Unzählige Formulare müssten geändert werden

Rentnerin möchte feministische Sprache gerichtlich durchsetzen

Marlies Krämer heißt die achtzigjähre Rentnerin, die nun die Sparkasse verpflichten will, sie "vernünftig" anzureden, d.h. sie soll verpflichtet werden, in ihren Formularen nicht mehr von "Kunden" und "Kontoinhaber" zu sprechen, sondern auch von „Kontoinhaberinnen“ und „Kundinnen“.

Sonst fühlt sie sich als Frau »praktisch totgeschwiegen« oder zwangsweise »geschlechtsumgewandelt«. Dagegen klagt sie. Davon berichten u.a. Spiegel, Süddeutsche, rtlnext, und taz, überwiegend wohlwollend.

Der Streit ist alt. Er ist mit der Kampfansage der Feministen aufgekommen, die in den siebziger Jahren radikal zwischen Männern und Frauen trennen wollten und entsprechend dazu grob verallgemeinern und alle Frauen in einen großen Topf werfen mussten, in einen neu geschaffenen Hexenkessel.

Seither gibt es DIE Frauen als Personengruppe, die Frauenparkplätze benutzt, im Frauenbuchladen einkauft und sich im Frauentaxi chauffieren lässt. Seither gibt es die Frau im Plural. Seither gibt es tatsächliche oder nur eingebildete Rechte, die einer Frau nicht als Einzelperson, sondern per Gruppenzugehörigkeit gewährt werden, weil sie zu der Großgruppe der Frauen gehört. Seither gibt es auch den Wunsch, der Pluralform ebenfalls ein Geschlecht zu geben.

Das ist neu. Denn aus einer Pluralform – z.B. »die Kontoinhaber« – lässt sich nicht ablesen, wie viele in der Gruppe männlich oder weiblich sind. Wenn man Frau Krämer als Einzelperson anspricht, spricht man sie als »Kontoinhaberin« an, das ist nicht das Problem. Sie will, dass auch die allgemeine Form, die für alle gilt, das Geschlecht deutlich macht.

Das würde eine Menge Aufwand für die Sparkasse bedeuten. Reiner Hall, der Anwalt der Sparkasse, hält das für unpraktikabel. »Derzeit halten die Sparkassen 800 Formulare vor. Wenn der Vorschlag der Klägerin umgesetzt würde, gäbe es bald ein Vielfaches davon«.

Der Anwalt von Frau Krämer will das nicht gelten lassen. Man könne ja verschiedene Formulare verwenden, für weibliche und für männliche Kunden. Eben genau darum geht es den Feministen: Sie wollen die Geschlechtertrennung bei jeder Gelegenheit durchsetzen und scheuen sich nicht, anderen Kosten aufzubürden.

Aber auf solche Detailfragen kommt es nur an, wenn der Klägerin im Grundsatz ein Anspruch gegen die Bank auf Verwendung »geschlechtergerechter« Formulare zusteht. Diesen Anspruch leitet sie aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder dem Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot ab.

Darüber entscheidet nun der Bundesgerichtshof. Mit seiner Entscheidung zu dieser Frage will er sich noch Zeit lassen. Das zeigt, wie die FAZ meint, dass er sie nicht für vollkommen abwegig hält.

 

 

 

Sven von Storch

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