Klatsche für Oberstaatsanwältin Silke Füssinger:

Freispruch für Bhakdi!

Der weltführende Corona-Maßnahmenkritiker Prof. Sucharit Bhakdi ist der »Volksverhetzung« für nicht schuldig befunden worden. Oberstaatsanwältin Silke Füssinger und die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein stehen vor der Welt als Holocaust-Instrumentalisierer blossgestellt.

Bhakdi hatte in seinem Buch Corona Fehlalarm? schon 2020 vor der verfehlten Corona-Politik gewarnt, vor Lockdowns, Maskenpflicht, Schulschließungen und Impfpflicht. Seine Thesen gelten heute weltweit als medizinischer Standard und entsprechen weitgehend dem Expertenbericht der Bundesregierung zur Evaluierung der Corona-Maßnahmen.

Doch weil er sich der medizinischen Falschinformation von Corona-Schwurblern wie Dr. Christian Drosten und Karl Lauterbach entgegenstellte, wurde er auf massive Weise von deutschen Fake-News-Schleudern wie Lars Wienand von »T-Online« und dessen verbündetem Fake-News-Anwalt Chan-jo Jun verunglimpft und diffamiert.

Oberstaatsanwältin Silke Füssinger instrumentalisierte den Holocaust, um Bhakdi wegen »Volksverhetzung« anzuklagen, weil dieser die Impfpolitik Israels kritisiert hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein ernannte die Nicht-Jüdin Füssinger sogar 2021 zur »Antisemitismusbeauftragten« – ein Amt, das unter der Ampelregierung offenbar von regierungskonformen Nicht-Juden vermehrt als Waffe gegen unliebsame Meinungen verwendet wird - ganz wie in den dunkelsten Tagen deutscher Geschichte.

Bhakdis Anwälte warfen der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft »schwerwiegende Mängel in der Anklage« vor. Schon früh gab Amtsrichter Malte Grundmann zu verstehen, dass nach derzeitigem Stand »von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen nicht mehr auszugehen« sei. Um 17:45 h wurde Bhakdi von allen Vorwürfen freigesprochen.


Kommentar von RA Dirk Sattelmaier zum heutigen Freispruch für Sucharit Bhakdi:

Losgelöst von der Begründung des Freispruchs, sollte hier dem Richter Respekt entgegengebracht werden, der sich offenbar von dem Medienzirkus, der gesteigerten Motivationslage der GStA sowie der Politisierung nicht hat beeindrucken lassen.

Diese richterliche Unabhängigkeit sollte selbstverständlich sein. Leider zeigen die Erfahrungen aus den letzten Jahren, dass dem nicht so ist.

Auch heute zeigte sich, dass für einen Fall, der in einer 9-stündigen Hauptverhandlung von der Generalstaatsanwaltschaft »beackert« und zunächst von der örtlichen StA eingestellt wurde, Ressourcen verschwendet werden, welche die Justiz an anderer Stelle dringend benötigt.

Auch das ist m.E. leider kein Einzelfall.

Hier muss in der Justiz dringend ein Umdenken stattfinden und den Polarisierungen derartiger Verfahren entgegengewirkt werden.

Richter Grundmann geht nach wie vor davon aus, dass keine Strafbarkeit vorliegt, auch OSta Füssinger sagt etwas in einem leisen Beitrag.

Verteidiger Lausen rügt massiv die absolut unvollständige Aufklärung und dennoch Anklageerhebung.

Jetzt versucht die OSta Füssinger noch einen Kniff: Sie spricht Herrn Prof. Bhakdi an, obwohl die Verteidigung klar bekundet hat, dass er sich nicht äussern wird.

Verteidiger Lausen rügt das Verhalten aufs Schärfste, die Oberstaatsanwältin lässt ab und will nun offenbar noch Kurznachermittlungen zur Verbreitung des Videos mit Kai Stuht einführen.

Sven von Storch

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