Das Innenministerium hatte auf eine Anfrage der AfD im November 2022 noch zugegeben, dass Staatssekretärin Juliane Seifer zweimal mit der Redaktion von Jan Böhmermann telefonierte hatte, bevor dieser am 7.10.2022 den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm zu Unrecht als russischen Agenten diffamierte.
Schönbohm wurde am 18.10.2022 von Faeser ohne Prüfung der Vorwürfe freigestellt und beantragte zuvor am 17.10. gegen sich selber Dienstaufsichtsbeschwerde, um eine ordentliche Prüfung zu erreichen. Nachdem die Vorermittlungen bis März 2023 ergebnislos geblieben waren, musste das Innenministerium im Mai zugeben, dass Schönbohm unschuldig war. Eine Entschuldigung oder Rehabilitierung erfolgte bis heute nicht.
Als die CDU im Juni 2023 eine ähnliche Anfrage an die Bundesregierung richtete, war sich das Innenministerium wohl der Brisanz der Sache bewusst und verschweig die Telefonate zwischen Seifert und Böhmermann in ihrer Antwort vom 6.6.2023.
»Gab es Kontakte zwischen den Mitarbeitern des BMI inklusive der Leitungsebene und der Redaktion des ,ZDF Magazins Royale‘ oder Jan Böhmermann?«, so die Anfrage: »Nein« antwortete das Innenministerium. »Hier sagt das Ministerium eindeutig die Unwahrheit«, so die Plattform NIUS des ex-Bild Chefredakteurs Julian Reichelt.
Faeser ließ Geheimdossier über Behörden-Chef Schönbohm anlegen
Am Montag enthüllte NIUS, dass das Faeser-Ministerium ein »Geheim-Dossier mit belastenden Informationen über Behörden-Chef Schönbohm« anlegen ließ. »Dieses Dossier wurde dann unmittelbar nach der Böhmermann-Sendung aus dem Oktober 2022 genutzt, um Schönbohm die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Besonders brisant: Das Dossier steht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit zwei Videokonferenzen zwischen Nancy Faesers engster Mitarbeiterin und Jan Böhmermann. «
»Nach NIUS-Informationen kam es unmittelbar nach dem Gespräch zwischen (Staatssekretärin Juliane) Seifert und Böhmermann zu einem bemerkenswerten Vorgang. BMI-Spitzenmann Andreas Könen (Leiter der Stabstelle IT- und Cybersicherheit, sichere Informationstechnik im Innenministerium), in der Faeser-Behörde als direkter Aufseher für das BSI zuständig, beauftragte seine Abteilung mit der Erstellung eines Dossiers über Schwächen und Verfehlungen von BSI-Chef Arne Schönbohm. Nur wenige Tage später, an einem Freitag Ende Mai, legten Könens Mitarbeiter das Dossier vor.«
»Das Ziel der Abberufung des Herrn Schönbohm als Präsident des BSI wurde erreicht.«
Dienstag enthüllte die Bild-Zeitung, dass laut einem Dokument das am Montag »unter Personalräten der Bundesministerien kursierte« das Ziel von Nancy Faeser war, »Schönbohm als BSI-Chef abzusägen.«
So schrieb einer von Faesers Beamten, die Vorermittlungen gegen Schönbohm hätten zwar »ältere Dienstvergehen« zutage gefördert, es sei aber »zweifelhaft, ob sich diese als Grundlage für (...) die Amtsabberufung eignen.«
Doch das »sei auch nicht mehr nötig« gewesen, so die Bild. Denn »wörtlich heißt es in der Disziplinarakte Schönbohm, Blatt 000196: ‚Das Ziel der Abberufung des Herrn Schönbohm als Präsident des BSI wurde erreicht.‘«
In dem von »Bild« zitierten 15-Seitigen »Langvermerk« des Innenministeriums zur Causa Schönbohm heißt es:
»Disziplinarakte Schönbohm, Blatt 000196
Gegen die Einleitung (eines Disziplinarverfahrens) könnten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles auch die folgenden Erwähnungen sprechen:
- Die (noch) in Rede stehenden Vorwürfe erscheinen im Vergleich zu den im Oktober 2022 (von Böhmermann) verbreiteten Vorwürfen, mit denen die Abberufung des Herrn Schönbohm als P(räsident) BSI maßgeblich begründet wurde, geringfügig.
Eine milde oder gar keine Disziplinarmaßnahme (ggf. Missbilligung) würfe erneut die Frage nach der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit bzw. den Hintergründen der Abberufung des Herrn Schönbohm als P(räsident) BSI auf.
Gegenüber Herrn Schönbohm bzw. dessen Bevollmächtigen wurde seitens BMI bislang kommuniziert, dass die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nur erfolge, wenn der Verdacht bestehe, dass grobe Pflichtverletzungen begangen sein könnten.
- Das Ziel der Abberufung des Herrn Schönbohm wurde erreicht.«
Am 2.3.2023 schrieb Faesers Abteilungsleiter und Vermieter Martin von Simson, Faeser sei »sichtlich unzufrieden. Sie fand die Dinge, die wir zugeliefert haben, zu „dünn“ – wir sollen nochmals BfV (Verfassungsschutz) befragen und alle Geheimunterlagen zusammentragen. Ich habe ihr gesagt, dass wir alle relevanten Behörden und Abteilungen bereits beteiligt haben und es schlicht nicht mehr gäbe. Auch habe ich ihr gesagt, dass Sie ein Substrat erhalten habe und dass der größere Vermerk überzeugender sei. Sie möchte sich diese größere Unterlage selbst ansehen. Ich habe zusagt (sic) ihr diese Unterlage außerhalb des Dienstweges zukommen zu lassen…«
Am Freitag erstattete die AfD-Fraktion Anzeige gegen Faeser augrund »des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger und der Anstiftung zum Geheimnisverrat sowie aller weiteren in Betracht kommenden Strafdelikte«. Der renommierte Stasi-Historiker Hubertus Knabe erstattete ebenfals Strafanzeige.


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