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Stefan Fuchs
Email:
sf@i-daf.org
Blog: http://www.i-daf.org
Jahrgang 1981,
Diplom-Verwaltungswissenschaftler
Doktorand am Institut für Politikwissenschaft und Soziologie in Bonn
Interessenschwerpunkte: Public Management und Regierungsorganisation, Sozialpolitik, Familiensoziologie und Bevölkerungsforschung
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Blogeinträge von Stefan Fuchs
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Die Ignoranz der Richter: Wie die Entprivilegierung der Ehe zu neuen Privilegien führt
1 Kommentare | Posted 04.03.2013 12:18
Gleichzeitig akzeptieren sie in ihrer Rechtsprechung keinen Grund mehr als „hinreichend" für die Begünstigung der Ehe. Exemplarisch zeigt dies ihre Rechtsprechung zur Hinterbliebenenversorgung: Die typische Lebenssituation, dass ein Ehegatte einen höheren Versorgungsbedarf habe, weil er aufgrund von Kindererziehung auf Erwerbseinkommen verzichtet habe, rechtfertige keine Besserstelllung von Ehepaaren gegenüber eingetragenen Lebenspartnern. Denn einerseits gebe es „nicht in jeder" Ehe Kinder und andererseits lebten auch in „zahlreichen" Lebenspartnerschaften Kinder (2). Solche Sprechblasen sind in ihrer Vagheit ebenso unwiderlegbar, wie irreführend im Blick auf die Realität: Dem Mikrozensus zufolge leben bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern ca. 7.000, bei Ehepaaren dagegen 10 Millionen Kinder. Trotz der gestiegenen Zahl außerehelicher Geburten wachsen die meisten Kinder noch immer bei verheirateten Eltern auf (3). Die Statistik zeigt auch: Weniger als acht Prozent der verheirateten Frauen bleiben kinderlos; fast alle Ehen bringen also Kinder hervor (4). In einer kinderarmen Zeit müsste der Staat ein erhöhtes Interesse daran haben, das Institut der Ehe zu fördern und diese gesellschaftlich wertvolle Leistung anzuerkennen - so wie die Väter der Verfassung es auch im Sinn hatten -, und von Partnerschaften abzusetzen, die diese Leistung nicht erbringen (können).
Kinder sind der entscheidende Grund dafür, dass viele Ehefrauen ihre Erwerbstätigkeit zumindest einschränken; die kinderlose, Golf spielende Zahnarztgattin ist ein demagogisches Klischee. Auch dies belegt der Mikrozensus: Von der Minderheit kinderloser Ehefrauen sind mehr als vier Fünftel erwerbstätig, meistens in Vollzeit. Sie haben weder durch das Ehegattensplitting im Steuerrecht noch durch die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nennenswerte Vorteile. Von diesen letzten verbliebenen geldwerten Eheprivilegien profitieren praktisch nur Familien, in denen die Mutter ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung eingeschränkt hat (5). Dies ist nach wie vor die Regel - zwei Drittel der Mütter mit Kindern unter drei Jahren sind nicht aktiv erwerbstätig, während Väter in der Regel in Vollzeit beschäftigt sind (6). Unbeschadet dessen fordern die Richter in ihrem Urteil zur Hinterbliebenenversorgung, dass der Gesetzgeber keine Rollenverteilung mehr unterstellen solle, „bei der einer der beiden Ehegatten deutlich weniger berufsorientiert wäre" (7).
Die Ignoranz gegenüber der empirischen Normalität hat Methode: Sie ermöglicht es, grundverschiedene Lebensformen über denselben Kamm zu scheren, um die Ehe als Rechtsinstitut zu entprivilegieren (8). Das erweiterte Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften ist der jüngste, aber sicher noch nicht der letzte Meilenstein auf diesem Weg. Über diese Systemveränderung kritisch zu diskutieren, ist nahezu unmöglich: Wer auf die Vorteile der Ehe für das Aufwachsen von Kindern verweist, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, unverheiratete und vor allem alleinerziehende Eltern zu diskriminieren. Gegen diese moralisch-emotionale Disqualifikation haben rationale Argumente keine Chance. Das gilt selbst für die elementare Frage der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit: Warum sollen zum Beispiel zusammenlebende Geschwister oder andere Wohngemeinschaften nicht auch in den Genuss der Vorteile der eingetragenen Lebenspartnerschaft kommen? Warum werden nur sexuell gleichgeschlechtlich orientierte Lebenspartnerschaften privilegiert? Mit dieser Frage werden sich die Richter vermutlich auch einmal auseinanderzusetzen haben. Vielleicht stoßen sie dann auf die Folgen ihrer Urteile: Wenn alle Beziehungen auf der gleichen Stufe eingeebnet werden, wird nicht nur der Artikel 6 GG vollends zur Leerhülse, sondern es droht auch eine neue Unübersichtlichkeit im sozialen Beziehungsgeflecht, die den Auflösungsprozess sozialer Strukturen inklusive ihrer Stabilität beschleunigen dürfte. Aber solch aufklärendes Nachdenken ist gegenwärtig nicht gefragt.
(1) Ein zentrales Argument der Verfassungsrichter war dabei die Andersartigkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Vergleich zur Ehe. In der folgenden Rechtsprechung argumentieren die Richter dann aber mit der Gleichartigkeit beider Rechtsinstitute, um die Rechte von Lebenspartnern sukzessive der Ehe anzugleichen - eine bemerkenswerte Dialektik. Siehe hierzu: http://altewebsite.i-daf.org/455-0-Wochen-12-13-2012.html.
(2) Bundesverfassungsgericht: Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig, Pressemitteilung Nr. 121/2009 vom 22. Oktober 2009,http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-121.html.
(3) Vgl.: Statistisches Bundesamt: Wie leben Kinder in Deutschland? Wiesbaden 2011, S. 9. Siehe hierzu auch: In welchen Lebensformen leben Kinder? (Abbildung unten).
(4) Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): (Keine) Lust auf Kinder? Wiesbaden 2012, S. 28.
(5) Siehe hierzu: http://altewebsite.i-daf.org/361-0-Wochen-3-4-2011.html.
(6) Matthias Keller/Thomas Haustein: Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ergebnisse des Mikrozensus 2011, S. 1079-1099, in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Wirtschaft und Statistik, Dezember 2012, Vgl.: S. 1082-1083.
(7) Bundesverfassungsgericht: Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig, a.a.O.
(8) Siehe hierzu: http://altewebsite.i-daf.org/319-0-Wochen-27-28-2010.html.
(9) Zu den Folgen von Trennung und Scheidung für Kinder: http://altewebsite.i-daf.org/293-0-Wochen-11-12-2010.html. Es ist bezeichnend für das Meinungsklima, dass in der „Diskussion" um das Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner die Beziehungsstabilität keine Rolle spielt.

Beitrag erschien zuerst auf i-daf.org.
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Euro und Rente: Transferunion hat mit Solidarität nichts zu tun
0 Kommentare | Posted 07.02.2013 11:58
Nach deren neuesten Zahlen mussten noch nie so viele Rentner wie heute Abschläge auf ihre „Regelrente“ hinnehmen. Das bedeutet aber nicht, dass „immer mehr Deutsche“ früher aufhören zu arbeiten – das Gegenteil ist der Fall: Das durchschnittliche Renteneintrittsalter ist in der letzten Dekade von ca. 60 Jahren auf 63 Jahre gestiegen (2). Gesunken ist dagegen die Zahl derjenigen, die ihren Vorruhestand ohne Abschläge am Rentenniveau genießen können. Beide Entwicklungen gehören zusammen – sie sind die Folge der Rentenreformen in Deutschland, die den Vorruhestand einschränken und das reguläre Renteneintrittsalter sukzessive bis auf 67 Jahre erhöhen. Diese Reformen entlasten die Beitragszahler, die in unserem umlagefinanzierten Sozialsystem für die Rentner aufkommen müssen. Diese Entlastung dient der Generationengerechtigkeit, denn zukünftig müssen – demografisch bedingt – immer weniger Jüngere immer mehr Ältere versorgen. Damit drohen aber auch steigende Rentenbeitragslasten für Arbeitnehmer, die nicht nur den Wohlstand der jüngeren Erwerbstätigen mindern, sondern auch Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gefährden. Um dies zu verhindern, waren Einschnitte im Rentensystem unumgänglich.
Schmerzhaft waren und sind diese Reformen besonders für ältere Arbeitnehmer, die vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen, weil sie keine Arbeit mehr finden (3). Entscheidend ist deshalb, dass sich die Beschäftigungslage der älteren Erwerbstätigen verbessert. Hier bleibt – vor allem bei den über 60-Jährigen – noch viel zu tun. Gleichzeitig sind die Fortschritte unverkennbar: Zwischen 2000 und 2011 ist die Beschäftigungsquote 55-64-Jähriger Arbeitnehmer in Deutschland von 38% auf 60% gestiegen. Damit liegt Deutschland in der Eurozone an der Spitze; ein ähnliches Niveau erreichen nur noch Finnland (57%) und Estland (57%) sowie die Niederlande (56%). Überall sonst lag – nach den Daten der EU-Statistik – die Beschäftigungsquote der 55-64 Jährigen 2011 weit niedriger: In Spanien bei knapp 45%, in Frankreich bei ca. 42%, in Griechenland unter 40% und in Italien sogar nur bei 38% (4). Das offizielle Ziel der EU, die Erwerbsquote der 55-64-Jährigen bis 2010 auf mindestens 50% zu steigern, haben diese Länder klar verfehlt.
Das liegt nicht nur an den Frauen, deren Erwerbsbeteiligung die EU-Kommission ständig als zu niedrig kritisiert. Zu gering sind vor allem die Erwerbsquoten der Männer, die in den meisten Haushalten noch immer die Hauptverdiener sind. Besonders düster sieht es bei dem Nachbarn auf der anderen Seite des Rheins aus: Nirgendwo sonst in der Eurozone – außer in Slowenien – sind ältere Männer so selten erwerbstätig wie in Frankreich (5). Dafür verantwortlich ist zum einen der schwache Arbeitsmarkt, vor allem aber das Rentensystem: Regulär gehen französische Arbeitnehmer mit 62, manche Gruppen sogar schon mit 55 Jahren in Rente (6). Gleichzeitig sind – gemäß der EU-Statistik - auch die Renten – im Vergleich zu den Arbeitnehmereinkommen – in Frankreich großzügig bemessen (7). Kann Frankreich sich das leisten, weil es mehr Kinder hat? Das ist fraglich, denn trotz der jüngeren Bevölkerung liegen die Rentenausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt in Frankreich höher als in Deutschland. Noch höher sind die Rentenaufwendungen in der Eurozone nur in Österreich und Italien (8). Es kann nicht verwundern, wenn auch die Regierungen dieser eigentlich wohlhabenden Länder in eine „Transferunion“ drängen: Sie wollen schmerzhafte Reformen – insbesondere des Rentensystems – vermeiden und die Kosten dafür auf andere abwälzen. Darin sind sie sich mit den Rettungsschirmländern einig, die über ihre Verhältnisse gelebt haben.
Das zeigt sich besonders an den Rentenaufwendungen, die dort 2000-2010 sprunghaft anstiegen (9). Dafür zahlen sollen deutsche Arbeitnehmer und Rentner, die schon im ersten Eurojahrzehnt verzichten mussten. Ihren Lebensstandard im Alter – so hat die Regierung gepredigt und verfügt – sollten sie „eigenverantwortlich“ durch zusätzliche Privatvorsorge („Riester-Rente“) sichern. Zinsen für ihre Ersparnisse bekommen sie aber nicht mehr; stattdessen entwertet die Eurorettungspolitik sukzessive ihre Vermögen (10). Das ist ungerecht und leistungsfeindlich – diese Politik dürfte nicht nur für die Deutschen, sondern für alle Europäer verheerend teuer werden. Mit Solidarität und Subsidiarität innerhalb der Europäischen Union hat das nichts mehr zu tun.
(1) Exemplarisch dafür: http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-01/fruehrente-trend-studie. (2) Vgl. hierzu die Eurostat-Daten zum „Erwerbsaustrittsalter“ (abrufbar unterhttp://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home). (3) Entgegen der in aktuellen Nachrichten verbreiteten Panikszenarien über Altersarmut durch vorzeitigen Ruhestand mit Rentenkürzungen gibt es für die hohe Zahl der Frühverrentungen auch eine andere Erklärung: Viele Arbeitnehmer wollen sich vor Eintritt in den Regel-Ruhestand den wachsenden Stress des Arbeitslebens nicht mehr antun – und können es sich leisten, Abschläge für ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in Kauf zu nehmen. Der Frühruhestand ist in diesen Fällen kein Armuts-, sondern ein Wohlstandsphänomen. (4) Siehe hierzu: „Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer in Europa 2011“ (Abbildung unten). (5) Vgl. ebd. (6) Siehe hierzu: http://altewebsite.i-daf.org/474-0-Wochen-24-25-2012.html. (7) Nur so lässt es sich erklären, dass die Einkommen der über 65-Jährigen in Frankreich 100%, in Deutschland dagegen nur 91% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung erreichen. Vgl.: Statistisches Bundesamt: Senioren in Deutschland: Überwiegend vital und finanziell abgesichert, STATmagazin vom 21. Dezember 2012 (abrufbar unter www.destatis.de). (8) Siehe hierzu: „Wachsende Rentenaufwendungen in der Eurozone – Konsolidierung nur in Deutschland“ (Abbildung unten). (9) Siehe hierzu: „Wachsende Rentenaufwendungen in der Eurozone – Konsolidierung nur in Deutschland“; „Kostendämpfung durch Erwerbstätigkeit Älterer“ (Abbildungen unten). Anmerkung: Besonders Portugal leistet sich Rentenaufwendungen, die seine Leistungskraft massiv überfordern. Sie übersteigen den jeweiligen Anteil am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland und erreichen fast die Werte Frankreichs – und das bei einer unvergleichlich niedrigeren Wirtschaftskraft. Nirgendwo sonst sind die Rentenausgaben im ersten Eurojahrzehnt so stark gestiegen. Beunruhigend ist dies vor allem im Blick auf die besonders ungünstige demographische Lage in Portugal: Die Alterung setzt hier im Vergleich zu anderen Ländern später, dafür aber umso heftiger ein, so dass bei unverändertem Rentensystem die Belastungen in Zukunft noch erheblich steigen müssen. (10) Siehe hierzu: http://altewebsite.i-daf.org/467-0-Wochen-18-19-2012.html.



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Neue Töne im Familienreport: Die Familienförderung beträgt 55 Milliarden Euro
1 Kommentare | Posted 26.01.2013 13:24
Fortschritt besteht immer auch darin nicht zu vergessen, was man schon einmal wusste. Zu dieser Einsicht führt die Lektüre des Familienreport 2012 der Bundesregierung. Darin heißt es: Der „Ausgleich zwischen Familien und Kinderlosen sowie zwischen Familien mit unterschiedlicher Kinderzahl ist eine zentrale Aufgabe der Familienpolitik“ (1). Die Sache ist eigentlich leicht einzusehen: Eltern haben für ihre Kinder Unterhaltslasten zu tragen, die für Menschen ohne Familienpflichten entfallen. Mit der Kinderzahl steigen dabei zum einen die Kosten für den Unterhalt und zum anderen entfällt Erwerbseinkommen, weil sich ein Elternteil auf die Familienarbeit konzentriert. Von dieser Arbeit profitiert die Allgemeinheit: Nach konservativen Berechnungen des IFO-Instituts macht der Staat mit jedem Kind etwa 80.000 Euro Gewinn (2). Um diesen Betrag übersteigen die Steuer- und Beitragszahlungen eines Kindes in seinem Lebensverlauf die den Eltern gewährten Leistungen. Kinderziehung ist also eine Leistung, die, wie das Bundesverfassungsgericht feststellte, „auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt“. In ihren „Familienurteilen“ forderten die Richter den Gesetzgeber auf, Erziehungsleistungen stärker anzuerkennen und „die Benachteiligung der Familie" zu verringern (3).
Im Kern verlangten die Richter von der Politik nichts anderes, als dass diese ihre eigenen Ansprüche praktisch ernst nehme. Ein wirksamer „Familienlastenausgleich“ war über Jahrzehnte das programmatische Ziel der Familienpolitik aller Bundesregierungen (4). Das änderte sich mit dem Paradigmenwechsel zur sogenannten „nachhaltigen" Familienpolitik, den Renate Schmidt einleitete und Ursula von der Leyen nahtlos fortführte. Das Ziel war nun, dass Mütter erwerbstätig sein müssten – Wahlfreiheit zwischen Familien- und Berufsarbeit sollte es nicht mehr geben. Damit veränderte sich die Sicht auf die familienpolitischen Transferleistungen: Ihr Ausbau galt nicht mehr als ein gerechter Lastenausgleich, sondern als „Fehlanreiz“, der Mütter davon abhalte, erwerbstätig zu werden. Von anzuerkennenden Erziehungsleistungen war nicht mehr die Rede, stattdessen wurde es unter Politikern Mode, Eltern als erziehungsinkompetent und unverantwortlich zu diskriminieren: Immer wieder hieß es, dass Geldleistungen an Familien nicht bei den Kindern „ankämen“, sondern von den Eltern verschwendet würden (5). Der Staat sei vertrauenswürdiger als die Eltern, weshalb das Geld auch in Ganztagsbetreuung „investiert“ werden müsse.
Um die angestrebte Umverteilung wissenschaftlich zu legitimieren, setzte das Familienministerium 2006 die Zahl von 180 Mrd. Euro Familienleistungen in die Welt. Zustande kam diese Zahl durch eine uferlos weite Definition von „Familienleistungen", zu denen sogar die Kinderfreibeträge im Steuerrecht zählen sollten (6). Nach dieser Logik müssten dann auch Freibeträge für Kinderlose als „Single-Subvention“ gelten. Solche Ungereimtheiten hinderten die meisten Medien nicht, die 180-Mrd.-Zahl in unzähligen Meldungen bis heute zu verbreiten. Der Legende tut es auch keinen Abbruch, dass das Familienministerium seine Angaben längst korrigieren musste. Im neuen Familienreport ist von 125 Mrd. Euro „familienbezogener Leistungen“ die Rede, von denen nur 55 Milliarden als „Familienförderung im engeren Sinne“ zu bezeichnen seien (7). Interessanter noch als die Zahlen zur Familienförderung ist die veränderte Tonlage: Auch unter „schwierigen materiellen Voraussetzungen“, so wird betont, bemühten sich Eltern „gute Bedingungen für die Entfaltung ihrer Kinder zu schaffen“. Insbesondere Mütter verzichteten dafür oft auf die „Realisierung eigener Wünsche“ (8). Aus dieser Perspektive eines grundsätzlichen Vertrauens in Eltern erscheinen nun auch wieder Leistungen wie das Kindergeld als sinnvolle Instrumente eines Lastenausgleichs als „zentrale Aufgabe der Familienpolitik“.
In der Amtszeit von Kristina Schröder hat das Familienministerim also dazu gelernt und bewährte Einsichten wiederentdeckt. Fraglich bleibt, ob auch die Medien lernfähig sind: Bisher stricken sie weiter an der Legende vom Füllhorn der Familiensubventionen. Jede finanzielle Verbesserung gilt als „Fehlanreize“ – die Notwendigkeit eines Familienlastenausgleichs wird nicht mehr verstanden (9). Das ist das „nachhaltige“ Ergebnis der Öffentlichkeitsarbeit der Ministerinnen Schmidt und von der Leyen – zum Schaden einer rationalen Familienpolitik.
(1) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienreport 2012. Leistungen, Trends, Wirkungen, Berlin 2013, S. 47. (2) Vgl.: Martin Werding/Herbert Hofmann: Die fiskalische Bilanz eines Kindes im deutschen Steuer-und Sozialsystem, ifo Forschungsberichte 27, München 2005, S. 34. (3) BVerfGE 87, 1 - 1 BvL 51/86 u.a. vom 07.07.1992; BVerfGE 99, 216 - 2 BvR 1057/91 vom 10.11.1998. Zusammenfassend zu den „Familienurteilen" des Bundesverfassungsgerichts: Deutscher Familienverband: Verfassungstreue bei der Anerkennung von Familienleistungen - Informationen zum Jahresschwerpunktthema 2006, Berlin 2006. (4) Vgl.: Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission für den Dritten Familienbericht, S. 3-19, in: Die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland (Dritter Familienbericht), Bundestagsdrucksache 8/3120, Bonn 1979, S. 9. Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission für den Vierten Familienbericht, I-XV, in: Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (Hrsg.): Die Situation älterer Menschen in der Familie (Vierter Familienbericht), Bundestagsdrucksache 19/6145, Bonn 1986, III-V. (5) Siehe hierzu: Stefan Fuchs: Staatliches Kindergeld - von den Eltern „versoffen"? http://www.erziehungstrends.de/node/603/. (6) Siehe hierzu: Stefan Fuchs: Der politische Kampf gegen die traditionelle Familie und die Erziehungsverantwortung der Eltern, http://www.erziehungstrends.de/Kompetenzzentrum/Familienleistungen. (7) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienreport 2012, a.a.O., S. 45. (8) Ebd., S. 51-52. (9) Exemplarisch hierfür ist die Polemik von Lutz Haverkamp: Familienpolitik. Geschützter Bereich, Tagesspiegel vom 20.1.2013 (nachzulesen unter www.tagespspiegel.de).
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Frauenerwerbstätigkeit - Eine Legende zerfällt
2 Kommentare | Posted 16.01.2013 12:08
Anlass dafür waren Mitteilungen der OECD oder der Europäischen Kommission, die zufällig immer dann erschienen, wenn in Deutschland familienpolitische Entscheidungen anstanden. Der Tenor war stets derselbe: Die Bundesregierung müsse die Ganztagsbetreuung ausbauen, auf das Betreuungsgeld wie auch ein höheres Kindergeld verzichten und das Ehegattensplitting „reformieren“. Die separate Versteuerung der Ehepartner will die Kommission als „attraktivere Besteuerung von Doppelverdienern“ verkaufen; faktisch geht es darum, dass Millionen Einverdienerfamilien mehr Steuern zahlen sollten. Solche „Anreize“ – sprich: finanzieller Druck – seien notwendig, damit Deutschland endlich seinen „Rückstand“ – gegenüber vergleichbaren Ländern aufhole. Diese Botschaft hämmerten den Deutschen zahllose Artikel und Rundfunkbeiträge ein, bis sie jeder glaubte – oder zumindest kaum einer mehr widersprach.
Um die nüchterne Wahrheit der Zahlen scherte sich diese „Kommunikationspolitik“ nie sonderlich. Diese Wahrheit ist: Schon seit Mitte des letzten Jahrzehnts liegt die Frauenerwerbsquote in Deutschland über dem europäischen Durchschnitt und höher als in Frankreich, das damals ständig als „Best-Practice“-Beispiel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie empfohlen wurde. In den Folgejahren hat die Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Spuren auf den Arbeitsmärkten hinterlassen: In den meisten EU-Ländern gingen zwischen 2007 und 2011 die Beschäftigungsquoten von Frauen zurück, während sie in Deutschland gegen den Trend weiter (+4,4%) anstiegen. Noch stärker als die Männer (+2,3%) profitierten damit die Frauen von dem international einzigartigen deutschen Arbeitsmarkterfolg. Mit diesem „Beschäftigungswunder“ ist Deutschland im „internationalen Ranking“ der Frauenerwerbsquote noch weiter nach vorn gerückt: Inzwischen erreicht sie fast das Niveau Dänemarks, das weltweit als Gleichstellungsvorbild firmiert. Diese Entwicklung belegen seit Jahren die Zahlen der europäischen Statistikbehörde, die jeder im Internet abrufen kann. Unbeschadet dessen wurde unentwegt weiter mit dem Mythos von der deutschen Rückständigkeit „Politik gemacht“.
Nach jahrelanger Dauerbeschallung fällt nun einschlägigen Medien auf, dass mit ihrem vermeintlichen Evergreen etwas nicht stimmt: „Deutschland holt bei der Erwerbsquote von Frauen offenbar schnell auf“ – so melden sie unter Berufung auf „Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft“. Die vermeintlichen neuen Erkenntnisse sind natürlich nichts anderes als die amtlichen Zahlen der europäischen Statistiker – die „IDAF“ in seinem ersten Newsletter 2013 bereits darstellte und analysierte. An diesen Zahlen verwundert die Journalisten der „Abstand“ zum europäischen Durchschnitt, den Deutschland weit (+6,4%) übertrifft. „Aufholen“ ist hier offensichtlich der falsche Ausdruck. Zutreffend wäre es darauf hinzuweisen, dass Deutschland das Niveau in Frankreich, Großbritannien und auch den USA längst „überholt“ hat und die Frauenerwerbsquote heute zu den höchsten in der OECD-Welt gehört.
Warum feiern Politik und Medien diese Entwicklung nicht als Erfolg? Ein wesentlicher Grund dafür ist der Anstieg der Teilzeiterwerbstätigkeit von Müttern, der den Arbeitsmarkt- und Gleichstellungspolitikern zuwider ist. Er widerspricht ihren Mobilisierungsplänen für den Arbeitsmarkt und ihrem Ideal gleicher Lebensverläufe von Männern und Frauen. Ihre ideologische Agenda werden sie daher weiter propagieren – auch wenn dies der Wirklichkeit des Arbeitsmarktes einerseits und den Wünschen von Eltern andererseits widerspricht.
Exemplarische Presseartikel zum Thema: http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsmarkt-eu-mehr-jobs-fuer-frauen-in-deutschland-noetig-1.1106168; http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/frauenerwerbsquote-in-deutschland-steigt-auf-72-prozent-a-877300.html.
Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Frauenerwerbstätigkeit: http://www.iwkoeln.de/de/presse/veranstaltungen/beitrag/pressekonferenz-beschaeftigungs-und-karriereperspektiven-von-frauen-102502
Eurostat: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home/.
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Absurdes aus Brüssel: Planen gegen Vernunft und Wirklichkeit
1 Kommentare | Posted 09.01.2013 13:57
Ein Jahrzehnt später plagen Rezession, Arbeitslosigkeit und Schulden weite Teile des Kontinents, insbesondere der Süden steckt tief in der Krise. Die Probleme lösen sollen nun Transfers aus Deutschland, das selber jahrelang als der „kranke Mann Europas“ galt. Nach Einführung des Euros war in großem Umfang Kapital aus Deutschland in den Süden abgeflossen; in der folgenden Wirtschaftskrise stieg die Arbeitslosigkeit auf bis auf fünf Millionen (2005) (2). Die Krise zwang Parlament und Regierung zu einschneidenden Arbeitsmarkt- und Rentenreformen („Hartz-IV“) und die Gewerkschaften zu einer zurückhaltenden Lohnpolitik, in deren Folge die Reallöhne jahrelang stagnierten. Diese Lohnverzichte steigerten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ermöglichten neue Beschäftigung. Spiegelbildlich dazu lebte Südeuropa – verleitetet durch niedrige Zinsen – jahrelang über seine Verhältnisse und schädigte damit die Leistungsfähigkeit seiner Wirtschaft (3). Nach der Weltfinanzkrise platzte die Konsum- und Immobilienblase; zurück blieben Investitionsruinen, Schulden und ein Heer von Arbeitslosen.
Besonders hart trifft das die Jugend: In Frankreich sind mehr als ein Viertel, in Italien und Portugal mehr als ein Drittel und in Spanien und Griechenland sogar mehr als die Hälfte der Jugendlichen arbeitslos. In Deutschland liegt die Jugendarbeitslosenquote bei acht Prozent und damit so niedrig wie nirgendwo sonst in Europa (4). Dies ist vor allem dem System der beruflichen („dualen“) Berufsausbildung zu verdanken, das Jugendlichen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. Aber die evidenten Vorteile eines stärker praxisorientierten Ausbildungssystems passen nicht in das Weltbild der EU-Bürokratie, die stattdessen höhere Akademikerquoten fordert: Bis zum Jahr 2020 soll in den Mitgliedsländern der Anteil der 30-34-jährigen mit einem Hochschulabschluss auf mindestens 40% steigen (5). Dieses „Kernziel“ von „Europa 2020“ (Nachfolgestrategie von „Lissabon“) haben Frankreich und Spanien schon erreicht, während Deutschland (ca. 30%) im „Rückstand“ ist (6). Wer Jugendarbeitslosigkeit produziert, erfüllt die EU-Planvorgaben, wer Jugendliche erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert, verfehlt sie – diese Absurdität ist typisch für die Steuerungsideologie der EU-Eliten.
Neben den Akademikerquoten ist die Frauenerwerbstätigkeit ein Lieblingsthema der Europa-Bürokraten: In Deutschland ist die Frauenerwerbsquote seit 2000 so stark gestiegen wie keinem anderen Land der Eurozone. Der Anteil erwerbstätiger Frauen in Deutschland gehört zu den höchsten in Europa, er liegt nicht nur weit über dem im Süden, sondern ist auch deutlich höher als in Frankreich, das der EU oft als Best-Practice-Modell der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient (7). Dennoch bemängelt die EU-Kommission, dass in Deutschland die Frauenerwerbstätigkeit nicht hinreichend gefördert würde (8). Sie wendet sich damit implizit gegen die zunehmende Teilzeiterwerbstätigkeit von Müttern; das widerspricht ihrem Ziel, das (weibliche) Erwerbspotential möglichst vollständig auszuschöpfen. Diese Vollbeschäftigungsphilosophie ignoriert nicht nur die Bedürfnisse vieler Menschen nach „Familienzeit“, sondern auch die wirtschaftliche Realität: In hochtechnisierten Volkswirtschaften führt Rationalisierung – langfristig betrachtet – zu einem rückläufigen Arbeitszeitvolumen (9). Die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze lässt sich daher nicht beliebig vermehren – vor allem dann nicht, wenn sie auch noch gut bezahlt sein sollen. Hohe Beschäftigungsquoten entstehen deshalb durch eine moderate Lohnpolitik einerseits und einen Ausbau der Teilzeitarbeit andererseits – neben Deutschland zeigen dies prototypisch die Niederlande (10). In Frankreich und Südeuropa stößt eine solche markt- und stabilitätsorientierte Politik auf Unverständnis, wie die lauter werdenden Vorwürfe gegen Deutschland in der Eurokrise zeigen. Deutschland setzt diesen Polemiken immer weniger entgegen und gibt dem wachsenden Druck Brüssels nach, die Fehler und Fehlentwicklungen der Mehrheit zu imitieren. Das sind keine guten Aussichten für 2013.
(1) Zitiert nach: Hans-Werner Sinn: Die Target-Falle. Gefahren für unser Geld und unsere Kinder, München 2012, S. 23. (2) Fundiert hierzu: Hans-Werner Sinn: Die Target-Falle, a.a.O., S. 51 ff. (3) Zu Preisentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit in der Eurozone: Vgl. ebd.,S.105 ff. (4) Zur Jugendarbeitslosigkeit in Europa: http://altewebsite.i-daf.org/440-0-Wochen-1-3-2012.html. Seit der Veröffentlichung dieses Beitrags ist die Jugendarbeitslosigkeit in Südeuropa weiter deutlich gestiegen. Die aktuellen Zahlen sind der Eurostat-Homepage zu entnehmen. (5) Zu den „fünf Kernzielen für das Jahr 2020“:http://ec.europa.eu/europe2020/europe-2020-in-a-nutshell/targets/index_de.htm. (6) Vgl.: „Jugendarbeitslosigkeit und Hochschulbildung“ (Abbildung), in: http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/article/die-einheitsschule-ist-keineswegs-besser-als-pluralistische-bildungssysteme.html. (7) Zu den Frauenerwerbsquoten in Europa: „Beschäftigungsquoten in Europa 2011“ (Abbildung unten). (8) Exemplarisch dafür: http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsmarkt-eu-mehr-jobs-fuer-frauen-in-deutschland-noetig-1.1106168. (9) Detaillierter hierzu: http://altewebsite.i-daf.org/449-0-Wochen-8-9-2012.html. (10) Zum beschäftigungspolitischen Erfolg Deutschlands und der Niederlande: „Arbeitsmarktentwicklung nach der Weltfinanzkrise“ (Abbildung unten). Dass die Beschäftigungsquoten in der Schweiz und Schweden noch etwas höher liegen spricht nicht gegen die hier vertretene These, denn auch diese Länder weisen relativ hohe Teilzeitquoten auf.


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