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24.05.2013
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     Dr. Klaus Peter Krause
Email:   privat@kpk-kpk.de
Blog:  www.kpkrause.de

 

Geboren 1936 in Rostock. Vater Rechtsanwalt und Notar, Mutter gelernte Sportlehrerin und Hausfrau. Aufgewachsen in Bützow und Neustrelitz. 1945 Flucht nach Schwerin. 1946 von Schwerin nach Lübeck zur väterlichen Verwandtschaft. Dort Weiterbesuch der Volksschule, dann Katharineum-Gymnasium bis 1957 zum Abitur.

Bis 1959 kaufmännische Lehre als Industriekaufmann und anschließend Studium der Wirtschaftswissenschaften in Kiel und Marburg. Abschluß als Diplom-Volkswirt mit Promotion zum Dr. rer. pol.

Gleich danach zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Dort Wirtschaftsredakteur von 1966 bis Ende 2001, davon seit 1991 knapp elf Jahre verantwortlich für die FAZ- Wirtschaftsberichterstattung. Daneben von 1994 bis Ende 2003 auch Geschäftsführer der Fazit- Stiftung, die die Mehrheit an der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH und der Frankfurter Societäts-Druckerei hält. Seit 2004 als selbständiger Journalist, Publizist und Autor tätig. Verheiratet seit 1966. Ehefrau Lehrerin. Kinder: Zwei Söhne, eine Tochter.

 
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Wie diffamiert wird
4  Kommentare | Posted 23.05.2013 08:33

In Nürnberg sollte ein „Bürgerschutz-Tag“ stattfinden.Er hat auch stattgefunden.Aber den drei Redaktionen im Verlagshaus der Nürnberger Presse passte das nicht in ihre Welt, in die des politisch-links-grünen Mainstream.Dabei ging es in der Tagung um hochaktuelle, wichtige und sehr bürgernahe Themen: um die Folgen der Energiewende und den Strompreis, um einen sinnvollen und verträglichen Umweltschutz, um den Schutz vor der EU-Schuldenspirale, vor bürokratischem EU-Diktat und Unrecht sowie um preisgünstiges, energiesparendes, gesundes Bauen und Sanieren.Verhindern konnten besagte Redaktionen den Bürgerschutztag zwar nicht, aber ihn diffamieren sehr wohl.Und das lief so ab:

Erst wird ein Vorbericht über die Tagung verweigert  …

Mit einem Inserat in den „Nürnberger Nachrichten“ (Kürzel: NN) wollte Organisator Norbert Deul auf die Tagung aufmerksam machen, hatte sich zu diesem Zweck am 24.April persönlich in das Verlagshaus1) begeben und zugleich den Wunsch geäußert, das Blatt möge im redaktionellen Teil über die Veranstaltung im Voraus berichten.  Der Anzeigenleiter ging mit Deuls Anzeigentext zu den drei Redaktionen im Haus (Nürnberger Nachrichten, Nürnberger Zeitung, Online-Zeitung nordbayern.de), kam zurück und sagte, alle drei Redaktionen sähen die Veranstaltung als kritisch an, und man werde im Voraus nicht über sie berichten. Das Inserat allerdings hätte der Anzeigenleiter trotzdem gerne gehabt. Aber Deul verzichtete darauf und schickte am 30. April seine Pressemitteilung an alle ihm bekannten sonstigen Presseleute. Auch das Nürnberger Verlagshaus bekam sie.

… plötzlich aber werden die Leser  vor der Tagung gewarnt

Dann aber, für Deul unerwartet, berichtete eins der Blätter doch.In der Ausgabe der Nürnberger Nachrichten vom 8. Mai, vier Tage vor dem Bürgerschutz-Tag im Gemeinschaftshaus von Nürnberg-Langwasser, wurden die Leser mit einem dreispaltigen Bericht und zusätzlich einem Kommentar vor der Tagung gewarnt. Die Überschrift zum Bericht lautet: „Die Angst vor Rechtspopulisten – Kritiker warnen vor einer Veranstaltung im Gemeinschaftshaus Langwasser. Im Text darunter ist unter anderem dies zu lesen:

Verunglimpft als „Tarnveranstaltung“ von „Rechtspopulisten“

„Eine für Sonntag geplante Tagung sorgt bereits im Voraus für Wirbel: Kritiker befürchten, dass mit einer Tarnveranstaltung im Gemeinschaftshaus Langwasser Rechtspopulisten ein Forum gefunden haben. Und die Bezeichnung Bürgerschutz-Tag wird wie folgt interpretiert: „Ein Titel, der irritiert. Erinnert er doch an rechtspopulistischen Sprachgebrauch.  Wohl erfährt der NN-Leser kurz und aus Deuls Pressemitteilung zitierend, dass die Tagung den Bürger darüber informieren will, wie er sich vor finanziellen Belastungen, Fehlentwicklungen und Unrecht schützen kann. Aber gerade das ist dem Nürnberger Blatt offenbar verdächtig, denn die nächsten beiden Sätze im Bericht lauten: „Doch wird in der Mitteilung „auch an den ‚fleißigen, anständigen’ Bürger appelliert. Von ‚Wir als deutsche Bürger’ ist ebenso die Rede wie vom ‚öffentlichen Lügen und Betrügen’ und vom ‚EU-Diktat’, unter dem die Bürger leiden würden“. Anschließend zitiert der NN-Bericht  den Leiter des Gemeinschaftshauses mit dessen Worten, er sei über diese Werbung „nicht glücklich – sie suggeriert eine Nähe zum rechten politischen Rand“.

Auskunft vom Verfassungsschutz eingeholt, aber Fehlanzeige

Doch damit nicht genug.Der NN-Autor verweist auf das Bürgermeisteramt und schreibt: „Dort hatte man wegen der Wortwahl in der Veranstaltungswerbung ebenfalls Bedenken. Die Behörde fragte beim Verfassungsschutz an, ob die Protagonisten der Tagung bereits auffällig waren. ‚Der Verfassungsschutz teilte uns mit, dass niemand der Teilnehmer der rechten Szene zuzuordnen ist’, berichtet Christine Schüßler, Leiterin des Bürgermeisteramtes. Das hält der NN-Autor offenkundig für unglaubwürdig, denn jetzt bringt er eine Birgit Mair vom Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung in Position, deren „Erkenntnis“ er wie folgt zitiert: „Der Verfassungsschutz bekommt viele Entwicklungen im rechten Spektrum gar nicht oder viel zu spät mit. Wer ist diese Frau? Der NN-Autor schreibt: „Mair beobachtet die rechte Szene intensiv, besonders in Nordbayern. Im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit hält sie Vorträge, klärt Schulklassen und sogar Lehrkräfte auf. Mair sitzt auch als Beobachterin im Bayrischen NSU-Untersuchungsausschuss.  Also natürlich hochqualifiziert und für eine solche Bezeugung ungemein glaubwürdig.

Werbeplakate zum Bürgerschutztag zerstört oder weggeschafft

Auch lässt der NN-Bericht seine Leser wissen, dass Deul mit seinem Bürgerschutztag anderenorts ebenfalls auf Widerstand gestoßen ist, denn: „Organisator Norbert Deul warb in Langwasser, Feucht und anderen Gemeinden für seine Veranstaltung. Das Ergebnis: Plakate wurde umgedreht, zerstört oder weggeschafft.  Abschließend gibt der NN-Bericht noch zwei Äußerungen von Norbert Deul auf solche Weise wieder, dass sie beim Leser den Eindruck erwecken, als habe Deul von ihm Formuliertes als verbale Fehlleistungen eingesehen. Die Zeitung schreibt: „Einige Formulierungen auf seinem Plakat würde er heute anders gestalten. ‚Doch irgendwie muss man die Themen doch überspitzen, wenn man will, das einer kommt.’“ Tatsächlich jedoch müsste keine Formulierung anders gestaltet werden, und die angeblichen Überspitzungen sind von eher anrührender Harmlosigkeit, zumal sie mit Fragezeichen versehen sind.

Der wahre Sachverhalt

Nach dieser Einstimmung durch den diffamierenden und journalistisch schmierigen NN-Bericht ist es wohl an der Zeit, darüber aufzuklären, in welcher Eigenschaft Norbert Deul den Bürgerschutztag (http://www.buergerschutz-tag.de/) auf die Beine gestellt hat, auch was in seiner Pressemitteilung wirklich steht, ferner worum es in der Veranstaltung tatsächlich ging und wer welchen Vortrag gehalten hat. Deul ist der 1. Vorsitzende der Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Mieter e.V. Der Verein firmiert auch unter der Namen Hausgeld-Vergleich/Hausverwalter-Check e.V. - Bund der Wohnungsinhaber.Näheres über den Verein findet man hier: http://www.hausgeld-vergleich.de/  Warum Deul diesen ersten Bürgerschutztag organisiert hat, ist in seiner Presse-Information so beschrieben:

Um den Bürger ehrlich zu informieren

„Es gibt Klimaschützer, Umweltschützer, Verbraucherschützer und außerdem Bürger-Aktionsgruppen, die sich ebenfalls für den Schutz des Bürgers einsetzen.Nur eines fehlte bisher: Ein Tag im Jahr, an dem diese Vereine und Gruppen öffentlich zusammentreffen  und den Bürger ehrlich informieren, wie er sich vor finanziellen Belastungen, Fehlentwicklungen und Unrecht schützen kann.Deswegen wurde der 1.Bürgerschutz-Tag ins Leben gerufen.“ Weiter heißt es in der Information: „Es geht an diesem Tage um den Schutz des fleißigen, anständigen, vor allen aber zahlenden Bürgers“, erklärt Norbert Deul, Organisator der Veranstaltung.„Wer informiert den Bürger ohne Eigeninteressen? Der Staat, Politiker, Konzerne, Banken, Handwerker, Immobilienverwalter? Können wir da heute noch sicher sein?“ Auf dem Einladungsblatt zur Tagung liest man: „Öffentliches Lügen und Betrügen, Unrecht und Abzocke überall? Müssen wir das einfach so hinnehmen? Deutsche Bürgerinitiativen und Verbraucherschützer klären auf.“ Dann folgen die Beispiele Klimaschutz und Häuserdämmung.

Man vergleiche dies …

Man vergleiche dies mit dem, was der NN-Bericht der Tagung auf üble Weise unterstellt und welche Verdächtigungen er kolportiert und provoziert.Und man vergleiche, was der NN-Schreiber Alexander Brock in seinem zusätzlichen Kommentar schreibt:

… mit den folgenden Unterstellungen und deren Hetzerei

„Wer seine Veranstaltung ‚Bürgerschutz-Tag“ nennt, muss mit Gegenwind rechnen. Denn der Begriff erinnert an den Sprachgebrauch rechtsradikaler Gruppen. Auch andere Phrasen sind anstößig, die auf Plakaten und Programmzetteln zu dieser Tagung stehen. Da werden Behörden und Politiker pauschal als ‚Lügner’ und ‚Betrüger’ bezeichnet, wird an angeblich deutsche Tugenden wie ‚Fleiß’ und ‚Anstand’ appelliert. Wo führt das nur hin? ‚Überspitzen’ wollte der Organisator, um viele Menschen anzulocken. Doch er spielt mit dem Feuer. Denn solche Sätze heizen vielmehr diejenigen an, die mit Europa und seinen ärmeren Ländern schon längst einmal abrechnen wollten. Sie lenken den Fokus allein auf die Nation, zur Fremdenfeindlichkeit ist es da nicht mehr weit. Hinzukommt, dass dieser  Sprachgebrauch und der von möglichen rechtspopulistischen Rednern der Tagung die jahrelange, erfolgreiche Arbeit gegen rechts im Stadtteil Langwasser und besonders im Gemeinschaftshaus untergräbt. Ausgerechnet hier, wo Rechtsradikale verstärkt aktiv waren, Flugblätter verteilten und gegen den dortigen Interkulturellen Garten hetzten. Einen Schutz für Bürger darf man sich von so einer Veranstaltung nicht versprechen.Der Kommentar trägt die Überschrift „Kein Schutz für Bürger – Arbeit gegen Rechtsradikale wird untergraben“.Mit ihrer grotesken, unflätigen Hetzerei richten sich der linkspopulistische Autor  und sein linkspopulistisches Blatt selbst.

Wer bloß mögen diese schlimmen „rechtspopulistischen Redner“ sein?

Man wird sich fragen, wer die „möglichen rechtspopulistischen Redner der Tagung“ wohl sein mögen.Sie alle sind, wie sich zeigte, kreuzbrave, aufrechte und ehrenwerte, zudem hellwache und kritische Bürger, die sachkundig erklären können, wo und wie deutsche Politik verantwortungslos agiert und dem Land mit seinem Volk immensen Schaden zufügt.Es ist der promovierte Physiker Jürgen Langeheine, der über die verheerenden Folgen der Energiewende aufklärte.2) Es ist die Pferdezüchterin Bettina Marofke, Sprecherin vom Aktionsbündnis Gegenwind Nordbayern,3) die vortrug, wie sich die schon rund 23 000 Windkraftanlagen in Deutschland auf Mensch und Umwelt auswirken. Es ist der Diplom-Ingenieur Michael Limburg vom Europäischen Institut für Klima und Energie (EIKE),4) der darüber sprach, dass die Energiewende zum Klimaschutz nicht taugt und die deutsche Energieversorgung maßlos verteuert und verschlechtert.

Redner, die offen legen und anprangern, was in Deutschland fehlläuft

Es ist der promovierte Jurist und Professor Norbert Geng von der Partei der Vernunft,5) der darlegte, wie der Bürger „in den Klauen von Staat und Politik“ enteignet, entmündigt und zum Untertan gemacht wird. Es ist der Vorsitzendes des Vereins gegen Rechtsmissbrauch Horst Trieflinger, der vorführte, warum Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist.6) Es ist der Diplom-Ingenieur und Architekt  Konrad Fischer, der aufzeigte, wie unsinnig und schädlich der staatlich verordnete Dämmungswahn ist und wie man sich dagegen wehren kann.7) Es ist der Rechtsanwalt Wolfgang Haegele, der Möglichkeiten zum Schadensersatz gegen unseriöse Energieberater aufzeigte.8)

Wie Linkspopulisten dem Bürgerschutztag Rechtspopulismus unterjubeln

Es ist schließlich auch Beatrix von Storch, die Sprecherin der Zivilen Koalition,9) die die Folgen der Euro-Rettung ausmalte, die Rettungssrhetorik der Politiker zerlegte und aufzeigte, was jetzt zu tun sei. Dieser Frau, die von den Zuhörern den stärksten Beifall bekam, hatte der NN-Bericht vom 8. Mai folgende Sätze gewidmet, um (aufs Dürftigste und Einfältigste) zu untermauern, wie rechtslastig und daher verwerflich die ganze Veranstaltung sei: „Die 42-Jährige zog lange Zeit für die Rückgabe von Ländereien und Schlössern zwischen Sachsen und Neubrandenburg zu Felde, die den meist adeligen Besitzern von der Sowjetunion 1945 bis 1949 ‚unrechtmäßig entrissen’ wurden. Sie gehört zu den Förderern der neu gegründeten Partei ‚Alternative für Deutschland’ (AfD). Politikwissenschaftler sehen in der Rhetorik der AfD Überschneidungen mit dem Rechtspopulismus, andere sehen die AfD im Konservatismus verankert. Die Partei selbst weist Rechtspopulismus-Vorwürfe zurück.Das werden mit der Feststellung, sie selbst seien Linkspopulisten, vermutlich nun auch NN-Schreiber Brock und die Nürnberger Postille tun.

Statt Korrektur nur eine magere Gegendarstellung

Dem Verlangen von Veranstalter Norbert Deul an die Nürnberger Nachrichten, die diffamierenden Unterstellungen in Berichterstattung  und Kommentierung der Veranstaltung zu korrigieren,  kam das Blatt nicht nach, sondern quälte sich am 9. Mai nur diese kleine Notiz ab: „Zu dem Beitrag ‚Die Angst vor Rechtspopulisten’ erreichte uns ein Schreiben des Vertreters der Schutzgemeinschaft für Wohneigentümer und Mieter, Norbert Deul, in dem er Wert auf die Feststellung legt, dass die Veranstalter nicht dem rechtspopulistischen Spektrum zuzuordnen sind. Auch die Referenten seien nicht in dieser Hinsicht belastet. Dies betont Deul, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Mieter sowie Organisator des Bürgerschutz-Tages. Die Veranstaltung beginnt am kommenden Sonntag, 12. Mai um 10 Uhr im Gemeinschaftshaus Langwasser.

Noch nicht einmal ein Käsblatt

Presserechtlich hat die Zeitung dem Verlangen damit Genüge getan, aber der gebotenen Verlässlichkeit, Objektivität und Überparteilichkeit nicht.Man kann so etwas abfällig Käsblatt nennen.Doch wäre es der Zeitung noch geschmeichelt.Es würde alle jene tüchtigen Käsblätter verletzen, die es verstehen, ihrer journalistischen Pflicht auf respektable Weise nachzukommen.

  

1)  Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. KG, Nürnberg.

2)  Jürgen Langeheine hat das Buch geschrieben Energiepolitik in Deutschland – das Geschäft mit der Angst. AtheneMedia-Verlag, Dinslaken 2012. 238 Seiten. 16,98 Euro. ISBN 978-3-86992-054-2

3)  http://gegenwind-oberfranken.de/

4)  http://www.eike-klima-energie.eu/

5)  http://www.parteidervernunft.de/  Geng ist ihr kommissarischer Bundesvorsitzender, Mitglied der Hayek-Gesellschaft und Anhänger der Österreichischen Schule der Ökonomie.

6)  http://www.justizgeschaedigte.de/

7)  http://www.konrad-fischer-info.de/

8)  http://www.haera.de/

9)  http://www.zivilekoalition.de/  und  http://www.abgeordneten-check.de/

Dieser Beitrag ist zuvor auf meiner Blog-Seite www.kpkrause.de erschienen. Hier sind auch meine sämtlichen Beiträge seit dem 18. März 2008 verfügbar.

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Dann ist Gegenwehr Pflicht
3  Kommentare | Posted 20.05.2013 23:38

Wenn die Regierenden, wenn Bundesregierung und Bundestag, wenn Landesregierungen und Landtage, wenn die politischen Parteien, wenn sie alle am Volk vorbeiregieren, wenn sie gar gegen das Volk regieren, wenn auch Führungsschichten in Wirtschaft und Wissenschaft die Interessen und Rechte der Bürger massiv verletzen, wenn sie alle dabei sind, Land und Volk zu schädigen und sogar in den Ruin zu treiben – dann ist Gegenwehr Pflicht, dann bilden sich Bürgerbewegungen zuhauf, dann treten neue Parteien auf den Plan wie in diesem Jahr die Alternative für Deutschland (AfD). Dann artikuliert sich die Gegenwehr auch mit einem Bürgerschutztag wie am 12. Mai in Nürnberg.

Um die Bürger zu warnen, was mit ihnen geschieht

Es war der 1. Bürgerschutztag, vorher hatte es so einen noch nicht gegeben. Er stand unter dem Motto „Aufklärung ohne Geschäftemacherei, Erfahrungsaustausch und Erfolgsmodelle gegen Behördenwillkür und Korruption“ und war von der Schutzgemeinschaft für Wohnungseigentümer und Mieter e.V. mit ihrem Vorsitzenden Norbert Deul organisiert worden.1)   Im großen Gemeinschaftshaus von Nürnbergs Stadtteil Langwasser hatten sich zu diesem Tag mehrere Bürgerbewegungen zusammengefunden, um die Bürger zu informieren und sie davor zu warnen, was mit ihnen geschieht und worin sie den Schaden und Ruin für Volk und Land sehen. Die schlimmsten Beispiele dafür sind die groteske Klimaschutzpolitik und die (nicht nur finanziell) ruinöse Politik zum Retten von Banken und Staaten, ausgegeben als Euro-Rettung, ohne die in der Europäischen Union sonst der Frieden dahin sei. Ein ebenso schlimmes Beispiel ist die Politik der Terrorismusbekämpfung, die dazu missbraucht wird (wenn nicht gar dafür initiiert ist), die Bürger Schritt für Schritt unter totale staatliche Überwachung zu stellen. Allerdings waren dieses Beispiel und eine für die breite Öffentlichkeit noch verborgene Absicht zu einer „neuen Weltordnung“ auf dem Bürgerschutztag kein Thema.

Ist das alles wirklich alternativlos?

In der Ankündigung zum Bürgerschutztag hatte es unter anderem geheißen: Weil die Globaltemperatur bedrohlich steige, müssten „wir Bürger“ die angeblich menschengemachte Klimaveränderung mit Billionen Euro stoppen.Aber die Fakten zeigten, die globale Durchschnittstemperatur steige nicht.Dennoch: „Dafür sollen wir alle sparen, sparen und nochmals sparen.Um der Natur größenwahnsinnig ins Handwerk zu pfuschen - in Wahrheit aber bluten ohne Ende.Bis auf die wenigen Profi teure.Das ist nicht die einzige Lüge auf unsere Kosten.Müssen wir denn unsere Häuser immer weiter dichten und dämmen, trotz Schimmel und ungenügendem Spareffekt? Und die Schulden von EU-Ländern übernehmen? Ist das alles wirklich alternativlos?
Nein! heißt es am 1. Bürgerschutz-Tag.“

Eine „Klimakatastrophe“ findet nicht statt

In den Räumen vor dem Tagungssaal hatten die Bürgerschutzgruppen Tische und Tafeln aufgestellt.Hier konnten sich die Besucher individuell informieren, hier wurden ihnen in Einzelgesprächen Fragen beantwortet, hier konnten sie sich über (meist nicht bekannte) Tatsachen und Zusammenhänge aufklären lassen.Kern der Veranstaltung waren aber die Vorträge von Fachleuten im großen Saal des Hauses.So legte der promovierte Physiker Jürgen Langeheine dar, dass die deutsche „Energiewende“  verheerende Folgen hat.2) Er nahm Aussprüche von Angela Merkel wie diese aufs Korn: „Der Treibhauseffekt ist in der Lage, die Menschheit auszulöschen“ (Weltklimakonferenz Berlin 1995) und  „Energie ist heute zu billig… Es müssen aus meiner Sicht gezielt die Steuern auf Energie angehoben werden, sei es über Mineralöl, Heizgas oder Strom“ (Frankfurter Rundschau“ 17. Juni 1997). Die erste widerlegte er als falsch, die zweite prangerte er für Deutschland als hochgefährlich an. Die Zuhörer erfuhren, dass die „Klimakatastrophe“ nicht stattfindet und eine glänzende, aber gut verborgene Geschäftsidee ist. Sein Fazit: „Die ‚Energiewende’ führt durch den massiven Abbau des deutschen Konsumvermögens zu einer deutschen Finanzkrise, zur De-Industrialisierung des Landes, zum Abbau von Arbeitsplätzen, zu sozialen Unruhen und letztlich dazu, dass die Bundesrepublik in der heutigen Form nicht überleben wird. Die Energiewende ist ein zivilisatorischer Rückschritt, den wir unseren Kindern ersparen müssen.“ Einen persönlichen Eindruck von Langeheine und seinen vollständigen Vortrag bekommt man hier: http://youtu.be/_IedZtZ4M9w

Möchten Sie hier leben?

Die Sprecherin vom Aktionsbündnis Gegenwind Nordbayern3), Bettina Marofke, zeigte, wie fünf riesige Windkraftanlagen das Dorf Trogen bei Hof beherrschend überragen und fragte: „Soll unsere Heimat in Zukunft so aussehen? Möchten Sie hier leben?“ Sie beschrieb, was den Menschen in Bayern mit solchen Anlagen noch blüht, wie solche Anlagen dem Naturschutz widersprechen, wie sie den finanziellen Wert von Wohnhäusern bis zur Unverkäuflichkeit mindern, wie sie die Lebensqualität der Menschen erheblich verschlechtern (durch die Bewegung der Rotorblätter, durch deren Schlagschatten, durch die Blinklichter  nachts, die Lärmbelästigung bei Nacht und Tag, durch den Infraschall). Der Schaden sei immens, der Nutzen überaus fraglich. Rhetorisch fragte Frau Marofke: „Wer schützt die Natur vor den Naturschutzverbänden?“ Denn die Windkraftanlagen werden mit deren Zustimmung errichtet. Frau Marofkes Fazit: „Schluss mit der Volksverdummung.“ Einen persönlichen Eindruck von ihr und ihren vollständigen Vortrag bekommt man hier: http://youtu.be/lvEkQILpr9E

Die beiden Mythen

Der Diplom-Ingenieur Michael Limburg, Vizepräsident vom Europäischen Institut für Klima und Energie (EIKE),4) trug vor, wie man mit Mythen Billionen Euro verbrennen kann und dabei die Demokratie beseitigt. Mythos 1 sei  der menschenverursachte  Klimawandel durch die technischbedingten CO­­2-Emissionen, Mythos 2 sei jener von der baldigen Endlichkeit fossiler Rohstoffe (Kohle, Erdöl, Erdgas). Beide Mythen, führten, so warnte wie zuvor Langeheine auch Limburg, zur De-Industrialisierung Deutschlands. Mit beiden räumte er auf.

Der CO2-Einfluss auf das Klima – eine Scheinkorrelation

Zum ersten Mythos machte Limburg klar: Die Behauptung, dass CO2 die Erdtemperatur hochtreibe sei nicht nachweisbar. Der Anstieg des CO2-Gehalts zeige auf die globale Mitteltemperatur keine erkennbare Wirkung,  der Meeresspiegelanstieg habe sich nicht beschleunigt,  Hurricanes, Hitzewellen und Dürren gäbe es sogar weniger als vor 30 Jahren. Der CO2-Einfluss auf die Erdtemperatur sei entweder allenfalls marginal, also völlig unbedeutend, oder aber er existiere überhaupt nicht. Die vermeintliche Wirkungsbeziehung sei eine Scheinkorrelation. Auswertungen von Eisbohrkernen ergäben sogar eine umgekehrte Wirkung: Erst steige die Temperatur, dann der CO2-Gehalt der Luft, und der CO2-Anstieg hinke der Temperatur im Mittel um 800 Jahre hinterher.

Die Visionen der Energiewender werden zu Albträumen

Gegen den zweiten Mythos führte Limburg anhand von Zahlen vor, dass in den nächsten hunderten bis tausenden von Jahren weder die fossilen Rohstoffe noch die Kernbrennstoffe knapp werden.Großbritannien freue sich (wie die Vereinigten Staaten) ebenfalls über Schiefergasfunde, die für die nächsten 1500 Jahre reichten.Mit der „Energiewende“ werde entweder gegen geltende Naturgesetze verstoßen und/oder gegen Gesetze der Ökonomie.Warum? Die Energiedichte von Wind, Sonne und „Biogas” aus pflanzlichen Stoffen sei viel zu gering, ihr Flächenverbrauch daher riesig.Die Unbeständigkeit (Volatilität) von Wind- und Sonnenstrom erzwinge, diesen Strom, wenn er im Überfluss anfalle,  zu speichern, das aber sei großtechnisch nicht möglich.Strom aus Wind und Sonne könnten kein einziges konventionelles Kraftwerk ersetzen.Zu jedem „Wind- und Solarpark“ gehöre ein zusätzliches Gas- (oder Pumpspeicher)kraftwerk.Die Energiewende verursache gewaltige Kosten.Es werde eine zweite Energieversorgung aufgebaut, die unnötig sei, weil eine weitaus billigere und weitaus sicherere und bewährte seit Jahrzehnten bestehe.Die Visionen der Energiewender würden zu Albträumen.Einen persönlichen Eindruck von Limburg und seinem vollständigen Vortrag bekommt man hier: http://youtu.be/yK64coMzqhQ

Die Rettungsrhetorik der Politiker zerlegt

Temperamentvoll malte Beatrix von Storch, die Sprecherin der Zivilen Koalition,5) die Folgen der „Euro-Rettung“ aus. Sie zerlegte die Rettungssrhetorik der Politiker und enttarnte zum Beispiel deren Behauptung, dass Deutschland vom Euro am meisten profitiere, als reine Legende unter anderem so: Der Anteil des deutschen Exports in die Euro-Zone sei seit der Euro-Einführung nicht gestiegen, sondern zurückgegangen. Dagegen habe es Deutschland vermocht, seinen Export in Länder, die keine Euro-Länder seien, sogar zu steigern. Die Wirtschaft der anderen Euro-Staaten sei stärker gewachsen als die deutsche. Noch 2007 habe Deutschland mit seiner Arbeitslosenquote unter den Euro-Ländern an der Spitze gestanden, erst danach sei diese wieder zurückgegangen. Abschließend zeigte Frau von Storch auf, was jetzt zu tun sei. Entweder müssten die Krisenstaaten „besser“ werden oder „billiger“. Billiger werden könnten sie entweder durch Abwertung ihrer Währung, was in der gemeinsamen Euro-Währung aber nicht mehr möglich sei, oder sie müssten die Löhne zurückfahren, was zu Aufständen führen werde. Also sollten sie den Euro lieber verlassen, zur eigenen Währung zurückkehren, was eine Abwertung ermögliche. Einen persönlichen Eindruck von Frau von Storch  und ihrem vollständigen, mit besonders starken Beifall bedachten Vortrag bekommt man hier: http://www.youtube.com/watch?v=hUuUVHrGfUk

Entmündigung, Zweifel am Rechtsstaat, Dämmungswahn, unseriöse Energieberater

Andere Vorträge seien nur kurz erwähnt.Der promovierte Jurist und Professor Norbert Geng von der Partei der Vernunft6) legte dar, wie der Bürger „in den Klauen von Staat und Politik“ enteignet, entmündigt und zum Untertan gemacht wird. Der Vorsitzende des Vereins gegen Rechtsmissbrauch7), Horst Trieflinger, führte vor, warum Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist. Der Diplom-Ingenieur und Architekt  Konrad Fischer zeigte auf, wie unsinnig und schädlich der staatlich verordnete Dämmungswahn ist und wie man sich dagegen wehren kann.9) Der Rechtsanwalt Wolfgang Haegele10) informierte über die Möglichkeiten, wie man von unseriösen Energieberatern Schadensersatz erwirken kann.

Buh-Rufe für den Vizepräsidenten des Bayrischen Landtages

Einen ziemlich missglückten Auftritt absolvierte der Vizepräsident des Bayrischen Landtages Jürgen Rohde (FDP).Zwar war er immerhin gekommen und war der einzige Politiker, der sich dem Bürgerschutztag stellte, aber er verwahrte sich gegen die Kritik an der „Energiewende“ in einer Weise, die im Publikum heftige Kritik auslöste, so dass Veranstalter Deul, als sie dem Gast gegenüber gegen die Formen verstieß, diesen Teilnehmern mit Rauwurf drohen musste.Ein Blogger im Internet11) hat das Geschehen so geschildert: „Lustiges gab es auch und zwar von der FDP. Denn es war u.a. auch ein Vertreter dieser Partei (seltsamerweise?) da und sollte einen Vortrag halten. Jedoch bekam dieser Politikvertreter ziemlich schnell den Unmut der Versammlung zu spüren. Nach dem er vielleicht drei Minuten  sprach, gab es die ersten Buh-Rufe im Saal. Nach fünf Minuten verließen die ersten Leute den Saal mit dem Kommentar „Das hält man ja nicht aus“... Jemand neben mir fing schon spaßeshalber das Hyperventilieren an und begann seinen Schuh auszuziehen, um ihn aus Protest nach vorne zu werfen. Der Vortrag war dann ziemlich schnell zu Ende. Definitiv das falsche Publikum für diesen Politikfuzzi.“

Den Hintern nicht hochbekommen  

Der gleiche Blogger schrieb unter anderem auch dies: „Leider haben viele Franken ihren Hintern nicht hochbekommen der Veranstaltung beizuwohnen, was sehr schade ist! Der Organisator regte sich diesbezüglich meiner Meinung nach zu Recht deswegen auf.Trotz großer Werbeaktion über Wochen hinweg waren vielleicht 200 Leute oder ein paar mehr da.Scheinbar wollen die fränkischen Bürger weiter von Medien, Politik und Firmen übers Ohr gehauen werden! Sehr, sehr schade.Trotz allem waren wir froh und dankbar, dass wir dabei sein konnten.Wir haben alle Vorträge gefilmt und werden vereinzelte in Kürze bei Youtube hochladen und hier veröffentlichen.“  

Das berüchtigte Zitat von Jean-Claude Juncker

Nicht oft genug in Erinnerung rufen sollte man sich den berüchtigten, schon häufig kolportierten Ausspruch von Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker dazu, wie er die EU-Demokratie versteht: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Spiegel 52/1999).So läuft es ab bei der Euro-Schuldenkrise, so lief es ab bei der Klimaschutzpolitik , so läuft es ab bei vielen anderen freiheitswidrigen staatlichen Maßnahmen.

 

1) In seiner Presse-Information hat Deul  den Tag so begründet: „Es gibt Klimaschützer, Umweltschützer, Verbraucherschützer und außerdem Bürger-Aktionsgruppen, die sich ebenfalls für den Schutz des Bürgers einsetzen. Nur eines fehlte bisher: Ein Tag im Jahr, an dem diese Vereine und Gruppen öffentlich zusammentreffen  und den Bürger ehrlich informieren, wie er sich vor finanziellen Belastungen, Fehlentwicklungen und Unrecht schützen kann. Deswegen wurde der 1. Bürgerschutz-Tag ins Leben gerufen.“ Weiter heißt es in der Information: „Es geht an diesem Tage um den Schutz des fleißigen, anständigen, vor allen aber zahlenden Bürgers“, erklärt Norbert Deul, Organisator der Veranstaltung. „Wer informiert den Bürger ohne Eigeninteressen? Der Staat, Politiker, Konzerne, Banken, Handwerker, Immobilienverwalter? Können wir da heute noch sicher sein?“ Auf dem Einladungsblatt zur Tagung liest man: „Öffentliches Lügen und Betrügen, Unrecht und Abzocke überall? Müssen wir das einfach so hinnehmen? Deutsche Bürgerinitiativen und Verbraucherschützer klären auf.“ Dann folgen die Beispiele Klimaschutz und Häuserdämmung.   Der Verein von Norbert Deul firmiert auch unter der Namen Hausgeld-Vergleich/Hausverwalter-Check e.V. - Bund der Wohnungsinhaber.Näheres über den Verein findet man hier: http://www.hausgeld-vergleich.de/ 

2)  Jürgen Langeheine ist Mitglied der Stromverbraucher-Schutzorganisation NAEB e.V., Berlin. Diese Bürgerbewegung wendet sich gegen die staatliche Energiepolitik und gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie klärt die Bürger darüber auf, dass es ökonomisch wie ökologisch unsinnig und unnötig kostspielig ist, Strom für das Versorgungsnetz eines Industriestaates mit Windkraft, Sonnenschein (Fotovoltaik) oder Pflanzenmasse („Biogas“)  zu produzieren. Langeheine hat das Buch geschrieben Energiepolitik in Deutschland – das Geschäft mit der Angst. AtheneMedia-Verlag, Dinslaken 2012. 238 Seiten. 16,98 Euro. ISBN 978-3-86992-054-2

3)  http://gegenwind-oberfranken.de/

4)  http://www.eike-klima-energie.eu/

5)  http://www.zivilekoalition.de/  und  http://www.abgeordneten-check.de/

6)  http://www.parteidervernunft.de/  Geng ist ihr kommissarischer Bundesvorsitzender, Mitglied der Hayek-Gesellschaft und Anhänger der Österreichischen Schule der Ökonomie.

7)  http://www.justizgeschaedigte.de/

9)  http://www.konrad-fischer-info.de/

10)  http://www.haera.de/

11)  Quelle hier: http://asr-stammtisch-nuernberg.blogspot.de/2013/05/bericht-vom-1-burgerschutztag-in.html

 

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Höhere Belastungen auf breiter Front
3  Kommentare | Posted 14.05.2013 09:51

Höchst gewagt, was die Partei Bündnis 90/Die Grünen steuerlich vorhat. Es ist nämlich nicht gerade üblich, zur Bundestagswahl mit dem Ankünden dicker Steuererhöhungen anzutreten. Mutig, mutig, muss man wohl sagen  – und ehrlich ebenfalls. Wer diese Partei wählt, weiß also, was ihn  erwartet – oder blüht. Mehr Lob allerdings verdienen die Bündnis/Grünen mit diesem steuerpolitischen Programm nicht. Denn gewagt ist das Programm auch inhaltlich, weil es für Deutschland, seine Wirtschaft und seine Menschen überaus folgenschwer sein wird. Aber die Folgenschwere ist Absicht: „Wir wollen eine umfassende soziale und ökologische Transformation. Wir streiten für einen gesellschaftlichen und demokratischen Aufbruch.“ Transformation und Aufbruch sollen auch über die Steuerpolitik vollzogen werden. Mit Schalmeienklängen wird schöngeredet, was steuerlich droht: „Grüne Steuerpolitik ist gerecht, weil stärkere Schultern mehr tragen als schwache. Damit trägt sie zum sozialen Ausgleich bei. Kleine und mittlere Unternehmen wollen wir steuerlich fördern.“ Gesäuselt wird von „größerer sozialer Gerechtigkeit“.

Steuereinnahmen-Rekord reicht den Grünen immer noch nicht

Schon seit längerem eilen die Steuereinnahmen in Deutschland von Rekord zu Rekord.Auf einem Höchststand steht auch die Steuerquote – also das Steueraufkommen bezogen auf die gesamte Wirtschaftsleistung.Und sie hat ihn geschafft, ohne dass die Steuersätze angehoben worden sind.Aber den Bündnis/Grünen reicht das immer noch nicht.Für die Einkommensteuer wollen sie den Spitzensteuersatz auf 49 Prozent heraufsetzen, und zwar für ein (zu versteuerndes) Jahreseinkommen von 80 000 Euro an.Dazu kommt noch, wie bisher, der Solidaritätszuschlag (im Volksmund kurz Soli genannt). Erhoben wird er auf den zu zahlenden Steuerbetrag mit 5,5 Prozent. Mit ihm zusammen ergibt sich dann also ein Spitzensatz von über 50 Prozent.  

Für die Grünen gelten jetzt mehr Menschen als reich

Bisher gilt für den Fiskus der als reich, wer alleinstehend auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 250 731 Euro kommt oder als Ehepaar auf das Doppelte davon.Er wird seit 2007 mit der „Reichensteuer“ belegt.Die beträgt aber „nur“ 45 Prozent plus Soli.Mit eben diesem Steuersatz wollen die Bündnis/Grünen nun schon Einkommen von 60 000 Euro an belasten.Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz – außer für die „Reichen“ -  42 Prozent.Er setzt ein bei 52 882 Euro.Dabei ist zu berücksichtigen, dass bis dahin nur die sonst geringeren Steuersätze maßgeblich und zu zahlen sind.Der durchschnittliche Steuersatz ist also stets niedriger als der Spitzensteuersatz.Auch werden vor der Versteuerung verschiedene Freibeträge und Aufwendungen vom Brutto-Einkommen abgesetzt. Erst auf dieses Netto-Einkommen werden die Steuersätze angewendet.

Noch mehr Nur-Hausfrauen werden zum Mitverdienen genötigt

Ein Dorn im Auge ist den Bündnis/Grünen das Ehegatten-Splitting.Nämlich: Beider Eheleute Einkommen werden addiert, dann durch zwei geteilt und auf je beide Hälften der Steuersatz angewandt, die Progression der Steuerlast also gemildert.Verdient nur einer, ist die Steuerentlastung am größten, verdienen beide gleich viel, ist sie Null.Dieses Splitting soll schrittweise verschwinden – außer für Haushaltseinkommen unter jährlich 60 000 Euro.Mit den Mehreinnahmen will die Partei Kindertagesstätten, Ganztagsschulen und den Aufbau einer Kindergrundsicherung finanzieren.Dahinter steckt das Bestreben, tapfere Frauen, die nur für Haus und Kinderaufzucht sorgen und das Geldverdienen ihrem Mann überlassen, zum Mitverdienen zu nötigen und in bezahlte Beschäftigung zu treiben, damit auch sie Steuerzahler werden.Das Bestreben ist, die Mutter-Kind-Beziehung aufzuweichen und die Kinder der individuellen, der sozial prägenden und der meinungsbildenden Obhut der Familie immer mehr zu entziehen.Zu wenige durchschauen solche raffinierte Perfidie.Oder sehen darüber hinweg.

Erst Vermögensabgabe, dann Vermögenssteuer

Dieser Hinterhältigkeit dienen auch jene geplanten Zusatzbelastungen, die über die Einkommensteuer hinausreichen. Vorgesehen ist für Privatpersonen eine (zeitlich begrenzte) Abgabe auf Vermögen von über 1 Million. Entrichten sollen sie, so war es angedacht, zehn Jahre lang 1,5 Prozent ihres Vermögens, zusammen also 15 Prozent.Das würde an Ertrag rund 100 Milliarden einbringen.Die sollen zweckgebunden in den Abbau der Bundesschulden fließen.Dass eine solche Abgabe bei den manipulierten Niedrigzinsen nur aufzubringen ist, wenn die Vermögenssubstanz angegriffen wird, hat ein FAZ-Leser vorgerechnet (FAZ vom 6.Mai 2013, Seite 8).Ist die Vermögensabgabe ausgelaufen, wollen die Bündnis/Grünen wieder die Vermögenssteuer einführen.Für Betriebsvermögen sollen bis zu 5 Millionen steuerfrei sein und maximal 35 Prozent des Gewinns der Abgabe unterliegen.Damit würden, wie die Partei berechnet haben will, 90 Prozent der deutschen Unternehmen von der Steuer verschont.Die jedoch sehen das anders.

Erbschaftssteuer  verdoppeln, weg mit der Abgeltungssteuer  und, und …

Aber es geht noch weiter: Die Erbschaftssteuer will die Partei verdoppeln, die Kapitalertragssteuer als pauschale Abgeltungssteuer wieder abschaffen, die Steuerpflicht wollen wie in den USA an die Nationalität koppeln und so Steuervermeidung per Wegzug verhindern, Umweltschädliche Subventionen“ abbauen (darunter Ausnahmen bei der Ökosteuer“), die Luftverkehrssteuer reformieren, ebenso das Besteuern von Diesel, Heizstoffen und der Dienstwagen,.Auch will sie die Obergrenze des Einkommens für den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 3 750 auf 5 500 Euro heraufsetzen, Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen in den Krankenkassenbeitrag einbeziehen, Mini-Jobs begrenzen, Leiharbeiter wie die Stammbelegschaft bezahlen lassen und die private Krankenversicherung in eine allgemeine Bürgerversicherung  überführen.

Wirklich für die meisten eine Entlastung?

Alle Zusatzbelastungen zusammen treffen nicht nur wenige, sondern viele.Sie schmälern das privat  frei verfügbare Einkommen noch weiter, und weil Nur-Hausfrauen den erreichten Lebensstandard wenigstens erhalten wollen, nehmen sie dann doch einen Job auf – auch wenn andere Motive (wie: finanzielle Eigenständigkeit, Erfüllung im einst erlernten Beruf) ebenfalls eine wichtige oder auch wichtigere Rolle spielen. Aber die Bündnis/Grünen wollen in ihrem Steuerprogramm für die meisten eine Entlastung sehen.Doch das mag glauben, wer will.Es ist Wählerfang.

Die Mehrbelastung insgesamt trifft viel mehr Menschen als behauptet

Dem Wählerfang erst recht dienen die Absichten, die Hartz-IV-Leistungen für Langzeitarbeitslose auf 420 Euro monatlich zu erhöhen, zum Vorbeugen von Altersarmut eine Garantierente von mindestens 850 Euro einzuführen und bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag, der als Existenzminimum steuerfrei bleibt, von derzeit 8 130 auf 8 712 heraufzusetzen (auf das allerdings auch Millionäre einen Anspruch haben).Damit würden, wie die Bündnis/Grünen behaupten, 90 Prozent der Einkommensteuerzahler entlastet, ebenso alle Alleinstehenden mit einem Bruttoeinkommen unter  60 000 Euro.Das täuscht darüber hinweg, dass die Mehrbelastung insgesamt die breite Bevölkerung treffen würde, gerade die Mittelschicht und den gewerblichen Mittelstand, also die ohnehin schon gebeutelten „Leistungsträger“ der Gesellschaft.Der Verband Die Familienunternehmer verweist darauf, dass mehr als 90 Prozent der Unternehmen als Personengesellschaft organisiert sind. Die Einkommensteuer wird also nicht bei der Gesellschaft erhoben, sondern bei den jeweiligen Gesellschaftern mit ihrem persönlichen Steuersatz. Die Stiftung Familienunternehmen sieht für die großen Familienunternehmen eine Mehrbelastung von 36 Prozent.

Anreizneutral ist das Verdoppeln der Erbschaftssteuer nicht

Ihre höhere Erbschaftssteuer verteidigen die Bündnis/Grünen „als  anreizneutral, weil erben nichts mit Leistung zu tun hat“. Aber darauf und auf das  Erben kommt es nicht an, sondern auf das Vererben.Für den, der etwas zu vererben hat, ist die Steuer alles andere als anreizneutral.Denn dem Erblasser ist es keineswegs gleichgültig, wieviel von dem erarbeiteten und schon zuvor besteuerten Vermögen seine Erben (meist Frau und Kinder) nicht erreicht, sondern wieviel der Staat nochmals abgreift.Folglich wird eine verdoppelte Erbschaftssteuer anreizen zu Ausweichreaktionen.Neutralität sieht anders aus.

Falschheit der Grünen in der Argumentation

„Grüne Steuerpolitik ist wirtschaftlich vernünftig,“ schrieben die Bündnis/Grünen in ihren Programmentwurf.Nein, wirtschaftlich vernünftig sind niedrige Steuern.  Doch auch SPD und Union sind in Sachen Steuererhöhungen nicht eben zimperlich.Aber die Bündnis/Grünen treiben es jetzt am Ärgsten.Sie verweisen darauf, dass es in früheren Jahren höhere Spitzensteuersätze gegeben hat, und erinnern vorwurfsvoll daran, dass sie gesenkt wurden.In den 1980er Jahren betrug dieser Satz 56 Prozent, in den 1990er 53 Prozent.Dann sank er auf 51 Prozent, auf 48,5 Prozent, auf 45 und schließlich von 2005 an auf heute 42 Prozent (Ausnahme Reichensteuer).Deswegen sei die Staatsverschuldung so gestiegen.Das ist Quatsch, denn die Steuereinnahmen sind trotzdem gestiegen.Über genug Geld verfügte der Staat also, er konnte damit nur nicht umgehen.

Immer mehr Überwachung, immer mehr Bestrafung

Die Erfahrung lehrt: Je höher die Steuerlast, umso höher der Anreiz, die Steuer zu vermeiden (legal) oder zu hinterziehen (illegal und strafbewehrt).Das zieht unweigerlich Forderungen nach stärkerer Kontrolle und Überwachung und noch mehr Steuerfahndung nach sich.Ebenso nach einheitlichen Steuern in allen EU-Ländern, Harmonisierung genannt.Folglich liest man hierzu im Parteiprogramm: „Deswegen wollen wir die Steuerfahndung ausbauen....Steuergestaltungsmodelle sollen zum Schutz vor missbräuchlicher Steuergestaltung meldepflichtig und offengelegt werden, um sie zu verhindern.Finanztransaktionen in und aus Niedrigsteuerländern werden in Frankreich mit einer Strafsteuer belegt.Das wollen wir für alle EU-Staaten zur allgemeinen Regel machen.Doppelbesteuerungsabkommen müssen einen automatischen Informationsaustausch enthalten und so ausgestaltet sein, dass sie aggressive Steuergestaltung und schädlichen Steuerwettbewerb zwischen Staaten verhindern.“ Aber Überwachungsstaat gibt es schon jetzt mehr als genug.

Eine eigenwillige Vorstellung von Marktwirtschaft

Ihre Steuerpolitik geben die Grünen als „Neubegründung unserer Marktwirtschaft“ aus.Aber unter „unserer“ Marktwirtschaft verstehen sie nur ihre eigene, sehr eigenwillige und weltfremde Vorstellung von Marktwirtschaft.Die jedenfalls von Ludwig Erhard selig und der anderen Ordo-Liberalen ist es nicht.  Deren Marktwirtschaft knöpft den Menschen im Ideal für den Staat nur das  ab, was wirklich nur dessen Aufgaben sind – für sein hoheitliches Wirken (wie: Vertretung nach außen, Rechtsschutz für seine Bürger, innere und äußere Sicherheit, Bereitstellen anderer öffentlicher Güter, sozialer Ausgleich).Sonst lässt er sie in Ruhe.Es ist deren Sache, wofür sie ihr Geld verwenden. 

Hohe Steuern sind zu hohe Steuern

Steuern müssen sein; der Staat hat bestimmte Aufgaben zu erfüllen, für die er unentbehrlich ist.Hohe Steuern aber müssen nicht sein; der Staat darf nicht zu viel machen wollen und schon gar nicht alles.Für viele Aufgaben, die er schon an sich gezogen hat, ist er entbehrlich, die erledigen die Bürger besser selbst.Hohe Steuern sind zu hohe Steuern und schädlich.Die Grünen müssen sich also ihrer Sache sehr sicher sein, wenn sie für höhere Steuern eintreten, die Menschen üblicherweise ablehnen. 

Sind 72 Prozent der Wahlberechtigten wirklich für höhere Steuern?

Und in der Tat, wenn man einer jüngsten Umfrage von infratest dimap (im Auftrag der ARD-Tagesthemen und der Tageszeitung Die Welt) trauen darf, dann treffen die Forderungen der Grünen (und auch der SPD) nach höheren Steuern unter den Wahlberechtigten auf breite Unterstützung. 72 Prozent finden es richtig, wenn die Steuern für Menschen mit "höheren Einkommen" angehoben werden. Nur 25 Prozent lehnen das ab. Selbst unter den CDU/CSU-Anhängern sprechen sich 59 Prozent für höhere Steuern aus.1) Die Befürworter wiegen sich wahrscheinlich in dem Glauben, sie selbst blieben verschont. Sie werden ihren Glauben bereuen, aber erst, wenn es zu spät ist. Spiegel Online (Jan Fleischhauer) kommentierte, es sei schon immer eine besondere politische Fertigkeit gewesen, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, um dann auf deren Kosten den Wohltäter zu geben. Die Grünen hätten diese Kunst zur Perfektion gebracht.2)

Den Bürger behandeln die Grünen als Untertan

In ihrem gesamten Programm spielen sich die Bündnis/Grünen auf als Tugendbolde und Tugendwächter, vor allem aber als Umerzieher der Nation.Richten soll alles der Staat.Sie geben damit zu verstehen, dass sie uns Bürger nicht für mündig genug halten, unser Leben und die Zukunft der Gesellschaft selbst in die Hand zu nehmen.Sie behandeln uns Bürger als Untertan, nicht im Wort, aber in der Tat.Das färbt ab auch auf die „grüne“ Steuerpolitik: Wenn sich die Bürger die aufgeschwatzte Unmündigkeit gefallen lassen, wird ihnen das Geld aus der Tasche gezogen.Dienstleistungen kosten.Die vom Staat werden besonders teuer.Und sind sie einmal installiert, wird man sie nicht mehr los.Oder nur sehr schwer.Private Dienstleistungen kann man jederzeit kündigen.

Die große Raupe Nimmersatt – die Grünen mästen sie

Beglückungsarien singen im Wahlkampf zwar auch die anderen Parteien.Aber die der Bündnis/Grünen sind penetrant und menschenfeindlich.Mit ihrer Politik des Sendungsbewusstseins ziehen sie den Bürgern das Fell über die Ohren und tun so, als müssten diese darüber hochbeglückt und dankbar sein.Kinder kennen das Bilderbuch mit der kleinen Raupe Nimmersatt und lernen, was aus ihr wird, nämlich ein hübscher Schmetterling.Erwachsene kennen eine große, sehr gefräßige andere Raupe Nimmersatt.Sie heißt Staat, der als Fiskus mehr und mehr die Gelder seiner Bürger verschlingt, die diese sich erarbeitet haben.Diese Raupe wollen die Bündnis/Grünen noch mehr mästen.Aus dieser Raupe wird nichts Hübsches, sondern Hässliches, Zerstörerisches, Despotisches: Aus ihr verwandelt sich der Staat in einen Moloch, einen Leviathan.Dann dienen die Menschen dem Staat, nicht umgekehrt.Sie werden seine Sklaven.

 1)http://www.welt.de/politik/deutschland/article115817373/Mehrheit-der-Deutschen-will-Steuererhoehungen.html  

 2)http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-fleischhauer-gruene-steuerplaene-sind-klientelpolitik-a-897645.html

 

Dieser Beitrag ist zuvor auf meiner Blog-Seite www.kpkrause.de erschienen. Hier sind auch meine sämtlichen Beiträge seit dem 18. März 2008 verfügbar.

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Sind die denn noch bei Trost?
12  Kommentare | Posted 08.05.2013 11:08

Wer mit normalen Verstand gesegnet ist, dem fehlt jene Phantasie, die selbsternannte Weltverbesserer, verbohrte Umerzieher und politische Macht Ausübende leider haben, um mit immer mehr unsinnigem Regelwerk und Freiheitsbeschränkungen die übrigen Menschen zu beherrschen und zu terrorisieren.In diese Kategorie fallen auch die Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Nun wollen sie uns auch noch ein „Klimaschutzgesetz“ aufzwingen. In ihrem Wahlprogramm drohen sie an: „Wir wollen ein Klimaschutzgesetz, das den Weg in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien weist.“ Offensichtlich genügt dieser Partei nicht, was es für den vorgeblichen Klimaschutz schon alles gibt: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das dafür sonstige  Regelwerk und die Abkehr von der Kernkraftnutzung („Energiewende“).

„Klimaschutz“ kann das Klima nicht schützen

Es genügt wohl auch noch immer nicht, was diese abenteuerliche Politik in der Sicherheit der Stromversorgung und der Bezahlbarkeit des Stroms an Verwüstungen schon heute anrichtet und was ebenfalls mit dem „Klimaschutz“ begründet wird.Aber das Ziel „Klimaschutz“ setzt voraus, dass der Mensch das Klima überhaupt „schützen“ kann.Tatsächlich kann er das nicht, auch nicht mit weniger CO­2-Emissionen. Aber eine Partei wie die Bündnis/Grünen, andere Öko-Extremisten und ein Teil einschlägiger Wissenschaftler  setzen sich darüber hinweg. Viele Menschen glauben ihnen, weil sie von diesen Dingen fachlich nichts verstehen und überfordert sind; sie können nicht nachprüfen, was stimmt, begreifen nicht, was wirklich geschieht. Also wird ihnen sehr erfolgreich vorgemacht, menschengemachte CO­2-Emissionen heizten das Erdklima auf, folglich seien diese Emissionen zu verringern, um die Erwärmung zu verhindern.

Beschließen kann man viel

Wohl kann eine Mehrheit  beschließen, besagte Emissionen würden die Erde gefährlich erwärmen, doch ist diese Behauptung nicht schon deswegen eine Tatsache, weil eine Mehrheit es so beschlossen hat.Ein Beweis dafür, dass die Behauptung stimmt und der Inhalt des Mehrheitsbeschusses damit eine Tatsache ist, ist der Beschluss also nicht.Doch gibt es zu viele Tatsachen, die  eindrücklich dagegen sprechen, dass diese Behauptung zutrifft und die Maßnahme CO2-Verringerung etwas nützt. Die überaus vielen wissenschaftlichen Belege gegen die Behauptung vom CO2 als „Klimakiller“ sind in großer Vielfalt nachzulesen, man muss es nur wollen. Politik und Mainstream-Medien wollen es nicht, sie unterschlagen sie also. Der Sachverstand wird niedergebügelt.

Gläubige, Ängstliche und Profiteure

Wenn Tatsachen gegen Modellrechnungen, Behauptungen und Glauben stehen, wenn also die ganze Klimaschutzpolitik auf zu dünnem wissenschaftlichem Fundament ruht und zumindest höchst umstritten ist, dann ist es unverantwortlich einen Industrie- und Wohlstandsstaat wie Deutschland mit seinen Menschen durch eine derartige Politik in den Ruin zu treiben.Wer Tatsachen leugnet, wen   Tatsachen nicht beeindrucken, wer sich durch Tatsachen nicht stören lassen will, der hängt entweder unbeirrbar einem bloßen Glauben an oder hat sich davon Angst einjagen lassen oder ist Mitläufer des Glaubens, weil er zu dessen finanziellen und politischen Profiteuren gehört.Oder er verfolgt ganz andere Ziele, die er offen und eindeutig genug nicht ausspricht.Und in der Tat: Es geht auch gar nicht um Klimaschutz, es geht, zum Schaden aller Normalbürger und ihrer Freiheit, um handfeste finanzielle und machtpolitische Interessen.

Eine absurde Politik gegen den Sachverstand

Eine Tatsache allerdings ist für alle sehr nachprüfbar: Die Abkehr von der Stromerzeugung mit fossilen Rohstoffen und Uran und die Hinwendung zu Strom aus Wind, Sonne und aus pflanzlichen Stoffen macht den Strom immer teurer.Bundesumweltminister Peter Altmaier selbst hat vorgerechnet, dass die Energiewende bis Ende der 2030er Jahre rund 1 Billion Euro kosten wird.Eine andere Rechnung kommt auf 1,3 Billionen (siehe http://kpkrause.de/2013/02/28/die-verdammte-1-vor-den-nullen/). Von diesen sind 400 Milliarden schon verbraten. Die Folgen für die Wirtschaft und den Lebensstandard der Menschen in Deutschland sind immens. Die Kosten für Strom gehen in alle Produkte und Dienstleistungen ein und verteuern auch sie. Energiewende und Klimaschutzgesetz sind eine absurde Politik gegen den technischen und wirtschaftlichen Sachverstand. Sie sind eine Politik gegen Land und Volk.

Wie sich die Billionen Euro türmen

Zu den zwei Billionen Euro, die Deutschland an ausgewiesener („expliziter“)  Staatsverschuldung hat und an sich zurückzahlen muss, zu den mehreren Billionen Euro nicht ausgewiesener („impliziter“) Staatsverschuldung (beispielsweise die Pensionslasten), zu den mehreren hundert deutschen Haftungsmilliarden für die vorgebliche Euro-Rettung (in Wahrheit Staaten- und Bankenrettung) fügen wir eine weitere Billion Euro für diese groteske Energiewende hinzu.Klimaschutz ist ein groß angelegter Betrug.Er funktioniert, weil die meisten Menschen gutgläubig und unkundig sind.Sie glauben für eine gute Sache zu stehen, helfen so  aber mit, ihr Geld und das anderer Betrugsopfer in falsche Taschen zu schaufeln: in die der Subventionsempfänger, die des Fiskus, die der Schmarotzer.Die alle reiben sich die Hände.Andere  reiben sich den Kopf und stellen die rhetorische Frage: Sind die denn noch bei Trost?

Vier Merksätze gegen den Ökostrom

- Nachts scheint keine Sonne, bei Regenwetter und bedecktem Himmel fällt sie ebenfalls aus

- Wind weht meist zuviel, zuwenig oder auch gar nicht

- Strom lässt sich nicht speichern

- Der Acker soll Brot fürs Volk liefern, nicht aber „Biogas“ für Strom

- Kernkraft in Deutschland ist sicher genug.

 

 

  

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Wie deutsche Rechtsprechung versagt
0  Kommentare | Posted 26.04.2013 09:28

Schwerste Verbrechen als schwerste Menschenrechtsverletzungen hat die bundesdeutsche Rechtsprechung noch immer nicht aufgearbeitet, jedenfalls nicht in rechtsstaatlich zwingender Weise.Zu diesen Verbrechen gehören die politischen Verfolgungen nach stalinistischen Terrormethoden in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949.Getarnt waren sie zumeist mit den Bezeichnungen „Bodenreform“ und „Wirtschaftsreform“.Als solche verharmlost werden sie aus politischen und fiskalischen Beweggründen auch heute noch.Die Opfer dieser Verbrechen warten auf die Wiedergutmachung nach wie vor.Diese Wiedergutmachung ist nicht nur möglich, sondern nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen auch geboten.Aber deutsche Justiz und zuständige Behörden verkennen, was diese Regelungen besagen, und verfälschen sie.

Gesetzliche Maßstäbe zu Lasten der Opfer verkannt

Auf dem Kongress der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) am 19.und 20.April in Potsdam hat der Jurist Dr.Johannes Wasmuthden Gerichten „Versagen“ vorgeworfen und dies detailliert begründet.Ebenso versagt wie schon beim Aufarbeiten von NS-Unrecht habe die bundesdeutsche Rechtsprechung auch beim Aufarbeiten von SED-Unrecht, also abermals.Die rechtsstaatlichen Defizite beiderseits seien vergleichbar: Tatsachen der politischen Verfolgung würden systematisch verdrängt, die gesetzlichen Maßstäbe zum Nachteil der Opfer verkannt, Wiedergutmachungen würden häufig unterbleiben, Bestrafungen der Täter unterlassen.Überdies lägen im Fall der repressiven Verfolgungsaktionen gegen die Opfer der „Boden- und Wirtschaftsreform“ die bisher angestrengten Klageverfahren neben der Sache.Wasmuth ist Rechtsanwalt und Cheflektor des führenden rechtswissenschaftlichen Fachverlages C.H.Beck in München, die ARE ein Zusammenschluss von vierzehn Opfer- und Geschädigtengruppen.

Verfolgungen nach dem Muster stalinistischer Säuberungen

Wasmuth führte vor, welches für diese Verfahren die maßgeblichen rechtlichen Maßstäbe sind und dass es sich um repressive Verfolgungsaktionen nach dem Muster der „stalinistischen Säuberungen“ gehandelt hat.Er zerpflückte Fehlentscheidungen deutscher Gerichte, die leider meinungsbeherrschend geworden seien.Er beschrieb den immensen wirtschaftlichen Schaden der unterbliebenen Wiedergutmachung und zeigte auf, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Wiedergutmachung bestehen.Hierbei sei zu unterscheiden zwischen bloßen objektbezogenen Enteignungen (zwar Unrecht, aber nicht verbunden mit schwersten Menschrechtsverletzungen) und repressiven Vermögenseinziehungen (als Bestandteil menschenrechtswidriger Verfolgungen). Das bedeute: Repressive Vermögenseinziehungen seien keine objektbezogenen Enteignungen.So gehe es zum Beispiel in Ziffer 1 der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 nur um Enteignungen.Daher schließe sie eine Wiedergutmachung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen (einschließlich der repressiven Vermögenseinziehungen) durch Rehabilitierung und Rückgabe der eingezogenen Vermögenswerte gerade nicht aus.Das sei ein völliges Fehlverständnis.*)

Einschlägig für die Opfer ist das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz

Hat es sich „nur“ um bloße Enteignungen gehandelt, ist für die Vermögensrückgabe, wie Wasmuth weiter darlegte, das Recht zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) zuständig.1) Fanden Enteignungen unter sowjetischer Besatzungshoheit (also zwischen 1945 und 1949) statt, ist hiernach das Ausgleichsleistungsgesetz einschlägig, und die Opfer erhalten nur eine minimale finanzielle Ausgleichsleistung.2) Handelte es sich jedoch um repressive Verfolgungen mit einhergehender Sanktion der Vermögenseinziehung, haben unschuldig Strafverfolgte einen Anspruch auf Rehabilitierung durch das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrehaG).3)  Die Strafmaßnahme ist deshalb aufzuheben (Rehabilitierung), und die Vermögensrückgabe vollzieht sich dann – auf einer zweiten Stufe – nach dem Vermögensgesetz. Ob besatzungsrechtlich oder besatzungshoheitlich bestraft, ist dabei unerheblich; den Anspruch auf Rehabilitierung und Rückgabe schränkt das nicht ein. Ebenso besteht der Anspruch bei außergerichtlichen Repressionsmaßnahmen, also wenn damals sogenannte Kommissionen oder andere mit extralegalen Strafkompetenzen betraute Verwaltungsorgane - wie für eine repressive Diktatur typisch -  sie verfügt haben. Einschlägig ist das StrehaG für sämtliche Opfer schwerwiegender Menschrechtsverletzungen, die als reguläre oder irreguläre Strafmaßnahmen (seien es gerichtliche, außergerichtliche oder extralegale) zwischen dem 8. Mai 1945 und 2. Oktober 1990 stattfanden. Außerdem regelt Paragraph 2 des StrRehaG sämtliche Freiheitsentziehungen, somit auch die Verschleppungen der „Bodenreform“ in Internierungslager, was flächendeckend gerichtlich verkannt wird. 

Strafaktionen gegen Nazis zum „Klassenkampf“ missbraucht

Formal waren die Bestrafungen gegen „Nazi- und Kriegsverbrecher“ gerichtet; in den westlichen Besatzungszonen fanden solche Bestrafungen ebenfalls statt, denn solche Verbrecher gab es durchaus.Aber die Kommunisten in der SBZ missbrauchten die Bestrafungen, um im „schärfsten Klassenkampf“ eine ganze Bürgerschicht zu vernichten und politisch wie wirtschaftlich auszuschalten (Unternehmer, Industrielle, Gewerbetreibende, Grundeigentümer, Adlige, Gutsbesitzer, große Landwirte).4)  Schon deshalb ist die Behauptung, es handele sich doch nur oder lediglich um „sozialisierende Verstaatlichungsmaßnahmen“, eine Verfälschung der Tatsachen. In der Landwirtschaft gaben sie sie als „Bodenreform“ aus und außerhalb davon als „Wirtschafts- oder Industriereform“. Auch deren wahren Repressions- und Strafcharakter belegte Wasmuth im Detail. Vorbild waren die „stalinistischen Säuberungen“ in der Sowjetunion.5) Die Rechtsgrundlage und den Strafzweck lieferte die Kontrollratsdirektive Nr. 38 als Strafgesetz, und der SMAD-Befehl Nr. 201 als das anzuwendende Strafprozessrecht. „Aber der Strafzweck wird in übler Form einfach nicht zur Kenntnis genommen“, sagte Wasmuth.

Wie die Strafverfahren in Ostberlin abliefen

Besonders gut dokumentiert sind die Verfahren, die in Ostberlin stattfanden: Die Anklage erhob die „Deutsche Treuhandverwaltung“, die Beschuldigten wurden am Verfahren nicht beteiligt, jedwede Verteidigung ihnen verwehrt, die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe galten als Tatsachen und wurden nicht überprüft, entschieden wurde in Schnellverfahren und Sammelterminen, die Entscheidungsergebnisse in Listen eingetragen, es gab keinen Rechtsschutz.Die verhängte Strafe: Freiheitsentzug (durch Straflager, Gefängnishaft, Verschleppung), die Austreibung, Einziehung des betrieblichen und privaten Vermögens, Berufsverbot, Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts, öffentlicher Tadel als Nazi- und Kriegsverbrecher  und Registrierung als solcher in speziellen Listen der Staatssicherheitsorgane (schon damals unter Erich Mielke), plakative Brandmarkung mit Prangerwirkung. Auch wurden die Opfer und ihre Familienangehörigen offiziell für rechtlos und vogelfrei erklärt.  Hinzukam eine aufgeheizte Progromstimmung. Die Zahl der Deutschen (ohne die kollektiv mitverfolgten Familienangehörigen), die überwiegend aufgrund schwarzer Listen der deutschen Kommunisten durch die Sowjets interniert wurden, bezifferte Wasmuth nach den neuesten bekannten seriösen Schätzungen (u. a. der russischen Rehabilitierungsbehörden) mit 380 000 bis 390 000.Ein Drittel von ihnen (rund 130 000) habe die Internierung nicht überlebt.  

Die in der SBZ-Zeit berüchtigten Todeslager

Hierzu hatte ich 2003 in der FAZ geschrieben: „Damals in der SBZ gab es die berüchtigten ‚Todeslager’. In ihnen wurden die Opfer unter meist willkürlichen, politisch motivierten Beschuldigungen interniert. Die gegenwärtige wie die frühere Bundesregierung geben die Zahl dieser Opfer mit 150 000 an, die Opferverbände sprechen von 250 000. Davon sind 70 000 – diese Zahlenangabe ist einvernehmlich – zu Tode gebracht worden. Die hiervon betroffenen Menschen – seien es die strafgerichtlich Verurteilten, seien es die außergerichtlich Internierten – gelten als besonders schwer getroffene Opfer personenbezogenen politischer Verfolgung.“ 6)

Weitere Opfer sind die der Waldheim-Prozesse

Diesen Zahlen hinzuzurechnen sind allerdings noch diejenigen, die nach Auflösung der sowjetischen SBZ-Gulag-Lager Anfang der 1950er Jahre, den SBZ-/DDR-Organen übergeben und von diesen in den schlimmen Waldheim-, den Waldheim-Nachfolge- und den Industrie-Schauprozessen unter gröbster Missachtung jeglicher Rechtsgarantien auf Weisung Ulbrichts und Mielkes willkürlich drangsaliert und eingesperrt wurden. Abschließende Zahlen hierzu haben Bundesregierung, Bundesjustizministerium und der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes bis heute nicht bekannt gemacht. Allerdings sind dies nur die Zahlen der Verfolgten in den Todeslagern, also ohne die „an Ort und Stelle Liquidierten“ (diese wurden statistisch gar nicht erst registriert), die Ausgetriebenen und diejenigen, die sich diesem unsäglich menschenrechtswidrigem Verfolgungsdruck rechtzeitig noch durch Flucht entziehen konnten.

Warum die Opfer fast alle Gerichtsverfahren verloren haben

Viele Verfolgungsopfer haben um Rehabilitierung und Vermögensrückgabe viele Prozesse geführt und nahezu alle verloren. Teils nämlich haben sich die Kläger auf  falsche Rechtsgrundlagen berufen und wurden deshalb abgewiesen, teils haben die bundesdeutschen Gerichte ihre Entscheidungen auf Rechtsgrundlagen gestützt, die nicht einschlägig sind und daher zu Lasten der Kläger Fehlentscheidungen waren - und es weiterhin sind. So haben die Kläger - nach Wasmuth - deshalb verloren, weil sie gegen die Ziffer 1 der Gemeinsamen Erklärung (GemErkl) für lediglich objektbezogene „Enteignungen“ vorgingen und sich dabei auf das hier gar nicht einschlägige Grundgesetz beriefen statt auf die völkerrechtlich geschützte Menschenwürde. Oder sie stellten ihre Ansprüche auf Rehabilitierung und Rückgabe nach dem Vermögensgesetz. Oder sie stützten diese Ansprüche auf das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRhaG). Oder sie legten Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel ein, weitere Rehabilitierungsgesetze zu erlassen. Oder sie beriefen sich zwar zutreffend auf das StrehaG, trugen aber zu den gesetzlichen Voraussetzungen nicht hinreichend den tatsächlichen Sachverhalt vor (schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Sinne der Radbruch’schen Formel und des Völkerrechts). Oder aber die Klagen nach dem StrehaG scheiterten daran, dass strafrechtliche Rehabilitierungsgerichte unverzeihliche Rechts- und Ermittlungsfehler begingen.

Woran die erste Verfassungsklage gescheitert ist

So hat zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Bodenreformurteil von 23. April 1991 die grundgesetzlich begründete Klage gegen die Ziffer 1 der GemErkl zutreffend deswegen abgewiesen, weil diese Ziffer für das Rückgabebegehren nicht einschlägig ist. Maßgeblich dafür ist die Ziffer 9 der Erklärung mit der Rehabilitierungsvereinbarung zwischen den damals noch beiden deutschen Staaten. Freilich hat das Gericht die Kläger auf ihren Irrtum auch nicht hingewiesen, wozu es – jedenfalls ungefragt – auch nicht unbedingt verpflichtet ist. Außerdem haben die Kläger den wirklichen Sachverhalt nicht vorgetragen und die „Bodenreform“ nur als Umgestaltung der Eigentumsordnung und Kriegsfolgemaßnahme verstanden, sie mithin als „Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage“ der Ziffer 1 in der Gemeinsamen Erklärung fälschlich zugeordnet. Der betreffende Satz dort  lautet: „Die Enteignungen (auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage) sind nicht mehr rückgängig zu machen.“ Er bezieht sich also nur auf die Enteignungen. Und: Er ist nur eine Feststellung. Wasmuth: „Das Sind-nicht-rückgängig-zu-machen bedeutet nur, dass die Maßnahmen nicht nichtig sind“. Verfassungswidrig ist daran nichts, eine bloße Feststellung ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz, ist nicht verfassungswidrig. 

Wie sich die Mär vom „Rückgabeverbot“ durchsetzte

Dass ein Rückgängigmachen aller Eigentumsdelikte, dass eine „Restitution“ – das ist die vom Verfassungsgericht verwendete Bezeichnung –  nach einem halben Jahrhundert nicht mehr möglich ist, versteht sich ohnehin von selbst. Der Satz stellt eine bloße Tatsache fest, er regelt nichts, er verbietet nichts, noch nicht einmal für Enteignungen.7)  Aber weil das Urteil von 1991 die Klage der „Alteigentümer“ auf Rückgabe ihres Eigentums abwies, wirkte es daran mit, dass sich in der Öffentlichkeit die Interpretation des Nicht-Rückgängig-Machens als Rückgabe-, gar Rehabilitierungs-Verbot durchsetzte und die Fachgerichte in ihrer Rechtsprechung es in der Folgezeit ebenso verstanden. Wasmuth: „Also hat die falsche Klage alles Folgende in die falsche Richtung getrieben. Auch haben Bundesjustiz- und Bundesfinanzminister die ganze Fehlleitung gezielt mitbetrieben.“

Die falsch angelegte erste Verfassungsklage hatte fatale Folgen

Besonders die Bundesregierung, dann andere Politiker, politische Parteien, die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, die meisten Medien haben aus dem Urteil ein totales Rückgabeverbot herausgelesen (und herauslesen wollen): Gemeinsame Erklärung und Vertrag zur deutschen Einheit verböte die Rückgabe sämtlicher in der SBZ enteigneter oder eingezogener Vermögenswerte, und zwar selbst dann, wenn sie in der Hand des heutigen wiedervereinigten deutschen Staates seien, also nicht in gutgläubiger, redlicher Privathand. Für die deutsche Rechtsstaatlichkeit, für den Wiederaufbau der ruinierten Wirtschaft und für das soziale Gefüge in den neuen Ländern haben die falsche Klage und das sie abweisende Urteil fatale Folgen gehabt, die noch immer nicht behoben sind.

Warum das Vermögensgesetz die falsche Rechtsgrundlage ist

Das Vermögensgesetz ist für das Rückgabebegehren der repressierten Verfolgungsopfer der SBZ-Zeit nach Wasmuths Ausführungen die ersichtlich falsche Rechtsgrundlage. Es gilt nur für objektbezogene Enteignungen und Konfiskationen, die aber mit schwerster Verfolgung und repressiven Verfolgungsschäden nichts zu tun haben. Daher gilt es auch nicht für repressive Vermögenseinziehungen, die fester Bestandteil solcher Menschenrechtsverletzungen waren. Für sie enthält es sogar eine ausdrückliche Nichtanwendungsklausel (Paragraph 1, Absatz 8, Buchstabe a, zweiter Halbsatz VermG).  Das hat die Gerichte aber nicht daran gehindert, diese Opfer dennoch dem Vermögensgesetz zuzuordnen und deren Klage abzuweisen.

Was sich die einstige Sowjetunion wirklich ausbedungen hat

Vor allem seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 19948), das die Gesetzeslage ebenfalls falsch verstand, pflegen die Ämter und unteren Gerichte den Verfolgungscharakter der Strafmaßnahmen gar nicht erst zu prüfen. Sie behandeln die Maßnahmen ungeprüft als bloße Enteignungen und erweitern das vorgetäuschte sowjetische Rückgabeverbot9) auf die bloße Erfindung, eine Vermögensrückgabe (und deshalb zuvor auch eine Rehabilitierung) sei deswegen verboten, weil man damit der Sowjetunion vorwerfe, sie habe damals unrechtmäßig gehandelt. Tatsächlich wollte die Sowjetunion – und nur das hatte sie sich ausbedungen – für die Folgen ihrer damaligen stalinistischen Verbrechen in der SBZ nicht gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden (Indemnitätsverlangen) und keine Entschädigungen leisten müssen. Wie absurd diese Erweiterung des vorgetäuschten Verbots ist, zeigt sich auch daran, dass der Nachfolgestaat Russland die Opfer jener Verbrechen auf Antrag selbst rehabilitiert und damit den Weg zur Vermögensrückgabe ausdrücklich freigemacht hat.10) Was das Bundesverwaltungsgericht 1994 falsch entschieden hatte, haben Bundesverfassungsgericht und die Fachgerichte, wie Wasmuth sagte, übernommen, darauf also falsche Urteile gegründet.

Eine falsche Klagegrundlage ist auch das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz

Ebenso wie das Vermögensgesetz ist nach den Darlegungen Wasmuths auch das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) für die Rückgabebegehren die falsche Rechtsgrundlage. Repressive Verfolgungsmaßnahmen seien keine Verwaltungsentscheidungen im Sinn von Paragraph 1, Absatz VwRehaG. Ansprüche, die sich darauf gestützt hätten, habe das Bundesverwaltungsgericht abgewehrt.11) Zwar habe das Gericht nun nicht mehr verneint, dass es sich um politische Verfolgung gehandelt habe, aber es habe den vermögensrechtlichen Enteignungsbegriff auf die verfolgungsbedingten Vermögenseinziehungen ausgeweitet, diese also wie bloße Enteignungen behandelt. Und indem es den Paragraphen 1, Absatz 3 VwRehaG überdehnt habe, habe es den Geltungsbereich des VwRehaG beschränkt auf die Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze.12)  

Grobe Verletzungen richterlicher Pflichten

Diverse verfassungsgerichtlicher Entscheidungen haben, wie Wasmuth weiter ausführte, die bisher (falsche) Rechtsprechung der Fachgerichte bestätigt und die verfolgungsbedingten Vermögenseinziehungen weiterhin als bloße Enteignungen verstehen wollen. Das OLG Dresden habe in seinem Urteil vom 26. November 2010 den Strafcharakter sogar wiederum verneint und gemeint, es fehle der Strafzweck.13) Wasmuth bedauert, dass sich die ablehnende Rechtsprechung in den zurückliegenden zwanzig Jahren gefestigt hat. Er wirft den Gerichten vor, dass sie umfassende Vorträge zu den Tatsachen nicht mehr seriös zur Kenntnis nehmen und dass vereinzelte Ablehnungen einer strafrechtlichen Rehabilitierung auf grober Verletzung richterlicher Pflichten beruhen.

Welche Chancen für die Opfer gleichwohl bestehen

Chancen für eine strafrechtliche Rehabilitierung sieht Wasmuth nur, wenn man umfassend vorträgt und die Strafverfolgung dokumentarisch lückenlos nachweist. Sehr günstig dafür sei nunmehr nach neuesten Forschungsergebnissen die Aktenlage für die einstigen Verfolgungen in Ostberlin. Besonders bei den als „Wirtschaftsreform“ getarnten Repressionen könne der Strafcharakter hiernach nicht mehr geleugnet werden, denn Strafrechtsgrundlage und Strafzweck ließen sich unmittelbar aus der Kontrollratsdirektive 38 nachweisen. Vorherige Wiedergutmachungsverfahren nach dem Vermögens- und Ausgleichsleistungsgesetz oder nach dem Verwaltungsrechtlichem Rehabilitierungsgesetz sind für einen neuen Antrag unschädlich. Bei bereits abgeschlossenen strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren lässt sich eine Wiederaufnahme unter anderen damit erreichen, dass man noch nicht berücksichtigte Tatsachen vorlegt. Anträge auf Rehabilitierung können noch bis zum 31.Dezember 2019 gestellt werden.

Was bei Verfassungsklagen vorzubringen ist

Ist die strafrechtliche Rehabilitierung abgelehnt worden, besteht die Möglichkeit, verfassungsrechtliche Verstöße der Rehabilitierungsgerichte zu rügen und damit vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und zwar mit folgender Argumentation: Das krasse Unrecht – schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen – wirke fort. Das verstoße gegen elementare Prinzipien der Gerechtigkeit im Sinn der „Radbruch’schen Formel“ und der allgemein in der Völkergemeinschaft anerkannten Menschenrechte. Das betreffende Rehabilitierungsgericht habe das Recht willkürlich angewendet, unter anderem dadurch, dass es gegen die Denkgesetze verstoßen habe. Weil das Gericht die Rechtslage verkannt  und daher seine materielle Prüfung zu sehr reduziert habe, sei der effektive Rechtsschutz (Artikel 2, Absatz 1 Grundgesetz) unterblieben. Verletzt sei auch das Gebot des rechtlichen Gehörs.

Die Folgen der Rückgabeverweigerung für die ostdeutsche Wirtschaft

Wasmuth beklagt, dass die Treuhandanstalt die Wirtschaftsstruktur in den neuen Bundesländern zerschlagen und dabei statt der vom Fiskus erhofften Einnahmen einen Verlust von 250 Milliarden Euro verursacht hat. Die Politik der Nichtrückgabe habe die mittelständische Wirtschaft nachhaltig zerstört. Es fehle weiterhin an einem wirtschaftlichen Umfeld, um den Mittelstand nennenswert zu stärken, weil es an einem Motor für nachhaltige Wachstumsstrategien fehle. Aktiv tätig würden in den neuen Bundesländern nur mittelständische Unternehmer mit enormen Idealismus und wirtschaftlicher Risikobereitschaft. Jene, die das mitbrächten, würden vorwiegend die „Alteigentümer“ sein. Ihnen müsse endlich Gerechtigkeit widerfahren.

Alte LPG-Kader beherrschen die ostdeutsche Landwirtschaft

Abschließend kritisierte Wasmuth, dass die früheren LPG-Kader ihre Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) seit der deutschen Vereinigung zu ihren eigenen Gunsten und zu Lasten der LPG-Mitglieder umgewandelt hätten und nun mit ihren Großbetrieben (durchschnittlich 1400 Hektar)  die ostdeutsche Landwirtschaft beherrschten. Bei bis zu 80 Prozent dieser Umwandlungen habe es rechtswidrige Machenschaften gegeben, darunter Bilanzfälschungen, Betriebsauslagerungen, unterbliebene Auszahlungen an die LPG-Mitglieder.14) Durch diese Machenschaften seien seit der deutschen Einheit zwei Drittel der einst in die LPG gepressten Bauern aus der Agrarwirtschaft verdrängt worden. Die Großbetriebe der einstigen LPG-Kader seien signifikant unwirtschaftlich, sie lebten von der Substanz und kassierten je Arbeitskraft weit höhere EU-Direktsubventionen als die bäuerlichen Familienbetriebe.

*) Hierzu erläutert Wasmuth: Die Gemeinsame Erklärung enthält zwei unterschiedliche Vereinbarungen: Ziffer 1 bis 8 Enteignungen (Rückgabe, Ausschlussgründe, keine Rückgängigmachung besatzungshoheitlicher Enteignungen)  und  Ziffer 9 strafrechtliche Vermögenseinziehungen (unbedingte Pflicht der DDR, alle strafrechtlichen Vermögenseinziehungen (auch besatzungshoheitliche) in einem justizförmigen Verfahren zu rehabilitieren).Aus diesen beiden Vereinbarungen ergibt sich, dass Enteignungen und strafrechtliche Vermögenseinziehungen zu unterscheiden sind und dass deshalb Enteignungen keine strafrechtliche Vermögenseinziehungen sind.Bereits die Gemeinsame Erklärung enthält Verpflichtungen für Enteignungen und für strafrechtliche Vermögenseinziehungen.Nur daraus wird dann auch verständlich, dass strafrechtliche Vermögenseinziehungen per se keine Enteignungen sind.Und daraus wird weiter verständlich, dass der Richter oder sonstige Rechtsanwender immer zu prüfen hat: War eine Maßnahme eine Enteignung oder aber eine strafrechtliche Vermögenseinziehung.Wenn man diese zwei Vorgaben der Gemeinsamen Erklärung verstanden hat, dann versteht man auch, dass sich daraus zwei unterschiedliche Rechtsgebiete des Wiedergutmachungsrechts entwickelt haben, weil der Gesetzgeber diese beiden unterschiedlichen quasi-völkerrechtlichen Vereinbarungen in für den Bürger unmittelbar geltendes Wiedergutmachungsrecht umgesetzt hat: Enteignungen im Recht der offenen Vermögensfragen (Vermögensgesetz, Ausgleichsleistungsgesetz pp.) und Strafrechtliche Vermögenseinziehungen im Rehabilitierungsrecht.Verwaltungsrechtliche Vermögensentziehungen, die damit auch immer Maßnahmen der politischen Verfolgung sind wie die strafrechtlichen, sind in der Gemeinsamen Erklärung noch nicht angesprochen.Dass sie aber nicht anders zu beurteilen sind als strafrechtliche Vermögenseinziehungen, ergibt sich dann aus der Denkschrift zum Einigungsvertrag.Deshalb gibt es dann auch das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz.Es ist also absolut wichtig zu unterstreichen, dass die Gemeinsame Erklärung zwei unterschiedliche Vereinbarungen enthält und dass schon deshalb besatzungshoheitliche strafrechtliche Vermögenseinziehungen keine Enteignungen sind und von Ziffer 1 („… sind nicht rückgängig zu machen“) nicht erfasst sind.

 

1) Das „Recht zur Regelung offener Vermögensfragen“ ist im Einigungsvertrag vereinbart (Artikel 41 EV mit GemErkl. vom 15. Juni 1990). Es regelt ausnahmslos „objektbezogene Enteignungen“, nicht personenbezogene  Verfolgungen mit Vermögenseinzug. Das Recht der offenen Vermögensfragen und seine Regelungen stellen keine Wiedergutmachung des Unrechts oder seine Aufarbeitung dar. Die damaligen Schädigungsakte werden weder als Unrecht bewertet, schon gar nicht aufgehoben, sondern nur als (neutrale) Schädigungsakte durch sozialstaatlichen Ausgleich gemildert (BVerfGE 102, 254, Seite 297ff. vom 22.November 2000). Das später im Bundesjustizministerium entstandene Vermögensgesetz (obwohl auch von der DDR-Volkskammer schon erlassen) setzt auch die Gemeinsame Erklärung um (BVerfGE 95, 48), vermischt aber die bloßen Enteignungen und die verfolgungsbedingten Vermögenseinziehungen im Paragraphen 1 bunt durcheinander und in systematisch irreführender Weise. Die korrekte Bezeichnung des Vermögensgesetzes müsste also in der Langfassung lauten: Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen im Sinne der Gemeinsamen Erklärung und Art. 41 EVertr. und zur wiedergutmachenden Durchführung/Abwicklung von Verfolgungsschäden (die nicht in Art. 41 EVertr. mit GemErkl. geregelt sind).

2) Gewährt wird sie nach dem Sozialstaatsprinzip. Die Opfer der anderen DDR- Enteignungen (1949 bis 1990) erhalten ebenfalls nur eine solche soziale Ausgleichsleistung, doch ist diese als (freiwilliger) Rückgabegrundsatz ausgestaltet. Dies sei, so das Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil es sich hier durchgängig um nicht-menschenrechtswidrige Verfolgungsmaßnahmen handele (objektbezogene Enteignungen), und solche Schädigungsmaßnahmen einer fremden Staatsgewalt deswegen nicht als rechtsstaatswidrig am Prüfungsmaßstab des Grundgesetzes gemessen werden könnten, vielmehr als nach dem Völkerrecht bestandskräftig hinzunehmen seien (Urteil zum EALG vom 22.November 2000 – BVerfG 102, 254 S. 297ff. mit weiteren Nachweisen).

3) Denn solches Unrecht, bei dem es zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gekommen ist, kann im Rechtsstaat nicht anerkannt werden und keinen Bestand haben (ständige Rechtsprechung, so zum Beispiel im Urteil vom 7. Dezember 1999 – BVerfG 101, 275  Seite 287ff.). Dies gelte uneingeschränkt auch rechtsstaatswidrige repressive Einziehungen, die Teil dieses weit größeren Unrechts gewesen seinen (Urteil vom 23. November 999 – BVerfGE101, 239 Seite 268). Vorgezeichnet ist die strafrechtliche Rehabilitierung in diesen Fällen bereits durch die Gemeinsame Erklärung, nämlich in deren Ziffer 9. Sie enthält die Vereinbarung, nach der sich die DDR verpflichtet, strafrechtliche Vermögenseinziehungen in einem justizförmigen Verfahren zu rehabilitieren. Eigens zu diesem Zweck hat sie dann auch ein Rehabilitierungsgesetz erlassen. Aber nach der deutschen Einheit hat die Bundesregierung daraus dann zwei Rehabilitierungsgesetze gemacht: ein straf- und ein verwaltungsrechtliches.

4) Letztlich sogar jedes freiheitlich demokratische Rechtsstaatssystem zu beseitigen (vergleiche nur: KPD-Verbot, Urteil vom 17. August 1956 – BVerfG 5, 85 147ff.).

5) Heute werden sie – vorbildlich und rechtsstaatlich korrekt – als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen ausnahmslos nach dem russischen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert.

6) „Auf dem Rechtsweg zermürbt“ - FAZ vom 9. September 2003.

7) Ausdrücklich im Beschluss vom 15. April 1993  (BVerfG 1 BvR 1885/92).

8) BVerwG 7 C 47.94, wiederholt in der Entscheidung vom 14. Januar 1998 (BVerwG 3 B 339.97). Diese Entscheidung hat das Gericht selbst als „Zusammenfassenden Beschluss“ bezeichnet. Sie war notwendig geworden, weil dem Gericht massive Kritik entgegengehalten worden war. Deshalb wollte es noch einmal umfassend = zusammenfassend dazu klarstellen.

9) Als eine Voraussetzung zur Zustimmung für die deutsche Vereinigung hat es vorgeblich eine „Bedingung“ der Sowjetunion und eine „Bedingung“ der DDR gegeben. Danach sei die Vermögensrückgabe verboten. Aber beide Bedingungen hat die Regierung Kohl damals frei erfunden. Warum?  Vor allem deswegen, weil sie die geraubten Vermögenswerte, die mit der deutschen Einheit in ihren (an sich nur vorübergehenden) Besitz gelangt waren, den Eigentümern nicht wiedergeben, sondern verkaufen wollte, um mit dem Erlös die Folgekosten der deutschen Vereinigung zu finanzieren (vgl. nur, bei verständigem Lesen die bereits oben erwähnte BT-Drucks. 11/7920, S. 14) – eine Absicht, die völlig in die Hose ging und mit einem Riesenverlust endete. Wasmuth nannte in seinem Vortrag 250 Milliarden Euro. Dass es die beiden Bedingungen nicht gab, ist längst erwiesen, was aber damals unglücklicherweise nicht sofort gelang. Doch den Vortäuschungen davon sind die meisten Abgeordneten, die Behörden, die Ämter, die Gerichte überaus bereitwillig gefolgt. Was die Regierung Kohl vortäuschte, kam ihnen – so der Eindruck – nicht ungelegen. Sie verstanden das von der Regierung Gewollte, wie sie es verstehen sollten. Obwohl eine Mär, stecken beide „Bedingungen“ in zu vielen Köpfen noch heute.

10) Mehr noch: Schon die Begründung zum Einigungsvertragsgesetz vom 18. September 1990 Bundestagsdrucksache. 11/7920, Seite 14), erst recht die Auskünfte der Bundesregierung zu der mit der DDR wie UdSSR vereinbarten „uneingeschränkten Rehabilitierung“ (so die Bundestagsdrucksachen 13/4286 auf  Seite13f. und 13/6447 auf Seite 1  sowie  13/7342 – alle online über das Portal www.bundestag.de aufrufbar – belegen plastisch, dass von einem Rehabilitierungsausschluss oder entsprechenden Ausschlussforderungen der DDR oder UdSSR nicht im Ansatz die Rede sein kann. Soweit die Sowjetunion  jene schweren Menschenrechtsverletzungen zu verantworten hat, hat deren Opfer der Nachfolgestaat Russland auf Antrag rehabilitiert, jedenfalls anfangs. Soweit sie auf das Konto der deutschen SBZ-Kommunisten gehen, muss das heutige Deutschland rehabilitieren. Aber die zuständigen Behörden und Gerichte verweigern diese Rehabilitierung stets dann, wenn damit auch das (noch in Staatshand befindliche) Vermögen zurückzugeben oder entsprechend zu entschädigen wäre.  Damit aber entscheiden sie widerrechtlich, weil sie (siehe oben) die Gesetzeslage falsch verstehen. Hat Russland rehabilitiert, müsste das eingezogene Vermögen zurückgegeben werden. Das kann Russland nicht, denn das Vermögen ist im Besitz des deutschen Staates. Der aber verweigert die Rückgabe – auch mit der Behauptung, die russischen Rehabilitierungen seien rechtlich nicht einwandfrei erteilt worden.

11) Beginnend mit seinem Urteil vom 21. Februar 2002 (BVerwG 3 C 16.01) und letztlich schon „eingeläutet“ mit seinem Beschluss vom 16. April1993 (BVerwG 7 B 3.93).

12) Urteil vom 29. Juni 1996 (BVerwG 7 C 61.94). Seitdem läuft das VwRehaG, abgesehen von den „Zwangsaussiedlungen, leer. 

13) Wohl hat es eingeräumt, dass es sich nicht um einen sozialisierenden Verstaatlichungszweck (also nicht um eine bloße Enteignung) gehandelt hat, gleichwohl aber nicht festgestellt, worum es denn dann damals gegangen ist. Den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln, hat es pflichtwidrig unterlassen und die Unterlassung wiederum mit dem erfundenen Rückgabe- und Rehabilitierungsverbot begründet (Aktenzeichen: OLG Dresden 1 Reha Ws 98/09).

14) Dies hat inzwischen auch die Enquete-Kommission des brandenburgischen Landtages zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eindeutig festgestellt.

 

Dieser Beitrag ist zuvor auf meiner Blog-Seite www.kpkrause.de erschienen. Hier sind auch meine sämtlichen Beiträge seit dem 18. März 2008 verfügbar.

 

 

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