»Diese Pornos zeigen in der Regel sexistische und rassistische Stereotype, in denen Konsens kein Thema sei und die bestimmten 'optimalen' Körpertyp zum Standard erheben«. So steht es in dem Antrag 60/II/2017.
Gute Pornos dagegen erfüllen folgende Kriterien, die in dem Antrag aufgeführt werden – und zwar:
– Regisseur*innen und Produzent*innen, die die Vielfalt der Gesellschaft abbilden
– Gute und gerechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung
– Die Darstellung von Vielfalt an Körperformen, Geschlechtern, ethnischer Herkunft, Sexualität und Sexualpraktiken
– Die realistische Darstellung von Lust aller Beteiligter
– Verhütung (wenn nicht, dann nur im (dokumentierten) Konsens)
– Die explizite Darstellung von Konsens und Kommunikation
Solche Filme eignen sich dann auch für den Sexualkundeunterricht. Da darf man es sich jedoch nicht zu leicht machen und einfach nur einen Film abspulen, vielmehr müssen solche Materialien richtig eingesetzt werden.
Sie können nur ein Baustein bei der Umgestaltung des Sexualkundeunterrichts sein. »Selbstverständlich kann die Einführung und die Verfügbarkeit von feministischen Pornos nicht eine grundsätzliche Reformierung des Sexualkundeunterrichts ersetzen, sondern lediglich ergänzen.«
Verfügbar bedeutet, dass sie für die Schüler nichts kosten dürfen. In dem Antrag heißt es: »Auch feministischer Porno muss gebührenfrei, dauerhaft und niedrigschwellig verfügbar sein.«
Wo soll das Geld herkommen, das für solche Dreharbeiten benötigt wird? Von GEZ-Gebühren.
Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich darauf eingehen, wäre das ein weiterer Grund, die Abschaffung der GEZ-Gebühren zu fordern.
Andererseits braucht man dazu auch keine weiteren Gründe mehr.


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