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     Dr. Gérard Bökenkamp
Email:   Gerard.Boekenkamp@freiheit.org
Blog:  www.freiheitdenken.org

Für die Friedrich-Naumann-Stiftung arbeitet Gérard Bökenkamp an Grundsatzfragen des Liberalismus. Der Historiker beschäftigt sich mit der Geschichte der Wirtschafts- und Innenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Für seine Doktorarbeit erhielt er 2011 den Europapreis des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI). Er leitete als Chefredakteur die Online-Zeitung FreieWelt  und arbeitete als freier Journalist.

 

 
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Target: Wir stillen Teilhaber der Südeuropa AG
3  Kommentare | Posted 22.11.2012 16:25

Über die Griechenlandhilfen und die diversen Rettungsschirme wurde politisch hart gestritten. Die Summen, um die es geht, sind gigantisch. Doch sind diese Summen der offiziellen, vom Parlament verabschiedeten Hilfen noch klein im Vergleich zu den Umschichtungen, die jenseits des parlamentarischen Entscheidungswegs innerhalb des Systems der Europäischen Zentralbanken stattfinden. Unter dem Stichwort „Target2“ tauchten diese zusätzlichen Risiken in der Wirtschaftspresse auf. Es wurde berichtet, dass es sich dabei um ein internes Verrechnungssystem handelt, eine rein bilanztechnische Größe ohne Bedeutung für die realen Wirtschaftsbeziehungen und Vermögenswerte. Der Ökonom Hans-Werner Sinn war einer der ersten, die Alarm schlugen, nachdem er von dem früheren Bundesbankpräsidenten Helmut Schlesinger darauf aufmerksam gemacht worden war. Nach verschiedenen Wortbeiträgen und Aufsätzen hat Sinn nun in seinem Buch „Die Target-Falle“ das System im Ganzen dargestellt. Sinn ist in diesem Buch nicht weniger gelungen als das Eurosystem im Ganzen darzustellen, die Ungereimtheiten zu erklären und zu zeigen, dass wohl in Europa gerade die größte Vermögensumschichtung  seit dem Zweiten Weltkrieg im Gange ist.

Vor der Eurokrise: Gebt ihnen das Kapital, damit sie kaufen können

Vor der Eurokrise haben die Kernstaaten, Deutschland, Finnland, Österreich und die Niederlande, Produkte nach Südeuropa geliefert. Südeuropa hat diese importiert, aber nur wenig exportiert. Also floss immer mehr Geld ins Ausland. Wo kam dieses Geld her? Dieses Geld kam aus den Kernländern. Sie exportierten nicht nur die Güter, sondern auch das Kapital, mit dem diese Güter bezahlt wurden. Mit dem Beginn der Eurokrise begannen die Kapitalbesitzer, vor allem Banken und Versicherungen, ihre Investitionen abzuziehen und ihr Kapital zurückzuholen. Die Südländer kaufen aber weiter Produkte aus den Kernländern, vor allem aus Deutschland, ohne aber mehr zu exportieren. Das Geld floss also auf zwei Wegen aus den Südländern ab. Es floss ab, da die Südländer die Produkte aus dem Norden bezahlen mussten, und es floss ab, weil die Kapitalbesitzer ihr Kapital abzogen.

In den Südstaaten wurde der Korken aus der Wanne gezogen

Wenn aus einer Badewanne der Stöpsel herausgezogen wird und das Wasser abfließt, dann ist irgendwann kein Wasser mehr in der Wanne. Übertragen auf die Situation in der Währungsunion bedeutet das, wenn aus einem Land nur Geld abfließt, aber kein neues hinzufließt, dann ist irgendwann kein Geld mehr da. Griechenland zum Beispiel dürfte unter diesen Umständen eigentlich überhaupt keinen Bargeldumlauf mehr haben, weil inzwischen alles Geld durch den Kauf von Gütern und die Flucht von Kapital abgeflossen ist. Daraus ergibt sich das erste Rätsel: Warum gibt es in Griechenland überhaupt noch Geld? Übertragen auf den Badewannenvergleich bedeutet das: Wenn der Stöpsel gezogen ist und aus der Badewanne Wasser abfließt, warum sinkt dann nicht der Wasserspiegel? Die Antwort lautet, der Wasserspiegel sinkt deshalb nicht, weil in der Badewanne ein Schlauch hängt, durch den genauso viel Wasser nachkommt, wie abfließt.

Die nationalen Notenbanken sind der Schlauch in der Wanne

Die nationalen Notenbanken der Südländer sind in diesem Bild so etwas wie der Schlauch in der Wanne. Während ständig Geld abfließt, drucken sie immer neues Geld nach, so dass der Pegel nicht sinkt, obwohl Geld immer nur abfließt, aber nicht hinzufließt. Wo fließt das Geld nun hin? Wenn die Badewanne immer wieder gefüllt wird und das Wasser gleichzeitig abfließt, dann muss woanders der Pegel steigen. Das Geld fließt aus dem Süden in den Norden, in die Kernstaaten, nach Deutschland, Österreich, die Niederlande und Finnland dadurch, dass die Südstaaten ihre Importe bezahlen und gleichzeitig das Kapital aus dem Süden zu seinen Eigentümern in den Norden zurückfließt. Während in den Südstaaten die Geldmenge gleichbleibt, müsste die Geldmenge in den Nordstaaten also enorm zunehmen. Um im Bild zu bleiben, der Wasserpegel müsste soweit steigen, dass uns im Norden der Pegel in Form von Inflation bis zum Hals stehen müsste. Dass dies nicht in dem zu erwartenden Maße geschehen ist, das stellt uns vor das zweite Rätsel: Warum gibt es noch keine Inflation, wenn die Gelddruckmaschinen der südeuropäischen Notenbanken nicht mehr stillstehen?

Die Bundesbank pumpt die zufließende Geldmenge ab

Dieses Rätsel kann gelöst werden, wenn wir uns die spiegelbildliche Seite des Prozesses ansehen – die Reaktion der Bundesbank. Die südeuropäischen Geschäftsbanken vergeben Kredite und holen sich das Geld von den nationalen Notenbanken, die schlechte Sicherheiten akzeptieren, diese Notenbanken holen sich das Geld als Kredit von der Europäischen Zentralbank. Der Schuldner in Griechenland nimmt einen Kredit bei seiner Geschäftsbank und seine Geschäftsbank bei der griechischen Notenbank auf, die griechische Notenbank holt sich das Geld von Herrn Draghi von der EZB. Nun fließt das Geld nach Deutschland und droht eine Inflation auszulösen. Die Bundesbank erkennt das Problem, und nun setzt auf deutscher Seite die Bewegung in entgegengesetzter Richtung ein. Die Bundesbank beginnt die Liquidität abzupumpen, die zuvor durch die Exporte und die Kapitalflucht zugeflossen ist. Das geschieht auf folgende Weise:

Target: Die Südländer stapeln Verbindlichkeiten an die EZB, die Nordländer Forderungen

Die Bundesbank nimmt bei den Geschäftsbanken und Versicherungen, wo die deutschen Spareinlagen und Lebensversicherungen liegen, Kredite auf und verschuldet sich bei diesen Institutionen, reicht das Geld an die EZB weiter und erhält dadurch Ansprüche an die EZB. Da die Geschäftsbanken die Ersparnisse nicht an die Wirtschaft weiterreichen, sondern an die Zentralbank, werden die Bankeinlagen und Versicherungsgelder quasi neutralisiert. Dieses Geld führt nicht zum Kauf neuer Maschinen, Immobilien oder Lohnzahlungen, sondern wird dem Kreislauf entzogen. Die Südländer pumpen Geld in den Kreislauf, Nordländer pumpen Geld ab. Die Südländer sammeln damit Verbindlichkeiten bei der EZB, die Bundesbank sammelt Forderungen bei der EZB. Diese Salden sind der Kern des Systems, das man als „Target2“ bezeichnet. 

Tausche Exportgut gegen Target-Saldo

Die Relevanz der Target-Salden erschließt sich aber erst aus der Gesamtbetrachtung. Sehen wir den gesamten Kreislauf noch einmal an: Der griechische Kreditnehmer schuldet der griechischen Geschäftsbank Geld, die griechische Geschäftsbank schuldet der griechischen Notenbank Geld, die griechische Notenbank schuldet der EZB Geld, die EZB schuldet der deutschen Bundesbank Geld, die deutsche Bundesbank schuldet den deutschen Geschäftsbanken Geld und die deutschen Geschäftsbanken schulden ihren Sparern Geld. Die deutschen Ersparnisse sind also heute schon zu einem großen Teil nur noch durch Target-Ansprüche gedeckt. 

Oder noch einmal von einem anderen Ausgangspunkt aus betrachtet: Die Kreditnehmer in Griechenland kaufen deutsche Produkte, die Produzenten dieser Produkte bekommen für ihre Arbeit und ihren Materialeinsatz Geld, das Geld kommt aufs Konto und wird von der Bundesbank in Forderungen an die EZB umgewandelt. Die Kernländer tauschen also reale Endprodukte gegen fiktive Target-Salden. Mit jedem Produkt, das Deutschland, die Niederlande, Österreich oder Finnland Richtung Italien, Spanien, Portugal oder Griechenland verlässt, wird dieses Ungleichgewicht vergrößert. Mit jedem Exportgut, das den Norden Richtung Süden verlässt, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Forderungen der Nordländer je beglichen werden können.

Target führt zur Vermögensumschichtung im Euroraum

Die Target-Salden sind also keine rein bilanztechnische Frage, sie können nicht bei Bedarf einfach gelöscht werden, da sie eben nicht nur die nationalen Notenbanken betreffen, sondern auch die Geschäftsbanken und die Spareinlagen und Versichertengelder, die aus der realen Wirtschaft abgezogen werden. Auf der anderen Seite werden reale Kredite vergeben, mit denen reale Güter in der Realwirtschaft erworben werden. Hans-Werner Sinn beschreibt diese Umschichtung mit folgenden Worten: „So gesehen ist mit den Target-Krediten eine riesige Vermögensumschichtung im Euroraum verbunden. Den Ländern des Südens gelingt es im Austausch für niedrigverzinsliche Target-Schulden, ihre alten, zu Marktbedingungen verzinsten Schulden bei den Gläubigern der Kernländer loszuwerden und stattdessen marktfähige Vermögensobjekte im sicheren Ausland zu erwerben. Im gleichen Schritt wird das Sparvermögen der Kernländer von marktfähigen Vermögenstiteln in bloße Target-Forderungen umgetauscht, die niemals fällig gestellt werden können, noch nicht einmal Zinsen in Höhe der Inflationsrate bringen und sich in Luft auflösen, sollte der Euro zerbrechen.“

Kreditgeld ist durch die Verbindlichkeiten der Wirtschaftssubjekte gedeckt

Dazu vielleicht noch einmal der Hinweis, wie im modernen Papiergeldsystem Geld entsteht und wodurch das Geld gedeckt ist. Im Goldstandard ist das Geld durch eine bestimmte Menge Edelmetall gedeckt. Im modernen Kreditgeldsystem ist das Geld durch die Sicherheit und die Bonität des Kreditnehmers gedeckt. Die deutschen Geschäftsbanken vergeben unter normalen Umständen Kredite an die deutsche Wirtschaft, so wie die griechischen Geschäftsbanken an die griechische Wirtschaft. Dafür erhalten die deutschen Geschäftsbanken Sicherheiten deutscher Unternehmen und Eigenheimbesitzer und die griechischen Geschäftsbanken Sicherheiten griechischer Unternehmen und Eigenheimbesitzer. Die D-Mark war vor der Euroeinführung durch die Kredite an die deutsche Wirtschaft gedeckt, und die Drachme war vor der Euroeinführung durch die Kredite an die griechische Wirtschaft gedeckt. Die jeweiligen nationalen Währungen waren also aufs Ganze gesehen durch die Produktivität und Innovationskraft der einzelnen Volkswirtschaft gedeckt. In der Eurozone sollte der Euro durch die Summe der europäischen Volkswirtschaften gedeckt sein. Das stimmt jetzt aber nicht mehr.

Der Euro ist durch die Verbindlichkeit der südeuropäischen Volkswirtschaften gedeckt

Der Euro ist heute durch die Verbindlichkeiten der südeuropäischen Volkswirtschaften gedeckt. Da die südeuropäischen Volkswirtschaften immer mehr Kredite vergeben und damit die Geldmenge erhöht haben, und die Zentralbanken der Kernstaaten, allen voran die Deutsche Bundesbank, dem Kreislauf Kredite entzogen und damit die Geldmenge abgebaut haben, hat in den letzten drei Jahren ein fast vollständiger Austausch der Geldmenge stattgefunden. Ohne es zu merken, da die Währung immer noch genauso aussieht wie vor drei Jahren, zahlen wir heute in gewissem Sinne mit einer neuen Währung – im Grunde einer Art Süd-Euro. Es scheint gerechtfertigt, diese neue Währung, die rein äußerlich der alten wie ein Haar dem anderen gleicht, so zu bezeichnen, denn so gut wie die gesamte in Deutschland im Umlauf befindliche Geldmenge wurde ursprünglich in den Südstaaten geschaffen und ist durch Sicherheiten der südeuropäischen Volkswirtschaften gedeckt. Dieses Geld ist in Form von elektronischen Überweisungen nach Deutschland gekommen, während gleichzeitig die alte Geldmenge elektronisch bei der EZB geparkt wurde. Auch der Umstand, dass inzwischen die Mehrheit der Schuldenstaaten in der Eurozone den Kurs der EZB bestimmt, die Bundesbank hingegen isoliert ist, rechtfertigt diese Bezeichnung.

Die Sparer der Nordstaaten sind stille Teilhaber der Südeuropa AG

Ohne es zu wollen, sind die Sparer und Geldbesitzer in Deutschland, den Niederlanden, Finnland und Österreich stille Teilhaber der Südeuropa AG geworden. Die Sicherheit ihrer Einlagen und Lebensversicherungen hängt an der Reformfähigkeit der südeuropäischen Volkswirtschaften. Das können wir einfach nachvollziehen, indem wir uns erneut den Kreislauf vor Augen führen. Gehen wir zuerst von einem positiven Szenario aus. Für einen für die deutschen Sparer positiven Ausgang ist es notwendig, dass der gesamte beschriebene Prozess sich vollständig umdreht.

Das positive Szenario: Die Südländer werden Exportnationen

Italien, Griechenland, Portugal und Spanien senken ihre Produktionskosten, werden wieder wettbewerbsfähig,  erwirtschaften einen Exportüberschuss und ziehen Investitionen aus den Kernstaaten an. Der Kapitalfluss ändert also seine Richtung. Die Deutschen kaufen italienische Autos, trinken griechischen Wein und literweise spanischen Orangensaft und liegen nicht mehr in der Türkei, sondern in Griechenland am Strand. Dadurch fließt Geld aus Deutschland ab in die Südstaaten, gleichzeitig investieren deutsche, finnische und niederländische Unternehmer eben in den griechischen Weinanbau, in Hotels, Orangenplantagen und so weiter. Damit fließt das Geld zurück, was es den Kreditnehmern ermöglicht, ihre Schulden bei den Geschäftsbanken zu bezahlen, die wiederum ihre Schulden bei ihrer Notenbank bezahlen können, die ihre Verbindlichkeiten gegenüber der EZB abtragen können. Die EZB kann dann der Bundesbank das Geld zur Verfügung stellen, das es ihr ermöglichen würde, ihre Schulden bei den deutschen Finanzinstitutionen zu begleichen, ohne eine Inflation auszulösen. Die Spareinlagen der Nordländer wären gerettet.

Negatives Szenario: Dauerschwäche der Südländer

Da die deutschen Sparer stille Teilhaber der Südeuropa AG sind, sieht es schlecht für ihre Spareinlagen aus, wenn die südeuropäischen Volkswirtschaften nicht auf die Beine kommen. Das gilt im Übrigen sowohl für den Fall, dass die Eurozone sich auflöst, als auch für den Fall, dass diese Staaten innerhalb der Eurozone nicht mehr wettbewerbsfähig werden. Fall 1: Der Euro bricht auseinander, die EZB hört auf zu existieren, die Bundesbank hält Forderungen gegenüber der EZB, die es nicht mehr gibt. Fall 2: Die Eurozone bleibt erhalten, aber die südeuropäischen Volkswirtschaften türmen immer weiter negative Kreditsalden auf, die die Kreditnehmer nicht zurückzahlen können. Die Bundesbank hält Verbindlichkeiten, die nicht eingetrieben werden können. Wenn sich die südeuropäischen Volkswirtschaften nicht erholen, ist das Ergebnis also mit Euro oder ohne Euro gleich, die Bundesbank sitzt auf uneinholbaren Target-Forderungen. Was passiert dann?

Vermögensverlust in Varianten: Inflation, Bankenpleite oder Vermögensabgabe

Die andauernd steigenden Forderungen der Bundesbank gegenüber der EZB lagen im August 2012 bei 750 Milliarden Euro, die die Bundesbank den deutschen Geschäftsbanken und Versicherungen schuldet. Wenn es schlecht läuft, dann gibt es verschiedene Varianten, mit denen sich die Spareinlagen der Kernstaaten in Luft auflösen.

Variante 1: Das Eigenkapital der Bundesbank reicht nicht aus, um ihre Schulden bei den Geschäftsbanken und Versicherungen zu begleichen, die Finanzinstitute gehen pleite, ein großer Teil der Ersparnisse ist weg.

Variante 2: Der Staat kann eingreifen und der Bundesbank das Geld zur Verfügung stellen, um die Banken und damit die Sparer zu retten, dafür muss das Geld bei den Bürgern eingetrieben werden. Solche gigantischen Summen lassen sich wohl nicht aus den laufenden Einkommen begleichen, wahrscheinlich greift eine Vermögensabgabe. Große Teile der Ersparnisse sind weg.

Variante 3: Die Bundesbank kann sich darauf besinnen, dass sie eine Notenbank mit Lizenz zum Gelddrucken und daher niemals knapp bei Kasse ist. Sie kann das Geld einfach drucken. Dann kommen die Geldmengen in den Kreislauf, die vorher über Jahre dem Kreislauf entzogen wurden, um eine Inflation zu verhindern. Die Inflation frisst den Geldwert. Teile der Ersparnisse sind auch weg.

Variante 4: Natürlich ist auch eine Mischung aus diesen Varianten möglich: Die Inflation kann steigen, die Steuern können erhöht werden und einige Kreditinstitute könnten pleite gehen. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Ein Großteil der Ersparnisse ist weg.

Die EZB als Wirtschaftsregierung

Bemerkenswert an diesem Vorgang ist, dass er an demokratisch gewählten Parlamenten weitgehend vorbeiläuft. Er läuft auch weitgehend an der breiten Öffentlichkeit vorbei. Während über die Eurorettungsschirme immerhin eine öffentliche Debatte erfolgte, waren es im Falle der Target-Kredite, die allein im Fall von Deutschland inzwischen über 750 Milliarden Euro an Forderungen umfassen, wenige Spezialisten, die untereinander diese Fragen diskutierten. Das Konzept der unabhängigen Zentralbank wird zum Bumerang, wenn sich die Zentralbank nicht an die Geschäftsgrundlage hält.

Die Geschäftsgrundlage der EZB war das Modell der Deutschen Bundesbank, die nicht nur unabhängig, sondern deren Mandat auch auf die Sicherung der Geldstabilität beschränkt war. Die EZB unter Mario Draghi übt hingegen die inoffizielle Rolle einer Wirtschaftsregierung aus, deren Entscheidungen allein schon, was das finanzielle Volumen betrifft, alles in den Schatten stellt, was demokratisch gewählte Institutionen in der EU noch an verbliebenem finanziellem Handlungsspielraum behalten haben. In der EZB spielt die Bundesbank, die eigentlich Spiritus rector sein sollte, die Rolle eines Statisten, der wie Malta nur eine Stimme besitzt. Dominant sind die Interessen der südeuropäischen Regierungen.

Die Zukunft hängt von Südeuropa ab

Die Währung, in der aktuell in der Eurozone gespart und eingekauft wird, und die nach wie vor den Namen „Euro“ trägt, wurde in den letzten Jahren eben von den Notenbanken dieser Länder geschaffen und mit Sicherheiten aus diesen Staaten besichert. Am Anfang der Kette stehen diese Sicherheiten in Spanien, Italien, Portugal und Griechenland und am Ende der Kette stehen die Sparer und Steuerzahler in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Finnland. So wie sich die Target-Salden entwickelt haben, hängen die Zukunft der Geldwertstabilität und die Höhe der Belastung für die Sparer und Steuerzahler der Kernzone folglich vom Spar- und Reformwillen der südeuropäischen Regierungen und dem Wohl und Wehe der südeuropäischen Volkswirtschaften ab, zu  deren stillen Teilhabern die Sparer und Steuerzahler der Nordländer unfreiwillig geworden sind.

Link

Hans-Werner Sinn:  Die Target-Falle. Gefahren für unser Geld und unsere Kinder

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Liberalismus und direkte Demokratie: Ein Weg zur Begrenzung politischer Macht?
0  Kommentare | Posted 15.10.2012 08:20

1. Grenzen der Mehrheitsentscheidung

Bevor man die Frage stellt, ob die repräsentative Demokratie oder direkte Demokratie oder eine Mischform aus beidem die erstrebenswerte Form der Mehrheitsentscheidung ist und wo die Grenzen der direkten Demokratie liegen, muss man sich zuerst die Frage stellen, wo die Grenzen und Beschränkungen des Mehrheitsvotums an sich liegen. Demokratie an sich hat Grenzen. Weder eine Mehrheit der Bürger bei einer direktdemokratischen Entscheidung noch die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament hat zum Beispiel das Recht, einen Teil der Bevölkerung entschädigungslos zu enteignen, für einen Teil der Bevölkerung das Recht auf Religions- und Bekenntnisfreiheit aufzuheben oder ein Berufsverbot zu verhängen. Das Mehrheitsvotum steht nicht über den Grundrechten und nicht über der konstitutionellen Ordnung, sondern ist Teil einer solchen Ordnung.

Diese Aussage mag banal erscheinen, ist sie aber nicht. Sie ist von großer politischer Relevanz. Der Westen förderte in vielen Ländern der Welt die Demokratie – zum Beispiel in Afghanistan, im Irak, in Ägypten –,  dabei gerät aber oft aus dem Blick, dass Demokratie nicht ohne rechtsstaatliche und konstitutionelle Grundlagen besonders im Hinblick auf die Menschen- und Bürgerrechte denkbar ist. Nicht jede Mehrheitsentscheidung ist legitim. Sollte sich zum Beispiel jetzt nach den Wahlen in Ägypten eine parlamentarische Mehrheit finden,  die fundamentale Grundrechte von Frauen und religiösen Minderheiten einschränkt, dann wären diese Entscheidungen nicht legitim, auch wenn sie die Unterstützung einer Mehrheit der Wähler finden. Halten wir also an dieser Stelle fest: Der Wirkungsbereich von Mehrheitsentscheidungen hat Grenzen, die durch Grundrechte und Verfassung definiert werden, dies gilt sowohl für die direkte als auch für die repräsentative Demokratie. Was ein demokratisch gewähltes Parlament nicht entscheiden darf, etwa nach der deutschen Verfassung die Einführung der Todesstrafe, darf ein Volksentscheid auch nicht herbeiführen. Direkte und indirekte Demokratie unterliegen also denselben rechtsstaatlichen und konstitutionellen Beschränkungen.

 
 2.  Private und öffentliche Entscheidungen

 Die liberale Auffassung sieht darüber hinaus weitere ideale Bedingungen für das Funktionieren und Prosperieren einer freien Gesellschaft. Dazu gehört, dass nur so viele Entscheidungen wie eben nötig von der Politik getroffen werden sollten, die persönlichen Lebensentscheidungen aber von den Bürgern in eigener Verantwortung getroffen werden müssen. Die Frage, welchen Beruf man ausüben möchte und welche beruflichen Ziele man verfolgt, in welcher Familienform man zusammen leben will, wie man seine Kinder erziehen möchte, nach welchen religiösen und kulturellen Wertvorstellungen man sein Leben und seine Freizeit gestalten will, wie man sein Einkommen ausgeben und sein Vermögen anlegen will, mit wem man freundschaftlichen Umgang pflegen möchte und mit wem nicht, in welchem Verein oder in welcher Kirche man Mitglied ist, welche Medien man konsumiert – dies alles sollten die Bürger für sich selbst entscheiden. Das heißt, aus liberaler Sicht gehören die meisten wichtigen Entscheidungen in den privaten und nicht in den politischen Bereich. Dies hängt im übrigen auch eng mit den Grundrechten zusammen, da das Recht, über diese privaten Belange selbst entscheiden zu dürfen, in den meisten Fällen direkt aus den Grundrechten ableitbar ist.  

Nur die Entscheidungen müssen politisch getroffen werden, die privat nicht zu lösen sind, weil sie einen allgemeinen, die Öffentlichkeit betreffenden Charakter tragen. Zum Unterhalt der öffentlichen Einrichtungen und zur Umsetzung der Maßnahmen, die das betrifft, werden öffentliche Mittel aufgewendet, die in Form von Steuern und Abgaben erhoben werden. Die Entscheidungen über öffentliche Angelegenheiten – und nur über diese – können und müssen durch Mehrheitsentscheidung getroffen werden, nach dem alten Prinzip „Keine Besteuerung ohne Beteiligung“. Die Bürger zahlen und sind von öffentlichen Angelegenheiten direkt betroffen, also müssen sie darüber auch entscheiden können. Um diese Entscheidungen herbeizuführen, ist der demokratische Prozess der richtige Weg. Dazu ist aber anzumerken, dass dieser Prozess kein Garant dafür ist, dass alle Entscheidungen, die getroffen werden, auch richtig sind. Es kommt im gewissen Sinne mehr auf den geordneten Prozess der Entscheidungsfindung an als auf die Entscheidung selbst. Mehrheitsentscheidungen können sachlich falsch sein. Demokratie bedeutet, dass man auch dann  Mehrheitsentscheidungen im skizzierten Rahmen akzeptieren muss, wenn diese sachlich falsch sind.

Das muss betont werden, weil die Popularität der direkten Demokratie oft von den Ergebnissen einzelner Abstimmungen und den demoskopischen Erhebungen zu einzelnen Fragen abhängig gemacht wird. Ob man aber für oder gegen direkte demokratische Elemente in der Bundesrepublik votiert, sollte man nicht davon abhängig machen, ob man für oder gegen die Kernenergie, für oder gegen Stuttgart 21 oder für oder gegen die Eurorettungsschirme ist. Jedes demokratische Modell setzt voraus, dass man auch Mehrheitsentscheidungen akzeptieren muss, die einem nicht gefallen und die vielleicht sogar objektiv falsch sein mögen. Was diesen Umstand betrifft,  gibt es keinen Unterschied zwischen direkter und repräsentativer Demokratie. Es kann also kein Argument für oder gegen direkte Demokratie sein, dass man auf diese Weise für das eine oder andere Thema eine Mehrheit bekommt oder nicht. Die Legitimation der Demokratie besteht in ihrem Charakter als formaler Prozess zur Verhinderung von Willkür, der Beschränkung politischer Macht und zur Befriedung der Gesellschaft. Demokratie bedeutet, dass man sich auf einen Prozess der Entscheidungsfindung einigt, und sich darauf verständigt, das Ergebnis einer Abstimmung auch dann zu akzeptieren, wenn man selbst in dieser unterliegt.

Ob dieser geordnete Prozess der Entscheidungsfindung über ein repräsentatives oder direktdemokratisches System erfolgen soll, lässt sich nicht grundsätzlich beantworten. Diese Frage kann nur historisch-pragmatisch beantwortet werden, aber nicht grundsätzlich für jede denkbare Konstellation. Es gibt direktdemokratische Systeme, die funktionieren, und es gibt direktdemokratische Systeme, die nicht oder nicht gut funktionieren. Es gibt repräsentative Systeme, die funktionieren, und es gibt repräsentative Systeme, die nicht oder nicht gut funktionieren. Die Weimarer Republik ist ein Beispiel für ein parlamentarisches System, in dem das Parlament durch die Zersplitterung der Parteienlandschaft gelähmt war. Die negativen Wirkungen der direktdemokratischen Elemente waren hingegen von untergeordneter Bedeutung:  „In jeder Diskussion über direkte Demokratie in Deutschland wird stereotyp auf angeblich ‚negative Weimarer Erfahrungen‘ verwiesen. Mit ‚Weimar‘ wird regelmäßig erklärt, warum das Grundgesetz für die Bundesebene keine direktdemokratischen Verfahren aufgenommen hat, und lange Zeit wurde mit dem historischen Verweis auch vor der Einführung solcher Volksrechte für die Zukunft gewarnt. Die historische Forschung hat jedoch inzwischen so viel Aufklärungsarbeit geleistet, dass diese Argumentation nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.“ (Schiller, Direkte Demokratie, S. 73)

Der US-Bundesstaat Kalifornien, wo für den Erfolg einer Verfassungsinitiative nur eine einfache Mehrheit notwendig ist, ist heute ein Beispiel dafür, wie falsche Rahmenbedingungen schwer zu bewältigende Systemprobleme verursachen können. Das Funktionieren der repräsentativen wie der direkten Demokratie steht und fällt also mit dem konstitutionellen Rahmen und der institutionellen Ausgestaltung des demokratischen Prozesses.

3. Informiertheit und Irrationalität

Oft wird als Argument gegen die direkte Demokratie vorgebracht, dass die Mehrheit der Menschen schlecht informiert sei und aus irrationalen Beweggründen ihre Wahlentscheidungen treffe. Parlamente entschieden hingegen unter dem Einfluss von Experten und nach sachlichen Kriterien. Dieses Argument ist schon deshalb problematisch, weil es im Grunde auf eine reine Expertenherrschaft hinauslaufen würde, auf Platons Philosophenstaat, in dem die Weisen regieren. Liberale Denker wie Friedrich August von Hayek und Karl Popper haben der Vorstellung eines absoluten Wissens von Experten und Intellektuellen, die im Auftrag der Massen die Gesellschaft und die Wirtschaft lenken, immer widersprochen. Die Public-Choice-Theorie hat sehr eindeutig gezeigt, dass auch und gerade repräsentative Demokratien sachfremden Erwägungen unterworfen sind. Vor Emotionalisierung ist das Parlament keineswegs gefeit. Nach den Terroranschlägen vom 11. September hat eine parlamentarische Mehrheit in den USA sowohl den Patriot Act als auch den Irakkrieg mitgetragen, was sie sonst wohl nicht getan hätte. Die Behauptung, dass Parlamente durch starke Emotionen und öffentlichen Druck nicht zu beeindrucken sind, ist angesichts der Masse der historischen Gegenbeispiele nicht aufrechtzuerhalten. Das heißt im Umkehrschluss nicht, dass die direkte Demokratie nicht solchen Einflüssen unterworfen ist. Es heißt nur, dass beide Systeme fehleranfällig sind und nicht grundsätzlich, dass das eine System rationaler arbeitet als das andere. Parlament und Volksgesetzgebung sind gleichermaßen anfällig für Fehlentscheidungen.

4. Argumente für die Einführung direktdemokratischer Beteiligung

Was spricht nun für die Einführung direktdemokratischer Verfahren als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie?  Ein wichtiger Grundsatz des Liberalismus war immer die Begrenzung politischer Macht. Lord Acton brachte es auf den Punkt: Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. Deshalb geht es bei der Ausgestaltung des politischen Systems nicht in erster Linie um die Ermöglichung der besonders effektiven Ausübung von Macht, sondern um die Begrenzung von Macht durch Kontrolle und Gewaltenteilung. Die direkte Demokratie ist eine Möglichkeit, der Macht von Politikern und Parteien Grenzen zu setzen. Aus dem Grundsatz folgt aber auch, dass die Macht der Mehrheit in Volksentscheiden Grenzen haben und klar umrissen sein muss.

Wenn man zu der Einschätzung gelangt, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive nicht mehr dem Niveau entspricht, das eigentlich wünschbar ist, dann kann man zu dem Ergebnis kommen, dass es einer zusätzlichen Kontrollinstanz in der Gesetzgebung bedarf. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn sich der Trend verfestigt, dass die Vorgaben, die aus der EU kommen, nur noch routinemäßig verabschiedet werden und eine Ablehnung dieser Vorgaben zwar noch theoretisch, aber kaum noch praktisch eine Möglichkeit darstellt; oder wenn der im Parlament praktizierte Fraktionszwang so groß wird, dass die Unabhängigkeit des Abgeordneten auf ein Minimum reduziert wäre. Könnte der Bundestag also seiner Kontrollfunktion nicht mehr in dem notwendigen Maße nachkommen, wie dies wünschenswert und notwendig ist, wäre eine weitere Kontrollinstanz etwa in Form eines fakultativen Referendums eine nützliche Ergänzung.

Ein weiteres Argument für direkte Demokratie ist dann gegeben, wenn die repräsentative Demokratie nicht mehr repräsentativ genug ist. In der repräsentativen Demokratie sollten die wesentlichen Strömungen der Gesellschaft entsprechend ihrer Größe und Bedeutung im Parlament abgebildet sein. Darum gibt es in einer parlamentarischen Demokratie konservative, liberale, sozialdemokratische und weitere Parteien, die unterschiedliche Wertvorstellungen und politische Konzepte vertreten. Ein Problem entsteht in der repräsentativen Demokratie immer dann, wenn es einen Trend zum Konsens gibt, der letztlich die Wahlmöglichkeiten der Bürger so sehr einschränkt, dass eine wirkliche Alternative für den Wähler nicht mehr erkennbar ist. Durch den Volksentscheid können sich weitverbreitete Meinungen in der Bevölkerung, die im Parteiensystem nicht repräsentiert werden, wieder Gehör verschaffen.

Ein weiteres Argument kann in der Absicht bestehen,  das parlamentarische System zu entlasten, wenn Entscheidungen anstehen, die in hohem Maß das Potential besitzen, die Bevölkerung gegen das politische System aufzubringen. Referenden können hier eine Entlastungsfunktion für das repräsentative System besitzen.

Dass Verfassungsänderungen und die Abtretung von Souveränitätsrechten vom Volk mitgetragen werden sollten, ist gut begründbar, da sie die Grundlage der Legitimität der demokratischen Ordnung selbst betreffen. Es ist nachvollziehbar, dass die Legitimität durch den Akt des Verfassungsreferendums gestärkt oder überhaupt erst hergestellt werden kann.

5. Voraussetzungen für die Einführung direktdemokratischer Beteiligung

Was sind nun die Voraussetzungen dafür, dass direktdemokratische Elemente erfolgreich eingesetzt werden könnten? Wie bereits beschrieben, müssen direktdemokratische Entscheidungen klaren formalen Regeln unterworfen sein, die allgemein gültig sind und nicht von Fall zu Fall festgelegt werden. Dazu gehört die Zahl der notwendigen Unterschriften, die Höhe des Quorums und die Überprüfung der Zulässigkeit von Abstimmungen. Es muss auch ein Verfahren geben, wie Entscheidungen, die sich als nicht tragfähig erweisen, wieder aufgehoben werden können. Bevor ein Verfahren in die Wege geleitet wird, muss die formale und inhaltliche Übereinstimmung mit den Regeln der Verfassung festgestellt werden. Wenn Entscheidungen zu kostenwirksamen Maßnahmen führen, dann sollte mit der Abstimmung zugleich die Gegenfinanzierung verabschiedet werden. Sie darf nicht zu einer höheren Verschuldung führen. Das könnte etwa dadurch sichergestellt werden, dass das Parlament die Beschlüsse zur Gegenfinanzierung vorlegt und als Junktim mit dem Volksentscheid zur Abstimmung stellt. Ein „Kaufen sie jetzt, zahlen sie später“ darf es in diesem Zusammenhang nicht geben. Wenn Kosten und Nutzen in einer Entscheidung transparent sind, dann kann davon durchaus eine disziplinierende Wirkung für die Ausgabenfreudigkeit des Staates ausgehen.

6. Direktdemokratische Elemente in einem parlamentarischen System

Nun stellt sich die Frage, inwieweit die angesprochenen direktdemokratischen Elemente mit dem in Deutschland vorherrschenden repräsentativen Modell vereinbar sind. In den meisten Publikationen über die direkte Demokratie wird die Schweiz als Beispiel herangezogen. Dabei eignet sich das Schweizer Modell zur Übertragung auf die bundesrepublikanische Ordnung nur begrenzt. Immer wieder wird in dieser Diskussion auf die unterschiedliche Größe der beiden Staaten und auf die Unterschiede der politischen Tradition – repräsentative Demokratie und Konkordanzdemokratie – hingewiesen. Ein Modell, das sich besser für den Vergleich mit der Bundesrepublik eignet, ist Italien – wie Deutschland ein europäischer Großstaat mit einem parlamentarischen System.  Italien gilt als repräsentative Demokratie mit starkem „direktdemokratischem Strang“.  

Diese Entwicklung begann nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Italiener direktdemokratisch über die Staatsform – Monarchie oder Republik – abstimmen konnten. Die italienische Verfassung sah nach der Schweiz in Europa die stärksten direktdemokratischen Mitspracherechte vor. Zu diesen Regelungen gehören die imperfekte Gesetzesinitiative und das fakultative Referendum. Die imperfekte Gesetzesinitiative sieht vor, dass mit der Unterstützung von 50.000 Wahlberechtigten ein Gesetz in das Parlament eingebracht werden kann, das dann von den Kammern angenommen oder abgelehnt wird. Das fakultative Referendum ermöglicht es hingegen 500.000 Wahlberechtigten, ein Referendum über ein im Parlament verabschiedetes Gesetz durchzusetzen. Den Gesetzesreferenden wird eine grundlegende Bedeutung als Gegengewicht zur blockierten Parteipolitik Italiens zugesprochen. Die Bedingungen für die Referenden sind die fristgerechte Einreichung der Unterschriften, die formale Prüfung der Übereinstimmung mit dem Ausführungsgesetz und die Überprüfung durch das Verfassungsgericht. Der Staatspräsident setzt im Falle der Rechtmäßigkeit das Referendum an. Wenn ein Referendum gegen ein Gesetz scheitert, darf fünf Jahre lang kein weiteres Referendum gegen das Gesetz angesetzt werden. Imperfekte Gesetzesinitiative und fakultatives Referendum wären neben dem obligatorischen Verfassungsreferendum grundsätzlich auch in das repräsentative System der Bundesrepublik integrierbar.

7. Zusammenfassung und Schluss

Für die Liberalen im Besonderen, aber auch für den liberalen Rechtsstaatsbegriff im Allgemeinen, der von allen demokratischen Parteien getragen wird, gilt das Mehrheitsvotum niemals absolut. Die Wirksamkeit des Mehrheitsvotums wird durch die Grundrechte und durch die Sicherstellung der institutionellen Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Privates sollte privat entschieden werden und nur öffentliche Angelegenheiten gehören in die Entscheidungskompetenz demokratischer Mehrheiten. Diese Einschränkungen betreffen sowohl die direkte als auch die repräsentative Demokratie. Wenn diese Einschränkungen gewährleistet sind, gibt es kein grundsätzliches Argument dafür, die eine Form der Demokratie der anderen vorzuziehen. Entscheidend ist die Frage der praktischen Umsetzbarkeit.

Die Herausforderungen, vor denen die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik steht, sind die Abgabe von Kompetenzen an die europäische Ebene, die Neigung zum Konsens zwischen den Parteien (etwa: Europa, Kernkraft und so weiter), die Frage der Legitimität der Verlagerung von Souveränitätsrechten und der Wunsch der Bevölkerung nach einer stärkeren Bürgerbeteiligung. Ob direktdemokratische Elemente zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung und der Akzeptanz der Demokratie führen, das hängt von der konkreten Ausgestaltung des Prozesses ab. Das italienische Modell lässt sich einfacher auf die Zustände der Bundesrepublik übertragen als das der Schweiz. Denn wie die Bundesrepublik ist auch Italien ein Großstaat mit parlamentarischer Demokratie, aber mit starkem direktdemokratischem Strang. Imperfekte Gesetzesinitiative, fakultatives Referendum und das obligatorische Verfassungsreferendum wären Elemente, über deren Einführung in der Bundesrepublik man ernsthaft diskutieren sollte.

Literatur:

Theo Schiller: Direkte Demokratie. Eine Einführung, Frankfurt a. M 2002.

Anna Capretti: Direkte Demokratie in Italien, in: Hermann K. Heußer, Otmar Jung (Hg.): Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid, München 2009.

Hermann K. Heußner: Mehr als ein Jahrhundert Volksgesetzgebung in den USA, in: Heußner, Jung: Mehr direkte Demokratie wagen, München 2009, S. 146.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei eigentümlich frei

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Aufsichtsrat: Kein Experimentierfeld für Gesellschaftspolitik
1  Kommentare | Posted 25.09.2012 14:59

Bevor man sich über die Frauenquote unterhält muss man sich über einige grundlegende Fragen Klarheit verschaffen. Die erste Frage lautet, wem gehört ein Unternehmen. Im Sozialismus gehört ein Unternehmen dem Staat. Wenn der Staat das Unternehmen führt, dann ist es klar, dass der Staat auch die Personalpolitik bestimmt. In einer Marktwirtschaft gehört ein Unternehmen dem Privateigentümer.

 

Die Eigentümer und Anleger haben das größte Interesse daran, dass das Unternehmen in der Gewinnzone bleibt. Wenn das Unternehmen abwirtschaftet, dann sind es ihre Aktien, die an Wert verlieren und damit in vielen Fällen ihre Altersvorsorge. Das große Problem ist, dass sich die Interessen der Manager und der Institutionen des Unternehmens immer mehr von den Interessen der Eigentümer entfernt haben. Dem liegt der historische Prozess zu Grund, dass die Verbindung zwischen dem haftenden Unternehmer und dem Vorstand und Aufsichtsrat immer dünner geworden ist und immer mehr politisiert wurde.

 

Die Forderung nach einer Frauenquote für den Aufsichtsrat ist eine neue Stufe der Politisierung des Aufsichtsrates, die darauf hinweist, dass die Bedeutung dieses Gremiums inzwischen als so gering erachtet wird, dass es als Spielfeld gesellschaftspolitischer Experimente dienen kann.

 

Wenn es nach der Politik geht, dann werden sich alle möglichen Gruppen in den Aufsichtsräten tummeln. Jede kann mit guten Gründen angeben, dem öffentlichen Interesse zu dienen: Politiker, Umweltaktivisten, Kirchen und Ethikbeauftragte. Neben der Frauenquote kann man sich auch eine Quote für Ostdeutsche, für Migranten und Angehörige religiöser, ethnischer und sexueller Minderheiten, für Behinderte, Väter und Mütter und Abkömmlinge aus sozial unterprivilegierten Schichten vorstellen. Die Frage ist aber, ist das der Sinn der Sache?

 

Was ist überhaupt der Sinn eines Aufsichtsrates? Ein Eigentümer geführtes Unternehmen, bei dem der Eigentümer und der Leiter des Unternehmens identisch sind, braucht keinen Aufsichtsrat. Aufsichtsräte wurden historisch dann relevant als die Aktiengesellschaften auf den Plan traten und die Leitung der Firma nicht mehr in den Händen der Privateigentümer lag, sondern das Unternehmen von Managern im Auftrag der Eigentümer, also der Aktionäre geführt wurden.

 

Da von Anfang an das Problem aufgetreten war, dass die Interessen des Managers, der als leitender Angestellter einer anderen Handlungslogik folgt, andere sind, als die der Eigentümer wurde der Aufsichtsrat eingerichtet, um die Manager kotrollieren zu können und die Interessen der Eigentümer des Unternehmens zu wahren. Die zentrale Frage unserer Zeit lautet, wie man die Vorstände und Aufsichtsräte wieder stärker an die Interessen und den Willen der Aktionäre binden kann, nicht wie man den Einfluss von Politikern auf die Personalpolitik vergrößern kann.

 

Im Aufsichtsrat sollen also Vertrauensleute der Eigentümer sitzen, die der Unternehmensführung auf die Finger schauen. Es ist nicht die Aufgabe eines Aufsichtsrates Gesellschaftspolitik zu betreiben, Männern oder Frauen zu ihrem Traumjob zu verhelfen oder  bei der Karriereplanung zu unterstützen.

 

Dieser Beitrag erschien zu erst auf dem Blog des Liberalen Instituts

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Präferenztheorie: Was frauen wollen
2  Kommentare | Posted 22.08.2012 14:04

In Deutschland werden ungleiche Verteilungen zwischen den Geschlechtern in den Spitzenpositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vor allem auf Diskriminierung zurückgeführt. Dies ist ein Erklärungsansatz, aber nicht der einzige. Die britische Soziologin und Arbeitsmarktexpertin Catherine Hakim hat schon vor einigen Jahren einen alternativen Erklärungsansatz entwickelt, der in der englischsprachigen Wissenschaft  auf Resonanz gestoßen ist und von anderen Wissenschaftlern zum Ausgangspunkt weiterer Untersuchungen gemacht, aber in Deutschland bisher kaum zur Kenntnis genommen wurde: Die Präferenztheorie.

Die Präferenztheorie

Catherine Hakims Präferenztheorie erklärt die Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die nach wie vor bestehen, nicht aus der Diskriminierung von Frauen durch Männer, sondern aus der neuen Wahlfreiheit. Wahlfreiheit schafft in der Regel größere statistische Ungleichheit. Weil jede einzelne Frau eine Entscheidung über ihren Lebensstil treffen kann, sich entscheiden kann, welche Priorität sie dem Beruf, der Familie, dem Spaß an der Arbeit, dem beruflichen Aufstieg oder dem Geldverdienen gibt, besteht sogar eine größere Wahrscheinlichkeit, dass es größere Unterschiede zwischen den Berufslaufbahnen von Männern und Frauen gibt, als in Gesellschaften mit genormten Lebensläufen. 

In einer Gesellschaft, in der man sich entscheiden kann, ob man Sozialpädagoge oder Wirtschaftsingenieur werden will, kann sich die Einkommensschere im statistischen Mittel zwischen Männern und Frauen stärker öffnen als in einer Gesellschaft, in der es zum Beispiel nur Bauern und Bäuerinnen gibt. Den geringsten Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen gibt es deshalb nicht etwa in Schweden, sondern in Swasiland, gefolgt von Sri Lanka.

Wahlfreiheit und verschiedene Lebensstile

Frauen sind nach Catherine Hakim die Gewinner der Moderne. Mit der Gleichstellung vor dem Gesetz, der Entwicklung der  modernen Verhütungsmethoden, dem Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft, mit der Entstehung eines Arbeitsmarktes für Teilzeit- und Nebenerwerbstätigkeiten sind für Frauen vorher nicht gekannte Wahlmöglichkeiten entstanden. Sie können zwischen verschiedenen Lebensstilen wählen. Sie können zwischen verschiedenen Formen von Familie und Partnerschaft wählen, sie können ihre Berufswahl selbst bestimmen und sie können sich entscheiden, wie intensiv sie sich in ihren Beruf einbringen wollen. Sie können unterschiedliche Kombinationen des Verhältnisses von Familie und Beruf wählen.

Die soziale Wirklichkeit, die uns heute in den Statistiken entgegentritt, sei daher nicht so sehr die Folge von Diskriminierung als davon, dass Frauen heterogene Präferenzen besitzen und in der Regel durch ihr aktives Handeln sehr gut in der Lage sind, diese Präferenzen auch zu verwirklichen. Dies folgt aber der realistischen Maßgabe, dass alle Menschen – Männer und Frauen -  bei knappen Ressourcen und Zeit Prioritäten setzen müssen.

Drei Gruppen von Frauen

Anhand dieser Prioritätensetzung unterscheidet Hakim drei Gruppen von Frauen. Frauen, die ihre Prioritäten auf Familie und Haushalt legen, Frauen, die ihre Prioritäten auf den Beruf legen und Frauen, die beides zu kombinieren suchen.

Für die auf Familie konzentrierten Frauen liegen die Prioritäten auf der Familiengründung und Kindern. Sie bevorzugen es, keinem Beruf außerhalb der Familie nachzugehen, sehen Bildung im Wesentlichen als kulturelles Kapital und folgen Werten von Fürsorglichkeit, Gemeinschaftlichkeit und sozialem Zusammenhalt.

Aus der Gruppe der Frauen, die ihre Priorität auf den Beruf legen, kommen im Wesentlichen die Frauen, die die öffentliche Arena suchen durch Aktivität in Politik, Kunst, Sport und so weiter. Sie investieren in ihre Qualifizierung, um im Wettbewerb gut aufgestellt zu sein. Wegen der Dominanz dieser Gruppe in der Öffentlichkeit gehen Politik und Medien fälschlicherweise von der voll berufstätigen Frau als Standardmodell aus.

Die dritte Gruppe von Frauen möchte arbeiten, aber nicht alle Energie in die Arbeit investieren. Es sind vor allem diese Frauen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen. Sie wollen mit der Familiengründung nicht vollständig aus dem Arbeitsmarkt aussteigen, aber auch nicht in Vollzeit von der Arbeit in Anspruch genommen sein.

Diese Gruppe ist mit 60 Prozent die größte Gruppe, die anderen zwei Gruppen machen jeweils etwa 20 Prozent der Frauen aus. Hakim kritisiert, dass die Familienpolitik davon ausgeht, alle Frauen seien karriereorientiert, was aber nur auf eine Minderheit zutrifft. 80 Prozent suchen ihr Glück hingegen in einem anderen Lebensstil.

Rollenpräferenzen

Diese Verteilung findet sich nicht nur in Großbritannien, wo Hakim geforscht hat, sondern mit gewissen Abweichungen auch in anderen europäischen Ländern, wie unter anderem eine Studie von österreichischen und italienischen Wissenschaftlern ergeben hat, die Hakims Ansatz zur Erklärung unterschiedlicher Geburtenraten verwendet haben. Die drei Gruppen treten auch in einer Umfrage in Deutschland vom Frühjahr 2011 hervor:

Das Institut für Demoskopie Allensbach stellte die Frage: In welcher Rolle würden Sie sich als Frau am wohlsten fühlen? Mehrfachnennungen waren möglich. 59 Prozent der Frauen antworteten, dass sie sich als „Mutter mit einer Teilzeitbeschäftigung“ am wohlsten fühlen würden und 14 Prozent als „Hausfrau und Mutter“. Vier Prozent antworteten: „als Frau ohne Kinder in einer Teilzeitbeschäftigung“. Dem gegenüber standen 18 Prozent der Frauen, die gerne als Mutter in Vollzeit arbeiten würden, und 13 Prozent könnten sich gut vorstellen, in Vollzeit zu arbeiten, aber keine Kinder zu haben.

Spitzenpositionen erfordern einen 24-Stunden-Tag

Den Wunsch einer großen Mehrheit der Frauen, Beruf und Familie auszubalancieren oder sich ganz auf die Familie zu konzentrieren, sieht Hakim als Hauptursache für die oft beklagte Unterrepräsentation von Frauen auf den Führungsebenen und den Spitzenpositionen an.

Hakim erklärte in einem Interview: „In Kunst und Wissenschaft wird eine Person, die über ein Problem 24 Stunden am Tag nachdenkt, mehr interessante Ergebnisse hervorbringen als eine Person, die fünf Stunden am Tag darüber nachdenkt. Der Unterschied zwischen Vollzeit und Teilzeit ist nicht, dass der Teilzeitarbeiter in den fünf Stunden nicht gut seine Arbeit macht. Es ist der Umstand, dass der Vollzeitarbeiter nicht nur acht Stunden am Tag darüber nachdenkt, sondern 24 Stunden am Tag. Kreativität erreicht ein ganz neues Niveau, wenn das gesamte Denken darum kreist.“

Derjenige, der sein gesamtes Leben in den Dienst seines beruflichen Fortkommens stellt, hat einen nicht einholbaren Vorsprung gegenüber denjenigen, die sich dieser Aufgabe nur in Teilzeit widmen. Da mehr Männer eine Präferenz für diesen ganz auf die Arbeit ausgerichteten Lebensstil haben als Frauen, findet man Hakim zufolge eben Männer auch häufiger in Spitzenpositionen in Wirtschaft und Wissenschaft. Dabei muss man betonen, dass diese unterschiedlichen Prioritäten nicht besser oder schlechter sind, sondern einfach nur anders.

Familienarbeit und Spitzenpositionen

Hakim bricht ein weitverbreitetes Tabu, wenn sie die schnöde Tatsache beim Namen nennt, dass Spitzenleistungen im Beruf und Familientätigkeit in der Regel nicht miteinander vereinbar sind. Dabei gehe es nicht nur um die Stundenzahl, sondern darum, dass es unerwartete Ereignisse gibt und Krisensituationen, die nicht planbar sind und sich nicht an die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten halten. „Wenn einer es machen muss und es der Mann ist, der es tut, dann wird er befördert. Das hat nichts mit männlich oder weiblich zu tun, das ist einfach die Grundvoraussetzung und diese Grundvoraussetzung ist nicht sexistisch. Natürlich kann man sagen, dass der Job einen nicht verschlingen soll, aber je höher man kommt, desto verschlingender wird er.“  Allen Behauptungen zum Trotz verhielten sich Männer und Frauen, die an die Spitze wollen, daher nicht wesentlich anders, sondern folgten demselben Konkurrenzverhalten.

Partnerwahl von Spitzenkräften

Für das Privat- und Familienleben bleibt da wenig Zeit. Thomas Mann konnte seine Romane schreiben, weil seine Frau dafür gesorgt hat, dass die Kinder ruhig zu sein hatten, wenn der Vater von morgens bis abends in seinem Arbeitszimmer saß und, einem pedantischen Tagesablauf folgend, Weltliteratur schrieb. Oder die Kinder wurden von Nannys und Hausmädchen erzogen. Hakim zeigt, dass Frauen in Spitzenpositionen und mit dem Ziel, Spitzenleistungen zu erbringen, nicht weniger Zeit investieren als Männer, aber die Unmöglichkeit, dies mit zeitraubendem familiärem Engagement zu verbinden, auf eine andere Weise lösen. Sie verzichten in der Hälfte aller Fälle ganz auf Kinder und in vielen Fällen auch auf Ehe und Partnerschaft.

Der Unterschied liegt in der unterschiedlichen Partnerpräferenz. Männer in diesem Bereich heiraten oft Partnerinnen, die ihnen die Gestaltung des Familienlebens, für das sie selbst keine Zeit haben, abnehmen. Sie suchen also Ehefrauen mit anderen Präferenzen als sie selbst. Also gerade Frauen aus der Gruppe der 20 Prozent, die ihre Priorität auf das Häusliche und die Familie legen. Ein von beiden Seiten nachvollziehbarer Deal, um komplementäre Ziele zu erreichen.

Beruflich erfolgreiche Frauen suchen – soweit wir das aus den vorhandenen Befragungen und Studien etwa über Heiratsanzeigen und so weiter wissen - eher Männer, die beruflich mindestens so erfolgreich sind wie sie selbst. Damit kommt eine Umkehrung des traditionellen Modells – beruflich erfolgreiche Frau und häuslicher Ehemann – für die meisten Frauen nicht in Frage. Auch hier geht es nicht um gut oder schlecht, sondern einfach um persönliche Präferenzen und eine ganz persönliche Kosten- Nutzen-Abwägung.

Perspektiven der Präferenztheorie

Die Präferenztheorie der britischen Soziologin besticht, weil sie anders als die meisten Erklärungen zu diesem Thema nicht auf der Makro-, sondern auf der Mikroebene ansetzt. Sie geht vom Individuum und nicht vom Kollektiv aus. Sie fragt, wie individuelle Präferenzen sich auf die Makroebene auswirken. Sie geht von heterogenen statt von homogenen Interessenlagen der Geschlechter aus. Die Präferenztheorie wird damit dem Pluralismus der modernen Gesellschaft gerecht, anders als die Diskriminierungsthese, die von einem starren Interessengegensatz von Männern und Frauen ausgeht.

Sie führt auch das Konzept der Prioritätensetzung in das Erklärungsmodell ein. Es kommt nicht nur darauf an, ob ein Mensch etwas will oder nicht, sondern wie intensiv er ein Ziel im Vergleich zu einem anderen Ziel verfolgt. Hakims Präferenztheorie bietet eine fruchtbare Argumentationsbasis für die Diskussion über Quoten, Familienpolitik und Demographie und kann auch ein theoretischer Ausgangspunkt sein für die Betrachtung anderer gesellschaftlicher Bereiche.

Links:

Internetpräsenz von Catherine Hakim

Catherine Hakim im Interview

16. August 2012

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Liberalismus und direkte Demokratie
0  Kommentare | Posted 06.08.2012 11:39

1. Grenzen der Mehrheitsentscheidung

Bevor man die Frage stellt, ob die repräsentative Demokratie oder direkte Demokratie oder eine Mischform aus beidem die erstrebenswerte Form der Mehrheitsentscheidung ist und wo die Grenzen der direkten Demokratie liegen, muss man sich zuerst die Frage stellen, wo die Grenzen und Beschränkungen des Mehrheitsvotums an sich liegen. Demokratie an sich hat Grenzen. Weder eine Mehrheit der Bürger bei einer direktdemokratischen Entscheidung noch die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament hat zum Beispiel das Recht, einen Teil der Bevölkerung entschädigungslos zu enteignen, für einen Teil der Bevölkerung das Recht auf Religions- und Bekenntnisfreiheit aufzuheben oder ein Berufsverbot zu verhängen. Das Mehrheitsvotum steht nicht über den Grundrechten und nicht über der konstitutionellen Ordnung, sondern ist Teil einer solchen Ordnung.

Diese Aussage mag banal erscheinen, ist sie aber nicht. Sie ist von großer politischer Relevanz. Der Westen förderte in vielen Ländern der Welt die Demokratie – zum Beispiel in Afghanistan, im Irak, in Ägypten –,  dabei gerät aber oft aus dem Blick, dass Demokratie nicht ohne rechtsstaatliche und konstitutionelle Grundlagen besonders im Hinblick auf die Menschen- und Bürgerrechte denkbar ist. Nicht jede Mehrheitsentscheidung ist legitim. Sollte sich zum Beispiel jetzt nach den Wahlen in Ägypten eine parlamentarische Mehrheit finden,  die fundamentale Grundrechte von Frauen und religiösen Minderheiten einschränkt, dann wären diese Entscheidungen nicht legitim, auch wenn sie die Unterstützung einer Mehrheit der Wähler finden. Halten wir also an dieser Stelle fest: Der Wirkungsbereich von Mehrheitsentscheidungen hat Grenzen, die durch Grundrechte und Verfassung definiert werden, dies gilt sowohl für die direkte als auch für die repräsentative Demokratie. Was ein demokratisch gewähltes Parlament nicht entscheiden darf, etwa nach der deutschen Verfassung die Einführung der Todesstrafe, darf ein Volksentscheid auch nicht herbeiführen. Direkte und indirekte Demokratie unterliegen also denselben rechtsstaatlichen und konstitutionellen Beschränkungen.

 
 2.  Private und öffentliche Entscheidungen

 Die liberale Auffassung sieht darüber hinaus weitere ideale Bedingungen für das Funktionieren und Prosperieren einer freien Gesellschaft. Dazu gehört, dass nur so viele Entscheidungen wie eben nötig von der Politik getroffen werden sollten, die persönlichen Lebensentscheidungen aber von den Bürgern in eigener Verantwortung getroffen werden müssen. Die Frage, welchen Beruf man ausüben möchte und welche beruflichen Ziele man verfolgt, in welcher Familienform man zusammen leben will, wie man seine Kinder erziehen möchte, nach welchen religiösen und kulturellen Wertvorstellungen man sein Leben und seine Freizeit gestalten will, wie man sein Einkommen ausgeben und sein Vermögen anlegen will, mit wem man freundschaftlichen Umgang pflegen möchte und mit wem nicht, in welchem Verein oder in welcher Kirche man Mitglied ist, welche Medien man konsumiert – dies alles sollten die Bürger für sich selbst entscheiden. Das heißt, aus liberaler Sicht gehören die meisten wichtigen Entscheidungen in den privaten und nicht in den politischen Bereich. Dies hängt im übrigen auch eng mit den Grundrechten zusammen, da das Recht, über diese privaten Belange selbst entscheiden zu dürfen, in den meisten Fällen direkt aus den Grundrechten ableitbar ist.  

Nur die Entscheidungen müssen politisch getroffen werden, die privat nicht zu lösen sind, weil sie einen allgemeinen, die Öffentlichkeit betreffenden Charakter tragen. Zum Unterhalt der öffentlichen Einrichtungen und zur Umsetzung der Maßnahmen, die das betrifft, werden öffentliche Mittel aufgewendet, die in Form von Steuern und Abgaben erhoben werden. Die Entscheidungen über öffentliche Angelegenheiten – und nur über diese – können und müssen durch Mehrheitsentscheidung getroffen werden, nach dem alten Prinzip „Keine Besteuerung ohne Beteiligung“. Die Bürger zahlen und sind von öffentlichen Angelegenheiten direkt betroffen, also müssen sie darüber auch entscheiden können. Um diese Entscheidungen herbeizuführen, ist der demokratische Prozess der richtige Weg. Dazu ist aber anzumerken, dass dieser Prozess kein Garant dafür ist, dass alle Entscheidungen, die getroffen werden, auch richtig sind. Es kommt im gewissen Sinne mehr auf den geordneten Prozess der Entscheidungsfindung an als auf die Entscheidung selbst. Mehrheitsentscheidungen können sachlich falsch sein. Demokratie bedeutet, dass man auch dann  Mehrheitsentscheidungen im skizzierten Rahmen akzeptieren muss, wenn diese sachlich falsch sind.

Das muss betont werden, weil die Popularität der direkten Demokratie oft von den Ergebnissen einzelner Abstimmungen und den demoskopischen Erhebungen zu einzelnen Fragen abhängig gemacht wird. Ob man aber für oder gegen direkte demokratische Elemente in der Bundesrepublik votiert, sollte man nicht davon abhängig machen, ob man für oder gegen die Kernenergie, für oder gegen Stuttgart 21 oder für oder gegen die Eurorettungsschirme ist. Jedes demokratische Modell setzt voraus, dass man auch Mehrheitsentscheidungen akzeptieren muss, die einem nicht gefallen und die vielleicht sogar objektiv falsch sein mögen. Was diesen Umstand betrifft,  gibt es keinen Unterschied zwischen direkter und repräsentativer Demokratie. Es kann also kein Argument für oder gegen direkte Demokratie sein, dass man auf diese Weise für das eine oder andere Thema eine Mehrheit bekommt oder nicht. Die Legitimation der Demokratie besteht in ihrem Charakter als formaler Prozess zur Verhinderung von Willkür, der Beschränkung politischer Macht und zur Befriedung der Gesellschaft. Demokratie bedeutet, dass man sich auf einen Prozess der Entscheidungsfindung einigt, und sich darauf verständigt, das Ergebnis einer Abstimmung auch dann zu akzeptieren, wenn man selbst in dieser unterliegt.

Ob dieser geordnete Prozess der Entscheidungsfindung über ein repräsentatives oder direktdemokratisches System erfolgen soll, lässt sich nicht grundsätzlich beantworten. Diese Frage kann nur historisch-pragmatisch beantwortet werden, aber nicht grundsätzlich für jede denkbare Konstellation. Es gibt direktdemokratische Systeme, die funktionieren, und es gibt direktdemokratische Systeme, die nicht oder nicht gut funktionieren. Es gibt repräsentative Systeme, die funktionieren, und es gibt repräsentative Systeme, die nicht oder nicht gut funktionieren. Die Weimarer Republik ist ein Beispiel für ein parlamentarisches System, in dem das Parlament durch die Zersplitterung der Parteienlandschaft gelähmt war. Die negativen Wirkungen der direktdemokratischen Elemente waren hingegen von untergeordneter Bedeutung:  „In jeder Diskussion über direkte Demokratie in Deutschland wird stereotyp auf angeblich ‚negative Weimarer Erfahrungen‘ verwiesen. Mit ‚Weimar‘ wird regelmäßig erklärt, warum das Grundgesetz für die Bundesebene keine direktdemokratischen Verfahren aufgenommen hat, und lange Zeit wurde mit dem historischen Verweis auch vor der Einführung solcher Volksrechte für die Zukunft gewarnt. Die historische Forschung hat jedoch inzwischen so viel Aufklärungsarbeit geleistet, dass diese Argumentation nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.“ (Schiller, Direkte Demokratie, S. 73)

Der US-Bundesstaat Kalifornien, wo für den Erfolg einer Verfassungsinitiative nur eine einfache Mehrheit notwendig ist, ist heute ein Beispiel dafür, wie falsche Rahmenbedingungen schwer zu bewältigende Systemprobleme verursachen können. Das Funktionieren der repräsentativen wie der direkten Demokratie steht und fällt also mit dem konstitutionellen Rahmen und der institutionellen Ausgestaltung des demokratischen Prozesses.

3. Informiertheit und Irrationalität

Oft wird als Argument gegen die direkte Demokratie vorgebracht, dass die Mehrheit der Menschen schlecht informiert sei und aus irrationalen Beweggründen ihre Wahlentscheidungen treffe. Parlamente entschieden hingegen unter dem Einfluss von Experten und nach sachlichen Kriterien. Dieses Argument ist schon deshalb problematisch, weil es im Grunde auf eine reine Expertenherrschaft hinauslaufen würde, auf Platons Philosophenstaat, in dem die Weisen regieren. Liberale Denker wie Friedrich August von Hayek und Karl Popper haben der Vorstellung eines absoluten Wissens von Experten und Intellektuellen, die im Auftrag der Massen die Gesellschaft und die Wirtschaft lenken, immer widersprochen. Die Public-Choice-Theorie hat sehr eindeutig gezeigt, dass auch und gerade repräsentative Demokratien sachfremden Erwägungen unterworfen sind. Vor Emotionalisierung ist das Parlament keineswegs gefeit. Nach den Terroranschlägen vom 11. September hat eine parlamentarische Mehrheit in den USA sowohl den Patriot Act als auch den Irakkrieg mitgetragen, was sie sonst wohl nicht getan hätte. Die Behauptung, dass Parlamente durch starke Emotionen und öffentlichen Druck nicht zu beeindrucken sind, ist angesichts der Masse der historischen Gegenbeispiele nicht aufrechtzuerhalten. Das heißt im Umkehrschluss nicht, dass die direkte Demokratie nicht solchen Einflüssen unterworfen ist. Es heißt nur, dass beide Systeme fehleranfällig sind und nicht grundsätzlich, dass das eine System rationaler arbeitet als das andere. Parlament und Volksgesetzgebung sind gleichermaßen anfällig für Fehlentscheidungen.

4. Argumente für die Einführung direktdemokratischer Beteiligung

Was spricht nun für die Einführung direktdemokratischer Verfahren als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie?  Ein wichtiger Grundsatz des Liberalismus war immer die Begrenzung politischer Macht. Lord Acton brachte es auf den Punkt: Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. Deshalb geht es bei der Ausgestaltung des politischen Systems nicht in erster Linie um die Ermöglichung der besonders effektiven Ausübung von Macht, sondern um die Begrenzung von Macht durch Kontrolle und Gewaltenteilung. Die direkte Demokratie ist eine Möglichkeit, der Macht von Politikern und Parteien Grenzen zu setzen. Aus dem Grundsatz folgt aber auch, dass die Macht der Mehrheit in Volksentscheiden Grenzen haben und klar umrissen sein muss.

Wenn man zu der Einschätzung gelangt, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive nicht mehr dem Niveau entspricht, das eigentlich wünschbar ist, dann kann man zu dem Ergebnis kommen, dass es einer zusätzlichen Kontrollinstanz in der Gesetzgebung bedarf. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn sich der Trend verfestigt, dass die Vorgaben, die aus der EU kommen, nur noch routinemäßig verabschiedet werden und eine Ablehnung dieser Vorgaben zwar noch theoretisch, aber kaum noch praktisch eine Möglichkeit darstellt; oder wenn der im Parlament praktizierte Fraktionszwang so groß wird, dass die Unabhängigkeit des Abgeordneten auf ein Minimum reduziert wäre. Könnte der Bundestag also seiner Kontrollfunktion nicht mehr in dem notwendigen Maße nachkommen, wie dies wünschenswert und notwendig ist, wäre eine weitere Kontrollinstanz etwa in Form eines fakultativen Referendums eine nützliche Ergänzung.

Ein weiteres Argument für direkte Demokratie ist dann gegeben, wenn die repräsentative Demokratie nicht mehr repräsentativ genug ist. In der repräsentativen Demokratie sollten die wesentlichen Strömungen der Gesellschaft entsprechend ihrer Größe und Bedeutung im Parlament abgebildet sein. Darum gibt es in einer parlamentarischen Demokratie konservative, liberale, sozialdemokratische und weitere Parteien, die unterschiedliche Wertvorstellungen und politische Konzepte vertreten. Ein Problem entsteht in der repräsentativen Demokratie immer dann, wenn es einen Trend zum Konsens gibt, der letztlich die Wahlmöglichkeiten der Bürger so sehr einschränkt, dass eine wirkliche Alternative für den Wähler nicht mehr erkennbar ist. Durch den Volksentscheid können sich weitverbreitete Meinungen in der Bevölkerung, die im Parteiensystem nicht repräsentiert werden, wieder Gehör verschaffen.

Ein weiteres Argument kann in der Absicht bestehen,  das parlamentarische System zu entlasten, wenn Entscheidungen anstehen, die in hohem Maß das Potential besitzen, die Bevölkerung gegen das politische System aufzubringen. Referenden können hier eine Entlastungsfunktion für das repräsentative System besitzen.

Dass Verfassungsänderungen und die Abtretung von Souveränitätsrechten vom Volk mitgetragen werden sollten, ist gut begründbar, da sie die Grundlage der Legitimität der demokratischen Ordnung selbst betreffen. Es ist nachvollziehbar, dass die Legitimität durch den Akt des Verfassungsreferendums gestärkt oder überhaupt erst hergestellt werden kann.

5. Voraussetzungen für die Einführung direktdemokratischer Beteiligung

Was sind nun die Voraussetzungen dafür, dass direktdemokratische Elemente erfolgreich eingesetzt werden könnten? Wie bereits beschrieben, müssen direktdemokratische Entscheidungen klaren formalen Regeln unterworfen sein, die allgemein gültig sind und nicht von Fall zu Fall festgelegt werden. Dazu gehört die Zahl der notwendigen Unterschriften, die Höhe des Quorums und die Überprüfung der Zulässigkeit von Abstimmungen. Es muss auch ein Verfahren geben, wie Entscheidungen, die sich als nicht tragfähig erweisen, wieder aufgehoben werden können. Bevor ein Verfahren in die Wege geleitet wird, muss die formale und inhaltliche Übereinstimmung mit den Regeln der Verfassung festgestellt werden. Wenn Entscheidungen zu kostenwirksamen Maßnahmen führen, dann sollte mit der Abstimmung zugleich die Gegenfinanzierung verabschiedet werden. Sie darf nicht zu einer höheren Verschuldung führen. Das könnte etwa dadurch sichergestellt werden, dass das Parlament die Beschlüsse zur Gegenfinanzierung vorlegt und als Junktim mit dem Volksentscheid zur Abstimmung stellt. Ein „Kaufen sie jetzt, zahlen sie später“ darf es in diesem Zusammenhang nicht geben. Wenn Kosten und Nutzen in einer Entscheidung transparent sind, dann kann davon durchaus eine disziplinierende Wirkung für die Ausgabenfreudigkeit des Staates ausgehen.

6. Direktdemokratische Elemente in einem parlamentarischen System

Nun stellt sich die Frage, inwieweit die angesprochenen direktdemokratischen Elemente mit dem in Deutschland vorherrschenden repräsentativen Modell vereinbar sind. In den meisten Publikationen über die direkte Demokratie wird die Schweiz als Beispiel herangezogen. Dabei eignet sich das Schweizer Modell zur Übertragung auf die bundesrepublikanische Ordnung nur begrenzt. Immer wieder wird in dieser Diskussion auf die unterschiedliche Größe der beiden Staaten und auf die Unterschiede der politischen Tradition – repräsentative Demokratie und Konkordanzdemokratie – hingewiesen. Ein Modell, das sich besser für den Vergleich mit der Bundesrepublik eignet, ist Italien – wie Deutschland ein europäischer Großstaat mit einem parlamentarischen System.  Italien gilt als repräsentative Demokratie mit starkem „direktdemokratischem Strang“.  

Diese Entwicklung begann nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Italiener direktdemokratisch über die Staatsform – Monarchie oder Republik – abstimmen konnten. Die italienische Verfassung sah nach der Schweiz in Europa die stärksten direktdemokratischen Mitspracherechte vor. Zu diesen Regelungen gehören die imperfekte Gesetzesinitiative und das fakultative Referendum. Die imperfekte Gesetzesinitiative sieht vor, dass mit der Unterstützung von 50.000 Wahlberechtigten ein Gesetz in das Parlament eingebracht werden kann, das dann von den Kammern angenommen oder abgelehnt wird. Das fakultative Referendum ermöglicht es hingegen 500.000 Wahlberechtigten, ein Referendum über ein im Parlament verabschiedetes Gesetz durchzusetzen. Den Gesetzesreferenden wird eine grundlegende Bedeutung als Gegengewicht zur blockierten Parteipolitik Italiens zugesprochen. Die Bedingungen für die Referenden sind die fristgerechte Einreichung der Unterschriften, die formale Prüfung der Übereinstimmung mit dem Ausführungsgesetz und die Überprüfung durch das Verfassungsgericht. Der Staatspräsident setzt im Falle der Rechtmäßigkeit das Referendum an. Wenn ein Referendum gegen ein Gesetz scheitert, darf fünf Jahre lang kein weiteres Referendum gegen das Gesetz angesetzt werden. Imperfekte Gesetzesinitiative und fakultatives Referendum wären neben dem obligatorischen Verfassungsreferendum grundsätzlich auch in das repräsentative System der Bundesrepublik integrierbar.

7. Zusammenfassung und Schluss

Für die Liberalen im Besonderen, aber auch für den liberalen Rechtsstaatsbegriff im Allgemeinen, der von allen demokratischen Parteien getragen wird, gilt das Mehrheitsvotum niemals absolut. Die Wirksamkeit des Mehrheitsvotums wird durch die Grundrechte und durch die Sicherstellung der institutionellen Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Privates sollte privat entschieden werden und nur öffentliche Angelegenheiten gehören in die Entscheidungskompetenz demokratischer Mehrheiten. Diese Einschränkungen betreffen sowohl die direkte als auch die repräsentative Demokratie. Wenn diese Einschränkungen gewährleistet sind, gibt es kein grundsätzliches Argument dafür, die eine Form der Demokratie der anderen vorzuziehen. Entscheidend ist die Frage der praktischen Umsetzbarkeit.

Die Herausforderungen, vor denen die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik steht, sind die Abgabe von Kompetenzen an die europäische Ebene, die Neigung zum Konsens zwischen den Parteien (etwa: Europa, Kernkraft und so weiter), die Frage der Legitimität der Verlagerung von Souveränitätsrechten und der Wunsch der Bevölkerung nach einer stärkeren Bürgerbeteiligung. Ob direktdemokratische Elemente zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung und der Akzeptanz der Demokratie führen, das hängt von der konkreten Ausgestaltung des Prozesses ab. Das italienische Modell lässt sich einfacher auf die Zustände der Bundesrepublik übertragen als das der Schweiz. Denn wie die Bundesrepublik ist auch Italien ein Großstaat mit parlamentarischer Demokratie, aber mit starkem direktdemokratischem Strang. Imperfekte Gesetzesinitiative, fakultatives Referendum und das obligatorische Verfassungsreferendum wären Elemente, über deren Einführung in der Bundesrepublik man ernsthaft diskutieren sollte.

Literatur:

Theo Schiller: Direkte Demokratie. Eine Einführung, Frankfurt a. M 2002.

Anna Capretti: Direkte Demokratie in Italien, in: Hermann K. Heußer, Otmar Jung (Hg.): Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid, München 2009.

Hermann K. Heußner: Mehr als ein Jahrhundert Volksgesetzgebung in den USA, in: Heußner, Jung: Mehr direkte Demokratie wagen, München 2009, S. 146.

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