"BILD" und "B.Z." berichteten über Erfolg einer GEZ-Gegnerin

Zahlt keinen Rundfunkbeitrag: Sieg einer tapferen Frau gegen die GEZ

Kathrin Weihrauch (43) sollte wegen 309,26 Euro fehlender GEZ-Gebühren ins Gefängnis. Jetzt haben die Behörden eingelenkt. Die GEZ-Gegnerin freut sich über „Riesengewinn für die Anti-GEZ-Bewegung”.

Foto: Achim Rosenhagen / flickr.com / CC BY-SA 2.0 (Ausschnitt)
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Wenn die Zeitungen der Axel-Springer-Presse, wie die BILD und B.Z., auf ihren Titelseiten über den Erfolg eines Menschen berichten, der sich tapfer gegen Behörden und Ämter gestellt hat, dann hat dies einen Grund: Man ist sich der emotionalen Anteilnahme durch die Leser sicher.


Und eines ist ganz bestimmt sicher: der Ärger und Frust vieler Menschen über die GEZ, neuerdings Beitragsservice genannt. Denn immer mehr Bürger wehren sich gegen die auferlegten Zwangsgebühren, mit denen die üppigen Gehälter der Showmaster, Intendanten und Rundfunkbürokraten bezahlt werden.


Erfolgreiche GEZ-Gegnerin auf den Titelseiten der Tageszeitungen


Am Montag dominierte die Story von Kathrin Weihrauch (43) die Titelseiten obig genannter Zeitungen. Die B.Z. titelte in ihrer Druck-Ausgabe vom 24. Oktober: „Die Frau, die die GEZ besiegte“. Ihre Sturheit, so heißt es in der B.Z., habe sich ausgezahlt. Das Gefängnis bliebe ihr erspart.


Über einen Zeitraum von mehreren Jahren soll sich die alleinerziehende Mutter aus Brandenburg im Rechtsstreit befunden haben. Mit Einführung des neuen Rundfunkbeitrags habe ihre Weigerung begonnen. Sie habe weder Radio noch Fernsehen, war ihre Begründung. Sie sehe nicht ein, teure Gehälter und Pensionen für Intendanten zu bezahlen. Für ihre Einstellung sei sie bereit gewesen, ins Gefängnis zu gehen.


Das Amtsgericht aus Brandenburg an der Havel hatte einen Haftbefehl ausgestellt, weil sich die GEZ-Gegnerin weigerte, eine Vermögensauskunft abzugeben. Um einer Pfändung zuvorzukommen, hatte sie rechtzeitig ihr Konto leergeräumt.


Warum wurde der Haftbefehl nicht vollstreckt?

 


Das Amt und der RBB (Radio Berlin-Brandenburg) haben von einer tatsächlichen Verhaftung letztendlich abgesehen. Warum? Weil man sich wohl sicher war, dass die Presse und die Öffentlichkeit davon erfahren würden. Dies wäre weder nützlich für die Behörden noch für den RBB gewesen. Das Amt habe, so berichtete die B.Z., den Vollstreckungstitel wieder an den RBB zurückgegeben. Auch von dort hieß es, man habe kein Interesse daran, säumige Zahler ins Gefängnis wandern zu lassen.


Noch zu gut in Erinnerung ist der Fall einer anderen GEZ-Gegnerin, die im Frühjahr für Schlagzeilen sorgte. Sieglinda Baumert aus Chemnitz war 61 Tage ins Gefängnis gesperrt worden. Dieser Fall hatte für ein derartiges Aufsehen gesorgt, dass man für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen erheblichen Image-Schaden befürchtete.


Die Öffentlichkeit hatte sich damals bereits mit Frau Baumert solidarisiert. Viele Bürger hielten die Rechtsmaßnahmen für überzogen. Vor allem, wenn man bedenkt, welche Straftäter wegen sehr viel schwererer Vergehen nur harmlose Strafen bekommen. Wie soll man dann ein hartes Vorgehen gegen GEZ-Verweigerer rechtfertigen? Diebe und Sexualstraftäter kommen auf freien Fuß, GEZ-Verweigerer ins Gefängnis? Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk war die Lage bewusst. Daher knickte man schließlich ein, wie damals unter anderen der Tagesspiegel berichtete. Der Image-Schaden wäre sonst erheblich höher gewesen als der Verlust durch entgangene Gebühren.


Auch diesmal, im Falle der Kathrin Weihrauch, hatten die Presse und die Öffentlichkeit schnell von den Plänen zur Erzwingungshaft erfahren (siehe Berichte: TAZ, Kieler Nachrichten, Welt-Online/N24, Merkur). Der Aufschrei ließ nicht lange auf sich warten.


Behörden sehen sich im nach wie vor im Recht


Damit scheint die Lage für GEZ-Verweigerer zurzeit folgendermaßen zu sein: Zwar sehen sich die Behörden und die Rundfunkanstalten auf der Seite des Rechts, fürchten aber den Aufschrei der Öffentlichkeit. Daher wollen sie keine Gefängnisstrafe beziehungsweise Erzwingungshaft mehr umsetzen. Es bleibt jedoch die Drohung im Raume, dass sie es könnten, wenn sie wollten.


Wie dem auch sei. Es gibt ein Licht am Ende des Tunnels. Für Frau Weihrauch war es jedenfalls ein persönlicher Sieg. Wie die B.Z. berichtete, sieht sie ihren Sieg als ein Riesengewinn für die Anti-GEZ-Bewegung. Viele könnten ihrem Beispiel folgen. Sie ist fest überzeugt: Das Gesetz muss geändert werden. Mit diesem Gedanken steht sie nicht allein.


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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: niklant

Wer zahlt hat es nicht verstanden! Alle Rundfunkanstalten sind Firmen mit Umsatzsteuer-ID. Sie werden durch eine Nicht Rechtsfähige Vereinigung illegal vertreten und dieser Verein stellt Dokumente aus! Fordert vom Gerichtsvolzieher einen Titel des Gläubigers! Falls dieser sich weigert, schreibt an den Finanzminister, dem dieser Gerichtsvollzieher untersteht. Laßt euch keine Klagen anquatschen! Was nicht legal ist, kann man nicht verklagen! Da hier keine Steuern gefordert sind, ist diese Forderung illegal! Zur Not eine klage gegen den Gerichtsvollzieher wegen Amtsmißbrauch erstatten und falls Notwendig eine Videoaufzeichnung nur für den Staatsanwalt machen! Nicht vor der Wohnung, höchstens innen drin. Dann wird es schnell besser! Forderungen immer wieder Widersprechen! Es gibt kein Gesetz, wie immer behauptet über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag! Das ist ein Märchen als Lüge um weiter zu kassieren! Jeder Forderung wiedersprechen und eine Unterschrift der eingeforderten Beiträge von der Firma (Rundfunk) verlangen! Schaut euch das impressum aller Rundfunkanstalten genau an! Dort ist die Steuer-ID abgedruckt.

Gravatar: Tino Duffke

Ich bezahle auch nicht und habe jetzt post vom finanzamt

Gravatar: Rumpel

Die Gesetzesverstösse durch die Meldebehörden, des Betreigsservice (GEZ) und der Politik bzw. Gerichtsbarkeit sucht seines Gleichen...
1) Gegen das Grunggesetz
2) Gegen Vertragsrecht
3)Gegen Datenschutz
4) Gegen die Gewaltenteilung usw. Es wäre mal interessant das evtl. mal ein Jurist bzw. Juristen mal die Anzahl der Verstösse der durch die oben genannten Institutionen benennen kann...
Warum können die öffentlich rechtlichen nicht einfach per Pay TV ihre gebühren eintreiben und somit es dem Konsummenten im einzelnen üverlassen ob sie etwas gegen Bezahlung konsummieren wollen oder nicht?
Des weiteren so weit mir bekannt ist, müssen die öffentlichen Rechtlichen keine Rechenschaft darüber abgeben wie und in welcher Form das mit "Zwang" eingetrieben Geld in ca. 8 Mrd. !!!! verwendet wird

Gravatar: Fürstenberg

Nicht nur lesen und reden sondern handeln !

Jetzt Unterschriften leisten gegen die Rundfunkbeiträge. Wo ?

Bei der:

- Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht
- Beschwerde an das Landesparlament in welchem gewohnt wird

Hier der Link dafür:
https://rundfunkbeitragsklage.de/alle-beschwerden

Gravatar: Regina

Die GEZ bzw der Beitragsservice ist KEINE Behörde.
Sie darf daher NICHT die schnellen Vollstreckungsmaßnahmen anwenden wir eine Behörde.
Hierzu gibt es vom Landgericht Tübingen ein entsprechendes Urteil.
D.h. eine Inhaftierung ist eine Straftat (Freiheitsberaubung) und damit strafbewehrt.
Die Festlegung der "Gebühren" ist nicht durch ein vom Bundestag ratifiziertes Gesetz erfolgt.
Das Ganze dient nur der Finanzierung der GEhälter der Oberbonzen der Rundfunkanstalten.

Gravatar: Zimmermann

Das Amtsgericht Hannover hat einen Asylbewerber, der mit sieben falschen Identitäten zu Unrecht 21 700 Euro kassiert hat, zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Januar 2017

Gravatar: niklant

Sie haben Angst vor der Öffentlichkeit? Das ist eine glatte Lüge. Tatsache ist, das es keine Rechtsgültige Seite gibt und die Behörden illegale Beihilfe zu einer Strftat leistet. Einen Rechtgültigen Nachweis kann keiner der Rundfunkfirmen liefern. Sie stellen sich als Behörden hin, sind aber nur abkassierende Firmen. Finanzämter und Landeshauptkassen kassieren ohne Rechtgrundlage. Richter urteilen zugunsten derer, die davon Profitieren. Man muß nur deren Namen Lesen, um zu wissen, wer wirklich kassiert. Deutschland ist nicht Souverän und seine Richter anscheinend käuflich.

Gravatar: Leander

Im Jahresbericht 2015 informiert der Beitragsservice über die Entwicklung der Beitragserträge, Melde­daten­abgleich oder Mahnverfahren.
Auf Seite 32:
"Von Januar bis Dezember 2015 wurden rd. 25,4 Mio. Mahnmaßnahmen erstellt (2013: 14,9 Mio.; 2014: 21,1 Mio.).
Die Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen ist somit im Vergleich zum Vorjahr 2014 um 20,37 % angestiegen.
Ein Anstieg der Mahnmaßnahmen im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 ist hauptsächlich bei der Mahnstufe „Vollstreckungsersuchen”
(mit einem Zuwachs in Höhe von 62,29 %) zu verzeichnen. Auch die Mahnstufen „Festsetzungsbescheid” (mit einem Zuwachs in Höhe von 26,66 %)
und „Mahnung” (mit einem Zuwachs in Höhe von 46,72 %) zeigen im Vergleich zum Vorjahr steigende Werte."

www.rundfunkbeitrag.de/e175/e2097/Jahresbericht_2015.pdf


Wie ist die Zahlungsmoral der Beitragszahler? Wie viele Mahnverfahren gab es im Jahr 2015?

Bezogen auf den Gesamtbestand der Beitragskonten befanden sich zum Stichtag 31.12.2015 rund 10,9% der Beitragskonten im Mahnverfahren.
Dies entspricht rund 4,9 Mio. Beitragskonten ...

Wie haben sich die Zahlen zur Vollstreckung entwickelt?

Im Jahr 2015 gab es in Summe rund 1,4 Mio. Vollstreckungsverfahren (2014: 890.912).

www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_jahresbericht_2015/index_ger.html



Wehrt Euch ! Ihr seid nicht allein !

Gravatar: heiner philip

Die 'GEZ' befindet sich NICHt auf dem Rechts-WEg, denn alles was diese Leute behaupten ist UNSINN und nicht rechtens. Sie dürfen weder titulieren, noch vollstrecken oder anweisen zu vollstrecken. Der GV darf wegen UNVLLSTÄNDIGKEIT des Vollstr.-Antrags auch nicht vollstrecken. Beim Amtsgericht Rechts-Beschwerde einlegen, Aktenwinsicht aller Akten, aller !, Es gibt nämlich keine Titel oder Vollstreckungsanweisung; nur Briefe. Selbst Städte dürfen auf "Anweisung" nicht vollstrecken, weil die LandesRF-Anstalten nicht hoheitlich sind! Und der ARD Beitragsservice gelet für alle RF anstalten, Aber die Landesrdf Anstalten dürften nur im jeweiligen land operieren und dann nur mit Titel... dieser Circolo vitiusos ist bewusst so konstruiert- doch wer NICHT zum VERWG rennt, sondrn die ordentlichen gerichte bemüht, wird sehen, das NICHTS rechtens ist und eingestellt wird.

Gravatar: karlheinz gampe

Fordere ein Verbot von Merkels gleichgeschalteten Propaganda - Sendern. Es ist ein kriminelles Novum für unerwünschte Regierungspropaganda auch noch zahlen zu müssen ! Merkel ist schlimmer als Orwells Schweineherrschaft.

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