Was steckt hinter den Zahlen?

Essen für Flüchtlinge_ 16 Euro, für Hartz4_ 4,72 Euro

Oft sind es kleine Meldungen, die für große Aufregung sorgen. Und es sind die konkreten Zahlen und die anschaulichen Beispiele. 16 Euro werden pro Tag für das Essen von einem Flüchtling aufgewendet, während ein Hartz4-Empfänger pro Tag nur 4,72 Euro zur Verfügung hat. Was verbirgt sich hinter den Zahlen?

Die 16 Euro sind ein vergleichsweise hoher Wert. Er gilt für München. In Berlin sind es dagegen nur 11 Euro. Diese Zahlen nennt das Berlin Journal und zeigt uns auch die Zahlen-Verhältnisse in anderen Regionen, zum Beispiel in Unterfranken. Eine skandalöse Ungleichheit offenbart sich hier, ein krasses Missverhältnis.

Das sieht mimika nicht so und schreibt: »Mittlerweile müssen wir dieses Thema zum dritten Mal aufgreifen«. Ihrer Meinung nach handelt es sich um »parteipolitische« Graphiken und um eine »plakative These«, denn »die Darstellung, dass Flüchtlinge 16 € für jede Mahlzeit erhalten, ist schlichtweg verdreht.«

Verdreht ist es ihrer Meinung nach, weil nicht gesehen würde, wohin das Geld fließt. Es fließt nämlich nicht direkt in das Essen für die Flüchtlinge, sondern macht einen Umweg über Catering-Firmen, die selbstverständlich ihre Unkosten haben, aber auch genauso selbstverständlich Gewinn machen.

Auf der Kosten-Seite bleibt es also bei dem Missverhältnis. Unser Blick wird nun jedoch auf die Catering-Firmen gelenkt, die zu den Gewinnern der Flüchtlingskrise führen. Darüber berichtete bereits die Welt und sprach mit Klaus Fischer, der so einen Lebensmittelservice betreibt.

»Klaus Peter Fischer würde am liebsten gar nicht über sein Geschäft sprechen. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte sein Unternehmen ‚Drei König Lebensmittelservice’ mit Essen beliefert? Sagt er nicht. Wie viel die Kommunen pro Mahlzeit zahlen? Kein Kommentar. Wächst das Geschäft durch die große Zahl Flüchtlinge, die derzeit in Deutschland ankommen? »Es ist schon zunehmend«, brummt Geschäftsführer Fischer.«

So spaltet sich Deutschland immer mehr. Auf der einen Seite gibt es die freiwilligen und die gutwilligen Helfer, die sich aufopfern und auf der anderen Seite brummen die Geschäfte bei den Anbietern von Dienstleistungen, Sprachkursen, Taxifahrern, bei Anwälten und Vermietern – bei den Profiteuren der Krise, in erster Linie bei den Politikern.

Zwei Aspekte spielen außerdem eine Rolle: Es gibt mindestens zwei Unterschiede zwischen einem einheimischen Bedürftigen, der seine Bedürftigkeit streng nachweisen muss, und einem Asylantragsteller, der nicht bedürftig sein und auch nichts nachweisen muss:

Der Einheimische darf erstens aus verschiedenen Gründen in den Leistungen sanktioniert werden, wenn er zum Beispiel unentschuldigt zu einem Termin im Jobcenter nicht erscheint. Ein Krankenschein reicht nicht, ein Arzt muss die Reiseunfähigkeit bescheinigen.

Und zweitens wird dem einheimischen Bedürftigen bei der Bedarfsermittlung alles gegengerechnet, was er an Wertvollem besitzt, während der Asylant mit all seinem Bargeld und Wertgegenständen trotzdem vom Staat voll versorgt wird.

Sven von Storch

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