»Herzlose Schikane oder besondere Gesetzestreue? Ein Berliner Getränkemarkt will nur noch Flaschensammlern mit Umsatzsteuernummer Gutschriften geben«, titelte der Tagesspiegel und berichtete von einem Sturm im Wasserglas – in der leeren Wasserflasche sozusagen. Es gehört zum Selbstverständnis der empathischen Berliner, dass sie sich im Namen der Armen empören. Das taten sie dann auch.
Der Inhaber des Getränkemarktes entschuldigte sich daraufhin auf facebook: »Es tut mir leid, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist«. Der zuständige Geschäftsführer wurde mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Weiterhin werden alle Pfandflaschen zurückgenommen, heißt es. Das kleine Drama hatte also eine Fortsetzung, über die der Tagesspiegel dann ebenfalls berichtete.
Es gab auch ein Vorspiel: »Helft endlich den Flaschensammlern«, hatte jemand in einer älteren Nummer des Tagesspiegels gefordert. Seine Idee war die: Die Berliner sollten ihr Leergut nicht mehr in die Mülleimer werfen, sondern gut zugänglich vor den Mülleimern abstellen, damit man den Flaschensammlern das erniedrigende Wühlen im Müll erspart.
Gute Idee? Die FAZ wusste zu berichten, dass man die Idee bereits ausprobiert hatte. Es hatte nicht funktioniert. Zum Beispiel in Köln. Da hat man einen so genannten Pfandring erfunden, ein gelbes Metallgestell, das an Mülleimer oder Laternen montiert wird, in das leere Pfandflaschen gestellt werden konnten. Rund um den Mülleimer sah es ordentlich aus, und der Flaschensammler musste nicht mehr in den Dreck greifen. Eigentlich eine tolle Idee – könnte man meinen.
Aber: Es kam zu Vandalismus, zur Zweckentfremdung des Leerguts als Wurfgeschoss. Außerdem sollen neben Obdachlosen, Hartz-IV-Empfängern und Rentnern plötzlich auch Schüler und Studierende die Pfandflaschen mitgenommen haben. In Frankfurt wurden angeblich sogar Geschäftsleute beobachtet, wie sie nebenbei einen schnellen Cent machten.
In dem Land, in dem wir gut und gerne leben, tobt der Kampf ums Kleingeld. Aber immerhin: Soviel ist nun geklärt: Wer Flaschenpfand erhalten will, muss keine Umsatzsteuernummer nachweisen.


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