Steuerbefreiung ist keine »Subvention«, Klein-Annalena

Baerbock schießt den nächsten Bock

Die Grüne Spitzenkandidatin Annalena Baerbock hüpft von einem Fettnäpfchen ins nächste: Im Gespräch mit der »Bild am Sonntag« kündigte sie an, Kurzstreckenflüge abschaffen zu wollen. Dabei behauptete Baerbock irrigerweise, dass Flugbenzin »subventioniert« werde.

Laut T-online sagte Baerbock, es sei »nicht fair, dass mit unser aller Steuergeld das Kerosin subventioniert wird, während Fernfahrten mit der Bahn gerade zu Stoßzeiten teuer sind.«

Dabei übernahm Baerbock diese Behauptung vermutlich ungeprüft von der Lobbygruppe Bund Umweltschutz und Natur. Auf ihre Webseite behauptet der BUND: »Mit 11,8 Milliarden Euro wurde der Luftverkehrssektor in Deutschland alleine im Jahr 2016 subventioniert, indem Kerosin von der Energiesteuer und internationale Flüge von der Mehrwertsteuer befreit werden.«

Dies erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass der Steuerzahler der Luftfahrt 11,8 Milliarden Euro im Jahr zahlt. Doch eine Steuer nicht zu erheben ist keine Subvention.

Kraftstoffe gehören nicht erst seit der Einführung der CO2-Steuer Anfang des Jahres zu den am höchsten besteuerten Handelsgütern der Republik: Mineralölsteuer, Ökosteuer, CO2-Steuer und Mehrwertsteuer kommen auf jeden Liter drauf, so dass die Steuern 76,38% des Benzinpreises ausmachen, so Mobil in Deutschland e.V.

1988 erreichte der Hobbypilot Franz Joseph Strauß, dass die Kerosinsteuer auf Flugbenzin gestrichen wurde. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft weist darauf hin, dass Flüge innerhalb Europas und Deutschlands seit 2012 in den CO2-Emissionshandel einbezogen seien. Seitdem wachse der europäische Luftverkehr CO2-neutral.

Dennoch werde häufig gefordert, den Luftverkehr mit zusätzlichen Steuern wie etwa einer Kerosinsteuer oder einer CO2-Steuer zu belasten, weil es angeblich ein Wettbewerbsnachteil für den (tatsächlich staatlich subventionierten) Bahnverkehr sei, dass Kerosin im gewerblichen Luftverkehr nicht besteuert werde.

Die Nicht-Besteuerung von Kerosin habe aber Gründe, so der BDL: International verbindlich vereinbarte Regelungen verbieten es den nationalen Gesetzgebern, eine Kerosinsteuer auf internationale Flüge zu erheben.

Die Ausgaben der Fluglinien für die Luftverkehrssteuer liegen bereits bei 1,1 Milliarden Euro im Jahr, die Ausgaben für Flughafengebühren und Flugsicherheit bei knapp 6 Milliarden Euro. Eine neuerliche Belastung der durch Corona bereits wirtschaftlich stark angeschlagenen deutschen Fluglinien würde nur ausländische Fluglinien bevorteilen.

Knackpunkt bleibt die Tatsache, dass eine Steuerbefreiung keine »Subvention« ist.

Es entlarvt die Denkweise von Klein-Annalena und den Grünen: Alles Geld und Besitz gehört eigentlich dem Staat, bzw. der Grünen Mafia, und Bürger und Firmen sollen froh und dankbar sein, wenn sie etwas davon behalten dürfen. Als »Subvention«.

Sven von Storch

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