Bei Urteilsverkündung

Muslim weigerte sich, sich zu erheben

Gegen einen muslimischen Angeklagten wurde ein Ordnungsgeld festgesetzt, nachdem er sich beharrlich geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts zu erheben. Dagegen wehrte er sich und machte geltend, dass er sich nur für Allah erheben dürfe.

Freie Welt

Das berichtet das juristische Informationsportal Rechtsindex und tut es in dem gewohnt sachlichen Tonfall der juristischen Sprache. Der Sachverhalt wird folgendermaßen dargestellt:

»Das Amtsgericht Mannheim hat gegen den Beschwerdeführer ein Ordnungsgeld verhängt, nachdem er sich beharrlich geweigert hatte, der Aufforderung des Gerichts, sich zur Urteilsverkündung zu erheben, Folge zu leisten. Zudem war er ohne ausreichende Entschuldigung um 30 Minuten verspätet zur Hauptverhandlung erschienen.«

Weiter heißt es: »Der Beschwerdeführer begründete seine Weigerung damit, dieses sei ihm aus religiösen Gründen verboten, weil er sich nur für Allah erheben dürfe.«

Vielleicht erinnert sich noch jemand an Fritz Teufel, die »Ikone der Spaßguerilla«, wie es Wikipedia nennt. Er hatte sich bei einer Verurteilung nach der Aufforderung, sich zu erheben, mit den Worten erhoben »Wenn es der Wahrheitsfindung dient«.

Aber er hatte sich erhoben. Immerhin. Und das galt damals als Spaß – was immer man von so einem Spaß halten mag. Nun ist es kein Spaß mehr. Das Rechtssystem – ja, das gesamte Alltagsleben – wird von islamischen Migranten angegriffen und herausgefordert.

Beharrlich. Unnachgiebig. Bei jeder nur möglichen Gelegenheit. 

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.