Nichts weniger amerikanisch als das ....
2 Kommentare | Posted 27.03.2013 21:13
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der konkrete Fall deutscher Asylanten: 2010 hatten Uwe und Hannelore Romeike die süddeutsche Heimat erfolgreich gegen das Recht eingetauscht, das Wohl ihrer sechs Kinder selber bestimmen zu können – in Amerika. Genau dieses Recht ist es, das der deutsche Staat ihnen verwehrt. Bis hin zu dem Punkt, ihr Sorgerecht zu entziehen, wenn sie die Blankovollmacht zur staatlichen Kindererziehung nicht ausstellen. Doch machten Romeikes die amerikanische Rechnung ohne den Wirt im Weißen Haus. Dessen Generalstaatsanwalt Eric Holder legte Einspruch gegen den Asylbeschluß ein. Washington will Romeikes zurückschicken, am 23. April 2013 muß erneut verhandelt werden.
Im Traumland der Freiheit liegen die Nerven blank. Obamas Gang zum Kadi überzeugt mehr und mehr Amerikaner davon: “President Awesome” (engl. = „gewaltig“) liebäugelt mit dem Kollektivismus. Denn entgegen der amerikanischen Verfassung, wonach alle Menschen gleich geschaffen sind, will Obama – so lautet der Vorwurf – durch die Hintertür eine “Gleichheit der Menschengruppen” einführen. Innere und äußere Freiheit des Einzelnen, sich ausdrückend in Religion, Glaube und Gewissen, spielen dann keine Rolle mehr. Sind sie nicht mehr geschützt, kann der Staat jeden vereinnahmen – und alle Kinder in seine Schulen zwingen.
„Holder vs. Romeike“ im Kampf um Abschiebung
Des Oberjuristen Schnodderigkeit – Holder beteuert, Deutschland tue nichts anderes, als eigene Bestimmungen umzusetzen – alarmiert Amerikas Freiheitsliebende. “Es gibt nichts weniger Amerikanisches”, so der konservative Radio- und TV-Moderator Glenn Beck, “als das, was unsere Regierung gegen diese Familie betreibt.” Nicht nur für ihn rührt die versuchte Abschiebung der Romeikes am eigenen Selbstverständnis: Das Land der Einwanderer, das politisch und religiös Verfolgten die ersehnte neue Heimat bot – Obama macht den Gründungsmythos zunichte.
Griffig verdichtet die Botschaft „Holder vs. Romeike“ den Kampf um Freiheit in Wort und Bild. Kurzerhand schenkte der Medienmann der Familie 50.000 Dollar für ihre Verteidigung gegen den Einspruch von oben. “Alle Amerikaner sollten den Fall verfolgen”, mahnte Beck im Radiointerview mit Michael Farris, dem Anwalt der Familie.
“Menschenrechte stehen und fallen mit dem Wert, den man der Freiheit des Individuums einräumt.” (Michael Farris)
“Weder das Elternrecht”, so Farris, “noch religiöse Freiheit spielen für diese Regierung eine große Rolle.” Die von Washington ausgehende Drangsalierung der Familie könnte einen Präzedenzfall schaffen, mutmaßt der erfahrene Kämpe im Streit um Bildungsfreiheit. In einem von Fox News ausgestrahlten TV-Gespräch erläuterte Farris die rechtliche Brisanz: “Menschenrechte stehen und fallen mit dem Wert, den man der Freiheit des Individuums einräumt.”
Gruppenrechte vs. Menschenrechte
Sobald Rechte nur noch gewährt werden, wenn man einer bestimmten Gruppe angehört, ist die Freiheit perdu. Daß die Zukunft des Homeschooling in den USA vom Ausgang des Asylkonflikts abhängt, faßt TV-Kommentator Mike Huckabee so zusammen: “Hat Holder Erfolg, wird sich das nicht nur auf Hausunterricht, nicht nur auf Bildung, sondern auf alle Bereiche auswirken, wo es um Freiheitsrechte geht.“
Mit dem Näherrücken der Berufungsverhandlung wächst das Interesse – bislang erst in der amerikanischen Öffentlichkeit. Die hiesigen Medien dagegen – immerhin handelt es sich bei der Familie um „Landsleute“ – üben sich in beredtem Schweigen. Geht es um das Engagement für die individuelle Freiheit anderer, trennt mehr als ein Ozean die Alte von der Neuen Welt.
Desinteressiert zuckt man mit den Schultern. Die Nutznießer der real existierenden Bildungsdiktatur möchten die Peinlichkeit deutscher Homeschooler, die Asyl beantragen, rasch vergessen. Doch davor liegt der 23. April 2013. Ob der deutsche Medienzirkus dieses Mal über ein paar betretene oder besserwisserische Pawlowsche Reflexe hinauskommt? Ob gar ein nachdenklich stimmender Unterton den Zusammenhang zwischen Elternrecht und allgemeiner Freiheit ins Bewußtsein rückt? Bei uns kaum vorstellbar – Amerika ist eben doch anders.
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Heucheln und Bevormunden
0 Kommentare | Posted 26.03.2013 21:18
Abnehmen kann man Politik und Justiz längst nicht mehr, daß die Sorge um „Parallelgesellschaften“ – oder deren “Verhinderung” – ihnen auch nur eine schlaflose Nacht bereiten würde. Geht es ums Zurschaustellen muselmanischer Landnahme, sehen unsere Politiker und Bürokraten gar zu gern durch die Finger – und täglich ruft der Muezzin. So schnell kann gar nicht integriert werden, wie unser Land desintegriert. Farblich, sprachlich, bildungsmäßig, wirtschaftlich, kulturell, religiös – seit neuestem auch geschlechtlich: Buntheit ohne Sinn und Verstand steht auf der politischen Agenda ganz oben. Und da soll ausgerechnet eine Handvoll Homeschooler den Kahn zum Kentern bringen?
Was noch mehr ist: Islamische Verbände und Fremdlandvertreter fordern vieles – Homeschooling gehört nicht dazu. Warum sollte man sich also – im Zusammenhang mit Bildungsfreiheit – vor “den Muslimen” (Anita H.) fürchten? Entweder, solche Ängste sind irrational – und somit keine gute Politikgrundlage. Oder aber, auf der Klaviatur der Fremdenfurcht wird bewußt gespielt. Zustimmung will man dadurch für etwas anderes gewinnen: Bildungskonkurrenz durch das Elternhaus muß auch weiterhin tabu bleiben. Allerdings gibt es keinen Hinweis darauf, daß Immigranten überhaupt Hausunterricht erstreben. Im Gegenteil, setzt man Hoffnung auf Schulgebäude. Denn nur dort gibt es für den Nachwuchs Aussicht auf Teilhaberechte an diesem Staat – durch einen Schulabschluß. Also schürt man bloße Befürchtungen.
Spekulieren und Verdächtigen
Das Argument vom Integrationsverlust durch Hausunterricht kommt erstaunlich grobschlächtig daher: Das Verdienst schulischer Erziehung – mittlerweile eine äußerst fragwürdige Sache – an einer vorgeblichen gesellschaftlichen Stabilität ist ein Wunschtraum. Familiäre Erziehung, die allein Werte vermitteln kann, bleibt in dieser Spekulation außen vor. Ohnehin offenbart der – unbegründete – Verdacht, Eltern würden ihre Kinder aus Lust und Laune „zu Hause behalten“ wenig Einfühlungsvermögen in elterliche und familiäre Belange.
Wer soll denn die Kinder betreuen, wenn sie nicht in der Schule sind? Warum sollten Vater oder Mutter die Hälfte des Tages hierfür abstellen, wenn sie keine klare Vorstellung haben, was sie zehn Jahre lang mit den Bälgern daheim tun sollen? Und warum sollten Eltern, die in der Regel ihren Kinder eine Zukunft ermöglichen wollen, diese ohne Ausbildung ins Leere laufen lassen – nur, weil das bequemer erscheint? Solche Zeitgenossen mag es zwar geben. Einen kritischen Massefaktor werden sie jedoch nie darstellen. Statt nachzudenken, unterstellt man, Unterricht zu Hause würde sämtliche Bildungsstandards über Bord werfen. Doch das Gegenteil ist der Fall.
“Friedlicher Dialog” sichert den staatlichen Mehrwert
Wollte unser Staat ernsthaft„Parallelgesellschaften“ verhindern und die “Integration” aller in alles vorantreiben, müßte er Privatschulen verbieten. Denn dort können Eltern noch am ehesten sichergehen, daß über dem vielen “Sozialisieren” nicht das eigentliche Ziel und der Zweck von Schule hinten ‘runterfällt. Mißtrauen gegenüber dem Bildungsvermögen von Staatsschulen, läßt lern- und leistungsorientierte Privatschulen einen ungebrochenen Ansturm verzeichnen. Alle Bevölkerungsgruppen nehmen sie in Anspruch – auch Einwanderer. So betreibt etwa die türkische elitäre Gülen-Bewegung mehrere Gymnasien und will sich weiter ausbreiten. Ein „friedlicher Dialog zwischen unterschiedlichen Ansichten, Werten, Religionen und Weltanschauungen“ (S. Schill) kann dort kaum stattfinden. Doch muß er das auch wirklich?
Privatschulen stehen ausdrücklich im Grundgesetz. Noch wagt keiner, daran zu rütteln. Unsere Verfassungsgeber haben dem deutschen Staat verordnet, so etwas wie “Parallelgesellschaften” – Privatschulen sind kaum etwas anderes – zu ertragen. Eine, auch nur indirekte, Anweisung, jeden und jedes auf Biegen und Brechen zu “integrieren”, sucht man dagegen in unserer Verfassung vergeblich. Die suggestive Frage „Was machen dann die Muslime?“ verlagert die Debatte um Hausunterricht auf das verkehrte Gleis. Nicht “Parallelgesellschaften” sind das Problem, sondern die Furcht vor Freiheit, die unsere Kultusbürokratie und ihre Nutznießer umtreibt. Statt ums geheuchelte Gemeinwohl geht es um einen Mehrwert, den unser aller Schulzwang für die Funktionselite abwirft: Er ist eine Spielwiese für Manipulation und Indoktrination aller Art.
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Hausunterricht in den USA gefährdet?
12 Kommentare | Posted 19.03.2013 21:05
Anlaß zu dieser Sorge gibt die offizielle Haltung des Staates im Fall Romeike. U.S. Generalstaatsanwalt Eric Holder versagt der Familie das Bleiberecht in den USA, da sie zu keiner “verfolgten Menschengruppe” gehörten. Ihr Hausunterricht sei eine individuelle Entscheidung, die der deutsche Staat nun einmal nicht gutheiße. Das für sich sei noch kein Grund, ihnen Asyl zu gewähren.
Nach Einschätzung von Medien wie CBN, The New Americanoder WORLD ist es der Regierung mit dieser Haltung zum Fall der deutschen Homeschooler, die in den USA Asyl beantragt hatten, mehr um gute Beziehungen zum deutschen Verbündeten zu tun, denn um die amerikanische Sichtweise des Elternrechts.
“Staaten wie Deutschland und Schweden zeigen: wenn Regierungen das Recht auf Hausunterricht verweigern, ist es nicht mehr weit bis zum Aus für die Elternrechte.” CBN-Korrespondent Dale Hurd
Dieses, so hatte bereits 2010 ein amerikanischer Richter geurteilt, sei bei Romeikes durch die deutsche Praxis stark gefährdet, Hausunterricht zu bestrafen und Homeschool-Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Dieses Urteil wurde als klare Ohrfeige für den deutschen Schulhauszwang gewertet, hatte der Richter doch kein Blatt vor den Mund genommen und die nationalsozialistischen Wurzeln der absolut verstandenen Schulpflicht angeprangert.
Auf des Generalstaatsanwalts Geheiß legte die US-Asylbehörde Einspruch ein. Der Ausgang der Berufungsverhandlung am 23. April 2013 wird weitere Kreise ziehen, ein Ende in dem aufsehenerregenden Asylfall ist nicht abzusehen. Auch für die deutsche Position dürfte es spannend werden, im Fall einer Ablehnung Romeikes werden die Schulzwangverfechter Oberwasser erhalten.
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Schlagabtausch um Freiheitsrechte
1 Kommentare | Posted 13.02.2013 13:37
Das Tauziehen um den Asylantrag einer zu Hause unterrichtenden Familie, die 2008 vor deutschem Schulzwang aus dem baden-württembergischen Bissingen nach Tennessee, USA geflohen war, ging jüngst in die dritte Runde. Am 6. Februar 2013 fochten Anwälte der größten Rechtsschutzorganisation für Hausunterricht in den USA – HSLDA – offiziell den Einspruch gegen die Asylgewährung für Uwe und Hannelore Romeike vor der nächsthöheren Gerichtsinstanz an. Was Anfang 2010 nach einem Sieg für grundlegende Freiheitsrechte ausgesehen hatte, erweist sich als Zankapfel größeren Ausmaßes.
Deutsche Politiker, Medienmacher und Bildungsbürokraten brachten vor drei Jahren wenig Verständnis dafür auf, daß US-Richter Lawrence Burman die Romeikes als politisch Verfolgte bezeichnete – und die Bekämpfung von Hausunterricht durch den deutschen Staat als Verletzung von Menschenrechten geißelte. Wieder einmal verstanden unsere Funktionseliten Amerika nicht mehr, das ferne, seltsame Land gefährlicher Freiheiten. Man beruhigte sich erst, als die amerikanische Regierung in Gestalt der staatlichen Einwanderungsagentur Berufung einlegte. Letzten Mai erhielt die Behörde Recht.
Kontrolldrang und Freiheitstradition
Der Drang, elterliche Freiheit bei der Erziehung der eigenen Kinder einzukürzen, ist keine deutsche Besonderheit. Wenn auch der moderne Staat preußischer Prägung als Mutter aller Schulpflicht gilt: Gefallen an der Kontrolle Unmündiger findet jede andere Staatsbürokratie auch. Ein Volk, ein Staat, eine Schule: dieses Modell – vom Unsterblichen aus Braunau auf die Spitze getrieben – inspirierte nachweislich auch das Bildungssystem der Vereinigten Staaten von Amerika stark.
Allerdings mußte und muß dortzulande eine mächtige Tradition bekämpft werden: Jahrhunderte lang war der Unterricht im eigenen Hause erste Bildungswahl von Pionier- und Siedlerfamilien zwischen atlantischem und pazifischen Ozean. Nicht zuletzt dem beherzten Widerstand und juristischen Kampfesmut ihrer Nachfolger ist es zu verdanken, daß in den achtziger Jahren die Bildungsalternative Homeschooling in amerikanische Gesetzesform gegossen werden konnte.
Lehrergewerkschaft und US-Regierungen indessen ließen seither keine Gelegenheit aus, das Recht auf Hausunterricht wieder in Frage zu stellen – und staatliche Schulen als einzig legalen Hort von “richtigem” Bildungserwerb wiederherzustellen. Der wohl drastischsteRoll-back in dieser Richtung nahm just in dem Moment Fahrt auf, als um die Burmansche Asylbrüskierung Hoffnungspflänzchen für einen Wandel in Deutschland zu ranken begannen.
Teutonische Staatsschulverbissenheit
Gegen derlei Unkraut hatte sich Washingtons Generalstaatsanwalt Eric Holder argumentativ mächtig ins Zeug gelegt. Zunächst verbat er sich vehement des Asylrichters Deutung. Die Familie sei in Deutschland sehr wohl korrekt zur Rechenschaft gezogen worden. Schließlich befolge sie deutsches Schulgesetz nicht. Und das sehe nun einmal keinen Hausunterricht vor. Mit „Verfolgung“ einer gesellschaftlichen Gruppe habe das gar nichts zu tun. Letztlich hätten die Romeikes sich bemühen müssen, eine Bildungsalternative in den Schulen ihrer bundesdeutschen Umgebung zu finden.
Hier jedoch endete die Verbeugung vor teutonischer Verbissenheit in Sachen Staatserziehung. Was folgte, waren Argumente in eigener Sache. Holdens und seiner Unteranwälte Botschaft richtete sich gegen zwei Millionen amerikanische Hausschüler und deren Familien, mithin gegen Homeschooler in aller Welt: „Hausunterricht ist kein Freiheits-, kein Menschenrecht.“ Will sagen: Rechnet nicht mit uns als Verteidigern von Rechten, von denen die US-Regierung nichts wissen will.
Gemäß Holdens Logik verletzt eine Hausunterricht pauschal unterdrückende Regierung – hier: die deutsche –, niemandes Rechte. Schließlich benachteilige sie dadurch keine besondere Gruppe: gleiche Behandlung für alle, dadurch schließt man Unrecht aus. Außerdem sei Hausunterricht keine unverzichtbare Angelegenheit. Man könne seine Kinder auch am Nachmittag, nachdem sie aus der Schule gekommen sind, elterlich belehren.
Bedrohung von Individual- und Freiheitsrechten
„Gefährliche Sichtweisen gegenüber unserer Freiheit“ nennt dies der amerikanische Anwalt und Menschenrechtskämpfer Michael Farris. In einer pointiert kritischen Stellungnahme zu Holdens Einlassungen legt der Mitbegründer und Vorsitzende von HSLDA vor internationalen Öffentlichkeit dar, daß die Argumente der amerikanischen Regierung im Asylfall Romeike die Freiheits- und Individualrechte aller gefährden.
Farris’ Einspruch, seine Entschlossenheit und die seiner Mitkämpfer hat das Zeug, das Verfassungsgericht der USA zu beschäftigen. Denn dort war in der Vergangenheit die Freiheit stets hoch angesiedelt, sich gegen staatliche Übergriffe auf die eigenen Überzeugungen zu verwahren. Der politisch brisante Bildungsfreiheitskampf bleibt spannend – zumindest für die, denen die schleichende Staatstotalisierung nicht egal ist.
Zuerst erschienen auf Der Blaue Brief
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Schon GEZwungen worden?
1 Kommentare | Posted 29.01.2013 09:08
Mediale Gunst für die einen im Austausch gegen das Wohlleben der anderen – auf dem Rücken der vielen. Nach dieser Formel sind seit Jahresbeginn alle Wohnungsbetreiber dazu verdammt, einen Moloch zu füttern. Der versorgt Land und Leute mit lebenswichtigen Informationen und Hintergründen – heißt es. Weder zweck- noch rechtmäßig ist für viele der Griff der GEZ in ihr Portemonnaie. Je länger die Debatte, desto mehr erweisen unsere staatstragenden Öffentlich-Rechtlichen sich als überflüssiger, demokratischen Prinzipien abholder, schwerreicher Monopolist.
Der neue Geldabflußkanal läßt sich schwer verkaufen – höchstens erzwingen. Da können GEZler wie Schönenborn, Marmor oder Kirchhoff noch so vollmundig stelzen. Zu allem Überfluß gutachtete jüngst ein verfassungsrechtlich Bestbewanderter (Christoph Degenhart, Leipzig), die Regelung stehe quer zum Grundgesetz. Doch so lange die Machtverhältnisse in diesem Land so sind, wie sie sind, steht der Ausgang auch dieser Schlacht schon fest.
Bislang nur ein Räuspern
Denn Karlsruhe, ja, Karlsruhe, der Sitz unserer politischen Kurie, bislang hat es sich zum Rundfunkbeitrag nur geräuspert: Ein Internet-PC reicht, damit die Zwangsgebühr greift. Dieser Linie wird das Bundesvatikangericht treu bleiben – Grundgesetz hin oder her. Nicht die Tatsache ist bemerkenswert, daß inzwischen so viele sich über den staatlichen Bezahlfunk aufregen. Sondern der Fakt, daß hier zwar Gerechtigkeits- und Freiheitsreflexe wach werden – anderswo jedoch das dumpfe Gefühl die Oberhand behält, Widerstand sei zwecklos.
Freiheitsbeschneidung und Gängelung bis ins Unerträgliche bei Bildung und Erziehung der eigenen Kinder scheinen es kaum wert zu sein, daß man sich ihretwegen zusammentut. Und dem Staat zu verstehen gibt, was man von seiner Bevormundung hält. Warum berührt der Fremdzwang bei der Kindererziehung weniger als der Mißbrauch des eigenen Geldbeutels? Weil beim staatlichen Schulzwang Denkverbote in Kraft treten, die in generationenlangem Ertragen verinnerlicht worden sind. Haben Eltern erst einmal den Eindruck verdrängt, daß da jemand ist, der sie zu etwas zwingt – schon können sie die größte Ungerechtigkeit ertragen.
Zwingers Allzweckwaffe im Anschlag
Weder der Begriff einer „Schulpflicht“, noch eines Bildungsmonopols taucht im Grundgesetz auf. Wohl aber Elternrechte und –pflichten. Doch auch da sucht man die zur-Schule-gehen-Pflicht vergebens. Um jedoch die staatstragende und -stabilisierende Rolle des Anstaltszwanges zu rechtfertigen – und „Ausreißer“ abzuschrecken –, haben unsere höchsten Richter große Fässer aufgemacht: Dem „Interesse der Allgemeinheit an der Verhinderung von Parallelgesellschaften“ müsse Geltung verschafft werden, sagen sie. Dem „staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag“ dürfe das Elternhaus nicht im Wege stehen, legen sie unwidersprochen fest. Mittlerweile macht ein weiteres Wort, ganz in der Karlsruher Logik, die Runde: „Unsere Gesellschaft hat sich für die Schulpflicht entschieden.“
Zwingers Allzweckwaffe ist die bloße Behauptung, je größer, desto besser. Mit ähnlich ableitender und herleitender Methodik redet man auch die Funksteuer schön: Von der verfassungsgerichtlichen „Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen und Hintergründen“ über „Demokratie-Abgabe“ (Schönenborn) und „Kurtaxe“ (Kirchhoff). Mit Wagenseilen des Nichts ziehen unsere Funktionseliten eine Bedeutung herbei, die das Alle-für-Einen zur schönen Pflicht macht. Aber dahinter steht die Macht, sagen zu können, wo’s langgeht. Damit hört die Freiheit auf. Auch der Spaß. Für Eltern und Kinder – und für Wohnungsbetreiber.
Zuerst erschienen auf "Der Blaue Brief"
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