Die Föderalismuskommission II hat gestern abend eine Regelung erarbeitet, die eine Schuldenbegrenzung im Grundgesetz vorsieht. Die Bundesländer und Kommunen dürfen demnach ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund muss seine Schulden bereits ab 2016 herunterfahren. Neuschulden dürfen dann 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht mehr überschreiten.