Beitragspflicht

Immer Ärger mit dem Rundfunkbeitrag

Es gibt Dinge, über die man sich aufregen kann. Das ist vor allem die Art, wie der Rundfunkbeitrag eingefordert wird, auch wenn man keinen Fernseher hat oder auf ARD und ZDF gern verzichten möchte.

Foto: jazzlog / flickr.com / CC BY-NC 2.0
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Post ist da! Der Rundfunkbeitrag ist fällig! 17,98 Euro im Monat. Das macht 53,94 Euro im Quartal. Wer nicht überweist, bekommt eine Mahnung. Wer sich weiterhin wehrt, darf sich auf den Gerichtsvollzieher und die Pfändung freuen.

Sie haben gar keinen Fernseher? Sie nutzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht? Sie ärgern sich über die tendenziöse Berichterstattung in der „Tagesschau“ oder im „heute journal“? Sie wollen nicht für das „Musikantenstadl“ zahlen? Das interessiert keinen! Zahlen müssen sie trotzdem.

Versuchen wir uns zu erinnern! Gab es eigentlich irgendwann einmal eine Volksabstimmung zu den Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträgen? Hatten wir jemals die Wahl? Gab es jemals einen Moment, in dem wir NEIN sagen durften?

Für Leute mit dickem Geldbeutel mag der Rundfunkbeitrag ein Trinkgeld sein. Und Sozialleistungsempfänger können sich befreien lassen. Doch für die Familie von Max Mustermann und Lieschen Müller mit normalem Job und knappem Einkommen ist das viel Geld. Sie müssen jeden Monat den Cent dreimal umdrehen, um über die Runden zu kommen und der Familie das Essen auf den Tisch zu stellen.

Zwangsgebühr – selbst bei Konsumverzicht

Wer konsumiert, muss zahlen. Das ist der Deal der Konsumgesellschaft. Nur bei den Rundfunkbeiträgen müssen auch jene zahlen, die das Angebot nicht nutzen wollen oder können. Man kann sich der Rundfunkgebühr nicht entziehen.

Wer mit seiner Tageszeitung oder seinen Wochenmagazin unzufrieden ist, kann das Abonnement abbestellen. Wer mit dem Fernsehsender unzufrieden ist, wechselt das Programm. Die Konsumenten haben die Möglichkeit, mit den Füßen, mit dem Portemonnaie oder mit der Fernbedienung abzustimmen. Die Verlage und Fernsehsender müssen sich stets mit ihren Auflagenverkäufen und Einschaltquoten kritisch auseinandersetzen. Doch der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist diesem Druck entzogen. Sein Finanzaufkommen ist stabil, da durch Zwangsabgaben gesichert.

Rundfunkgebühr und Rundfunkbeiträge

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterscheidet zwischen Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträgen. Das ist keine Wortspielerei. Rundfunkgebühren galten in Deutschland bis 2012. Bis dahin galt als Vorraussetzung für die Eintreibung der Rundfunkgebühren der Besitz von Empfangsgeräten, Fernseher und Radio. Wir erinnern uns noch an die freundlichen Damen und Herren von der GEZ, die an die Tür klopften, um nachzuschauen, ob man einen Fernseher im Wohnzimmer stehen hat. Diese Zeiten sind vorbei.

Dann kam die Reform. Ab 2013 zahlt man Rundfunkbeiträge. Diese werden unabhängig von der Zahl der Geräte pro Haushalt fällig. Auf dem ersten Blick scheint dies praktisch, weil der Aufwand, die tatsächliche Bereitstellung von Empfangsgeräten nachzuprüfen, entfällt. Insbesondere der technischen Entwicklung mit der Möglichkeit, den Computer oder das Smartphone zum Empfang zu nutzen, trägt diese Reform Rechnung. Andererseits ist keine Differenzierung mehr möglich. Wer nur ein Radio hat, muss trotzdem soviel zahlen, wie jemand, der einen Fernseher hat.

Kritik an öffentlich-rechtlichen Rundfunk und am Rundfunkbeitrag

Kritik an den Gebühren und Beiträgen gibt es schon, seitdem sie existieren. Also seit Jahrzehnten. Da ist vor allem die Kritik am Meinungs- und Versorgungsmonopol. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk beansprucht eine Sonderstellung mit exklusiven Rechten, die allen anderen Medien verwehrt bleiben.

Wenn Personen, Organisationen, politische Gruppierungen oder Demonstrationen sich von den öffentlich-rechtlichen Medien unfair dargestellt fühlen, haben sie keinerlei Möglichkeiten des Boykotts. Eine Boulevardzeitung kann man boykottieren, das ZDF nicht.

Sind ARD und ZDF wirklich ihr Geld wert?

Dann gibt es noch den Frust über die immens hohen Honorare und Kosten für teure Sendungen, Fernsehmoderatoren und Showmaster – ja sogar teure Nachrichtenmoderatoren. Warum müssen prominente Moderatoren auf Kosten der Gebühren- bzw. Beitragszahler mehr verdienen als die Bundeskanzlerin oder der Bundespräsident auf Kosten der Steuerzahler? Thomas Gottschalk beispielsweise gilt für viele als guter Showmaster. Aber wer hat seine astronomischen ZDF-Honorare gezahlt, die ihn zum Multimillionär gemacht haben? Waren das alles nur freiwillig vom Konsumenten gezahlte Gelder und Werbeeinkünfte?

Mehrkosten für Firmen, Unternehmen und Kommunen

Unternehmen mit zahlreichen Filialen, Betriebs- und Produktionsstätten oder Büros sind durch die neuen Beitragsregelungen besonders belastet. Für sie ist es zu erheblichen Mehrkosten gekommen. Einige haben vor Gericht geklagt, doch verloren.

Auch Unternehmen mit großem Fuhrpark leiden unter den hohen Rundfunkbeiträgen, seien es Transport- und Logistikunternehmen, Taxiunternehmen oder Autovermietungen. Je mehr Firmenfahrzeuge sie im Dienst haben, desto höher sind die Beitragsverpflichtungen.

Ebenso sind die Kommunen von höheren Kostenbelastungen betroffen, nämlich insbesondere dann, wenn sie viele Beschäftige haben und dezentral organisiert sind, das heißt viele unterschiedliche Standorte und Büros haben.

Petition gegen Rundfunkbeitragspflicht

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf eine Petition gegen die Rundfunkbeitragspflicht bei www.civilpetition.de aufmerksam machen. Gefordert wird dort die Option, aus der Beitragspflicht aussteigen zu können, wenn man auf den Konsum des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots verzichten will oder keine entsprechenden Geräte zum Empfang bereithält.

Man muss ja auch keine Kabelgebühren zahlen, wenn man keinen Anschluss fürs Kabelfernsehen hat. Und auch die Kosten des Telefonanschlusses sind nur dann fällig, wenn der entsprechende Anschluss vorhanden ist und genutzt wird. Die Kfz-Steuer ist auch nur dann aufzubringen, wenn man ein Kraftfahrzeug fahrbereit hält. Wer kein Auto oder Motorrad hat, braucht logischerweise nicht zu zahlen. Auch die Hundesteuer kann man nur von Hundehaltern verlangen. Und die Kurtaxe in Urlaubsorten zahlt auch nur derjenige, der dort Urlaub macht. Warum gilt diese Logik nicht bei ARD, ZDF oder Deutschlandradio?

Es gibt unzählige alternative Bezahlmöglichkeiten, die man diskutieren könnte. Und das muss nicht immer Werbung sein. Man könnte den Kunden beispielsweise ein Abonnement anbieten. Oder man könnte sich am Bezahlfernsehen orientieren, dass man seine gewünschten Sender erst nach Zahlung freigeschaltet bekommt. Wie auch immer man sich entscheidet, welche Wege auch diskutiert werden mögen: Es muss nicht bei der unwiderruflichen Zwangsgebühr bleiben.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Erika

Mittlerweile schäm ich mich dafür eine Deutsche zu sein.
Ich glaube nicht das in einem anderen Land soviel abgezockt wird als in Deutschland.Und niemand wehrt sich dagegen. Übrigens Steuern fürs Lachen steht noch aus.

Gravatar: Dagmar Berghof

Heute schon gezahlt?

Eine Zwangsgebühr für eine Diesnstleistung die ich weder
erhalten möchte noch darauf angewiesen bin?

Das Problem ist jedoch nicht der Rundfunkbeitrag an sich,
sondern die Personen, die ihn verankert haben.

Was geht in den Betonköpfen solcher Politiker vor sich?
Sind diese Leute für vernünftige Argumente überhaupt
noch zugänglich.

Gewiß nicht. Das ganze Verfahren um den Rundfunkbeitrag
trägt totalitäre Züge. Diese Leute sind keine Volksvertreter.

Was sollen die vielen Hinweise auf Verfassung und irgendwelche
Gesetze? Diese werden doch von ebendenselben Typen formuliert
bzw. interpretiert.

Also:
Sag Dich los von diesem Dreck.
Begründe Deine eigene freie Welt.

Gravatar: Hans Kolpak

Am 18. Februar 2015 schrieb ich an eine Obergerichtsvollzieherin:

Sehr geehrte Frau .....,

Ihren Brief vom 12. Februar 2015 habe ich am 17. Februar 2015 erhalten, weil ich bis gestern verreist war.

Es liegt kein Schuldtitel vor, wie Sie selbst schreiben, sondern nur ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel. Ihr Schreiben ist eine leere Drohung.

Wie auch Ihnen wohlbekannt ist, bewegen sowohl der Beitragsservice wie auch die Rundfunkanstalten sich außerhalb des Rechtsrahmens, der von der Bundesrepublik Deutschland vorgegeben ist. Jegliche Forderung wie auch eine vermeintliche Zwangsvollstreckungssache außerhalb des zuständigen Mahngerichtes in 39418 Staßfurt ist daher nichtig und gegenstandslos. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat keinerlei mahngerichtliche Kompetenz oder Zuständigkeit. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung". Ihre Aktivität als Obergerichtsvollzieherin ist daher eine bewußte Beihilfe zu einer kriminellen Handlung und begründet Ihre strafrechtliche Mitverantwortung.

Seit 2013 werde ich von wechselnden Absendern und wechselnden Verfassern mit wechselnden Begründungen eines Rundfunkbeitrages belästigt, ohne dass eine verantwortliche Person benannt ist, die mit ihrer Unterschrift für ihr ungesetzliches Tun einsteht. Vollstreckungsersuche setzen einen korrekt bezeichneten Gläubiger und die Vollstreckungsbehörde voraus. Diese heiße Luft samt der vier Schreiben inklusive diesem, die ich versandt habe, sind auf www.DZiG.de/Beitragsservice-und-Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Kopien davon befinden sich auf weiteren Internetportalen oder wurden von dort verlinkt.

Deshalb bereite ich eine Unterlassungserklärung vor, die sowohl den Beitragsservice wie auch alle Rundfunkanstalten und Dritte wie Sie verpflichtet, mich künftig nicht mehr mit solchen Schreiben ohne Rechtsgrundlage zu belästigen. Es bestehen keinerlei Vertragsverhältnisse zwischen mir und dem Beitragsservice oder irgendwelchen Rundfunkanstalten. Aus den Rundfunkstaatsverträgen zwischen Rundfunkanstalten und Landesregierungen lassen sich keinerlei finanzielle Forderungen gegen mich ableiten. Rechtsbeugung durch Gerichte sind keine Begründungen.

Die Rechtsquellen sind Ihnen bekannt, die brauche ich Ihnen nicht zu zitieren.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Kolpak

Gravatar: Wolfgang

Auch hier sehe ich nur Reden, Reden, Reden und keine Ei..... in der Hose. Ich zahle nun seit Anbeginn dieser Zwangsgebühr nicht und habe noch keinen Gerichtsvollzieher gesehen.
Man muss es tun, nicht Schwafeln.

Gravatar: Thomas

Zitat: "Versuchen wir uns zu erinnern! Gab es eigentlich irgendwann einmal eine Volksabstimmung zu den Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträgen? Hatten wir jemals die Wahl? Gab es jemals einen Moment, in dem wir NEIN sagen durften?"
Ist es nicht unser hausgemachtes Problem, daß wir glauben, nicht `Nein`sagen zu d ü r f e n.
Warum hat die Mehrheit der Bevölkerung, welche sich diese manipulierenden Medien nicht mehr antun will, nicht den Hintern in der Hose, auch wirklich `Nein´ zu sagen. Die Gericht kämen nicht mehr hinterher. Aber wir fragen lieber, ob wir etwas dürfen. Wie sagte Karl Albrecht Schachtschneider? "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"

Gravatar: Sunna

Gegen diese Zumutung muß man sich wehren.

Leute, organisiert euch lokal und macht es den Spaniern nach: immer dann, wenn die Staatsgewalt anrückt und pfänden will, stellt euch als Gruppe in den Weg! Zeigt euren Protest! Oder wenn jemand aufs Amt zitiert wird, begleitet ihn. Fragt die feigen Beamten, warum sie sich gegen das eigene Volk stellen! Sprecht Menschen eure Unterstützung aus, die sich gegen die GEZ wehren und Hilfe brauchen.

Kein Feind ist unbesiegbar...

Gravatar: Realist

Die Einführung der Zwangsgebühr für alle war aus heutiger Sicht nichts anderes als eine Schutzmassnahme für den Regierungspropagandaapparat gegen eine drohende Massenkündigungswelle wegen geplanter unverhohlender Lügenpropaganda. Also das, was bei den Zeitungen seit Monaten gegen diese läuft.

Völlig unbegreiflich finde ich, dass die Arbeitgeber sich die freche Lüge unterschieben liessen, an deutschen Arbeitsplätzen dürfe während der Arbeitszeit Radio gehört und sogar Fernseh geglotzt werden. Jeder weiss doch, dass dies nicht stimmt. Ich kenne z.B. kein Einzelhandelsgeschäft, in dem auch nur ein Radio zu hören wäre! Laut GG ist doch jedes Gesetz, das für den Bürger nicht nachvollziehbar ist, unwirksam.

Gravatar: Chris

Ich habe keinen Fernseher mehr, auch kein Radio oder ähnliches. Ich wollte mich vor drei, vier Jahren nicht mehr länger diesen schrecklichen propagandaartigen Sendungen der ÖR ausliefern ... Die ganzen Polittalks, politischen Reportagen und Dokus sind absolut parteeisch und unseriös, alles ist links-grün gefärbt, Objektivität und neutrale Berichterstattung findet man schon lange nicht mehr ... Und dann noch diese schlimmen Nachrichtensendungen wie "Tagesschau", "Tagesthemen", "heute" und "heute Journal", die grotesk wie eine Art "Aktuelle Kamera 2.0" wirken - nein, vielen Dank!

Gravatar: Klartexter

60 % von den 8 Milliarden werden für Pensionen ausgegeben, wird von Wissenden Menschen behauptet. Gebühreneinzug zur Pensionssicherung.

Gravatar: Jürgen Zumpe

Man hat ja nicht einmal die Chance zur Wandlung im Gewährleistungsfalle. Wir müssen zwangsweise für Desinformationen zahlen, obwohl man wahre Informationen erwartet. Jede Jacke die zu klein ist, kann man zurückgeben und bekommt sein Geld wieder. Für staatliche Lügen gibt es kein Wandlungsrecht.

Von dem Gedanken, hier in einem Rechtsstaat zu leben, habe ich mich vor Jahrzehnten bereits getrennt. Man sollte mal klären, was darunter eigentlich zu verstehen ist.

Jedes System bekommt seine Quittung, auch die darin angestellten Schranzen.

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