Die Inflation der zweifelhaften Ersatzausweise

Für Flüchtlinge gibt es _Reiseausweise aus dem Märchenland_

Immer wieder hört man davon, dass diejenigen, die neu zu uns kommen, keine Papiere bei sich führen. Die sind angeblich verloren gegangen. Wir hören auch davon, dass einige von ihnen Urlaub in den Ländern machen, aus denen sie einst geflohen waren. Dazu brauchen sie Ausweise. Hier gibt es eine Schwachstelle. Der deutsche Pass wird abgewertet.

Man fühlt sich zurückversetzt in die Zeit des kalten Krieges, als es noch eine „sogenannte“ Deutsche Demokratische Republik gab und damals bei jeder Erwähnung der DDR eine gewisse Zeitung nicht ohne den Zusatz »sogenannt« auskam.

Heute gibt es so genannte Reiseausweise, die an Flüchtlinge, die man korrekt als »so genannte Flüchtlinge« bezeichnen sollte, ausgestellt werden. Was hat es damit auf sich?

Bei Wikipedia kennt man den »Reiseausweis für Ausländer«, der als »Passersatz« definiert wird, der einem Ausländer, »der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und diesen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen kann«, ausgestellt werden soll.

Weiter heißt es: »Einen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die nur in besonderen Ausnahmefällen getroffen wird.« Und weiter: »Ausländern wird seit dem 1. Januar 2005 kein Reiseausweis als Passersatz mehr ausgestellt.«

Stimmt das? Ist Wikipedia auf dem neuesten Stand? Es sieht nämlich so aus: Den so genannten Flüchtlingen, von denen viele keine Papier haben (sie haben nur Handys), wird ein Reiseausweis ausgestellt, der ihnen Reisen außerhalb des Gebietes ihres rechtmäßigen Aufenthaltsortes ermöglicht. Im Jahre 2007 waren beispielsweise 607 derartiger Dokumente ausgestellt worden.

Und heute? Wie viele sind es jetzt? Das wollte Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandler wissen und stellte eine kleine Anfrage. Von der Antwort berichtet der Blog philosphia perrenis: »Allein in den Jahren 2016 und 2017 wurden 567.923 Reiseausweise an sogenannte Flüchtlinge, davon 294.781 an syrische Staatsbürger, ausgegeben.«

Da müssen eine Menge Einzelfallprüfungen vorgenommen worden sein. Beunruhigend ist, dass so ein Reiseausweis auf der Grundlage von Daten erstellt wird, die der Antragsteller selber angibt und die frei erfunden sein können. Obendrein ist die Gefahr groß, dass so ein Ausweis weiterverkauft wird an jemanden, der so ähnlich aussieht.

Immerhin enthält so ein Ausweis einen Hinweis auf die »Zweifelhaftigkeit der Daten«, aber das ist ein Selbstwiderspruch. In dem Fall sollte es so einen Ausweis nicht geben. Ein Ausweis garantiert ja eben gerade, dass die Daten zuverlässig sind.

Brandler dazu: » … ein Passersatz sollte kein Märchenbuch sein. Wer seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen kann, der sollte dann eben auch nicht verreisen können und keinen Ausweis erhalten.« Und weiter: »Hier werden wir weiter nachhaken. Solchen illegalen Machenschaften ist zwingend Einhalt zu gebieten, das verlangt der Rechtsstaat«.

Insofern erinnert die Situation doch nicht an die Zeit des kalten Krieges mit dem häufigen Auftauchen der Formulierung »sogenannt«; denn in der Zeit war man sehr streng, gerade in der so genannten DDR. Damals galt ein noch Pass etwas, ein Pass der Bundesrepublik Deutschland hatte einen hohen Wert.

Das war einmal. Ein in Deutschland ausgestellter Pass hat seinen Wert verloren.

Sven von Storch

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