Österreich, Ungarn, Tschechien und Schweiz lehnen Ausweisung ab

Bundesregierung hadert mit Ausweisung ukrainischer Wehrpflichtiger

Die Ukraine will fahnenflüchtige Wehrdienstverweigerer aus der EU ausweisen lassen. Während die Schweiz, Österreich, Tschechien und Ungarn die Auslieferung ablehnen, scheint die Ampel-Regierung nach Wegen zu suchen, ukrainische Männer doch in die blutige Schlacht im Donbass zu schicken.

Die Ukraine hat in den ersten drei Monaten der sogenannten »Frühjahrsoffensive« 66.000 Männer verloren, so der russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu. Der russische Präsident Wladimir Putin warf der Ukraine vor, ihre Männer sinnlos zu verheizen. »Sie werfen (ihre Soldaten) in unsere Minenfelder, unter unser Artilleriefeuer und tun so, als wären sie nicht ihre eigenen Bürger. Es ist unglaublich«, so Putin.

Nun will die Ukraine die Ausweisung wehrdienstfähiger Männer aus europäischen Ländern erreichen. Polen hat bereits damit begonnen, wehrdienstfähige Ukrainer abzuschieben.

Ungarn und Österreich haben die Auslieferung von männlichen Flüchtlingen im wehrpflichtigen Alter abgelehnt.  Am vergangenen Mittwoch verkündete die Tschechische Republik, dass sie männliche Flüchtlinge im wehrpflichtigen Alter ebenfalls nicht in die Ukraine abschieben werde.

Die Schweiz leistet ebenfalls »beim Vorwurf von militärischen oder politischen Delikten keine Rechtshilfe«, so ein Sprecher im Staatssekretariat für Migration auf Anfrage der Freien Welt.

Laut einem Bericht der Deutschen Welle hat Kiew laut dem Sprecher des Bundesinnenministeriums Maximilian Kall, die deutschen Behörden bisher noch nicht gebeten, Männer im wehrpflichtigen Alter abzuschieben.

»Es liegt keine offizielle Anfrage der ukrainischen Regierung vor. Folglich können wir uns zu hypothetischen Fragen nicht äußern«, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Freien Welt.

Angaben zur Wehrpflicht würden im Ausländerzentralregister nicht erfasst. Zum Stichtag 31. Juli 2023 hielten sich laut Bundesinnenministerium 220.709 ukrainische Männer im Alter von 18 bis 60 Jahre in Deutschland auf. Daraus könnten aber keine Rückschlüsse gezogen werden, ob diese Personen tatsächlich wehrpflichtig wären oder die Wehrpflicht aus unterschiedlichen Gründen nicht besteht.

Es lägen außerdem »keine Daten darüber vor, wie viele dieser Männer nach Deutschland eingereist und dort geblieben sind, ohne gegen ukrainische Gesetze verstoßen zu haben« so das Innenministerium zur Deutschen Welle. Unbekannt sei auch, »wie viele mutmaßliche Kriegsdienstverweigerer unter ihnen sein könnten, die der Mobilmachung mit Bestechung, Urkundenfälschung, illegalem Grenzübertritt oder anderen Verstößen entgangen sind.«

Laut deutschem Wehrstrafgesetz scheiden Straftaten wie Fahnenflucht und Dienstentziehung durch Täuschung, »als Grundlage für eine Auslieferung aus«, so DW. »Wenn eine Handlung allerdings auch nach allgemeinem Strafrecht mit einer Strafe bedroht ist, zum Beispiel eine Bestechung, um nicht eingezogen zu werden, gilt die Ausnahme nicht«, so das Justizministerium zur DW.

»Ukraine: Kann Deutschland Deserteure ausliefern?« titelte die vom Kanzleramt finanzierte Deutsche Welle säbelrasselnd.

Anders klang es aus Ungarn und Österreich, die sich klar dagegen aussprachen, Ukrainer in den Krieg zu schicken.

»Wir ermitteln nicht gegen ukrainische Flüchtlinge, um festzustellen, ob sie zur Wehrpflicht eingezogen wurden. Ungarn wird sie nicht an die Ukraine ausliefern«, sagte der stellvertretende ungarische Ministerpräsident Zsolt Semjén am vergangenen Mittwoch. »Alle Flüchtlinge aus der Ukraine sind in Ungarn sicher.«

Österreich war das erste Land, das die Auslieferung von männlichen Flüchtlingen im wehrpflichtigen Alter ablehnte. Unter den 101.000 ukrainischen Flüchtlingen im Land gibt es etwa 14.000 potenzielle Wehrpflichtige. »Das wäre ein massiver Eingriff in unsere Eigenstaatlichkeit, das würden wir nie machen«, sagte ein Sprecher des Innenministeriums dem Nachrichtenportal Exxpress am 7. September.

In der Schweiz hielten sich am 31. Juli 2023 10060 ukrainische Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren auf, so das Staatssekretariat für Migration in Bern. Nicht alle Männer im wehrdienstpflichtigen Alter seien auch wirklich wehrdienstpflichtig. Man wisse deshalb nicht, wie viele wehrpflichtige Ukrainer sich in der Schweiz aufhalten und einen Schutzstatus besitzen. Eine Anfrage der Ukraine zur Ausweisung Wehrpflichtiger habe auch die Schweiz noch nicht erhalten.

Sven von Storch

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