nicht durchführe.

Sven von Storch

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